achimHH am 08 Mai 2005 08:52:49
Hallo Michael.
sowas gibts... :D
Zugfahrzeug darf nicht mehr als 3,5t haben.
Hänger ohne Brems oder Stoßdämpfer darf nicht mehr als 0,3fache vom
Zugfahrzeug als zulässiges Gewicht haben.
Hänger, mit Bremse und Stoßdämpfer das 0,8fache vom zugfahrzeug als zulässiges Gewicht.....
gibt auch noch was von 1,1 fachen...denke das war mit hydraulischen bremsen ...bin mir aber nicht sicher.....
Reifen vom Hänger müssen für über 120kmh. zugelassen und nicht älter als 6 jahre für den Zeitraum sein ..
dann damit zum Tüv...der erstellt das Gutachten für den Zug = Hänger und Zugfahrzeug...dann zum Verkehrsamt, dort bekommst du eine Bescheinigung, die immer mitzuführen ist, sowie eine 100kmh.Plakette die vorn an der Windschutzscheibe und eine hinten an dem hänger anzubringen sind.....
der Erlaubnis gilt zur Zeit ist befristet bis 12/2006
hoffe hab nix vergessen... :wink:
ob sich so etwas lohnt?....
komt drauf an wo man fährt.....
denn in z.B. Bayern, da langen die Gerichte und grün/weißen bei Geschwindigkeitsübertretungen ganz schön hin.......schon bei 99kmh!
Hier im Norden nicht so!