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Garantieanspruch ?


duc23 am 30 Sep 2010 18:45:15

Hallo zusammen
Wollte vor 1Jahr ein neues WoMo kaufen Rapido ca. 10 Monate beim Händler gestanden nicht zugelassen.
Bevor ich das WoMo kaufte , hat der Händler es für einne Woche zugelassen zwecks Vorführfahrzeug für seine Herbstmesse.
Heute sagte mir ein Rapido Händler das ich nur 12 Monate Sachwertgarantie habe da ich ja ein Gebrauchtes WoMo gekauft habe
Was passiert jetzt wen mir was kaputt geht ? z.b. Fenster,Dachhauben, Möbelteile Heizung,Kühlschrank od. schaden an der Elektrik
Dachte das ich 2 Jahre Herstellergarantie habe?
Hat jemand Ahnung und kann mir weiterhelfen.

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mueckenstuermer am 30 Sep 2010 18:50:19

Ich kenne keinen Hersteller von Wohnmobilen, der eine zweijährige Garantie quasi auf alle Teile gewährt. Die Hersteller trauen ihren eigenen Fahrzeugen gar nichts zu zu und geben auf Dichtigkeit auch nur dann eine "Garantie", wenn man jährlich/halbjährlich nachprüfen läßt.

Die Beschränkung der Sachmängelhaftung des Verkäufers muss vereinbart werden, sonst gilt auch beim Gebrauchtteil die zweijährige Sachmängelhaftung.

m.

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