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Das Ordnungswidrigkeitengesetz wurde aufgehoben


MRDiesel am 09 Apr 2010 22:23:08

Das Ordnungswidrigkeitengesetz wurde aufgehoben

Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) wurde aber am 11.10.2007 im
Bundestag zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen, weil an jenem Tag das
Einführungsgesetz für das OWiG rückwirkend aufgehoben wurde. Damit
existiert seit der Bekanntgabe im Bundesanzeiger am 23.11.2007 (BGBl. I, Seite
2614) für sämtliche Ordnungswidrigkeiten keine rechtliche Grundlage mit
Wirkung vom 30.11.2007.

--> Link

Na dann Knöllchen ADE!

MrDiesel

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migula am 09 Apr 2010 22:42:37

Nicht zu früh Freuen! Die Ordnungswidrigkeiten sind doch in den entsprechenden Fachgesetzen und Verordnungen enthalten, z.B. BauGB. Straßenverhb

brawo1 am 10 Apr 2010 00:01:58

Nein, Mr. Diesel,

da täuschst du dich. Nicht das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) wurde gelöscht, sondern nur das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (EGOWiG). Das ist schon ein Unterschied.

Es grüßt
Wolf

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MRDiesel am 10 Apr 2010 10:46:21

Hallo Wolf

schriebe ich doch das das EGOWiG aufgehoben ist. Oder liesst du etwas anderes?

EGOWiG und damit auch OWiG ist in Deutschland aufgehoben durch Artikel 57 G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2614

--> Link

Ist denn ein RA im Forum der das mal erlären kann?

Schönes WE
MrDiesel

Gast am 10 Apr 2010 10:54:59

Mir ist dies ziemlich egal :!: und zT. auch unverständlich (obwohl ich des schreiben und lesens mächtig bin !)

solch Beamten bzw. Verwaltungsdeutsch ist den meisten eh zu hoch und die Durchforstung der Sache sollte eh einem Anwalt überlassen werden --> wenn es sich lohnt :!:

brawo1 am 10 Apr 2010 19:46:13

EGOWiG und damit auch OWiG ist in Deutschland aufgehoben durch Artikel 57 G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2614


Das schreibst du und da bin ich anderer Meinung. Das OWiG wurde nicht aufgehoben. Das kann ich auch nicht deinem Link entnehmen.
Es wäre ja ein Schildbürgerstreich, wenn jetzt auf einmal das OWiG nicht mehr vorhanden wäre. So etwas gibt es nicht. Du interpretierst da etwas hinein, was nicht vorhanden ist.

Es grüßt
Wolf

mueckenstuermer am 10 Apr 2010 20:21:35

MRDiesel hat geschrieben:Hallo Wolf

schriebe ich doch das das EGOWiG aufgehoben ist. Oder liesst du etwas anderes?

EGOWiG und damit auch OWiG ist in Deutschland aufgehoben durch Artikel 57 G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2614

--> Link

Ist denn ein RA im Forum der das mal erlären kann?

Schönes WE
MrDiesel


Wenn das EGOWiG aufgehoben wird, wird das EGOWiG aufgehoben. Wenn man das OwiG aufheben will, muss man das OWiG aufheben.

m.

rinto am 02 Mai 2010 21:40:17

Bitte keine falsche Hoffnung ! Selbstverständlich ist das OWiG in der Fassung vom 19.02.1987 mit seinen Änderungen weiterhin und vollumfänglich wirksam. Lediglich das EinführungsG wurde aufgehoben, da die darij enthaltenen entsprechen Übergangsregelungen entweder zeitlich abgelaufen oder sachlich erledigt sind.
Viele , Edgar

uliane am 03 Mai 2010 10:02:10

Kann mal jemand übersetzten, was eigentlich damit gemeint ist :?:

Habe keine Luszt, den alten Gesetztestext mit dem Neuen zuvergleichen.

Worum geht es denn genau und welche Auswirkungen hat es auf uns Nomalbürger?

Julia

brawo1 am 03 Mai 2010 10:31:54

Hallo Julia,

es bedarf eigentlich keiner weiteren Erklärung. Edgar hat es in seinem Beitrag klar ausgedrückt.
MrDiesel war der irrigen Meinung, wenn das Einführungsgesetz rückwirkend aufgehoben worden ist, sei damit auch das OWIG nicht mehr wirksam. Er hat sich halt getäuscht.

Es grüßt
Wolf

MiJrgens6302 am 26 Jan 2011 03:57:45

Natürlich ist ein Gesetz, mit der Aufhebung des Einführungsgesetzes, auch aufgehoben.
Denn wenn die Einführung eines Gesetzes rückwirkend aufgehoben wird, dann hat es dieses Gesetz rückwirkend nie gegeben.
Wenn ich z.B., in der Vergangenheit die Zeugung meines Vaters verhindern würde, dann wäre auch ich nicht existent, oder?

Sammy69 am 26 Jan 2011 07:15:44

Hallo,

das ist ein wirklich sinnvoller erster Beitrag im Forum auf einen fast einjährigen Thread.
Vielleicht mal nicht nur die Haupttreffer in Google lesen, sondern auch mal sinnvoll querlesen:
--> Link

Viel Spaß noch.


Andi

rinto am 26 Jan 2011 10:02:20

Um`s noch mal klar zu sagen: das OWiG ist NICHT aufgehoben, das Einführungsgesetz ist aufgehoben, weil es einfach und unjuristisch ausgedrückt, seine Schuldigkeit getan hat und das OWiG als eigentliches Gesetz "eingeführt" hat.

So einfach ist das.

Viele aus Nürnberg, Edgar

gunwin am 19 Feb 2014 20:17:02

wenn das Einführungsgesetz aufgehoben wurde in Ordnung
Aber das OWiG ., ist nur im Luft und Seerecht zuständig , nicht für den Strassenverkehr.
Ich sehe das so oder ist das auch aufgehoben und gilt doch nun auch für den Srassenverkehr ?

giorgiobastanz am 20 Feb 2014 17:44:34

Wer dazu noch Fragen hat ,sollte diese Erklärung -LINK von Sammy 69 - bewusst und überlegt durchlesen .
Da wird sehr präzise und gerichtsfest dargelegt was das bedeutet .
Es geistern immer wieder hohle Sprüche aus einer vergangenen Epoche durch die Foren in denen bewiesen werden soll , dass es eine Bundsrepublik mit ihren Gesetzmässigkeiten garnicht geben kann . Offensichtlich soll das hiermit eine Weiterführung finden .
Für denjenigen der wegen eines Bußgeldes klagen will sei gesagt : Finger weg , das wird nix .
Giovanni.

AndreasWittlinger am 11 Mai 2016 13:23:09

Hallo MR Diesel, ich habe mich auf dieses Gesetz bezogen - (wurde geblitzt, habe ihnen das mit dem Einführungsgesetz mitgeteilt: Wörtlich: 1. Das Ordnungswidrigkeitengesetz ist seit 2007 ungültig, so die Aussage des Rechtsanwaltes Torsten Ramm aus Herdecke. Ungültig und nichtig deshalb, da mit Zweitem Bundesbereinigungsgesetz im Zuständigkeitsbereich des Bundesjustizministeriums über Art. 57 - Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 59, ausgegeben zu Bonn am 29. November 2007 - das gesamte Einführungsgesetz des Ordnungswidrigkeitengesetzes gestrichen worden ist. Das Einführungsgesetz enthielt zum einen die Formel des Inkrafttretens und des räumlichen Geltungsbereiches des Ordnungswidrigkeitendesetzes, also wann es in Kraft getreten ist und wo es örtlich anzuwenden ist..

Ihre Antwort: ... welches im wesentlichen Übergangsrecht beinhaltete und deshalb zeitlilch überholt war, berührt die Wirksamkeit des Ordnungswidrigkeitsgesetzes nicht. Dieses ist nicht aufgehoben und deshalb vollumfänglich anwendbar.?

Was also tun?

SteffenBerlin am 11 Mai 2016 16:03:25

... die Verurteilung durch ein ordentliches Gericht abwarten.

Solofahrer am 11 Mai 2016 18:40:50

… gesunden Menschenverstand einschalten, Einspruch gegen das Bußgeld zurück ziehen und dadurch viiiel Geld sparen.

eisbaerchen am 11 Mai 2016 19:26:33

Hallo Andreas,
wenn es tatsächlich so wäre, warum hat man in den letzten 5 Jahren nichts davon gehört? Wäre doch ein gefundenes Fressen für alle Geblitzten. Schade um die Mühe die du dir gemacht hast.
Und ich gebs zu.....ein bissl Schadenfreude kann ich nicht verhehlen :mrgreen:

Gruß
Eisbaerchen
Helmut

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