co11 am 12 Jul 2010 17:28:50
Folgendes ist aber zu beachten:
Die EG-Richtlinie 2006/40/EG regelt die Emissionen aus Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen. Die Richtlinie gilt für alle Klimaanlagen, die in Kraftfahrzeugen der Klasse M1 (PKW) verbaut sind. Nach Richtlinie 2007/46/EG werden Reisemobile im Hinblick auf die Klimanlagen als PKW klassifiziert.
Die handelsüblichen Reisemobil-Klimanlagen erfüllen nicht die Richtlinie 2006/40/EG. Die Klimaanlagen können problemlos im Stand mit Landanschluss betrieben werden, da die Richtlinie dann nicht zur Anwendung kommt. Ein Betrieb während der Fahrt mit Wechselrichter ist jedoch nach Rechtsauffassung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) nicht zulässig.
Als Hersteller waren wir verpflichtet zu reagieren und arbeiten deshalb seit Produktion August 2009 mit oben beschriebenem Relais, das die Klimaanlage während der Fahrt abschaltet.