Fahrtenbuch nach erstem Verstoß
Ein Fahrtenbuch kann für KFZ-Halter schon nach dem ersten Verkehrsvergehen auferlegt werden. Es muss sich allerdings um einen besonders schwerwiegenden Verstoß handeln.
Dies wurde vom Deutschen Anwaltsverein nach Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt mitgeteilt. AZ: 3L281/10.NW
Im Fall wurde ein Autofahrer mit 129 km/h geblitzt, erlaubt waren 70 km/h. Der Halter konnte sich nicht mehr erinnern, wer sein KFZ geführt hatte. Daher muss der Halter für 18 Monate ein Fahrtenbuch führen.

