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Negative Garantieabwicklung in der Garantie bei Lu..


cz100 am 18 Jan 2010 23:34:51

Hallo,

das im Firmen Shop erworben Funk Rückfahrsystem hat
aus meiner sicht Mängel (Bildschirm sporadisch ohne Bild oder
grießig). Das Gerät wurde nach 2 Monaten zur Reparatur eingestand.

Für die Reparatur sind 48,95 Euro berechnet worden, lt. Lu..
„funktioniert das Gerät einwandfrei es wurde intensiv getestet“.
(Servicepauschale und Nachnahme).

Begründung:

AGB
§ 6 Gewährleistung
Der Einbau muss durch einen eingetragenen Kfz-Meisterbetrieb erfolgen, da
ansonsten keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden können.



cz100

Anzeige vom Forum

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kartjule am 20 Jan 2010 09:30:36

wie hast du das gerät den beim händler reklamiert... einfach hingeschickt oder war der mangel dokumentiert - bilder oder ähnliches - wann zum beispiel tritt der fehler auf - wetter temperatur - . wenn man das nicht weiß schließt man ein gerät an und prüft, tritt der fehler nicht auf, lehnt man die garantie ab... und wenn kein mangel da ist muß man auch die kosten dafür tragen....

das mit den fachbetrieb finde ich fadenscheinig, dient aber dazu das man hier montagefehler ausschließen möchte. denn schon nicht vernüftige kabelschuhe/verbinder können zu fehlern führen.. ist aber nichts gegen dich...

mfg

mchammer666 am 20 Jan 2010 17:04:26

So isse eben bei Funk. Da hast immer mal Störungen. Wundert mich nur, dass das in der Bedienungs- / Einbauanleitung nicht geschrieben wird. DAS könnte man ankreiden, die Kamera funktioniert wahrscheinlich tatsächlich einwandfrei!

Marc

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MobilIveco am 21 Jan 2010 13:56:48

Schreib' doch den Namen Lu.. mal aus.

Wenn du nur Fakten schilderst ist das m.E. völlig OK.

Für mich wäre der Laden jedenfalls gestorben.

kintzi am 21 Jan 2010 14:23:48

Hallo, was steht denn oben als Werbung? Wenn`s nicht so ist, bitte ich um Berichtigung. Richi

Gast am 21 Jan 2010 14:55:54

Begründung:

AGB
§ 6 Gewährleistung
Der Einbau muss durch einen eingetragenen Kfz-Meisterbetrieb erfolgen, da
ansonsten keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden können.



cz100[/quote]


So einen Quatsch liest man leider häufig in den selbst verfassten AGB s der Hersteller.
Sachmängelhaftung ist im Gesetz klar geregelt.

Allerdings ist bei Funk-Übertragung leider immer mit Fehlern zu rechnen.
Es dürfte daher schwierig sein, einen möglichen Defekt zu erkennen.
Tritt der Fehler auch im Stand auf, wenn die Kamera längere Zeit in Betrieb ist?

Viele ,
westy75

cz100 am 03 Mär 2010 00:37:15

Hallo,

nun möchte ich zu den Fragen im Forum Stellung nehmen.

1) wie hast du das gerät den beim händler reklamiert

Die Kamera wurde im offiziellen Onlineshop von LUIS gekauft und mit dem Original „Rücklieferschein/Serviceantrag“
reklamiert siehe auch Text.



2) Schreib' doch den Namen Lu.. mal aus

Gekauft im „Onlineshop von LUIS“


3) Hallo, was steht denn oben als Werbung? Wenn`s nicht so ist, bitte ich um Berichtigung.

Auszug aus Werbung und Datenblatt:

CMOS-Farbkamera beste Bildqualität für einen großen Blickwinkel.
qualitativ hochwertige kabellose Funkübertragung mit 2,4 GH, exzellentes Bild und eine unkomplizierte Montage.


Die Montage ist denkbareinfach.

Der 3,6 Zoll farb-Monitor erhält die
Stromversorgung über die 12 V Buchse des
Zigarettenanzünders.

Die Montagezeit beträgt ca. 15 Minuten, und
Ist einfach vorzunehmen.



4) So einen Quatsch liest man leider häufig in den selbst verfassten AGB s der Hersteller.
Sachmängelhaftung ist im Gesetz klar geregelt.



Nach Angabe von meinem Rechtsanwalt ist das Einklagen der 48,95 Euro kaum möglich.

Fazit:
Von einem Kauf im Onlineshop LUIS kann ich nur abraten, denn bei einem Selbsteinbau hat man keinerlei Garantieanspruch gegenüber der LUIS AG.


cz100

travelrebell am 03 Mär 2010 04:07:08

ein Anwalt hat keinen Bock sich um diesen Kleinkram zu kümmern...
Ansatz ist irreführende Werbung, da dem Käufer suggeriert, er könne eigenhändig den Eibau vornehmen. Verbraucherschutzanwälte haben gerne solche Fälle auf dem Tisch. Oft wird zügig auf Rg. verzichtet damit auf Einwand unlauterer Werbung verzichtet wird.

Steht den 100% fest das du das Gerät zurückbekommen hast welches du eingeschickt hattest. Wenn der Händler dir nur ein gleichartiges Ersatzgerät zugeschickt hat....

Würde den Händler konfrontieren , irreführende Werbung, fehlende Hinweise, richtigstellen der AGBs, oder Verzicht auf den RG-Betrag. Warte den Mahnbescheid ab...

pilote600 am 03 Mär 2010 09:30:05

Hallo,
beim onlinekauf gibt es vor und nachteile.

Vorteil, du kannst inerhalb von 14 Tagen den Kram zurückschicken und dein Geld verlangen und gut.

Nachteil, du bestätigst dass du die AGB gelesen und Akzeptiert hast. Somit wird es ungleich schwerer gegen diese zu handeln. In einem "normalen" laden gibt es zwar auch AGB, die können dir aber so lange egal sein wie kein VK dich VOR dem Kauf ausdrücklich auf diese Hinweist und Sie dir in angemessener Form zur Verfügung stellt.

Gast am 03 Mär 2010 11:23:03

Hallo cz100,

würde jetzt hier weiter gar keinen Aufwand mehr machen. Schreibe der Firma doch eine kurze E-Mail, dass hier bereits über 1000 Aufrufe gewesen sind. Wenn Sie noch Interesse am Verkauf haben, können sie sich ja hier äußern. Ansonsten geht der Absatz halt, hoffentlich, mächtig zurück.

Gast am 03 Mär 2010 11:37:43

pilote600 hat geschrieben:Hallo,
beim onlinekauf gibt es vor und nachteile.

Vorteil, du kannst inerhalb von 14 Tagen den Kram zurückschicken und dein Geld verlangen und gut.

Nachteil, du bestätigst dass du die AGB gelesen und Akzeptiert hast. Somit wird es ungleich schwerer gegen diese zu handeln. In einem "normalen" laden gibt es zwar auch AGB, die können dir aber so lange egal sein wie kein VK dich VOR dem Kauf ausdrücklich auf diese Hinweist und Sie dir in angemessener Form zur Verfügung stellt.


Angemessene Form kann der Aushang der AGB´s vor der Kasse sein.
Frage: wer nimmt sich die Zeit und ließt die?
Also spielt es keien Rolle wo man kauft!

Übrigens habe ich das gleiche Problem mit der defekten Kammera von Luis gehabt, da der Einbau aber von einer FW vorgenommen wurde. Habe ich Ersatz bekommen.
Irreführend ist die Werbung, und die AGB´s verstoßen gegen die allgemeine
Rechtsauffassung. aber beweiß das mal als Otto-Normalverbraucher.
Ich denke aber nicht das das bößer Wille von Luis ist, sondern es mangelt schlicht an Kundenorientierung ergo Qualitätsanspruch.

mein persönliches Fazit: das Combisystem (Navi+RFK)ist bis jetzt als mangelhaft einzustufen, egal ob von Luis oder von Camos. Normal RFK-Systeme können aber gut sein.

Jörg

pilote600 am 03 Mär 2010 12:19:18

Hallo Jörg,
AGB zählen erst wenn man sich vor dem Kauf über deren Inhalt im klaren ist, sprich ein Aushang an der Kasse bring nur dann etwas wenn der Verkäufer vor dem Kauf dich direkt auf die AGB hinweist. Das macht aber keiner, folglich sind AGB total wirkunslos!

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