Diese Frage kann man sich stellen, weil es sich ja um eine Freizeitveranstaltung handeln könnte.
Doch Vorsicht: Der Verkaufszweck steht offensichtlich im Vordergrund. Die Unterschrift des Verbrauchers ist also verbindlich!
Ein allgemeines Widerrufsrecht -wie bei einer Kaffeefahrt- gibt es also nicht.
Wer´s genauer wissen will, hier:
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In diesem Sinne: Holzauge sei wachsam. Laß Euch nicht überrumpeln und vermeidet es, Verträge mit weit entfernt befindlichen Händlern abzuschließen. Da kann das Schnäppchen schnell zur Falle werden, wenn man wegen jedem Mangel 1.000 km hin- und herfahren muss.
Wer Zweifel hat, läßt sich ein Rücktrittsrecht von ein paar Tagen schriftlich einräumen.
Was die Inzahlunggabe des Gebrauchten angeht, auf den Ausschluss der Gewährleistung achten!!
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Viel Spaß auf der Messe.
m.

