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Führerschein Klasse 3 - Altersbegrenzung?


klappi47 am 12 Apr 2010 13:41:37

Hallo,
wir brauchen einmal wieder Eure Hilfe.
Können wir mit unserem Führerschein Klasse 3 ( aus den 60er Jahren )
unser aufgelastetes Wohnmobil ( 4,0 to ) ohne Einschränkung fahren, oder gibt es da Auflagen ( Altersgrenzen usw ).

Es gibt bestimmt unter Euch jemand der sich mit den Bestimmungen auskennt.

Danke und verregnete aus dem Odenwald
Klappi 47

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hwh1301 am 12 Apr 2010 13:52:25

Hallo Klappi,

Beschränkungen gibt es für Euch nicht, der FS ist auch unbegrenzt gültig. Pass gut auf ihn auf! :sauf:

LG Hans :D :D :D

Campoverde am 12 Apr 2010 13:55:04

Hallo,

mit der alten Klasse 3 kannst Du ein Fahrzeug fahren bis 7,49 t zul. Gesamtgewicht.


Heinz-Campoverde

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klappi47 am 12 Apr 2010 17:57:09

Hallo hwh1301,
danke für Deine schnelle Antwort. Die Altersgrenze bezog sich natürlich auf uns und nicht auf den Führerschein :D .
Wir werden Deinen Rat befolgen und gut auf unsere "Schätzchen" aufpassen.

GRüße aus dem Odenwald
Olaf und Ursel

hjmkarsten am 12 Apr 2010 17:58:48

Hallo Klappi,

ja ja der gute alte graue Lappen. Du kannst wie schon beschrieben bis 7,49t fahren. Ein paar Punkte sind aber doch zu beachten:

Höchstgeschwindigkeit auf Landstraße 80 km/h, auf Autobahn 100 km/h, aber das ist dir ja sicher bekannt.

Wünsche dir viel Spaß auf deinen Touren.

Hans-Jürgen :snoopy:

spleiss53 am 12 Apr 2010 17:59:11

Campoverde hat geschrieben:....... mit der alten Klasse 3 kannst Du ein Fahrzeug fahren bis 7,49 t zul. Gesamtgewicht............

........... plus einen Anhänger mit 11 Tonnen !

klappi47 am 12 Apr 2010 18:03:51

Hallo Hans-Jürgen,
da die Verkehrsschilder sowieso alle nur für uns aufgestellt sind :lol:, werden wir uns strikt daran halten.
Auch wir wünschen Dir viele schöne Touren mit dem Womo.
Vielleicht trifft man sich ja mal unterwegs. Ab Mai in Norwegen.

aus dem Odenwald
Olaf und Ursel

puget am 12 Apr 2010 18:05:44

spleiss53 hat geschrieben:
Campoverde hat geschrieben:....... mit der alten Klasse 3 kannst Du ein Fahrzeug fahren bis 7,49 t zul. Gesamtgewicht............

........... plus einen Anhänger mit 11 Tonnen !


11 Tonnen-Anhänger kann ja wohl nicht sein.

Sicher meinst du 7,5 to.
+ 50 % des Zugfahrzeuges als Anhängergewicht,
ergibt ein Gesamtgewicht des Zuges von = 11,25 to.

spleiss53 am 12 Apr 2010 18:26:43

puget hat geschrieben:
spleiss53 hat geschrieben:
Campoverde hat geschrieben:....... mit der alten Klasse 3 kannst Du ein Fahrzeug fahren bis 7,49 t zul. Gesamtgewicht............

........... plus einen Anhänger mit 11 Tonnen !


11 Tonnen-Anhänger kann ja wohl nicht sein.

Sicher meinst du 7,5 to.
+ 50 % des Zugfahrzeuges als Anhängergewicht,
ergibt ein Gesamtgewicht des Zuges von = 11,25 to.

... nö - meine 18,5 tonnen Gesamt! --> Link

Rainers1869 am 12 Apr 2010 18:57:47

Stimmt nur bedingt mit den 18 tonnen.
Bis zum 50 Lebensjahr dann die Untersuchung. Hier gab es eine Ausnahmeparagraph 79 der besagt < 12000 KG L< 3 für Gewerbliche Zwecke.[/u]

Gerd Peter am 12 Apr 2010 18:59:39

/quote]
... nö - meine 18,5 tonnen Gesamt! --> Link[/quote]

Hallo,

nur bis 12 to keine Befristung, willst du die 18,5 to nutzen, musst du ab 50 alle 5 Jahre den Führerschein verlängern lassen :wink:


Gerd Peter

Gerd Peter am 12 Apr 2010 19:00:37

Rainer war schneller :oops:

spleiss53 am 12 Apr 2010 19:38:20

Gerd Peter hat geschrieben:/quote]............ nur bis 12 to keine Befristung, willst du die 18,5 to nutzen, musst du ab 50 alle 5 Jahre den Führerschein verlängern lassen :wink: ......

.... diese Aussage stimmt nur, wenn du den "alten" Führerschein in einen "neuen" Kartenführerschein umschreiben läßt. Wenn nicht - gilt 18,5 tonnen für immer.

migula am 12 Apr 2010 23:04:26

Glücklicherweise habe ich meinen alten grauen Schein noch. Aber ich war auch der Meinung, dass ab 50 Jahren ohne Gesundheitsprüfung Beschränkungen eintreten.

Pijpop am 13 Apr 2010 14:54:17

Naja die Suchfunktion wird ca. 15 Mal die FS Problematik in D als Thema
hergeben.

Spless hat vollkommen recht.

Bliebe dann noch die Geschichte wieviel Achsen bei welchem FS denn
erlaubt sind.

Wer darf nur Doppelachsel ziehen ( Zulassungsmäßig eine Achse ) und wer
darf einen Drehschemelanhänger dranhängen mit 3 oder mehr Achsen.
Auf gehts.


Pijpop

spleiss53 am 13 Apr 2010 15:28:54

Pijpop hat geschrieben:............ Bliebe dann noch die Geschichte wieviel Achsen bei welchem FS denn
erlaubt sind.

Wer darf nur Doppelachsel ziehen ( Zulassungsmäßig eine Achse ) und wer
darf einen Drehschemelanhänger dranhängen mit 3 oder mehr Achsen.
Auf gehts.

Auch das ist geregelt. Mit dem "alten" Dreier darfst du "nur" Gesamt 3 Achsen haben - wobei eine Doppelachse am Anhänger als eine Achse zählt. Wenn du einen Drehschemelanhänger ziehen möchtest, mußt du deinen "alten" Dreier umschreiben lassen. (ein kleines Lockmittel des Gesetzgebers) (dann hast du aber wieder 12 tonnen :wink: )

pilote600 am 13 Apr 2010 15:49:58

Und nicht zu vergessen, sobald das Fahrzeug der Pflicht eines EU Kontrollgeräts unterliegt (Fahrtenschreiber) so laufen die Analogen, also die alten langsam aus, und in den neuen Fahrzeugen gibt es nur noch digitale Tachos und Schreiber, für diese wiederum benötigt man eine Fahrerkarte, die man wiederum nur mit dem neuen Führerschein bekommt!

Und will man ab 2013 gewerblich über 3,5t (oder sind es die 12? da bin ich mir nicht sicher ) so muss man die entsprechenden Schulungen nachweisen, 35 Stunden unterricht bei FS oder Dekra oder oder oder

spleiss53 am 13 Apr 2010 15:56:23

pilote600 hat geschrieben:Und nicht zu vergessen, sobald das Fahrzeug der Pflicht eines EU Kontrollgeräts unterliegt (Fahrtenschreiber) so laufen die Analogen, also die alten langsam aus, und in den neuen Fahrzeugen gibt es nur noch digitale Tachos und Schreiber, für diese wiederum benötigt man eine Fahrerkarte, die man wiederum nur mit dem neuen Führerschein bekommt!

....... stimmt

pilote600 hat geschrieben:Und will man ab 2013 gewerblich über 3,5t (oder sind es die 12? da bin ich mir nicht sicher ) so muss man die entsprechenden Schulungen nachweisen, 35 Stunden unterricht bei FS oder Dekra oder oder oder

....... gilt nur für Leute die einen "Zweier" haben. (der "alte" Dreier ist da ausgeschlossen) Also den LKW oder Busführerschein. Jene Führerscheine also, welche alle fünf Jahre verlängert werden müssen. Da werden in fünf Jahren 40 Stunden Unterricht verlangt. Das sind - je Jahr - acht Stunden - oder ein Tag. (kosten ca. 100.- €uro je Tag :wink: )

pilote600 am 13 Apr 2010 16:03:39

spleiss53 hat geschrieben:....... gilt nur für Leute die einen "Zweier" haben. (der "alte" Dreier ist da ausgeschlossen) Also den LKW oder Busführerschein. Jene Führerscheine also, welche alle fünf Jahre verlängert werden müssen. Da werden in fünf Jahren 40 Stunden Unterricht verlangt. Das sind - je Jahr - acht Stunden - oder ein Tag. (kosten ca. 100.- €uro je Tag :wink: )



Es sind trotzdem nur 35 Stunden, bin gerade dabei die Kurse zu machen, also Jahr für Jahr und es sind jeweils 7h .....

spleiss53 am 13 Apr 2010 16:28:29

pilote600 hat geschrieben:
spleiss53 hat geschrieben:....... gilt nur für Leute die einen "Zweier" haben. (der "alte" Dreier ist da ausgeschlossen) Also den LKW oder Busführerschein. Jene Führerscheine also, welche alle fünf Jahre verlängert werden müssen. Da werden in fünf Jahren 40 Stunden Unterricht verlangt. Das sind - je Jahr - acht Stunden - oder ein Tag. (kosten ca. 100.- €uro je Tag :wink: )



Es sind trotzdem nur 35 Stunden, bin gerade dabei die Kurse zu machen, also Jahr für Jahr und es sind jeweils 7h .....

..... meiner ging 8 :wink:

Gast am 13 Apr 2010 16:36:52

Hallo,

der alte Dreier ist von 95ér Regel (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzt) nicht ausgeschlossen, sondern auch die müssen die Fortbildung machen. aber nur wenn Sie gewerblich Güter oder Personen transportieren. Und genau das trifft für die meisten hier eh nicht zu - zumindest was das Womo angeht.

Die Untersuchung ab 50, wenn man einen Anhänger ziehen möchte bei Fahrzeugen der Klasse CE ist aber trotzdem Pflicht, sonst verfällt CE mit dieser Ausnahme 79 (alter dreier), egal ob der Lappen grau oder Rosa ist und ob privat oder gewerblich genutzt wird.



Mario - zuständig für ca.: 50 gewerbliche Kraftfahrer und sehr intensiv mit dem Thema vertraut

pilote600 am 13 Apr 2010 16:57:25

spleiss53 hat geschrieben:
pilote600 hat geschrieben:
spleiss53 hat geschrieben:....... gilt nur für Leute die einen "Zweier" haben. (der "alte" Dreier ist da ausgeschlossen) Also den LKW oder Busführerschein. Jene Führerscheine also, welche alle fünf Jahre verlängert werden müssen. Da werden in fünf Jahren 40 Stunden Unterricht verlangt. Das sind - je Jahr - acht Stunden - oder ein Tag. (kosten ca. 100.- €uro je Tag :wink: )



Es sind trotzdem nur 35 Stunden, bin gerade dabei die Kurse zu machen, also Jahr für Jahr und es sind jeweils 7h .....

..... meiner ging 8 :wink:



wirr waren halt schneller .... :D ist aber eh egal ein Tag ist futsch, jedes Jahr die nächsten 5 Jahre

Gast am 13 Apr 2010 17:34:39

pilote600 hat geschrieben:wir waren halt schneller .... :D ist aber eh egal ein Tag ist futsch, jedes Jahr die nächsten 5 Jahre


Es sind nur 7 Stunden - zumindest in der Theorie. Aber nicht nur die nächsten 5 Jahre sondern Dein Leben lang, solange du den behalten willst. denn es kommt eine neues Kennzeichen (95) in den Führerschein mit neuen Gültigkeitsdatum. Dieses gilt aber nur für gewerbliche Transporte bzw. muss man für gewerbliche Transporte haben.

Das Berufskraftfahrer - Qualifikations - Gesetz (BKrFQG) definiert, dass das BKrFQG für Berufskraftfahrer im Güterverkehr und im Personenverkehr gilt, die deutsche Staatsangehörige sind oder zur EU oder einem Staat gehören, mit denen die EU ein entsprechendes Abkommen hat. Das BKrFQG gilt also nicht für ALLE Berufskraftfahrer, sondern nur für Bürger der EU. Zudem gilt das BKrFQG nur dann, soweit die Fahrt im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchgeführt wird, für die ein Führerschein der Klassen C1 C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist.

Berufskraftfahrer die Transporte mit Fahrzeugen der Führerscheinklasse B durchführen (Pkw), benötigen dafür die Grundqualifikation nach BKrFQG nicht.

Das gleiche gilt, wenn Berufskraftfahrer privat einen Lkw oder Omnibus bewegen. Dann ist eine Grundqualifikation nach BKrFQG nicht erforderlich, da es sich nicht um eine gewerbliche Fahrt handelt. Dies ist jedoch eher hypothetisch, da ein Berufskraftfahrer die Grundqualifikation ja für seinen Beruf haben muss.

Aber kein Gestezt ohne Ausnahmen:

Das BKrFQG gilt nicht für den privaten Bereich oder für Fahrzeuge, die mit dem Führerschein B gefahren werden dürfen.
Außerdem gilt das BKrFQG nicht für:

Kraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h

Kraftfahrzeuge der Bundeswehr, Polizei, Zoll, des zivilen Katastrophenschutzes, der Feuerwehr oder der Rettungsdienste

Kraftfahrzeuge die zu Reparatur- oder Wartungszwecken, neu oder umgebaut wurden und noch nicht in Betrieb sind (kurzum, Werkstattfahrten oder Fahrten von Prüfern oder Sachverständigen, die in der Regel nicht gewerblich das Fahrzeug nutzen).

Kraftfahrzeuge zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer oder die Fahrerin zur Ausübung des Berufes verwendet, sofern es sich beim Führen des Kraftfahrzeuges nicht um die Hauptbeschäftigung handelt (z. B. Maler, Maurer, usw. Personen deren Geschäft nicht die Güterbeförderung oder die Personenbeförderung ist).

Und das ist zu tun:
Fahrer, die im Güterkraftverkehr eingesetzt werden, und ihren Führerschein vor dem 10.09.2009 erworben haben, müssen nur eine Weiterbildung besuchen. Diese ist bis spätestens zum 10.09.2014 nachzuweisen. (Wobei es auch hier div. Ausnahmen und Spezialitäten bis 10.09.2016 gibt)

Die Weiterbildung erfolgt in Lehrgängen mit 35 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten. Diese 35 Pflichtstunden können auf einzelne „Blöcke“ aufgeteilt und müssen nicht am Stück hintereinander absolviert werden. Allerdings muss ein „Einzelblock“ mindestens 7 Stunden umfassen. Diese Weiterbildung muss alle 5 Jahre wiederholt werden.

Häufig sind die Themen (Güterbeförderung) wie folgt aufgeteilt:

Modul 1: Eco Training

Modul 2: (Sozial-) Vorschriften für den Güterverkehr

Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit

Modul 4: Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi

Modul 5: Ladungssicherung


Es handelt sich hierbei um Auszüge aus meiner Powerpoint mit denen ich das usneren Fahren begreiflich gemacht habe, da wir diese Schulungen von der Firma für die Fahrer anbieten bzw. bei einer Fahrschule im Paket zu einem günstigen Preis gebucht haben.



Mario

dieter2 am 13 Apr 2010 17:42:22

Eine Fahrerkarte braucht nur der der Gewerblich Fahren will.

Und die Befähigung braucht auch nur wer gewerblich fahren will.
Wer den Klasse 2 hat ab einen bestimmten Datum,weis jetzt nicht genau wann,gildet der Bestandsschutz.

Ich habe auch den alten 2er umgeschrieben,der Befähigungsnachweis ist in meinen Neuen auch mit der Schlüsselnummer 95 eingetragen.

Diter

Gast am 13 Apr 2010 17:50:24

dieter2 hat geschrieben:Eine Fahrerkarte braucht nur der der Gewerblich Fahren will.

Und die Befähigung braucht auch nur wer gewerblich fahren will.
Wer den Klasse 2 hat ab einen bestimmten Datum,weis jetzt nicht genau wann,gildet der Bestandsschutz.

Ich habe auch den alten 2er umgeschrieben,der Befähigungsnachweis ist in meinen Neuen auch mit der Schlüsselnummer 95 eingetragen.

Diter


Hallo Diter,

richtig man braucht das alles nur bei gewerblicher Fahrt. aber deine 95 kann ohne Schulungen maximal bis 10.09.2016 gültig sein. Es besteht ab 50 die Pflicht zur ärtzlichen utnersuchen für C und CE und auch das Berufskraftfahrerqualifiaktionsgesetzt mit den Weiterbidlungen ist Pflicht!

Bestandschutz gilt lediglich für Deine Qualifiaktion, du brauchst nicht wie Führerscheinneulinge der Klasse C (oder auch D) eine Grundqualifikation inkl. Prüfung zu absolvieren. Die Schulungen zur 95 sind nur Anweseneheitsveranstaltungen ohne Prüfung.



Mario

dieter2 am 13 Apr 2010 18:03:59

Hallo Mario

Meine 95 und der C gildet erstmal bis 2014,habe erst verlängert.

Die 50 habe ich schon vor längere Zeit überschritten :) ,ob ich den 2er nochmal verlängere steht in den Sternen,aber gewerblich
werde ich mit sicherheit nicht mehr fahren.

Dieter

Gast am 13 Apr 2010 21:32:30

Hallo Dieter,

na dann brauchst du die 95 ja auch nicht und kannst Dir die Fortbildung sparen.



Mario

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