mueckenstuermer hat geschrieben:Lagerschäden an Wasserpumpen sind durchaus typische Schäden bei Stehern. Ebenso undichte Motoren und Getriebe, kaputte Stoßdämpfer und Radlagerschäden.
Deshalb gilt ja ein Neuwagen ja auch nicht als "neu", wenn er älter als ein Jahr ist. Alleine das Stehen macht ihn "alt" und führt zu Schäden.
m.
Guten Abend,
diese Rechtsauffassung ist absolut richtig bei PKW - bei Wohnmobilen habe ich von einem abweichenden Urteil gelesen:
Der Richter begründete sein abweichendes Urteil damit, daß
Wohnmobile nie aus "einer Hand" enständen.
Somit sei alleine schon durch die Fertigung beim Fahrgestellproduzenten, die anschließende Lieferung an den Aufbauhersteller und die dort nicht unbedingt sofort erfolgende Weiterverarbeitung eine "normale" Verzögerung gegeben.
Soweit ich mich erinnern kann, war es eine OLG Entscheidung.
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brainless :wink: