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Defekte Wasserpumpe in fabrikneuem Ducato


kassiopeia am 10 Mär 2010 18:00:52

Mein 'Beluga-Wal' steht seit (mindestens) einer Woche beim Haendler (freu) - leider kann ich ihn noch nicht abholen, da die Wasserpumpe defekt ist, und es Lieferschwierigkeiten gibt bei diesem Fahrzeugteil.

Passiert so etwas haeufig bei Neuwagen, oder ist es eher darauf zurueckzufuehren, dass er 1,5 Jahre beim Hersteller stand und sich langweilte, bevor er nun erstmalig zugelassen wird?

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camperfrank am 10 Mär 2010 18:05:41

2 -3 Möglichkeiten.

Die Pumpe wurde getestet, und das Wasser ist verdunstet und hat die Pumpe verklebt (Kalkrückstände), oder sie ist deshalb kaputt gefroren.

Oder lief noch nie......

Lieferzeit zu dieser Jahreszeit sicherlich, die Nachfrage wird wohl bei diesem Frostwinter hoch sein.

Senseos gibt es auch keine mehr. :wink:

mueckenstuermer am 11 Mär 2010 14:21:02

Lagerschäden an Wasserpumpen sind durchaus typische Schäden bei Stehern. Ebenso undichte Motoren und Getriebe, kaputte Stoßdämpfer und Radlagerschäden.

Deshalb gilt ja ein Neuwagen ja auch nicht als "neu", wenn er älter als ein Jahr ist. Alleine das Stehen macht ihn "alt" und führt zu Schäden.

m.

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HaraldF am 04 Apr 2010 12:15:14

Sag ich doch ....

Fehlerhaft In Allen Teilen , FIAT eben !!!

:D :D :D


Harald

brainless am 04 Apr 2010 20:51:51

mueckenstuermer hat geschrieben:Lagerschäden an Wasserpumpen sind durchaus typische Schäden bei Stehern. Ebenso undichte Motoren und Getriebe, kaputte Stoßdämpfer und Radlagerschäden.

Deshalb gilt ja ein Neuwagen ja auch nicht als "neu", wenn er älter als ein Jahr ist. Alleine das Stehen macht ihn "alt" und führt zu Schäden.

m.



Guten Abend,

diese Rechtsauffassung ist absolut richtig bei PKW - bei Wohnmobilen habe ich von einem abweichenden Urteil gelesen:
Der Richter begründete sein abweichendes Urteil damit, daß Wohnmobile nie aus "einer Hand" enständen.
Somit sei alleine schon durch die Fertigung beim Fahrgestellproduzenten, die anschließende Lieferung an den Aufbauhersteller und die dort nicht unbedingt sofort erfolgende Weiterverarbeitung eine "normale" Verzögerung gegeben.
Soweit ich mich erinnern kann, war es eine OLG Entscheidung.

,


brainless :wink:

ingemaus am 05 Apr 2010 10:39:38

Hallo brainless!

Leider setzen Gerichtsurteile PKW und WM nicht auf gleicher Anspruchshöhe.
Kommentar: WM stehen eh doch meistens herum, da kann ein WM mit einer Standzeit von ( ich meine gelesen zu haben) zwei Jahren noch als Neufahrzeug verkauft werden!
Nun geht es los!
Muss der Verkäufer den ahnungslosen Käufer da überhaupt, den für mich bestehenden Mängel des Alters, angeben?
Wohl nach dieser Aussage nicht!
Bei PKW gilt dabei eine einjährige Frist !
Warum? Wozu? eine allgemeine Behauptung, das WM steht doch nur herum!
Wer ist dazu berechtigt, dies allgemein zu sagen.
A benutzt sein WM nach dem Kauf jeden Tag. B nur im Urlaub.
Ob diese Aussage an höherer Stelle Bestand hat, ich kann mir es so nicht vorstellen.

und tschüss ingemaus

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