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KRAVAG windet sich in Teilkasko um Zahlung


andresen am 04 Mai 2010 12:57:32

Hallo zusammen.

Hier mal ein Negativ-Beispiel über die KRAVAG und deren Bestimmungen.

An meinem WOMO habe ich ein Schaden an meiner automatischen Sat-Anlage und dem LCD-Fernseher durch ein heftiges Gewitter erhalten. Hierbei hat die Steuerelektronik durch eine Überspannung einen Schaden erlitten und der LCD geht nicht mehr an.
Nachdem ich den Schaden bemerkte, stellte ich eine Schadensmeldung an die KRAVAG.
Füllte in Folge den Schadensbericht aus und sendete alles zurück.
Nach einiger Zeit wurde mir ein Gutachter angekündigt.
Dieser besichtigte mein Fahrzeug, bestätigte den Schaden und schrieb sein Gutachten über den Austausch der Dreheinheit, des Steuer-Recievers und des LCD.
Es sollte also die ganze Anlage erneuert werden, da es laut Hersteller der Sat-Anlage keine Ersatzteilversorgung mehr gibt.
Nun, nach ein paar Tagen, bekam ich die Aussage von der zuständigen Sachbearbeiterin der KRAVAG, dass der Schaden nicht reguliert wird.
Begründung hierbei:
Es handle sich bei diesem Überspannungsschaden nicht um einen direkten Blitzeinschlag.
Hierbei hätte es direkt in mein Fahrzeug einschlagen müssen, oder in einen benachbarten Baum,
welcher dann auf mein Fahrzeug fällt.

Ist der „fallende Baum“ aber nicht auch indirekt.....???

Ist das nicht eine „schöne“ Mitteilung....!?

Ich frug die Sachbearbeiterin, ob sie bei dieser Argumentation lieber ein ganzes Fahrzeug,
als eine im Vergleich, geringfügige Summe erstatten würden.

Die Aussage war: ja...........

Wenigstens freut sich nun der Gutachter, dass er den Auftrag bekommen hat.

Leider habe ich diese Klausel bei Abschluß des Vertrages über die RMV nicht gefunden.
Bis Heute noch nicht......

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guenterp_de am 04 Mai 2010 13:33:37

warst Du zum Zeitpunkt des Ereignisses an 220 V angeschlossen??

Haikumsai am 04 Mai 2010 14:39:00

guenterp_de hat geschrieben:warst Du zum Zeitpunkt des Ereignisses an 220 V angeschlossen??

Warum? zahlt in so einem Fall die Hausrat?

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travelrebell am 04 Mai 2010 14:53:38

hier ist die genauer Def. gefragt : direkte Blitzeinwirkung= Einschlag ins Fzg mit sichtbaren Schäden an Fzg/Leitungen
auch ein direkter Übergang-dh. Einschlag in die Leitung nahe dem Mobil mit Folge direkter Übergang auf d. vers. Mobil.--gab es sichtbare Schäden an.d. Leitung ?


anders der Überspannungsschaden, dieser hier bildet sich eine Stromspitze im Stromnetz durch das Spannungsfeld durch welches der Strom fließt, empfindl. teile fegt es durch....

blöd gelaufen....

andwein am 04 Mai 2010 17:03:02

guenterp_de hat geschrieben:warst Du zum Zeitpunkt des Ereignisses an 220 V angeschlossen??

Diese Frage ist sehr gut.
Übrigens: Überspannungsschäden sind in der Haftpflicht etc. nie enthalten, dafür gibt es extra Versicherungen. Also nie mit Überspannungsargumenten arbeiten sondern mit Blitzschlag. Wenn du Datum/Uhrzeit und Ort hast lässt sich der Blitzschlag auch nachweisen/widerlegen. (blids.de, Blitz-radar)
Andreas

Gast am 04 Mai 2010 18:43:14

Die Kravag drückt sich nicht um die Regulierung, wie Du behauptest, sondern arbeitet entsprechend der gültigen Rechtsprechung und der dem Vertrag zu Grunde liegenden Bedingungen.
Solche Aussagen sollte man sich gut überlegen, die können richtig heftig Ärger verursachen.

Es ist der Blitzschlag in der TK versichert und nicht der Überspannungsschaden. Ich finde den Versuch den Schaden so ersetzt zu bekommen zwar creativ, aber es ist mir klar, das der Versuch auch in die Hose ging. Eigendlich verstehe ich erst garnicht warum die Kravag überhaut einen Gutachter herausgeschickt hat. Als Regulierer hätte ich den Fall auch abgelehnt, bzw. in Hinblick auf die Solidargemeinschaft ablehnen müssen.

Für die Zukunft empfehle ich Dir Dich mal nach einer Campingversicherung umzusehen, oder Deine HRV dazu zu bewegen, Dir eine Campingdeckung einzubauen. Alles Andere wird Dir nur weiteren Frust und Deckungslücken bringen.

travelrebell am 04 Mai 2010 18:59:39

@bigpit

immer wieder das Problem: keiner liest die Bedingungen, zu unverständlich geschrieben, zu bequem der Kunde, Glück hat wer einen guten faiern Berater hat, oder selbst sich die Mühe aufbürdet und die Bedingungen gründlich studiert.

Mancher kennt die Bedienungsanleitung seiner Playstation o.ä. besser, als seine Versicherungen....

Bergbewohner1 am 04 Mai 2010 19:02:37

So pauschal die RMV runter putzen ist nicht OK. Habe auch schon Lehrgeld bezahlt, aber nur einmal.
Man muß sich halt vorher überlegen, was man als Schadensursache angibt, wenn man auch gleich noch eine kompl. neue Anlage bekommen möchte, natürlich ohne Zuzahlung.
Man kann ja auch den Blitz bestechen, damit er in die Leitung schlägt :D

migula am 04 Mai 2010 22:16:46

Die Frage ob das Mobil am 220 V angeschlossen war, wurde auch noch nicht beantwortet. Kein Strom keine Überspannung!

Ich kann ja auch nicht gerissene Gummi-Achsmanschetten als Marder-schaden geltend machen, wenn der Marder gar nicht zugebissen hat!

Gast am 04 Mai 2010 22:26:07

Hallo,

würde ja gern etwas dazu sagen, aber:

"Bitte keine rechtlichen oder versicherungstechnischen Belehrungen,nur ernsthafte technische Antworten"




brawo1 am 04 Mai 2010 23:14:41

paulus1960 hat geschrieben:Hallo,

würde ja gern etwas dazu sagen, aber:

"Bitte keine rechtlichen oder versicherungstechnischen Belehrungen,nur ernsthafte technische Antworten"





Hallo Paulus,

hier ging es aber eingangs um rechtliche und versicherungstechnische Sachen und da ist Fakt, dass die Versicherung nicht zahlen muss. Es ging nie um Technik.
Außerdem habe ich hier bei den Antworten, vielleicht habe ich es auch überlesen, keine Belehrungen, sondern ganz einfach nur Antworten gelesen.
Aber davon abgesehen, wenn du gerne etwas zu sagen hast, bitte, teile dich mit. Wir sind doch alle Mitglieder eines Forums.

von
Wolf

Verratnix am 04 Mai 2010 23:50:41

@ brawo1

Schau dir doch mal die Signatur des TE an,darauf spielte Paulus an.

travelrebell am 04 Mai 2010 23:57:50

tja, machmal beraubt sich einer mit dem eigenen Wahlspruch seiner gewünschten Antwort...

LowCostDriver am 05 Mai 2010 08:48:49

bleibt bitte "on Topic" :wink:

brawo1 am 05 Mai 2010 09:17:01

Verratnix hat geschrieben:@ brawo1

Schau dir doch mal die Signatur des TE an,darauf spielte Paulus an.


Alles klar. Man sollte immer alles lesen und nicht auf dem Schlauch stehen.
Danke.


Wolf

Beho am 05 Mai 2010 16:20:59

Hallo,

als ehemaliger Sachverständiger im RF+FS-Handwerk kenne ich diese Fälle zu Genüge.
Schon immer hat man zwischen einen direktem Blitzschaden und Überspannungsschäden unterschieden. In den meisten Verträgen ist vom Blitzschaden die Rede, weil es für die Versicherung wesentlich billiger ist!
Welches Haus wird schon vom Blitz direkt getroffen, in der Stadt weniger, auf dem Lande ein paar mehr.
Der häufigere Schadensfall ist Überspannung. In der Stadt weniger. bei Freileitungen mehr. Jetzt achtet aber auf Eure Versicherungspolice, es gibt auch da wieder Feinheiten.Überspannungschäden pauschal mit der Versicherungssumme X= (z.B.600.-E)
Habe ich aber Geräte, mit wesentlichen höheren Anschaffungssummen, kann es sich lohnen, die Versicherungssumme frei auszuhandeln.
Warum die Versicherung in diesem Fall einen Gutachter hinzugezogen hat, ist mir nicht klar erkenntlich. Bei der Schadensanmeldung hätte die Versicherung schon erkennen müssen, daß es ich nicht um direkten Blitzschlag gehandelt haben kann.

Von einem Überspannungschaden, der eigentlich nur bei 220Volt auftreten kann, würde ich aber auch nicht so ohne weiteres ausgehen, da das Schadensbild zu untypisch ist. Es müßte mehr defekt sein. Nach meiner Meinung paßt hier irgendetwas nicht zusammen. Bei Blitzschlag direkt am
Wagen, innerhalb einer Zone von ca 50m, müßte auch mehr defekt sein und zwar innerhalb des Fahrzeuges -
Blitz in diesem Radius: Auswirkung trifft LNB, Leitungen-zum Receiver (Steuereinheit- Spannungsversorgung- Batterie-Bordelektronik.
Frage dann nur: Wo und an welcher Stelle ist diese Energie abgeflossen?
Am Fahrzeug ja wohl nur, wenn dieses mit Metallstützen gestanden hat.
Dann sind auch Spuren zurückgeblieben.

Bei so einem Schadensbild würde ich von einem (direkten) Biltzschlag ausgehen, da der Blitz keinen Fremdträger hat, im Gegensatz zu einem Überspannungsschaden mit Fremdträger.

Vielleicht würde es sich lohnen, das Fahrzeug näher einmal in dieser Richtung zu untersuchen. (Schmauchspuren)

aus OWL



Beho

pilote600 am 05 Mai 2010 17:43:30

Ich glaube die Frage ob 220V angeschlossen waren oder nicht wurde noch nicht vom TE beantwortet.

Aber wenn ich es richtig verstanden habe, dann besteht dann Versicherungsschutz wenn keine 220V angelegen haben, weil ja dann von einem direktem Schaden und nicht von einer Überspannungssache ausgegangen wird.

gary32 am 05 Mai 2010 17:49:59

Hallo,

vor Jahren hatte der Blitz in der Oberleitung eingeschlagen und dadurch Schäden u.a. an SAT Empfänger und elektronische Türsprechanlage verursacht.
Die Hausratversicherung verweigerte die Entschädigung und sollte mich an die Brandversicherung wenden und die haben reguliert..

,

gary32

andresen am 05 Mai 2010 21:59:58

Sorry das ich mich erst jetzt melde.
Aber mancheiner muß länger arbeiten und hat auch sonst noch einiges um die Ohren.....
um das aufzuklären:
an 220 Volt hat er meines Wissens nicht gestanden.
Ich muß aber auch dazu sagen, dass ich zu diesem Zeitpunkt nicht zuhause, sondern im Kurzurlaub war.
Das Fahrzeug stand nicht unter seinem Unterstand, sondern zu Reinigungszwecken auf dem Hof. Es sollte ein Geburtstagsgeschenk werden, dass ich das Fahrzeug nach meiner Rückkehr in einem, innen und aussen gereinigtem Zustand, frisch poliert, wiederfinde.
Leider kam da dieses Gewitter dazwischen.
Und Ihr könnt mir glauben....vorher hat alles funktioniert !
Habe darauf den oben benannten Schaden der Versicherung gemeldet.
Tja,....das Ergebnis ist ja nun auch bekannt.

Möchte mich aber nun auch noch bei den "spitzen Schreibern" bedanken.
Wie schön das Ihr perfekt seid, alles könnt und wisst...!!!

Ich habe lediglich nach den vorliegenden Tatsachen gehandelt.
Aber wie heißt es so schön.......wer den Schaden hat, braucht für Spott.....!

pilote600 am 05 Mai 2010 22:05:32

Hallo Andre,
ich usste es auch nicht, dass die TK bei Übespannung nicht bezahlt.
Vor Jahren haten wir einen TK Schaden, da ist bei einer Gweitterböe die MArkiese übers Womo gesegelt, das wurde bezahlt, auch ein HAgelschaden.


Überspannung hatten wir in einer Wohnung, in 3 Monaten 3 aml, jedesmal hatte die Hausrat den Schadne bezahlt (ok waren nur wenige DM)

Aber vieleicht kannst du aufgrund des einen oder anderen Hinweises die hier gegeben worden sind doch noch was erreichen. Denn wenn keine 220V dran waren, kann es ja nur ein direkter einschlag gewesen sein!

andresen am 05 Mai 2010 22:11:40

wäre möglich, aber direkte Einschlagspuren sind leider nicht zu sehen.
Was ich nun noch gefunden habe, dass meine Stützanlage, ebenfalls elektrisch, nicht mehr richtig funktioniert.
Hierbei ist im Steuergerät ein Kondensator weggeschmort.


Andre

pilote600 am 06 Mai 2010 06:56:02

Na das ist doch ein Ansatz.....

ein Versuch ist es Wert, und eine Aussage der Versicherung " Nein zahlen wir nicht" muss man ja nicht kommentlos hinnehmen.

travelrebell am 06 Mai 2010 09:30:15

wenn "verperlte" Metallteile/Drähte im Bereich zufinden sind, dann nochmal zu einem Sachverständigen, wie sieht das Antennenkabel im Längsschnitt aus ?

Gast am 06 Mai 2010 10:10:58

Nochmal, bei Überspannung wirst Du keinerlei Chancen haben etwas zu bekommen.

Wenn Du jedoch irgendwie hinbekommst, dass Du einen Nachweis erbringen kannst um einen Blitzschlag zu belegen, dann kriegst Du zumindestens die beschädigten FZG Bestandteile durch.
Es ist ja doch einiges beschädigt worden. Wenn ich jetzt lese, dass es auch Deine Stützanlage zerhauen hat, dann würde ich ebenfalls sagen, weiter versuchen den Schaden durch zu bekommen. Da muss schon richtig was reinschlagen. Wenn das FZG dann auch noch nicht mal an 220V hing, verbessert das ebenfalls Deine Ausgangsposition. Aber das kann letztlich nur ein Gutachter entscheiden.
Schalte doch Deinen Makler ein, der soll sich des Vorganges annehmen. Dafür ist er doch da.

Übrigens, spitze Schreiber habe ich hier nicht gefunden, oder gelesen. Weiterhin bist Du nicht der einzige der arbeitet. Deine provokante Art Leute, die Dir helfen wollen, vor den Kopf zu stoßen kann ich nicht nachvollziehen. Es wird hier überwiegend versucht, auf konstrukive Art Dir zu helfen, bzw. die Problematik aufzuzeigen, warum nach Deiner ersten Schilderung der Versicherer nicht leisten kann und sich im Recht befindet.

Bei Versicherungen ist es nun mal so, es ist versichert was an Schäden oder Leistungen aufgezeigt ist, nicht mehr, aber auch nicht weniger. In der TK ist ganz klar der Blitzschlag versichert, der Überspannungsschaden nicht. Ebenso der Sturm (> Windstärke 8 ), oder Hagelschaden. Ist die Windstärke kleiner als 8, geht der Stress schon los.
Dann darf man auch nicht die WGV oder HRV mit der KFZ-Kasko vergleichen. Das sind völlig verschiedene Schuhe. Wobei man auch mal bedenken muss, dass selbst heute noch HRV (Hausratversicherungen) oder WGV (Wohngebäudeversicherungen) draußen zu finden sind, wo die Ü-Schäden NICHT gedeckt sind. Ich kann so etwas NICHT verstehen, aber Geiz ist ja leider immernoch soooo geil und jeder ist seiner Schadensablehnung eigener Schmied.

Also, greif meine Anregung auf, schalte Deinen Makler ein, versuche den BLITZSCHLAG zu beweisen, dann hast Du eine Chance. Auch ein freundliches Gespräch mit dem Sachbearbeiter hilft oft ungemein. Wenn man allerdings diesen gleich "in den Senkel" stellt, anfieselt, dann geht man bis zur Abwicklung eines Vorganges eher in Rente.

andwein am 06 Mai 2010 16:14:31

andresen hat geschrieben:an 220 Volt hat er meines Wissens nicht gestanden.
-- dann kann es auch keine "Überspannung" sein

Leider kam da dieses Gewitter dazwischen.
--ich habe dir eine Web Adresse geschickt, gab es laut dieser Karte einen Blitzschlag?? Wenn ja ist das ein gutes Argument.

Und Ihr könnt mir glauben....vorher hat alles funktioniert !
-- Keine Versicherung glaubt.

Wenn in der Elektronik der Hubstützen (12V Anlage???) ein Kondensator abraucht, Foto machen, gutes Argument.


Ein kleiner Tipp, mehr fotografieren und ruhig an die Beweissicherung herangehen hilft mehr als sich über die Versicherung aufzuregen.

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