VOLLKASKO: Bei schwächeren Stürmen greift nur die Vollkaskoversicherung. Allerdings wird die Selbstbeteiligung fällig. Und der Kunde wird im nächsten Jahr zurückgestuft.
TEILKASKO: Sie greift erst ab Windstärke 8. Der Deutsche Wetterdienst weist die Stärke des Sturms nach.
Auch bei der Teilkasko wird die dort vereinbarte Selbstbeteiligung fällig. Da es hier aber keine Schadenfreiheitsklassen gibt, gibt es auch keine Rückstufung.

