ulli572001 am 06 Sep 2010 17:03:18
Die Tempolimits von 100 Kilometern pro Stunde auf dem mittleren und linken Fahrstreifen sowie 60 Kilometern pro Stunde auf dem rechten Fahrstreifen (seit Mai 2009, davor 40 km/h) werden von zwei stationären Geschwindigkeitsmessanlagen überwacht. Diese sind in der zweiten und dritten Schilderbrücke installiert und wurden wegen Vandalismus zeitweise mit Wachen gesichert. Hinter der dritten Schilderbrücke wird gelegentlich zusätzlich mit Radar oder Lichtschranke kontrolliert.
Die genannten Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten entgegen einer weit verbreiteten Ansicht für alle Fahrzeugtypen, da keine Einschränkung durch Zusatzzeichen erfolgt. In der Praxis wird jedoch für PKW auch auf dem rechten Fahrstreifen eine fiktive Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h zugrunde gelegt. Bei einer gefahrenen Geschwindigkeit zwischen 60 und 100 km/h löst die Anlage zwar aus, die entsprechenden Aufnahmen werden jedoch nachträglich ohne Erlass eines Bußgeldbescheides aussortiert. Hierdurch soll ein Konflikt mit dem Rechtsfahrgebot bei schwachem LKW-Verkehr – beispielsweise nachts oder an Sonntagen – vermieden werden.
Allein im Jahr 2006 wurden am Elzer Berg 93.000 Strafzettel verteilt und 1,8 Mio. € Bußgelder eingenommen.