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WoMo unbewohnt geparkt / Heizung an...?


Der Franzose am 07 Jan 2010 21:53:45

Guten Abend,

ich hatte neulich in Frankreich eine nicht alltägliche "Begegnung" mit der Feuerwehr. Weil es auch in Biarritz mitte Dezember einigermaßen kalt war (fünf Tage unter Null Grad), hatte ich meinen Kastenwagen in der Stadt abgestellt, war einkaufen und hatte die Truma-Heizung angemacht. Den aus dem WoMo-Schornsteig aufsteigende weißen Qualm hatten Anwohner bemerkt und die Feuerwehr alarmiert.

Ich war schnell zur Stelle und konnte den Irrtum erklären. Die ebenfalls anwesende Polizei ließ mich wissen, "dass die Heizung nur anbleiben darf, wenn das Fahrzeug unmittelbar beaufsichtigt werden kann".

Seit Montag bin ich wieder in Düsseldorf. Heute ist es eiskalt (20:10 Uhr, minus 10 Grad). Ich wohne natürlich in meiner Stadtwohnung. Aus dem WoMo will ich nichts ausräumen, kein Wasser ablassen, weil ich am Sonntag wieder in Richtung Frankreich düse.

Meine konkrete Frage: Darf ich in Deutschland das abgestellte WoMo über Nacht beheizen, ohne dass ich persönlich anwesend bin...???

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joekel am 07 Jan 2010 21:56:40

Hallo, schon verwunderlich denn die Anlagen sind geprüft und zugelassen......
Macht doch keiner die Heizung aus weil er Ski fahren geht usw.....

mfg

Hotte

jakeomat am 07 Jan 2010 22:00:05

Da bin ich mir sogar sehr sicher! So einen Käse hab ich ja noch nie gehört, ich denk mal, dass das auch in F nicht verboten ist. Sonst dürfte ja auch keiner seine Standheizung am PKW oder LKW anschmeißen, wenn er nicht in der Nähe ist...



Jake

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Der Franzose am 07 Jan 2010 22:01:19

SORRY, wegen des "Crosspostings"...

travelrebell am 07 Jan 2010 22:02:57

bin mal gespannt,


- denn dafür wurde die Heizung doch auch konzipiert und automatisiert.

Ist doch eine Standheizung die nicht an den Fahrbetrieb gekoppelt ist.

Bei Truma steht doch auch nix von Verboten usw. oder ??

Der Franzose am 07 Jan 2010 22:10:23

Hi Jake,
jakeomat hat geschrieben:Da bin ich mir sogar sehr sicher! So einen Käse hab ich ja noch nie gehört, ich denk mal, dass das auch in F nicht verboten ist. Sonst dürfte ja auch keiner seine Standheizung am PKW oder LKW anschmeißen, wenn er nicht in der Nähe ist...

Jake

In Biarritz (ganz selten unter null Grad) sind die Flic's sicher keine qualmenden WoMo-Standheizungen gewohnt...!?!?!?

Ich frage das insbesondere unter versicherungsrechtlichen Gesichtspunkten. Wenn es brennt, ist es dann vielleicht nix mit dem "Teilkaskoschaden" wegen grober Fahrlässikeit...!

jakeomat am 07 Jan 2010 22:24:03

Hi Franzose,

das ist wohl gut möglich... Wegen der Versicherung mach dir mal keine Sorgen, wenn die Gasanlage abgenommen ist (dafür wird das Ding ja auch geprüft!). Sonst müßte man ja auch jede Gaszentralheizung ausmachen, wenn keiner im/am Haus ist...



Jake

Rossi64 am 07 Jan 2010 22:41:02

andere Länder andere Sitten

was in Deutschland erlaubt ist, muß nicht auf der ganzen Welt erlaubt sein.
Mit oder ohne Tüv , Genehmigung oder was auch immer.

Ich weiß zwar nicht wie es in Frankreich genau geschrieben steht, aber es könnte doch verboten sein !?

Gast am 07 Jan 2010 22:48:43

Hallo Franzose,

vergiß das Thema,
Anwohner haben die Polizei geholt, die hatte keine Ahnung von irgendwelchen Vorschriften etc und hat das Problem halt auf obrigkeitsadäquate Weise ganz elegant gelöst

grüße klaus

Der Franzose am 07 Jan 2010 22:50:30

Hallo Jake,
jakeomat hat geschrieben:Hi Franzose,
das ist wohl gut möglich... Wegen der Versicherung mach dir mal keine Sorgen, wenn die Gasanlage abgenommen ist (dafür wird das Ding ja auch geprüft!). Sonst müßte man ja auch jede Gaszentralheizung ausmachen, wenn keiner im/am Haus ist...

Jake

Danke. Dann geh' ich jetzt mal raus und mach die Heizung an...!

Nee, im Ernst: ich habe mir die Frage selbst beantwortet, in dem ich die ZÜRICH Versicherungsbedingungen (über --> Link) durchgelesen habe.
Da steht (u.a.)...
"A.2.2.1 Brand und Explosion
Versichert sind Brand und Explosion. Als Brand gilt ein Feuer mit
Flammenbildung, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd
entstanden ist oder ihn verlassen hat und in der Lage ist, sich aus
eigener Kraft auszubreiten. Nicht als Brand gelten Schmor- und
Sengschäden. Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben
von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende
Kraftäußerung."

travelrebell am 08 Jan 2010 04:59:49

klar ist die Branddefinition in den AKB geregelt, der Einwand der Groben Fahrläßigkeit steht auf einem anderen Papier....

aber der kann mitversichert werden ( Accura + 69-. Mehrbeitrag)

andi aus dem westerwald am 13 Aug 2010 21:17:20

also ich laß meinen holzofen im winter immer durchgehnd brennen..auch wenn ich mal nicht da bin!!!...selbst auf der autobahn qualmt es ab und an wenn ich nachlegen muß wenns so richtig kalt ist!!! :D

Chris_62 am 13 Aug 2010 22:56:19

Hallo Andi ,

ich hatte deine Rauchwolke auf der A5 bis zuhause gesehn :wink:

Gibts paar Reisebilder vom Marokko ? Oder hab ich den Thread irgendwo übersehen....?

Schön , dass du wieder mal hier bist :hallo:

Maggie am 14 Aug 2010 11:07:47

andi aus dem westerwald hat geschrieben:...selbst auf der autobahn qualmt es ab und an wenn ich nachlegen muß wenns so richtig kalt ist!!! :D

Und derweil fährst du auf Autopilot :eek: :?: :?: :?:

Maggie (auch aus dem Westerwald)

andi aus dem westerwald am 14 Aug 2010 21:42:37

au ja...nen autopiloten bau ich mir auch mal ein!!!..brauch ich nicht immer auf nen parkplatz raus um nachzulegen!!....

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