Fahrzeug-Motoren gleich welcher Art unterliegen in ITALIEN IMMER einem Versicherungszwang.
Etwa der kleine 12 Volt-Elektro-Außenborder. Oder der Elektrorollstuhl. Oder das Fahrrad mit Elektroantrieb (!), wobei es den Unterschied zwischen versicherungspflichtigem Elektrorad und versicherungsfreiem Pedelec-Rad nicht gibt.

