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Fristen für TÜV


Eddy am 21 Apr 2005 20:31:18

Hallo,

nach erfolgloser SUCHE-Nutzung stelle ich hier nochmal, die für mich klärende Frage.

Haben unser WOMO erstmalig im April 2004 als Neufahrzeug zugelassen.
Das Fahrzeug hat zGG von 3,85 to, kann ich nun erstmalig nach 3 Jahren zum TÜV oder doch nach 2 Jahren.
War heute bei der Dekra, der meinte gilt nur bis 3,5 to zGG, aber das m.E. ja auch vorher schon so. Finde allerdings keine Rechtsgrundlage.

Das einzig positive, unsere AU wurde durch die Werkstatt durchgeführt, keine Beanstandung und Plakette bis 2007. :D :D :D .


Eddy

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frebeka am 21 Apr 2005 20:46:50

Hallo,
lt Gesetz musste im Jahre 2004 dein Womo jährlich zum TÜV und zur AU
im laufe des Jahres 2004 wurde diese Gesetz geändert in: TÜV alle 2 Jahre wenn Fahrzeugalter < 7 Jahre, dann wieder jährlich und AU immer jährlich.
So glaub ich ist es geblieben.
Spätestens bei einer Stillegung und Wiederzulassung bekommst du die richtigen Plaketten zugeteilt, wetten :wink:

Nasenbär am 21 Apr 2005 21:13:19

Hallo
Vorher musste eine Womo bis 3,5to alle zwei Jahre zum Tüv. Das hat man nun auf drei Jahre für die erste Untersuchung geändert.
Bei Deinem ist es wie frebeka geschrieben hat. Alle zwei Jahre. Erstmals auch nach zwei Jahren.

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