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WOMO anmelden nach Winterpause


MichiSy am 18 Mär 2010 22:08:12

Hallo Zusammen,
unser WOMO steht über den Winter beim Bauern gut geschützt und vorübergehend stillgelegt bzw. abgemeldet. Im April muss unser WOMO zur HU bzw. zum TÜV. Muss ich jetzt unser WOMO zwingend noch im April anmelden, weil ab Mai der TÜV abgelaufen ist?
Wir kommen dieses Jahr leider erst spät zu unserer ersten Tour...

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Gast am 18 Mär 2010 22:22:48

Moin moin,

früher :!: war es so, wenn nicht mehr 4 Wochen TüV waren konnte man kein Fahrzeu zulassen, wie das heute ist weiß ich nicht.

Aber jemand wird es hier bestimmt genau schreiben können.

Sonst kann es heißen, erst Kurzzeitkennzeichen (5 Tage) holen, zum TüV und dann erst zulassen.

Gast am 18 Mär 2010 22:24:59

Oder diesen Monat noch anmelden, so würde ICH es machen.

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Ingo.L am 18 Mär 2010 22:36:09

Ruf mal beim Strassenverkehrsamt und deiner Versicherung an und frag mal ob das noch so gilt:

Früher gabs den § 23 StVZO:

Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere ... .... ..sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen - Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen - oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind.



Der wurde dann aber irgendwann gestrichen.

Jetzt sind meiner Meinung nach §19 STVZO und FZV §10 zuständig.

Inhaltlich bleibts aber rel. gleich:

Ohne Zulassung darf man ohne Umwege hin- und zurückfahren, aber man braucht Nummernschilder. Die alten abgemeldeten reichen aus. Für darüber hinaus gehende Fahrten muss man anmelden bzw. Kurzzeit-Kennzeichen benutzen.

alkoven am 19 Mär 2010 07:30:37

Da ich selbst einmal das Problem hatte, dass TÜV und die HU abgelaufen war, musst Du vorher mit roten Schildern dieses nachholen, weil es bei der Zulassungsstelle nicht wieder angemeldet wird.

Daher würde ich es noch vorher zulassen, solange Du TÜV/HU hast. Beim TÜV wird übrigens nur noch mit gültiger Gasprüfung eine TÜV/HU-Prüfung gemacht.

bergziege1 am 17 Aug 2010 17:54:27

Bei mir war Tüv und AU Oktober 2009. Habe das Fahrzeug im Oktober 2009 abgemeldet und auf Privatgrundstück abgestellt.
Habe das Fahrzeug dann im April 2010 mit Saisonkennzeichen wieder zugelassen.
Bin dann wie folgt vorgegangen.
Bei der Versicherung Fahrzeug neu Versichert.
Mit dieser Versicherungsbescheinigung dann zur Gasabnahme gefahren, danach zum Tüv. Dann das Fahrzeug mit Saisonkennzeichen zugelassen.
War alles Problemlos und legal. Tüv hat er dadurch bis April 2012.

Knuffel am 18 Aug 2010 11:51:46

bergziege1 hat geschrieben:Bin dann wie folgt vorgegangen.
Bei der Versicherung Fahrzeug neu Versichert.
Mit dieser Versicherungsbescheinigung dann zur Gasabnahme gefahren, danach zum Tüv. Dann das Fahrzeug mit Saisonkennzeichen zugelassen.
War alles Problemlos und legal. Tüv hat er dadurch bis April 2012.

Ich würd sagen nicht legal - unangemeldete Fahrzeuge dürfen nur mit ungültigen Kennzeichen zur Fahrt zur Zulassungsstelle genutzt werden, so steht es zumindest in Köln auf der "Kennzeichenreservierungs Bestätigung". Das gilt aber auch nur für den Zulassungsbezirk plus ein Nachbarbezirk.

toka am 18 Aug 2010 13:01:09

Als ich unser Womo gekauft habe, hatte es noch 4 Wochen TÜV. Ich habe es angemeldet und war es dann in der Grafschaft abholen. Zuhause bin ich dann am 12.07.2010 zum TÜV gefahren.
Man kann also das Womo anmelden auch wenn nur noch 4 Wochen TÜV hat.

dieter2 am 18 Aug 2010 20:27:41

toka hat geschrieben:Man kann also das Womo anmelden auch wenn nur noch 4 Wochen TÜV hat.


Warum auch nicht,man kann ja am letzten Tag vor Ablauf zum TÜV fahren.

Dieter

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