Das Ordnungswidrigkeitengesetz wurde aufgehoben
Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) wurde aber am 11.10.2007 im
Bundestag zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen, weil an jenem Tag das
Einführungsgesetz für das OWiG rückwirkend aufgehoben wurde. Damit
existiert seit der Bekanntgabe im Bundesanzeiger am 23.11.2007 (BGBl. I, Seite
2614) für sämtliche Ordnungswidrigkeiten keine rechtliche Grundlage mit
Wirkung vom 30.11.2007.
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Na dann Knöllchen ADE!
MrDiesel

