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Fahrtenbuch


Eddy am 04 Jul 2010 10:39:00

Fahrtenbuch nach erstem Verstoß

Ein Fahrtenbuch kann für KFZ-Halter schon nach dem ersten Verkehrsvergehen auferlegt werden. Es muss sich allerdings um einen besonders schwerwiegenden Verstoß handeln.

Dies wurde vom Deutschen Anwaltsverein nach Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt mitgeteilt. AZ: 3L281/10.NW

Im Fall wurde ein Autofahrer mit 129 km/h geblitzt, erlaubt waren 70 km/h. Der Halter konnte sich nicht mehr erinnern, wer sein KFZ geführt hatte. Daher muss der Halter für 18 Monate ein Fahrtenbuch führen.

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Gast am 04 Jul 2010 16:07:39

Hallo
Ging einer Freundin von mir ebenso :D
Sie ist gefahren und hat es abgestritten ,weil sie auf dem Foto nicht eindeutig zu erkennen war :!:
Ihr wurde das Fahrtenbuch auferlegt und brauchte keine Strafe zahlen :!:
Ich muß mal Nachfragen wie lange .

pipo am 04 Jul 2010 18:22:23

meier923 hat geschrieben:weil sie auf dem Foto nicht eindeutig zu erkennen war :!:

Merde, gleich wird es sicherlich einen Aufschrei der Gerechtigkeitsfanatiker geben :D

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