Bei einem Unfallschaden haben Halter scheckheftgepflegter Fahrzeuge das Recht auf eine Reparatur in der Markenwerktstatt.
Die Versicherung darf nicht unter Verweis auf die Schadensminderungspflicht eine Reparatur in einer billigeren "freien" Werkstatt verlangen.
Dieses wird wohl gelegentlich von Versicherungsunternehmen verlangt.
AZ AG Köln 262 C474/08 BGH VI ZR 53/09

