Hallo,
nach erfolgloser SUCHE-Nutzung stelle ich hier nochmal, die für mich klärende Frage.
Haben unser WOMO erstmalig im April 2004 als Neufahrzeug zugelassen.
Das Fahrzeug hat zGG von 3,85 to, kann ich nun erstmalig nach 3 Jahren zum TÜV oder doch nach 2 Jahren.
War heute bei der Dekra, der meinte gilt nur bis 3,5 to zGG, aber das m.E. ja auch vorher schon so. Finde allerdings keine Rechtsgrundlage.
Das einzig positive, unsere AU wurde durch die Werkstatt durchgeführt, keine Beanstandung und Plakette bis 2007. :D :D :D .
Eddy

