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Ich habe ein Alko chassi und Kupplung. Die Kupplung ist bis 200kg Zugelassen, jedoch habe ich im Schein nur 75 kg eingetragen. Einen Heckträger dürfte ich an der gleichen Aufnahme wie die Kupplung mit 150 kg belasten. Da muss es doch möglich sein die Stütz last auf 120 kg aufgelastet zu bekommen. Hat jemand evtl Erfahrung damit? @senf2: warum willst du denn die Stützlast erhöhen?
eben -> so ganz klar ist es mir nicht was Du genau meinst :!: ..ZB. -> mein PKW 75 kg Stützlast = Anhängelast 2000 kg ! oder : Hechträger = 150 kg -> das reicht für alle Fahrräder die ich besitze und habe noch Luft .. Beim Motorrad wird es eng -> aber bei einem Roller reicht das Gewicht ! oder meinst Du das die Belastung der Kupplung mit einem Gewicht von 200 Kg möglich ist .... -> da spielt die Stützlast dann keine Rolle ,denn hier steht ja nur das reine Gewicht auf der "Kugel".... ich glaube mich zu erinnern, dass Fahrradheckträger auf der Zugvorrichtung nicht am Wohnmobil erlaubt sind.
Mit welcher Begründung sollte das nicht erlaubt sein? Uli
Machst Du einen verfrühten Aprilscherz? Warum soll man einen Fahrradträger am WE nicht auf der Anhängerkupplung mitnehmen? Uli Ich möchte die Stützlast erhöhen um einen Heckträger auf der Kupplung zu montieren. Nur der Roller hat 85 kg. Und möchte auf den am Rahmen befestigten Heckträger verzichten.
denke mich daran zu erinnern, wenn Stützlast erhöht wird, geht diese zu Lasten der Zuladung-gesamt Gewicht Also: wenn die Kupplung mit 200 kg zugelassen ist, darst du die auch soweit belasten. Allerdings nicht in zusammenhang mit einem Anhänger. Da gilt die Stützlast mit 75 kg. Für den Roller - kein Problem. Logischerweise geht natürlich das zu Lasten deinen Gesamtgewichtes - heißt - du kannst, wenn der Rotter drauf ist, wesentlich (Gewicht des Roller + Träger) weniger zuladen. Bin davon ausgegangen, daß er es eintragen lassen möchte, ansonsten ist ja klar, was hintendrauf ist, wird mitgewogen-gezerrt.
ich habe es mal irgendwo von einem Wohnmobillisten gehört. Der hatte echten Ärger mit den grün-weißen und dem Tüv . Es soll nicht zulässig sein. Warum ???
Aber die 200 kg gelten doch nur für den "Haken" mit Kugel! Dieser Haken ist doch dann an einem Querträger befestigt, der wiederum im Fahrzeugträger befestigt ist. Und diese Teile sind für eine maximale Stützlast von wiederum 75 kg zugelassen! M.E. kann ich dann in dieser Konstellation nie die 200 kg ausnützen. Oder übersehe ich hier etwas??
Um mal ein bischen Licht ins Dunkle zu bekommen. Du meinst bestimmt die Kupplung ist bis 2000 kg Zuglast zugelassen?Kann aber vom Fahrzeugschein abweichen. Und einen Heckträger könntest Du am Rahmen,wo die Kupplkung drann ist, anbauen der bis 150 kg trägt. Und die Stützlast der Kupplung selber hat 75 kg. Dann bleibt Dir nichts übrig als einen Heckträger am Fahrzeugrahmen zu montieren. Eine Stützlast bis 200 kg am Kupplungskopf wird es nicht geben. Dieter |
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