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Versicherungsprämie nach Listenpreis?


Plaggehu am 20 Jul 2010 14:22:37

Eine Frage in die Runde:

Ich bin seit Jahren bei einer Wohnmobilversicherung (R..), die eigentlich relativ günstig ist. Bisher hat diese die Versicherungsprämie nach dem tatsächlichen Beschaffungspreis berechnet. Nun möchte sie mein neues Womo, welches ich aufgrund der Tatsache, dass es ein Auslaufmodell ist einiges günstiger bekommen habe, aber nach Listenpreis berechnen.

Ich halte das für eine versteckte Prämienerhöhung, da die Versicherung im Fall des Falles ja nur den Wiederbeschaffungspreis erstattet.

Ich bin am überlegen, ob ich zurücktreten und den Versicherer wechseln soll.

Wie ist eure Meinung dazu? Und könnt ihr mir eine günstige Versicherung empfehlen? (Gern per KN)

Danke im Voraus!

Uli

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Gast am 20 Jul 2010 14:44:07

Hallo Uli,

da wirst Du nicht darum herum kommen.
Wir hatten beim Neukauf unseres Womos auch einen ordentlichen Rabatt bekommen und dachten, wir könnten den Listenpreis als Kaufpreis angeben, um "ordentlich" versichert zu sein.
Die Versicherungen wollten das WOMO nur anhand von Quittungen versichern.
So geschah es dann auch.
Mal sehen, was die Profis hier im Forum dazu sagen.

lg
peter

Campoverde am 20 Jul 2010 14:52:25

Hallo,

zahle lieber für den Listenpreis, dann hast Du auch im Schadensfall eine wesentlich bessere Ausgangssituation.


Heinz-Campoverde

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mauimeyer am 20 Jul 2010 15:18:36

War bei mir auch so, gebraucht gekauft, 2 JAhre alt, aber die wollten den Listenpreis-Neupreis haben. Hatte ich aber auch schon bei meinem alten, sprich beim Kauf im Jahr 2004.

matro am 20 Jul 2010 15:20:41

hallo,

ich arbeite bei einer versicherung.
wenn deine gesellschaft den listenpreis als grundlage haben will, so mußt du den auch angeben. es kommt übrigends auch nich auf ein paar hundert euro an, denn das sind nur risikoeigruppierungen.

im schadenfall bekommst du z.b. bei kasko -> brandschaden, sowieso "nur" den wiederbeschaffungswert, d.h. die kohle die du brauchst, um dir ein vergleichbares "genau so altes" auto zukaufen wie du vor dem schaden hattest. der listenpreis ist nur für die versicherung zur einstufung des risikos notwendig, er dient nur zum teil der prämienkalkulation.

gruß
matthias

silentcat am 20 Jul 2010 15:50:01

Hallo


wir haben uns schon bevor wir gekauft haben bei diversen Versicherungen erkundigt und egal welche wir angefragt haben die gleiche antwort,es wir nach dem Neuwert gerechnet.Mich hat es schon geärgert ,weil das Womo ja nun doch schon 9 Jahre alt ist und nach dem jetztigen Kaufpreis einiges billiger wäre.


Ute

matro am 20 Jul 2010 15:58:45

wie schon gesagt das hat nix damit zu tun, daß das Womo schon älter ist.
mein zum beispiel is 23 jahre, und trotzdem war mal der neupreis bei was weis ich, 20000 mark oder so, keine ahnung.
das wirkt sich nur unter geordnet auf den beitrag aus. es stellt sozusagen ´ne fahrzeugkathegorie dar. evtl. vergleichbar mit typklassen für pkw.

7ér bmw is auch ziehmlich teuer in versicherung und wenn er alt is kostet er auch soviel wie ein neuer im beitrag, aber wenn ich den zu schrott fahre, dann bekomm ich auch nur den zeitwert.

hat nix mit womo zutun.

gruß matthias

Jagstcamp-Widdern am 20 Jul 2010 15:59:37

ist das selbe wie bei firmenwagen + finanzamt (geldwerter vorteil):

du versteuerst den brutto-listenpreis, obwohl du die karre 25% drunter gekauft hast - verstehen kann man das nicht!

grusz hartmut

markgraefin am 20 Jul 2010 16:25:39

Hallole,
da ich so ganz und gar keine Ahnung von Versicherungen habe, vertraue ich meinem Makler.

Ich habe mein Womo bei der VHV versichert und zahle jährlich 301,88 €.

Keine Ahnung ob das viel oder wenig ist.
Auf jeden Fall billiger als es mein T4 war.


markgräfin

BOWO am 20 Jul 2010 16:31:41

Neuerdings berechnet die HUK und HUK24 WoMos in der Vollkasko nur noch nach Zeitwert, daher Kaufpreis zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses.
Besonders bei gebrauchten WoMos (bei meinen 2 Jahre alten WomO war der Unterschied schon fast 20 TSD Euro!) macht sich hier ein Beitragsunterschied zu den anderen Versicherern deutlich bemerkbar. Früher war die RMV immer bei mir die günstigste Alternative, bei dem neuen gebrauchten WoMo war die HUK 24 jetzt fast 300,- Euro billiger!
In der Haftpflicht waren/sind fast alle Versicherer ziemlich gleich, der Beitragsunterschied entsteht in der VK. :)

ernsteto am 20 Jul 2010 16:37:29

Das kann ich nur bestätigen. Die meisten wollten mein 11 Jahre altes Womo auch nur zum Listenpreis Vollkasko versichern. Und das war dann schon ein Preisunterschied von ca. 500 Euro bei Schadensrabattklasse 2. Ich bin jetzt bei der Barmenia. Die hat fair nach Kaufpreis versichert.

Plaggehu am 20 Jul 2010 23:19:24

Ich danke euch für eure Feedbacks.

Somit kann ich mir dann wohl relativ sicher sein, nicht abgezockt zu werden, sondern dass eben alle nach Listenpreis gehen. Ich werde trotzdem einmal meinen Makler konsultieren, ob der nix günstigeres findet.

Von der Abwicklung her ist meine Versicherung nämlich alles andere als pragmatisch. Viel nichtssagendes Papier, was irgendwo mitbezahlt wird.

Danke nochmals!

Uli

Kleine-Baerin am 21 Jul 2010 09:51:21

Hallo Uli,
bin über die Accura bei der Basler versichert.
Es wurde der Kaufpreis WoMo plus Sonderzubehör minus Überführungskosten für die Beitragsberechnung zugrunde gelegt. Finde ich in Ordnung.
Ein Vergleich lohnt sich.

LG Ulla :schaf:

esman am 21 Jul 2010 10:02:32

Fahrzeuge werden meistens nach dem Neupreis versichert und nicht nach dem Zeitwert oder nach dem Kaufpreis. Der Kaufpreis kann ja sehr unterschiedlich sein.
Was wollt Ihr in einem Schadensfall bezahlt bekommen?
Ein Beispiel:
Neupreis 100.000 Euro, der Zeitwert 50.000 Euro, nun ist ein Schaden mit 10.000 Euro . Die Versicherung bezahlt dann die 10.000 Euro (egal ob das Fzg 1,2 oder 5 Jahre alt ist). Darum ist eine Prämie nach Neupreis gerechtfertigt, da die Versicherung ja für alle das gleiche bezahlen muß.
Nur im Fall eines Totalschaden hat die Versicherung eine Zahlung bis zum Zeitwert zu leisten (und Totalschäden sind nicht so häufig)

BOWO am 21 Jul 2010 11:30:07

@esmann:
Genau, darum ist die Beitragsberechnung bei gebrauchten WoMos nach Listenpreis auch nach meiner Meinung Beschiss. :evil:
Im Falle eines Totalverlustes zahlt die Versicherung eh immer nur den Zeitwert.
Da sind Versicherer wo das Fahrzeug auch nach Zeitwert (Beitragsberechnung) eingestuft wird doch fairer. Das der Einfachheithalber die Versicherung (bei mir die HUK24) den Kaufvertrag zur Berechnung des Zeitwertes akzeptiert ist auch okay und unbürokratisch.:razz:
Alternativ hätte man nur ein Markenmobil nach Liste (Schwacke) versichern können.

Da somit das Risiko des Versicherers bei einem gebrauchten Mobil deutlich unter dem eines Neufahrzeuges ist sollte auch der Beitrag entsprechend günstiger ausfallen. Die ersten Versicherer machen es ja jetzt auch.

Gast am 21 Jul 2010 11:53:17

bei konsequenter Versicherung nach dem Zeitwert müßte die Versicherung ja von Jahr zu Jahr billiger werden, ob das im Interesse der Versicherung ist?

und dann beginnt die Diskussion welches Kriterium zur Wertermittlung angewendet werden soll, nee da ist doh der Listenpreis schon einfacher anzuwenden

grüße klaus

BOWO am 21 Jul 2010 12:19:39

Diese Einstufung wird doch nur einmalig beim Versicherungsabschluss durchgeführt. danach reduziert sich doch der Beitrag jedes Jahr automatisch über die Schadensfreiheitsklassen.
Der "Zeitwert - Listenpreis" u.s.w.- ist doch nur bei der Vollkasko von Bedeutung und da gibt es ja aus diesem Grunde die SF-Klassen. :D

Wer natürlich schon bei 30% angekommen ist hat das Maximale an Ersparnis erreicht, da ist die Erstberechnung nach Zeitwert besonders wichtig (natürlich immer nur bei Gebrauchtwagenkauf).
:)

brainless am 21 Jul 2010 23:47:40

@plaggehu:

Wenn ich Dich richtig verstanden habe, bist Du in einem bestehenden Versicherungsvertragsverhältnis (welch ein großartiges Wort :D ).
Nun kommt Dein Vertragspartner ( Vers.Ges.) und will von Dir mehr Geld haben, obwohl das Risiko das gleiche bleibt. Nur die Kalkulationsgrundlage soll eine (für die Vers.Ges.) günstigere sein.......
Du kannst diesem Verlangen widersprechen, da Du einen gültigen Vertag besitzt.
Die Vers.Ges. muß, wenn sie denn doch die andere Berechnungsart durchsetzen will, eine "Änderungskündigung" aussprechen.
Sie kann also das Vertragsverhältnis fristgerecht kündigen - mehr nicht.
Vor Beendigung des derzeitigen Vertrages können die Dir "den Buckel runter rutschen",


brainless :wink:

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