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Ursprünglich wollte ich meinen umgebauten Pferdehänger ablasten lassen um mit dem Zugfahrzeug PKW 100 fahren zu dürfen (Hier wurden vor ein paar Jahren die Bedingungen entschärft. Antischlingerkupplung für richtig viel Geld ist nicht zwingend nötig).
Nun hab ich den PKW gegen das WOMO getauscht. WOMO hat unter 3,5t und darf so schnell fahren wie es will. Gibt es bei 2,8t einen Sprung was die V/max mit Hänger angeht? Oder wie läuft das mit WOMOs? Wäre das selbe Spiel mit WOMOs ebenfalls möglich? Also Ablastung, Dämpfer an die Achsen und Reifen neuer als 5 Jahre und dann gibts nen 100er-Aufkleber ans Heck oder gelten völlig andere Regeln? Bin etwas ratlos. Und bevor ich jetzt das ganze Internet auf den Kopf stelle frag ich doch lieber mal hier... Wenn Du einen Anhänger hast, der mit 100km/h gefahren werden darf, kannst Du den natürlich auch mit dem WoMo mit dieser Geschwindigkeit ziehen, wenn das Zugfahrzeug geeignet ist. Genaueres dazu findest Du beispielsweise --> Link.
Klaus Die Gesamtmasse des Gespannes von 3,5 to gilt aber immer noch? oder?
Abgesehen davon, wenn man mit einem geeigneten Zugfahrzeug und Hänger 100 auf der BAB fährt ohne Genehmigung ist es zwar rechtlich soweit nicht in Ordnung, aber technisch und moralisch m.M.m nicht bedenklich. Schließlich fahren die 40-Tonner auch mit fast 100 (teilweise drüber) und dürfen nur 80. Das wird anscheindend nur in Ausnahmfällen kontrolliert, sonst wäre dem auch nicht so. Nur schneller fahren als 100, wäre dann nicht mehr o.k. Jörg
.... und mit dem passenden Anhänger dazu ( wie im Link von pilote600 beschrieben) darfst du auch 100 km/h fahren. Stimmt nicht!
Wohnmobil und Anhänger zusammen ergeben ein Gesamtgewicht von über 3,5 to. und somit nur noch 80 kmh. So wie ich das lese gilt die 3,5t Grenze doch nur für das zGG des Zugfahrzeuges. Das Zuggesamtgewicht (also tatsächliches Gewicht Zugfzg. tatsächliches Gewicht Anhänger) ist doch nicht erwähnt, oder überlese ich da was?
Wo hast du das gelesen? das mit der Zuggesammtmasse? Also in der Quelle die ich eingestellt habe, lese ich nur Masse des Zugfahrzeuges < 3,5 Masse des Anhängers < Masse des Zugfahrzeuges < 1,1 faches des Leergewichtes des Zugfahrzeuges
..... würde mich auch interssieren. Bei meiner letzten Kontrolle - gestern :wink: - durfte ich es noch. Fahrzeug T4 2,8 tonnen - Anhänger 1,6 tonnen. STVO
§3 Geschwindigkeit (1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann. (2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern. (2a) Die Fahrzeugführer müssen sich gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, daß eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. (3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen 1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge ... 50 km/h, 2. außerhalb geschlossener Ortschaften 1. für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger, für Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger sowie für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger ... 80 km/h, 2. für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t, sowie für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen, ... 60 km/h, 3. für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t ... 100km/h. hallo ulli,
zitat: Personenkraftwagen mit Anhänger, für Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger sowie für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger ... 80 km/h, zitat ende: hier ist keine rede von anhängern mit 100er zulassung. die gibt es aber und somit dürfen diese auch 100 fahren. gruß peter Hallo Uli,
hättest du mal den Link von mir gelesen wärst du auch gleich über diesen Satz gestolpert Mit Änderung der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO sind die Vorschriften für die 100-km/h-Genehmigung neu gefasst worden. Also gibt es Ausnahmen von der STVO!!!! Und die 100km/h mit Anhänger ist eben so ne Ausnahme, und nach meinem Vertändniss kann das auch für Womos bis 3,5t zGG gelten.
Das ist definitiv Quark. Sonst dürfte mein oller Benz mit dem Hänger dran auch nur 80 fahren. Ich denke mal das müsste gehen. Ich rufe aber noch mal beim Total Überforderten Versagerverein an. Nur ein Zatz macht mich ein wenig unruhig. Da stzeht irgendwas von Bescheinigung des Herstellers. Nun ja - wenn der TÜV-Onkel darauf besteht wird das nix. Der Hänger ist von 78, ein ursprünglich britisches Fabrikat und inzwischen vermutlich das 3. Mal neu aufgebaut worden. Das einzige was ganz sicher noch original ist ist die ALU-Haut und die Deichsel mit der Nummer. Ich behaupte mal das alles andere nachträglich gebaut wurde. Oder hat schon mal wer nen englichen Hänger mit Peits-Achsen gesehen?????? :D Danke Jungs. Bin mal gespannt was bei rauskommt. Bem PKW hatter der TÜV telefonisch nach Schilderung der Sachlage das Ding so gut wie durchgewunken. Schaun wer mal. Die 9. Ausnahmeverordnung sagt ganz eindeutig aus:
Abweichend von § 18 Abs. 5 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beträgt auf Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen für Personenkraftwagen mit Anhänger (Kombination) und für sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t mit Anhänger (Kombination), für Kraftomnibus-Anhänger-Kombinationen jedoch nur, wenn der Kraftomnibus mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t als Zugfahrzeug eine Tempo-100-km/h-Zulassung nach § 18 Abs. 5 Nr. 3 der Straßenverkehrs-Ordnung hat, 100 km/h,..... den Rest schenke ich mir und euch. Wer wissen will welche Fahrzeugtechnischen Dinge vorliegen müssen möge dies nachlesen. Wolfgang Ich fahre mein Wohnmobil mit Anhänger,der Anhänger hat eine
Zulassung für Tempo 100 und es ist erlaubt damit auch 100 km/h zu fahren.Bin neulich in eine Verkehrskontrolle geraten, mein Gespann wurde überprüft und der Kommentar des Polizeibeamten war: Den Anhänger mit Tempo 100 zu fahren spart ihnen einen Haufen Zeit, gut das es das gibt. Arno ich habe heute am bratwurststand einen trupp bag ler getroffen (bundesamt für die aufsicht über das gütergewerbe, osä.)
denen habe ich die 100er frage mit einem Womo > 3,5 t + 100er hänger gestellt (darf ich 100 fahren + überhaupt). die (5 mann) wussten nichtmal dasz ein womo > 3,5 t solo 100 fahren darf! armes deutschland! grusz hartmut 1. geht es die leute von der BAG einen scheißdreck an wie schnell ich mit meinem Womo fahre.
2. über 3,5t ist nix mit 100, das steht klar in der Ausnahmeregelung, da gibt es keine Frage, wer lesen kann kann das nachlesen
Hättest genauso gut den Wurstbräter fragen können :roll: Die BAG ist nicht für die Stvo zuständig,nur für die Ladung. Dieter Also nach meiner langjährigen Wohnwagenerfahrung und ständigen Versuchen die 100er Regelung zu erhalten, gilt m.W Folgendes:
Prinzipiell Zugfahrzeug unter 3,5t, dann früher: Masseverhältnis 1:0,8, Zugfahrzeug und Hänger mußten die Plakette haben und die 100er Regelung galt nur für diese Fahrzeuge. Diese Regelung war das k.o. für fast alle Gespanne. Zugfahrzeug 1,5 t, Hänger max 1,2t. Die neue Regelung besagt Masseverhältnis 1:1 aber: Hänger muß mit Schlingervorrichtung ausgestattet, von der Bauart für 100 km/h werksseitig zugelassen und die Reifen dürfen nicht älter wie 6 Jahre sein. Hier erhält nur der Hänger die Plakette und kann dann mit jedem Fahrzeug gezogen werden, dessen Leergewicht größer/gleich dem zGG des Hängers ist. In diesem hier angesprochen Fall kann mit dem WoMo plus Hänger meines Erachtens 100 km/h gefahren werden. Kleine Anmerkung: Als ich das erste mal die 100er Zulassung mir beim TÜV geben lassen wollte, wurde mir von dem freundlichen Herrn geraten darauf zu verzichten und einfach 100 zu fahren. Die Kosten seien höher als das Verwarnungsgeld :wink: Beim zweiten Versuch bei der Dekra (nur Hänger 1:1) wurde erst einmal heftig darüber gestritten, ob die Schlingerkupplung ausreicht, oder ein elektronisches Stabilitätsprogramm installiert sein müßte. :( Letztendlich hat der MA der Dekra dann doch eingesehen, dass eine Schlingerkupplung ausreicht. Hans-Jürgen :snoopy: Am WE auf der BAB.
Wir 85 km/h da wir Zeit hatten, und nicht unnötig Sprit verballern wollten. Da wurden wir von den 40 Tonnern nur noch überholt. Wir überholten aber keinen :!: Daraus ist zu erkennen, wer nicht 100 fährt (auf mindestens 100 km/h freier BAB) ist selber schuld :!: :D Wenn nicht mal die 40 tonner geahndet werden, wo doch die durchschnittliche Geschwindigkeit auf der Scheibe abzulesen ist. Wer soll sich da die Mühe machen Gespanne zu prüfen, wo mindestens jedes zweite eine 100- Genehmigung hat. Geschwindigkeitsbegrenzungen würde ich aber strikt einhalten :!: Natürlich die unter 100. :D Jörg
Hallo Jörg, da ich selbst ab und zu 40t fahre kann ich dir mal einige Infos geben - die Tachos in LKW gehen 100% richtig, die in PKW und Womos oft vor, d.H. wenn auf deinem Tacho 85 stand heist das noch lange nicht dass du 85 gefahren bist, könnten auch nur 80 gewesen sein. - Nach gesetzt sind in den meisten europäischen Ländern die LKW auf 90km/h abgeregelt, es gibt immer welche die das nicht sind bzw gebastelt haben, aber das sind in der Summe gesehen die Minderheit. - Bist du im Beruflichen Alltag dann macht es einen enormen Unterschied ob du mit 85 oder 90 fährst, denn das Problem kommt am Berg, da macht es schon was aus wie du deine Drehzahlen einsetzten kannst - im gegensatz zu PKW und Womo fahren bekommen deutsche Fahrer ab einer Überschreitung von nach gesetzt) 6km/h Punkte in Flensburg, hat man glück geht man bis 10 noch Punktefrei vom Platz, aber über 10 sind Punkte sehr sicher, das Riskieren die Wenigsten, den selbst die Strafzettel werden nicht vom Chef bezahlt (für andere vergehen schon eher) Übrigens, das mit den Tachos hatten wir in unserem Piloto / Ducato bei Tempo 100 nur Tempo 90 laut NAvi! Im Transit sind es immerhin bei Tacho 100 so um die 95 bis 97 nach Navi 1.)
Die Antischlingerkupplung ist so seit 2005 nicht mehr zwingend Vorschrift! ####### - Bist du im Beruflichen Alltag dann macht es einen enormen Unterschied ob du mit 85 oder 90 fährst, denn das Problem kommt am Berg, da macht es schon was aus wie du deine Drehzahlen einsetzten kannst ####### Genau! und wenn dich vorher einer richtig genervt hat fährste kurz vorm Berg vor ihn und wirst immer langsamer bis fast di 60 Km/h erreicht sind. Er wird dich danach lieben. Du solltest dann aber nach Möglichkeit nicht den selben Rastplatz wählen wie er und keine angst haben wenn er zu dicht auffährt. Und mit zu dicht meine ich auch zu dicht und nicht nur 8 Meter Hi Tobi,
wegen der Schlingerkupplung, schau mal, ganz zu beginn habe ich einen Link gesetzt, in dem steht das was vorschrift ist und was nicht sehr schön drin, und schlingerkupplung ist schon manchmal Pflicht, wenn du den Faktor 1,0 bei WoWa oder 1,2 bei sonstigen Anhängern haben möchtest! reicht dir der Faktor 0,8 dann kommst du ohne aus bei WoWa, sonstige Anhänger kannst du auch bis Faktor 1,1 ohne. Beispiel Wohnmobil 3,5t * 0,8 = 2,8t Beispiel SUV (<2,8) 2,8 * 0,8 = 2,24 Beispiel PKW (Mittelklasse) 2,0 *0,8 = 1,6 Also wer min. ein Zugfahrzeug mit 2000kg zGG hat kann einen Wohnwagen bis zu 1600kg mit Tempo 100 über die Autobahn ziehen, und wenn der PKW nur 1600kg zGG hat dann braucht man eben den Stabi.
Hallo Ralf, im alten Vorgänger hatten wir noch Navi zum Vergleich drin. Transit von 07 da war die Abweichung bei 100 ca 2-3 Km/h. Aber wenn ich dann nur 80 gefahren bin, waren die 40 Tonner (gefühlt) viel schneller als 90 km/h unterwegs. Aber was ich sagen wollte ist, das es fast keinen Unterschied macht mit einem ausgewogenen und sicheren Gespann 100 km/h auf der BAB zu fahren, mit Erlaubnis oder ohne. Jörg Hi Jörg,
da gebe ich dir 100% recht, denn die erlaubnis sagt nichts darüber aus ob der Fahrer überhaupt mit anhänger fahren kann, und auch in einer ausergewöhnlichen Situation weiß 8zumindest theoeretisch) was zu tun ist. Ich habe mit Anhänger schon viel erlebt, aber bin jedesmal froh wenn ich einen sich aufschaukelnden Anhänger wieder in den Griff bekomme, und werde nie sagen dass ich das Manöver behersche, ich fahre halt dann nach Instinkt, bis jetzt ist es gutgegangen.
Ja. HAtte ich auch so verstanden. Allerdings war ich der Meinung das davor die Antischlingerkupplung für die Auflastung voraussetzung war. Egal. Ich brauche den Hänger nicht mal mehr ablasten (war für den Benz/PKW nötig und vorgesehen). Allerdings hast du, wenn ich mich nicht irre, da einen Denkfehler bei dir drin. Weil die Masse des Zugfahrzeugs ist hier nicht das zl.GG sondern das Leergewicht (Das kann dann auch in der Kontrolle schnell zum Lehrgewicht in Form von Bussgeld werden) Dann sieht das bei mir so aus: 2625 Kg x 0,8 = 2148 Kg 2625 Kg x 1,1 = 2887,5 Kg Und das obwohl ich 3,5t zl.G.G habe. Ist aber egal. Der Hänger hat ein zl.G.G von 2000 Kg. Ich darf also ohne Ablasten und ohne Antischlingerkupplung in jedem Fall mit 100 Km/h durch die Gegend düsen wenn ich ein Bubble hinten drauf habe, Stossdämpfer und rReifen habe die nicht älter als 5 Jahre (oder waren es 6) sind. Ach ja. Der TÜV-Onkel muss noch sein OK gegeben haben.
.... es sind 6 :) Hallo nochmal,
PKW und Womo (Mehrspurige Fahrzeuge) sind nach der 9. Ausnahmeverordnung 2 Paar Schuhe. Beim PKW gibt es keine 3,5to Beschränkung, da gilt nur die 1,1 mal Leergewicht des Zugfahrzeugs bzw. 1,2 und besonderungen beim Wohnwagen. Entsprechendes wird in den Papieren des Anhängers eingetragen. Bei mehrspurigen Fahrzeugen heist es 3,5to mit Anhänger als Kombination. Also Womo plus Anhänger zulässige Gesamtmasse (steht meistens auf dem Typenschild des Fahrzeugs) nicht über 3,5to dann 100Km/h sonst nicht. Logisch? sicher nicht! Soetwas kommt dabei raus. Mein PKW hat ein Leergewicht von 1365Kg, in der Anhängerzulassung steht das Leergewicht des Zugfahrzeug muss 1364Kg haben um 100Km/h zu fahren, also darf ich das. Der Anhänger hat ein ZulGG von 1500Kg, die Anhängelast vom PKW ist aber nur 1300KG, also darf ich nur bis 1300Kg fahren. Mein Womo hat eine zulässiges Gesamtgewicht von 3500Kg aber eine zulässige Zuggesamtmasse von 6000Kg (FIAT) zulässige Gesamt Zugmasse vom Womohersteller 4200Kg. Das bedeutet egal wie 80Km/h Nur damit es nicht falsch rüber kommt PKW mit Anhänger max zulZuggewicht= 2665Kg bei Nutzung der 100er Regelung. Womo 100Km/h mit Anhänger nein! Wolfgang
Wo hast du diese Informationen her? bitte gib die Quelle bekannt, den DEKRA behauptet das gegenteil! Zitat: Mit Änderung der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO sind die Vorschriften für die 100-km/h-Genehmigung neu gefasst worden. Die wichtigsten Änderungen sind die Aufhebung der festgeschriebenen Fahrzeugkombination und die Anhebung der Gewichtsfaktoren unter bestimmten technischen Voraussetzungen. Die bisher erteilten 100-km/h-Genehmigungen bleiben gültig. Die Verordnung gilt weiterhin, wenn Anhänger mitgeführt werden, für: Personenkraftwagen Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t Busse mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t, mit Tempo 100 km/h Zulassung gemäß §18 Abs. 5 Nr. 3 StVO Dies wirkt sich im Wesentlichen wie folgt aus: Kein Genehmigungsverfahren der Fahrzeugkombination durch die Verkehrsbehörde; die Zulässigkeit verantwortet allein der Fahrzeugführer. Freie Austauschbarkeit von Zugfahrzeug und Anhänger. Bei einem bestimmten Leergewicht des Zugfahrzeugs dürfen bei Vorliegen folgender technischer Voraussetzungen Anhänger mit 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gezogen werden: ..... nachzulesen im LINK im 3. Posting auf Seite 1 @ tobi 02,
hast recht, vor lauter Gewichte habe ich das leergewicht mit dem ZGG vertauscht, sorry die Begriffe zGG und Gesamtmasse sind in dem Regelwert wild durcheinander gewürfelt (habe ich festgestellt)
z.B PKW - Klassen Klasse S: ab 16 Jahre; klein KFZ bis 45 km/h; 50 ccm Klasse B: ab 18 Jahre; KFZ (ohne Krafträder) bis 3500 kg ; bis 8 Sitzplätzen; Anhänger bis 750 kg (Gesamtmasse von 3500 kg darf nicht überschritten werden); beinhaltet die Klassen M,S und L Klasse BE: ab 18 Jahre nur mit Klasse B; KFZ bis 3500 kg mit Anhänger; die Anhängelast darf max das 1,5 fache der zulässigen Gesamtmasse des KFZ betragen wenn ich das richtig lese, darf der Anhänger max 1,5 fache von der Gesamtmasse des KFZ betragen.... wie soll das gehen? oder stehe ich nun auf dem schlauch? Hallo Ralf,
leider hat die DEKRA eine wesentlichen Teil aus dem §1 der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO vom 15. Oktober 1998 (BGBl. I 3171), zuletzt geändert durch: Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 5. August 2009 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 52 S. 2631 Art. 6, ausgegeben zu Bonn am 13. August 2009) nicht weiter zitiert. Abweichend von § 18 Abs. 5 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beträgt auf Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen für Personenkraftwagen mit Anhänger (Kombination) und für sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t mit Anhänger (Kombination), für Kraftomnibus-Anhänger- Kombinationen jedoch nur, wenn der Kraftomnibus mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t als Zugfahrzeug eine Tempo-100 km/h-Zulassung nach § 18 Abs. 5 Nr. 3 der Straßenverkehrs-Ordnung hat, 100 km/h, wenn... Ich hoffe der Unterschied wird deutlich, klein aber................?!?!?! Wolfgang
Ja wenn das so ist dann sieht die sache anders aus Nochmal für Raph,
Klasse B beinhaltet wie du schon schreibst auch Klasse L. Ein Schlepper hat ein im Verhältnis zum Anhänger geringes Gewicht, daher diese Beschränkung. Hoffentlich hilft dir das auch weiter. Wolfgang
mein gott bin ich froh 1. so alt zu sein dass meine Prüfungen noch mit 1 - 4 gemacht worden sind 2. ich den 2er habe und alles dran setzte den auch vollwertig zu behalten
- dto :wink: Aber sieh es mal anders: die meisten Verkehrsteilnehmer fahren einen PKW. Mit einem Transporter wie zB Sprinter, sind viele schon überfordert und wollen das auch nicht. Auch mit Anhänger fahren die wenigsten. Somit sind die Führerscheinklassen, wenn auch kompliziert, so doch Sinnvoll.
Es gibt sogar eine Menge Leute, die offensichtlich mit dem PKW überfordert sind. :D Klaus Hi, falls das falsch rüber gekommen ist, ich bin ein befürworter
- der 3,5t regel - des Anhängerführerscheins - der Gesundheitsprüfung Nur das viele wenn dann oder auch so wenn dann nicht hätte man viel einfacher machen können. A - Zweiräder über 125ccm A1 - Zweiräder unter 125ccm B - PKW B1 - B mit Anhänger C LKW c1 C mit anhänger D Taxen / Wenn über 3,5t muss er halt den C auch haben D1 D mit Anhänger. Und dann noch die L für Landwirtschaftliche Fahrzeuge und T für Baufahrzeuge Jeder muss in gewissen Zeitabständen seine Sehkraft und reaktionsfähigkeit nachweisen < 30 beim erwerb dann mit 40 dann mit 45 50 usw Fertig und gut nicht solchen scheiß wie wenn leergewicht 1,3 des Fahrergewichtes dann kann Beifahere ohne Helm fahren wenn der Hund angeschnallt ist Aber so sind Bürokraten, in Deutschland und erst recht in der EU, der wir ja den FS zu verdanken haben @ Ulli,
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen : Hast Du prima zitiert. Da siehst Du mal, was das für ein Gummi-§ ist. Fährst auf der gut ausgebauten Bundestraße 100Km/h, aber bei starken Seitenwind, die Kalkmützen stoppen Dich und sagen Dir :"Wir meinen , die Umstände sind eher ungünstig"! Da hast schon die Luserkarte gezogen. Fragst Du die Kerle, wie schnell, oder langsam, bekommst Du als Antwort: Angemessen! Das ist deutsche Rechtssprechung. ich meine es nicht so ernst, deshalb: :ironie: Albert Hallo,
bei unserem alten Womo ist das alles kein Thema, denn ohne ABS...egal welche Anhängelast und Gesamtgewicht und soweiter...keine 100 KM/H fürs Anhängsel :D ? VERBRAUCH MIT HÄNGER ?
Hallo in die Runde, nachdem hier einige mit Hänger unterwegs sind würden mich mal Erfahrungswerte interessieren, was Ihr mit und ohne Hänger an Diesel verbraucht. Habe mit Kastenwagen bestellt (FIAT Maxichassis 157 PS Automatik) und fand schon dazu ohne Hänger niergendwo Angaben, da es offenbar bei Nutzfahrzeugen diese nicht gibt. Wegen der geringen Nutzlast hatte ich nun dran gedacht, einen vorhandenen Pferdehänger mitzunehmen.
Komm in meine Arme Bruderherz :D die 3L Maschine und einen Zossenlaster hinten dran... Also der Wagen mit seinen doch recht vielen Pferden vorne braucht bei mir bei normaler Fahrweise ca. 10,5 L lt. Bordcomputer (der soll aber nicht ganz so genau sein und den realen Verbráuch ein wenig nach unten lügen) Ich könnte ihn aber auch unter 10 Fahren wenn ich wollte und die Strecke dazu passt. Ich fahre meistens Stadt und das ständige stopp & go zerrt schon am Tank. Das alles ist mal ohne Hänger. Was der Tandemachser für zwei Zossen leer 600 Kg zusätzlich ausmacht kann ich nicht sagen weil er erst gerade fertig restauriert ist. Ich bin noch nicht mit gefahren. Es werden aber ganz sicher 2 Liter mehr sein. Ganz so schlimm wird es nicht werden denn im Gegensatz zum PKW als Zugfahrzeug schleppst du den Hänger mit dem cw-Wert einer rollenden Schrankwand ja nicht hinter dir her sondern er fährt in deinem Windschatten. Ich kann damit absolut leben. Der alte Benz den ich vorher hatte soff bei extrem moderater Fahrweise 12 Lieter - aber nur das gute Super!!! War gestern auf zuständiger Behörde:
Womo und Anhänger zusammen über 3,5t zGG ist definitiv 80km/h und auf der Landstraße nur 60 km/h. Da du über 3,5 t zGG in den LKW-Bereich fällst, auch als Womo. Egal ob 100km/h Zulassung am Anhänger oder nicht. Außerdem ist die 100km/h Zulassung schon eine Ausnahmegenehmigung, das bedeutet bei 110 km/h bis du in den Punkten, da Du 30km/h über der eigentlichen Geschwindigkeit bist. Kenne so einen Fall, ist durch alle richterlichen Instanzen gegangen und hat verloren. Hallo zusammen,
ich habe einen Anhänger von Excalibur mit der BE für 100km/h. Diese BE gilt nur in Verbindung mit einem Zugfahrzeug, das vom TÜV (zus. mit dem Hänger) als Gespann abgenommen wurde. Dazu stellt der TÜV eine Bescheinigung aus. Damit erteilt das zuständige Straßenverkehrsamt eine Genehmigung mit dem Aufkleber 100 km/h für den Hänger und einen Aufkleber für die Frontscheibe des Zugfahrzeuges, damit die "Kollegen der Rennleitung" gar nicht erst ihr Foto verschicken. Bei WOMO über 3,5 to gilt mit Hänger 80, egal was der Hänger kann und darf. Günther
Hallo Günther, die Regelung mit dem Zugfahrzeug bezogenen 100km/h erlaubniss wurde geändert. |
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