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zusätzlicher Frischwassertank mit Füllstandsanzeige 1, 2


Gast am 05 Aug 2010 12:17:38

pilote600 hat geschrieben:Hi Pit,
sorry dass ich dir hier widerspreche, aber du vergleichst Äpfel mit Birnen.

1. Hast du uf deinem KFZ Reifen die nicht eingetragen sind, so hast du dies wissentlich (Vorsatz) gemacht, beim Gewicht passiert dies in der Regel Fahrlässig. Meine Versicherung hat in ihren VB den Einspruch der Fahrlässigkeit (ausser bei Alk) extra ausgeschlossen!

2. Hattest du schon ein (oder mehr erlebnisse die deine aussagen bestätigen? Wie geschrieben ´, ich schreibe aus eigenen Erfahrungen.

3. Was glaubst du wieviel PKW gerade zur Reisezeit mit weit mehr als 10% Überladung (und von denen reden wir ja hier) unterwegs sind, und Unfälle bauen, uch da habe ich noch nie was gelesen dass eine Versicherung aus diesem Grund Zahlungen ablehnte oder zurückforderte.


1. War das mit den Reifen nur ein Bsp. - Du kannst es auf viele Punkte, besonders auf nachträgliche Sonderein- und Umbauten übertragen.
Den Widerspruch zweifele ich an, weil Überladen ein ganz klarer Vorsatz ist, denn man ist im ZWEIFELSFALL VERPFLICHTET zu wiegen. Es liegt in der Verantwortung des Fahrers.
2. Bezüglich der Zahlungen oder eingeschränkten Zahlungen:
Ich hab ja nicht gesagt, dass das so sein MUSS, sondern so sein KANN.
Nein, ich habe nichts, das das speziell beim Übergewicht bestätigen könnte, aber es gibt zahlreiche allgemeine Fälle im KFZ-Bereich.
Meiner Meinung nach, geht eine Versicherung nunmal per se davon aus, dass es sich um ein verkehrstüchtiges Fahrzeug im Sinne einer deutschen, gültigen KFZ-Scheines handelt.
WAS dann in der Realität davon abweicht, dürfte bei einer imensen Schadenshöhe, der Versicherung wurscht sein.
und da Überladung auch oftmals mit falscher Beladung einhergeht, werden sie ggf. natürlich versuchen es darauf rauszuschieben.
Zahlen wollen sie alle nicht gerne - das widerum weiß ich aus eigener Erfahrung. Ab einer gewissen Schadenshöhe kontrollieren schon fast Deine Zehennägel, weil es ja sein könnte, dass Du durch diese behindert wurdest.
Da könnte ich Dir eine sehr , sehr lange Geschichte erzählen, die von nachweislich bestochenen Professoren bis hin zu nicht gerechtfertigter Exhumierung reicht.

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fr-brandt am 05 Aug 2010 13:12:35

@Plaggehu

Hallo Uli,
tja das ist natürlich Schade aber bei 3,5 Tonnen auch verständlich !!!

Da kannst du ja jetzt jedes Projekt vergessen. Also ist damit auch der Roller b.z.w auch der Elektroroller gestorben


Lieben Frank

PS. der deshalb auf 4 Tonnen hat Aufrüsten lassen.

pilote600 am 05 Aug 2010 14:03:14

Hi Pit,

kannst jemanden mit an die 20 Jahre Erfahrung im LKW (und zwar bei denen wo das Gewicht DIE Rolle spielt) glauben, Überladung ist in 99% der Fällen fahrlässig, und nur in wenigen % grob fahrlässig, Vorsatz muss dir bew
iesen werden, ein "Nicht gewogen" ist kein Vorsatz.

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Plaggehu am 05 Aug 2010 14:17:47

fr-brandt hat geschrieben:@Plaggehu


Da kannst du ja jetzt jedes Projekt vergessen. Also ist damit auch der Roller b.z.w auch der Elektroroller gestorben


Lieben Frank

PS. der deshalb auf 4 Tonnen hat Aufrüsten lassen.


Ich habe mit Absicht ein etwas kürzeres Womo genommen, um bei einem zGG 3,5 To etwas mehr Reserven zu haben. Allerdings ist es wieder recht gut ausgestattet, was natürlich auch mit Gewicht verbunden ist.

Trotzdem werde ich es mit Sicherheit nicht auflasten, da ich die Vorteile eines 3,5 Tonners nutzen möchte. Eher würde ich dann mal entweder auf den Reservetank (der ja dann herausnehmbar sein wird), oder die Fahrräder oder ggf. auf den Roller verzichten, oder vielleicht einmal einen Anhänger dazu kaufen, wenn ich unbedingt voll aufgerödelt losfahren möchte.

Ein paar kg Übergewicht würde ich aus folgenden Gründen in Kauf nehmen:

- Fahrgestell ist bis 3850 kg ausgelegt, versicherungstechnisch also meineswissens bis dahin abgesichert.
- die Fahrgestelle halten mit Sicherheit zusätzlich noch 30 % Überlast aus (in meiner Branche Aufzüge sind es definitiv 50 %).
- Ich schätze, dass mindestens jeder zweite 3,5 Tonner zumindest auf der Urlaubsreise überladen sein dürfte, hier also auch seitens der Polizei Toleranz geübt wird.
- Wenn es tatsächlich einmal zu einem Unfall kommt, möchte ich mal die Versicherung sehen, die mir anhand des verunfallten Fahrzeugs, dessen Wasser-/Dieseltanks vermutlich ausgelaufen, Scheiben und Getränkeflaschen zersprungen und dessen Teile auf 100 m verstreut sind, ein Übergewicht nachweist. Darum gibt es vermutlich auch keine bekannten derartigen Fälle. Oder kennt hier irgendjemand auch nur einen Fall?

Ich werde versuchen, mich an die 5 % Toleranzgrenze (immerhin 175 kg) zu halten und alles ist schick.

Uli

Gast am 05 Aug 2010 14:23:29

pilote600 hat geschrieben:Hi Pit,

kannst jemanden mit an die 20 Jahre Erfahrung im LKW (und zwar bei denen wo das Gewicht DIE Rolle spielt) glauben, Überladung ist in 99% der Fällen fahrlässig, und nur in wenigen % grob fahrlässig, Vorsatz muss dir bew
iesen werden, ein "Nicht gewogen" ist kein Vorsatz.


Du, wollt nicht schlauscheißen, deshalb hab ich immer erwähnt, dass das MEINE Meinung ist.
Wir hatten es irgendwann schonmal davon: Ich bin auch jahrelang einen eigenen DB 2448-Wechselbrückenzug im Messebereich gefahren.
Von daher bin ich mir über BEladen und ÜBERladen durchaus bewußt, von was ich rede - was allerdings nicht heißen soll, dass das was ich schreibe Gesetz sein muß - es ist aber eben meine Meinung.
Und solange niemand definitv das Gegenteil beweisen kann, erachte ich es als sinnvoller, sich an das von mir gepostete zu halten, anstatt zu riskieren nachher ein langes Gesicht machen zu müssen, weil man u. U. , auch gegenüber der Versicherung, eine Teilschuld einräumen muß.

wolfherm am 05 Aug 2010 14:23:45

Hallo Uli,

bei dem von dir beschriebenen Unfallszenario wird dich die Antwort der Versicherung wahrscheinlich auch nicht mehr interessieren.

LG Wolfgang

Gast am 05 Aug 2010 14:24:47

wolfherm hat geschrieben:Hallo Uli,

bei dem von dir beschriebenen Unfallszenario wird dich die Antwort der Versicherung wahrscheinlich auch nicht mehr interessieren.

LG Wolfgang


Du meinst jetzt Uli, oder?

Gast am 05 Aug 2010 14:25:25

wolfherm hat geschrieben:Hallo Uli,

bei dem von dir beschriebenen Unfallszenario wird dich die Antwort der Versicherung wahrscheinlich auch nicht mehr interessieren.

LG Wolfgang


Vergiss es - habs gerade gesehen :oops:

Plaggehu am 05 Aug 2010 14:29:56

wolfherm hat geschrieben:Hallo Uli,

bei dem von dir beschriebenen Unfallszenario wird dich die Antwort der Versicherung wahrscheinlich auch nicht mehr interessieren.

LG Wolfgang


vermutlich! Die Beweislage ist aber auch bei einem halb so schlimmen Unfall ähnlich.

Uli

Robinson43 am 05 Aug 2010 20:43:41

mal meine Lösung: ich habe 3 Stück leere 19-Liter Kanister aus dem Campingkatalog im Tunnel (Doppelboden). Sollte ich in eine Gegend fahren (z.B. Camargue), wo es mit dem Wasser knapp ist, kann ich sie überall, notfalls am Hydranten, füllen und je nach Gewicht auf die Achsen bzw. Seiten verteilen. Einfüllen mache ich wegen dem Gewicht der Kanister mit der guten alten Gießkanne, in die ich sie umgieße. Alternative wäre eine Tauchpumpe. Sollte es doch zu einem Festeinbautank kommen, schau mal das Kontrollbord von hinten an, bei meinem Flair, Bj. 1997 ist dort ein dritter Anschluß für eine Tankanzeige und durch Umstecken eines Jumbers kann man 3 Tanks im Menü abfragen. Ich denke, es könnte auch bei anderen Bords so sein...

LG Peter

Plaggehu am 23 Aug 2010 14:25:42

Ich möchte diesen Thread nochmal hochholen.

Ein Zusatztank mit 45 Litern ist nun bestellt und nach genauerem Durchdenken wird er nun folgendermaßen bearbeitet:

- Wasserzulauf über Gardenaanschluss
- Entlüftung über einen fest montierten Schlauch, der im Normalzustand z. B. über einen kleinen Hahn geschlossen ist und beim Befüllen geöffnet wird. Der Schlauch wird beim Befüllen einfach aus der Garagentür gehalten (sind nur ca. 50 cm)
- der Zusatztank wird in den Haupttank entleert über eine Pumpe und einem fest montierten Schlauch
- Der Zusatztank bekommt auch ein Ventil zum Entleeren für Reinigungszwecke.
- Auf eine Anzeige möchte ich verzichten.

Zwei Fragen an euch:
wenn ich nun den Tank umfülle ohne Anzeige, sollte ich ja eigentlich direkt am Tank schauen, wann er leer ist. Andererseits hätte ich es gern komfortabler, so daß ich die Umfüllung über einen Schalter vom Wohnbereich aus vornehmen kann (z. B. wenn ich eingeschäumt unter der Dusche stehe und das Wasser geht aus :D ).

1) Werde ich innen am Pumpengeräusch hören, wenn der Tank leer ist? und
2) Wie oft macht die Pumpe so einen kurzzeitigen Trockenlauf mit?

Danke im Voraus!
Wenn ihr noch weitere Verbesserungstipps hat, immer her damit!

Knuffel am 23 Aug 2010 14:33:57

Plaggehu hat geschrieben:Zwei Fragen an euch:
wenn ich nun den Tank umfülle ohne Anzeige, sollte ich ja eigentlich direkt am Tank schauen, wann er leer ist. Andererseits hätte ich es gern komfortabler, so daß ich die Umfüllung über einen Schalter vom Wohnbereich aus vornehmen kann (z. B. wenn ich eingeschäumt unter der Dusche stehe und das Wasser geht aus :D ).

Wenn ihr noch weitere Verbesserungstipps hat, immer her damit!


Ich vermute das geht nicht, denn beim entleeren (bzw. umpumpen) müsstest Du (nach meinem Verständniss) auch den "Entlüftungshahn" öffnen, damit beim Abpumpen des Wassers auch wieder Luft in den dann leeren Tank kommt - sonst entsteht darin ein Vakuum. Was dann passiert kannst Dir vielleicht denken ;-)

Plaggehu am 23 Aug 2010 14:42:02

[/quote]
Ich vermute das geht nicht, denn beim entleeren (bzw. umpumpen) müsstest Du (nach meinem Verständniss) auch den "Entlüftungshahn" öffnen, damit beim Abpumpen des Wassers auch wieder Luft in den dann leeren Tank kommt - sonst entsteht darin ein Vakuum. Was dann passiert kannst Dir vielleicht denken ;-)[/quote]

Das hatte ich in der Tat noch gar nicht bedacht und ist natürlich völlig richtig! Danke für den Tipp!

Dann kann ich nur eines machen, dass ich nämlich das Entlüftungsventil komplett weglasse und stattdessen nur den Entlüftungsschlauch irgendwo ca. 50 cm über dem Tank platziere.

Knuffel am 23 Aug 2010 14:50:43

Plaggehu hat geschrieben:Dann kann ich nur eines machen, dass ich nämlich das Entlüftungsventil komplett weglasse und stattdessen nur den Entlüftungsschlauch irgendwo ca. 50 cm über dem Tank platziere.


Was ich allerdings für gefährlich halte, denn der "Entlüftungsschlauch" sollte am Ende frei sein, d.h. nicht in Deiner Garage enden. Überleg mal wenn Du den Tank befüllst und er ist voll, dann strömt das Wasser in den Entlüftungsschlauch. Bei einer Länge von z.B. 50 cm wäre der wohl in weniger als einer Sekunde voll Wasser und es würde dann oben raussprudeln, wenn Du nicht rechtzeitig den Zulauf schliesst.

Wie wäre es denn, wenn Du statt nur einem Schlauch zwischen Haupt und Reservetank, wo die Pumpe dran sitzt, noch parallel einen zweiten daneben legst? Der würde zum einen als Überlauf des Reservetanks dienen, in dem Fall würde das Wasser aus dem überlaufenden Reservetank in den Haupttank fliessen und andersrum würde, wenn Du den Reservetank (unter der Dusche stehend) umpumpst automatisch die fehlende Luft aus dem Haupttank (der ja eh eine Entlüftung, sowie Überlauf hat) in den Reservetank fliessen lassen. Allerdings muss dafür der Reservetank höher als der Haupttank liegen, sonst würde dank der Physik das Wasser alleine hin und her laufen.

Plaggehu am 23 Aug 2010 15:18:55

Das ist glaube ich ein Missverständnis.

Wenn ich den Reservetank befülle, halte ich -wie oben beschrieben- den Entlüftungsschlauch aus der Garagentür nach draußen. Nach Befüllung befestige ich ihn irgendwie ca. 50 cm über dem Tank, nur damit während der Fahrt kein Wasser überschwappen kann. Verschließen wollte ich ihn eigentlich nur, damit kein Ungeziefer ans Wasser kommt, doch das nehm ich dann in Kauf.
Der Reservetank liegt übrigens ca. 30 cm tiefer als der Haupttank.

Trotzdem wäre dein Vorschlag auch eine Möglichkeit, wenn ich sowohl für die Pumpe als auch für den Entlüftungsschlauch jeweils ein Rückschlagventil installieren würde. Doch dann wirds etwas aufwendiger. Werds also vermutlich zunächst einmal mit der anderen Lösung probieren.

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