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TÜV


Hagenbucher am 24 Mär 2005 00:12:18

Es ist soweit, unser Dicker muss in 4 Wochen das erste Mal zum TÜV.

Läuft das wie beim Auto? Wie ist das mit dem Gas?
Kann das "jeder" TÜV machen?

Ich hoffe mal, dass bis auf die Handbremse alles Roger ist ;-(

Und ja, was verlangen des Teufels Üble Vettern denn für ein WoMo?

mfg

Tom

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Tipsel am 24 Mär 2005 00:17:46

Hi Tom,

43,30 €, ganz normale Untersuchung, Gas wurde beim Händler gemacht, ich glaub 17 €

Eddy am 24 Mär 2005 00:19:29

Hallo Hagenbucher,

wir haben unser erstes Womo damals über den Händler dem TÜV/DEKRA vorführen lassen. Gasprüfung kann der auch schon mal machen. Kosten ???

Eddy

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Gast am 24 Mär 2005 06:18:34

Moin,

Gasprüfung beim TÜV 31,50 €,werde die nicht da machen lassen.

Tipsel am 24 Mär 2005 07:59:42

So einen Viertelstundenlohn hätt ich auch gern.

Gast am 24 Mär 2005 13:59:28

Hallo, ich würde etwas mehr Geld mitnehmen, bei uns kosten TÜV & ASU bis 3,5 t 79,90 € über 3,5 t sind für beides dann 112,15 € fällig.
präses

dokabastler am 24 Mär 2005 15:50:37

soweit ich weiß, darf der TÜV gas-Widerholungsprüfungen machen, aber keine Erstabnahme (wenn jemand sein Gassystem umgebaut hat, so wie ich) - zumindest ist mir das beim TÜV so gesagt worden....ob das auf alle TÜVs zutrifft weiß ich nicht.....


günter

Gast am 24 Mär 2005 18:01:17

TÜV Nord macht auch die Gasprüfung,habe da erst vor 2 Wochen angefragt.

Gast am 26 Mär 2005 15:30:49

Ist das Fahrzeug erst zwei Jahre alt und max.3,5T? Wenn ja, kannst Du den TÜV kostenfrei um ein Jahr verlängern lassen.
Das ist eine Neuregelung die seit 1.1. 2005 gilt.

steven_u am 27 Mär 2005 11:48:43

[quote] Ist das Fahrzeug erst zwei Jahre alt und max.3,5T? Wenn ja, kannst Du den TÜV kostenfrei um ein Jahr verlängern lassen.
Das ist eine Neuregelung die seit 1.1. 2005 gilt. [/quote]

Gilt diese Regelung a) bundesweit und b) auch für die Gasprüfung?

Viele – Steven

charly49 am 27 Mär 2005 14:54:24

Hallo steven,
erstmal frohe Ostern an @.
Die Verlängerung auf 3 Jahre betrifft nur den TÜV, bei der AU weiss ich nicht ob es inzwischen eine neue geänderte Regelung gibt. Bei Gas auf keinen Fall zumindest ist mir nichts bekannt. Ich habe auf die Verlängerung verzictet und bin nach 2 Jahren zum TÜV gefahren und habe dort alles gleich erledigen lassen.

Gast am 27 Mär 2005 17:10:18

Die Regelung gilt für TÜV und AU und das auch Bundesweit. Die Gasprüfung wäre bei mir zwar im März diesen Jahres fällig gewesen aber auf der Plakette steht sowieso nur das Jahr. Also werde ich auch die erst nächstes Frühjahr machen lassen.

Gast am 28 Mär 2005 16:36:01

Hallo Uwe,

war vor 2 Wochen beim TÜV wegen der HU Verlängerung,kein Problem,zur AU haben die nichts gefunden,hast Du evt.genauere Auskünfte darüber wo man etwas über die AU Verlängerung findet,oder war es bei Dir nur glück.

hollekubi am 28 Mär 2005 16:47:02

Die Regelung gilt zumindest in Brandenburg nur für TÜV. AU alle 2 Jahre. Ist mir bei der Anmeldung vor 2 Wochen so gesagt worden und habe auch die Plaketten entsprechend draufgebappt bekommen.

Gast am 03 Apr 2005 15:28:26

Da habe ich wohl saumäßig Glück gehabt. Die Regelung gilt tatsächlich nur für den TÜV.
Nachzulesen hier: --> Link

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