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Welches Überholverbot gilt ?


kapi188 am 05 Sep 2010 19:56:52

Moin Moin !

Komme grade von einer Tour an die Ostsee zurück .
Auf dem Weg kam mir die Frage : Welches Überholverbot gilt für mich ?

Wir fahren ein Frankia Womo mit einem zul. Gesamtgew. von 3,5 to. , auf der Aurobahn war heute zum Beispiel Überholverbot für LKW , Gespanne und Busse .

Gilt für mich das PKW Überholverbot , oder ein anderes :?:

LG

Heiko

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fuzzy am 05 Sep 2010 19:58:47

PKW !

Bergbewohner1 am 05 Sep 2010 20:03:16

fuzzy hat geschrieben:PKW !

Treffer :D :daumen2:

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fuzzy am 05 Sep 2010 20:05:18

ausnahme z.b. in Autobahnbaustellen bei denen die linke Spur nur 2,00 m breit ist.

kapi188 am 05 Sep 2010 20:23:31

Danke für die schnellen Antworten :gut:

HandyCleo am 06 Sep 2010 18:05:32

@Fuzzy:

*Klugscheissmodusan*

Streng genommen gilt in Baustellen kein Überholverbot !
Allerdings sollte man mit nem breiten Fahrzeug trotzdem nicht auf eine 2-m-Fahrspur fahren ! :D

*Klugscheissmodusaus*

André

dieter2 am 06 Sep 2010 18:17:45

HandyCleo hat geschrieben:@Fuzzy:

*Klugscheissmodusan*

Streng genommen gilt in Baustellen kein Überholverbot !
Allerdings sollte man mit nem breiten Fahrzeug trotzdem nicht auf eine 2-m-Fahrspur fahren ! :D

*Klugscheissmodusaus*

André


Das Überholverbot in Baustellen ergibt sich schon allein wenn die Überholspur mit nur 2 Meter ausgeschildert ist.

Ansonnsten ist ein Womo <3,5 to fast wie ein PKW.
Deshalb hat meins auch nur 3,5 to :D

Dieter

ninatochter am 06 Sep 2010 20:21:01

Es gibt auch ein Überholverbot in Baustellen

brawo1 am 06 Sep 2010 20:52:53

Autobahnbaustellen sind häufig mit Zeichen 277 ausgeschildert und das bedeutet dann, dass u.a. Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t dort nicht überholen dürfen. In diesem Fall dürfen also Wohnmobile bis 3,5 t durchaus überholen.
Allerdings ist in vielen Fällen die Überholspur für Kfz gesperrt, die breiter als 2 m sind. Somit dürfen auch Wohnmobile bis 3,5 t mit entsprechendem Aufbau diese Spur nicht benutzen, also sie dürfen nicht überholen.

Stefan-Claudia am 06 Sep 2010 23:04:33

HandyCleo hat geschrieben:*Klugscheissmodusan*
Streng genommen gilt in Baustellen kein Überholverbot !
*Klugscheissmodusaus*


das sag mal den dusseligen PKW - Fahrern, die, auch wenn sie sich nicht trauen zu überholen, permanent die linke Spur blockieren.
Den DickenHalsmodus trieg immer ich, wenn so ein Scheißer über Kilometer nicht Platz macht und nicht recht rüber fährt, obwohl da die Fahrbahn so schön breit ist ...

kintzi am 07 Sep 2010 22:18:05

Und dann zum Überholen die zul. Geschwingigkeit überschreiten? Meist Anfang v. Crash in Baustellen. Richi

pilote600 am 07 Sep 2010 22:38:10

kintzi hat geschrieben:Und dann zum Überholen die zul. Geschwingigkeit überschreiten? Meist Anfang v. Crash in Baustellen. Richi


Jeep,
erlebe ich täglich ...

Speed Limit 80km/h, ich im LKW mit geeichte Tacho 85km/h (bei den meisten PKW steht schon ein Wert über 90km/h auf dr Uhr, und denoch überholen mich PKW und einige Paketdienstler (Sprinterklasse).

Aber einen dicken hals bekommen ....

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