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Längerer Aufenthalt im Ausland?


co11 am 24 Jun 2010 12:36:46

Aus einem gesperrten Beitrag:
Roland hat geschrieben:
“Brawo1 hat alles schon korrekt beantwortet. Ich habe lediglich noch eine Auslandskrankenversicherung, die für 6 Monate gilt, abgeschlossen.
Neuerdings gibt es diese sogar uneingeschränkt für 1 ganzes Jahr. Ohne diese 45 Tagesregelungen, wie bei den normalen Auslandskrankenversicherungen. Diese Versicherung gibt es aber nur im öffentlichen Dienst.“

Hallo Roland,
Krankenversicherung im Ausland ist eine Sache.
Was ist aber mit Rentenzahlungen? Warum ich danach frage:
Mein Nachbar hat an einen ehemaligen Arbeitskollegen eine ca. 50 m2 Wohnung vermietet.
Der Mieter ist ab Oktober in Spanien und Portugal unterwegs, so ab April ist er wieder im Lande und bricht im Juni/Juli in Richtung Schweden auf. So war es seit er im Ruhestand ist. (2005)
Die Wohnung wird von seinem Sohn bzw. Schwiegertochter betreut, um den technischen Teil im Winter kümmert sich sein Vermieter.
Seit diesem Jahr ist alles ganz anders. Er kam im Februar zurück, war bis April da, ist im Mai 2 Wochen in NL gewesen, jetzt ist er wieder da.
Mein Nachbar sprach von einem Brief des Rentenversicherers, der Anfang Februar vom Sohn aus dem Briefkasten geholt wurde. Der sagte dann: das gibt Ärger, ich muss meinen Vater sofort anrufen. Eine Woche später war der Vater da.
Das Verhältnis zwischen meinem Nachbarn und seinem Mieter ist mehr als OK, darum sagte mein Nachbar zu mir: er soll nicht darüber sprechen, denn sein Mieter glaube, dass ihn jemand bei seinem Rentenversicherer angeschissen hat, weil er überwiegend im Ausland unterwegs sei.
Meine Frage ist nun, wie lang darf ich im Ausland sein, wann muss ich hier den Rentenversicherer informieren?
Walter

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pipo am 24 Jun 2010 13:37:50

Vom Gefühl her dürfte es dem Rentenversicherer vollkommen egal sein. Für die Zeiten in der nicht eingezahlt wird, verringert sich halt der Rentenanspruch.

Spätestens wenn Rente gezahlt wird ist es absolut egal.

Schatzsucher am 24 Jun 2010 13:47:45

Naja, das kommt drauf an, welchen Status man bei der Deutschen Rentenversicherung hat. So gibt es immer noch die Handwerkerpflichtbeiträge oder die Möglichkeit der freiwilligen Pflichtversicherung (widersinniges Wort, aber es ist so).
Guck doch mal hier: --> Link

Anzeige vom Forum


Gogolo am 24 Jun 2010 14:07:54

Grundsätzlich muss man unterscheiden zwischen Rentenbezug und Einzahlung in die Rentenkasse. Zu letzterem werden sich sicher noch einige zu Wort melden.

Wenn mann/frau aber schon Rentner ist, dann kann mann/frau sich unbegrenzt im Ausland aufhalten. Die Renten werden weiter gezahlt! Ohne Einschränkung.


Habe die Ehre

Gogolo

Campoverde am 24 Jun 2010 14:29:48

Hallo,

bei der Schilderung ist doch davon auszugehen, dass sich die Person im Rentenalter befindet und keine Beiträge mehr zu entrichten sind. Dann kann er doch mehr oder weniger machen, was er will. Entscheidend ist dann die korrekte Absicherung über die Krankenkasse, evtl. durch Zusatzpolicen. Der Rentenanstalt kann es doch egal sein, die Rente wird, wie bereits Gogolo geschrieben hat, uneingeschränkt gezahlt. Achtung: Ausnahme in nicht europäischen Ländern, z.B. Thailand, Domikanische Republik. Hier erfolgt dann eine Anpassung.
Eine andere Rechtslage ist mir zur Zeit nicht bekannt.

Heinz-Campoverde

pipo am 24 Jun 2010 14:40:40

Ich habe gerade auf meine letzte Rentenübersicht geschaut.

Ich war nach dem Studium (Berufsbegleitend) 1 Jahr im Ausland und habe nicht in die Rentenkasse eingezahlt.
So ist es auch in der Übersicht Vermerkt.

Damals habe ich mich lediglich um die Krankenversicherung kümmern müssen.
Bei der Rente hieß es immer: Wer nicht zahlt bekommt auch nix :D

wolfherm am 24 Jun 2010 14:43:28

Campoverde hat geschrieben:Hallo,

bei der Schilderung ist doch davon auszugehen, dass sich die Person im Rentenalter befindet und keine Beiträge mehr zu entrichten sind. Dann kann er doch mehr oder weniger machen, was er will. Entscheidend ist dann die korrekte Absicherung über die Krankenkasse, evtl. durch Zusatzpolicen. Der Rentenanstalt kann es doch egal sein, die Rente wird, wie bereits Gogolo geschrieben hat, uneingeschränkt gezahlt. Achtung: Ausnahme in nicht europäischen Ländern, z.B. Thailand, Domikanische Republik. Hier erfolgt dann eine Anpassung.
Eine andere Rechtslage ist mir zur Zeit nicht bekannt.

Heinz-Campoverde


Hallo,

so kenne ich das auch. Hier noch ein Link, der vielleicht weiterhilft: --> Link

LG Wolfgang

antonio48 am 24 Jun 2010 17:30:11

co11 hat geschrieben:Meine Frage ist nun, wie lang darf ich im Ausland sein, wann muss ich hier den Rentenversicherer informieren?


Hallo Walter,
da ich Rentner bin und meinen 1. Wohnsitz in Deutschland habe, kann ich so lange ich möchte am Stück durch die Welt reisen. Das hat m.E. den Rentenversicherungsträger nicht zu interessieren.
Es gibt nur bestimmte zeitliche Begrenzungen für den alleinigen Aufenthalt in einem Land. Meine Konten und Krankenkasse habe ich ebenfalls in Deutschland. Alles ist völlig legal.

Gast am 25 Jun 2010 14:20:47

Bin auch der Ansicht das die Rente im Ausland ausgezahlt wird. Sonst würde es ja keine deutschen Rentner mit festem Wohnsitz in Spanien und Mallorca geben.
Einzige Ausnahme könnten Sozialleistungen z.B. Gelder für bestehden Mehraufwand bei Behinderung, sein. Die kommen aber vom Sozialamt und das ist eine Leistung der einzelnen Bundesländer.

Jörg

dieter2 am 25 Jun 2010 19:37:09

Im Zeitalter der Plastikkarten muß ich doch keine Rente im Ausland auszahlen lassen und
vieleicht noch Abschläge hinnehmen.

Dieter

antonio48 am 26 Jun 2010 12:16:47

dieter2 hat geschrieben:Im Zeitalter der Plastikkarten muß ich doch keine Rente im Ausland auszahlen lassen und
vieleicht noch Abschläge hinnehmen.
Dieter


Genau. Meine 6Monate in Spanien laufen genau so ab, als wäre ich nur 14 Tage da. Die Euros, die ich zum Leben brauche, hole ich in Spanien genau so am Geldautomaten ab, wie hier in Deutschland.
Anders verhält sich das, wenn ich ganz nach Spanien gezogen wäre und alle Zelte in Deutschland abgebrochen hätte. So blöd werde ich aber nie sein. Dann wird die ganze Angelegenheit etwas komplizierter. Übrigens, was auch die wenigsten wissen. Wenn man sich länger als 3 Monate an einem Ort in Spanien aufhält, soll man sich dort im Rathaus anmelden.
Steuerliche Gründe hat das keine, sondern die Gemeinde bekommt für jeden Bürger Zuschüsse für zB. Müllabfuhr, Straßenreinigung, Bau von Parkanlagen usw. Für Camper trifft das ja kaum zu, da sie sich meistens nicht 6 Monate an einer Stelle sich aufhalten.

co11 am 26 Jun 2010 12:40:12

Hallo zusammen,
bin nun ein wenig informierter.
Der wohnmobilfahrende Mieter meines Nachbars war bei RWE-Power beschäftigt, und befindet sich noch Im “Vorruhestand“. Das ist ein Abkommen zwischen Arbeitgeber und dem Arbeitsamt.
Das Amt bekommt die Abfindung und zahlt bis zum Renteneintritt das Arbeitslosengeld. Vom Arbeitgeber gibt es für diesen Zeitraum einen Ausgleich zum ehemaligen Nettoeinkommen.
Der Vorruheständler wird aber wie ein Arbeitsloser behandelt, und da liegt sein Problem.
Seine längere Abwesenheit ist dem Arbeitsamt bekannt geworden und er mußte sich binnen 5 Tagen melden.
Da war die Aufregung seines Sohnes also berechtigt.
Er konnte den zuständigen Betreuer beschwichtigen, (wie, gehört aber hier nicht hin) jetzt traut er sich aber nicht mehr länger und weiter weg.
Also mit Rentenzahlung hat das alles nichts zu tun.
Danke trotzdem für die Antworten.
Walter

fuzzy am 26 Jun 2010 12:45:02

co11 hat geschrieben:Der Vorruheständler wird aber wie ein Arbeitsloser behandelt, und da liegt sein Problem.
Seine längere Abwesenheit ist dem Arbeitsamt bekannt geworden und er mußte sich binnen 5 Tagen melden.


Auch das läßt sich aber mit dem Arbeitsamt klären.

puget am 26 Jun 2010 13:39:38

Bernd,

ich denke, das läßt sich mit den Vorschriften der Arbeitsargentur leider NICHT vereinbaren, dort etwas "zu klären". Derjenige, der als "Arbeit suchend" gemeldet ist (ob mit oder ohne Bezüge) muss IMMER kurzfristig der Vermittlung zur Verfügung stehen und darf sich nur unter vorheriger Abmeldung bei der Arbeitagentur in Urlaub begeben. Unter Urlaub versteht man dort 2 x jährlich (ich glaube) jeweils 2 Wochen.

Sollte bei der Arbeitsagentur jemand von einer längeren Abwesenheit vom gemeldeten Wohnort "Wind bekommen", schlägt der Arm des Gesetzes erbarmungslos zu. Bei Arbeitssuchenden mit Bezügen in Form von finanziellen Kürzungen - bei Arbeitssuchenden ohne Bezüge werden die Beiträge der Agentur auf das Rentenkonto gekürzt.

co11 am 27 Jun 2010 10:26:34

puget hat geschrieben:Bernd,

Sollte bei der Arbeitsagentur jemand von einer längeren Abwesenheit vom gemeldeten Wohnort "Wind bekommen", schlägt der Arm des Gesetzes erbarmungslos zu. Bei Arbeitssuchenden mit Bezügen in Form von finanziellen Kürzungen - bei Arbeitssuchenden ohne Bezüge werden die Beiträge der Agentur auf das Rentenkonto gekürzt.


Hallo Horst,
so ist es.
Den “Wind“ hat die Arbeitsagentur in Form einer anonymen Anzeige, mit einem Bild des Wohnmobiles, erhalten. Das Bild zeigt das Wohnmobil in der Einfahrt, die zu dem Anbau führt, in dem sich seine Wohnung befindet. Bei dem Termin wurde ihm das Bild vorgelegt, mit der Frage: Ist das ihr Fahrzeug?
Wahrheitsgemäß konnte er hier mit nein antworten, denn das Fahrzeug war vom ersten Tag an auf seinen Sohn angemeldet. (der betreibt eine Versicherungsagentur und versichert eigene Fahrzeuge halt günstiger) Abgestellt wird das Fahrzeug vor seiner Wohnung, weil es hier niemanden stört, und der Sohn auf öffentlichen Straßen parken müßte, was er bei diesem Fahrzeug nicht darf.
Damit hat sich sein Betreuer bei der Arbeitsagentur zufrieden gegeben.
Unser Nachbar vermutet hinter der anonymen Anzeige einen früheren Arbeitskollegen, der genau wie er, in den Vorruhestand geschickt wurde. Bestärkt wird er in seiner Annahme dadurch, daß der vermutete frühere Kollege sich schon öfters über finanzielle Ungerechtigkeiten ausgelassen hat. Der hat sich in einer gegenüber liegenden Gaststätte schon häufiger darüber ereifert, das er als früherer Alleinverdiener, mit seinem Vorruheeinkommen, ganz schön beschissen da stehe, und der “der da drüben“ mit der Rente seiner verstorbenen Frau, 12 Monate Urlaub in “Saus und Braus“ machen könne. (Die Frau ist allerdings nicht verstorben, sondern tödlich verunglückt, und die Zahlungen kamen von einer eigenen Versicherung und von der Versicherung des Unfallverursachers.)
Unser Wohnmobil-Nachbar tritt jetzt etwas kürzer, bis er im September endgültig Rentner wird.
Allen eine schönen Sonntag.
Walter

fuzzy am 27 Jun 2010 10:30:54

der Vorruheständler ist zwar arbeitslos gemeldet, steht aber de facto dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung. Daher bin ich nach wie vor der Meinung das er sehr wohl länger im Ausland sein kann.
Ist mit dem Fallmanager der Agentur zu klären.

brawo1 am 27 Jun 2010 10:33:31

co11 hat geschrieben:Abgestellt wird das Fahrzeug vor seiner Wohnung, weil es hier niemanden stört, und der Sohn auf öffentlichen Straßen parken müßte, was er bei diesem Fahrzeug nicht darf.

Walter


Hallo Walter,

gehört zwar nicht zum Thema, aber warum darf das Wohnmobil nicht auf öffentlichen Straßen geparkt werden? Ist das Mobil nicht zugelassen? Ansonsten darf ich mein Mobil überall dort parken, wo es nicht ausdrücklich durch entsprechende Beschilderung verboten ist.

co11 am 28 Jun 2010 09:05:06

brawo1 hat geschrieben:
co11 hat geschrieben:Abgestellt wird das Fahrzeug vor seiner Wohnung, weil es hier niemanden stört, und der Sohn auf öffentlichen Straßen parken müßte, was er bei diesem Fahrzeug nicht darf.

Walter


Hallo Walter,

gehört zwar nicht zum Thema, aber warum darf das Wohnmobil nicht auf öffentlichen Straßen geparkt werden? Ist das Mobil nicht zugelassen? Ansonsten darf ich mein Mobil überall dort parken, wo es nicht ausdrücklich durch entsprechende Beschilderung verboten ist.


"Nicht dürfen ist nicht ganz richtig"
Der Sohn wohnt in einem Neubaugebiet, bestehend aus ca. 40 Einfamilienhäusern. Parken darf er natürlich vor seinem Haus, dadurch wäre aber seine Garagen-Zufahrt verstellt. Aufgrund der Enge in diesem Wohngebiet, wären die anderen Bewohner bestimmt von diesem 3,4m hohen Teil begeistert.
Das ist auch die offizielle Begründung, warum das auf den Sohn angemeldete Wohnmobil beim Vater in der Einfahrt steht. Die Arbeitsagentur war damit jedenfalls zufrieden.

@ Bernd,
die sogenannten Vorruheständler, die Ihre Abfindung in Form von Arbeitslosengeld bis zum Erreichen des sechzigsten Lebensjahres beziehen, gelten mit allen Anforderungen, wie Arbeitslose.
Sie müssen auch für eine Vermittlung der Agentur zur Verfügung stehen.
Einen Vorteil haben die Teilnehmer an dieser Aktion, (die letzte Aktion hatte die Bezeichnung: Aktion 51, hier sind “Einundfünfzigjährige“ in den Vorruhestand geschickt worden) sie bekommen Arbeitslosengeld I, bis sie 60 Jahre werden.
Und Du kannst Dir bestimmt vorstellen, dass manch ein 51-jähriger, noch Kinder hat, die sich in der Ausbildung befinden, bzw. dass manches Häuschen noch nicht ganz bezahlt ist. Und dann bekommst Du von einem auf den anderen Monat nur noch das Gehalt eines “Einschichtlers“.
Aber das nur am Rande.
Walter

Gast am 28 Jun 2010 14:45:23

Wenn ich so was lese läuft mir die Galle über.
Da wird jemand in den Ruhestand geschickt, (ob der nun freiwillig und gern geht oder halt gezwungen wird, ist egal) Ihm kann keine Arbeit angeboten werden, nur die Sicherheit, das er bis zur eigentlichen Rente finanziell abgesichert wird. Darüber hinaus ist das auch für Ihn nicht kostenlos, denn er bekommt ja dann später eine kleinere Rente.

Und dann werden solche Menschen schikaniert, nur weil sie sich im Leben besser arrangieren können als andere.
Eine feine Gesellschaft :!: :ooo:

Jörg

seegers am 29 Jun 2010 10:21:15

Hallo,

solange der gesetzlich versicherte Rentner noch seinen Wohnsitz in Deutschland angemeldet hat, ist es dem Versicherungsträger völlig egal, wo sich sein Rentner aufhält.
Grundsätzlich wird die gesetzliche Rente auch bei einem Wohnsitz im Ausland über den dortigen Träger ausgezahlt, es kann aber zu Kürzungen führen. Dies ist im Einzelfall zu prüfen.

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