mawo06 am 27 Okt 2010 18:58:04 Habe Saisonkennzeichen und habe in den Versicherungsbedingungen folgendes gefunden:
Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug in einem Einstellraum ...... oder auf einem umfriedeten Abstellplatz ( zum Beispiel einen geschlossenen Hofraum) nicht nur vorübergehend abzustellen.
Es gibt jetzt unterschiedliche Auffassungen, was ein umfriedeter Abstellplatz ist. Ein offenes Carport, das nach einer Seite offen ist, ist lt. Ansicht der Versicherung nicht umfriedet.
Hat jemand ähnliche Probleme ?
Wolfgang
pilote600 am 27 Okt 2010 18:59:07 Und wenn du drumrum ne Kette spannst?
dieter2 am 27 Okt 2010 19:04:12 pilote600 hat geschrieben:Und wenn du drumrum ne Kette spannst?
Oder nen Jägerzaun :roll:
Dieter
lupus2 am 27 Okt 2010 19:30:46 Hallo,
hatte im letzten Jahr ein ähnliches Problem. Nach damaliger Auskunft der Versicherung (Kravag) genügt eine Kette mit Vorhängeschloß.
Wolf
willsonne am 27 Okt 2010 20:00:09 Kucks Du hier:
Einfriedigungen sind nach der gefestigten Rechtsprechung Vorrichtungen, die nach ihrem wesentlichen Zweck der Sicherung des Grundstücks gegen unbefugtes Betreten oder Verlassen des Grundstücks, gegen Witterungs- oder Immissionseinflüsse sowie gegen Einsicht dienen, um eine ungestörte Nutzung des Grundstücks zu gewährleisten, und die das Grundstück in seinem ganzen Umfang oder auch nur zum Teil von der öffentlichen Verkehrsfläche und von den Nachbargrenzen abgrenzen.
Viele
Michael
Nasenbär am 27 Okt 2010 20:10:15 Mein Makler erzählte mir, dass sogar zwei Mülltonnen oÄ., aufgestellt in der Einfahrt oder an der Grundstücksgrenze als "Umfriedung" gelten.
Meins steht unter einem Schleppdach. Sollte als Umfriedung (hoffentlich) reichen.
mk9 am 28 Okt 2010 12:54:52 dieses Thema scheint doch interessant zu sein, wenn man ein WOMO mit Saisonkennzeichen hat, das auf dem eigenen Grundstück außerhalb der abgelaufenen Saison "überwintert".
Aber typisch für Versicherungen ist wieder die Auslegung der Umfriedung.
Habe selbst eine Einfahrt von ca. 6m Breite und das WOMO steht ca. 8m vom Bürgersteig vor der Doppelgarage.
Wenn ich also ein Absperrband um den Wagen lege, gilt dies aus versicherungsrechtlichen Gründen als Umfriedung, wenn ich das richtig verstanden habe, oder aber auch die 2 Mülltonnen.
Das scheint mir wie eine Haarspalterei zu sein.
Ohne eine "Umfriedung" besteht also somit kein Versicherungsschutz fur die Ruhezeit außerhalb der Versicherungszeit. Sehr schön :!:
Manfred
pilote600 am 28 Okt 2010 14:08:18 Cabrios gelten mit offenem Dach denn as abgeschlossen wenn die Türen verriegelt sind und die Scheiben oben!!!!
Ich könnte mir schon vorstellen dass dann eine Kette / Band ums Womo als Umfiedung ausgelegt werden kann.
Aber um sicher zu sein, und da ja die Frage eh schon bei der Versicherung ist würde ih mir das schriftlich bestätigen lassen
Ingo.L am 28 Okt 2010 14:30:40 Schriftlich bei der Versicherung anfragen, was die unter einer Umfriedung verstehen. Dann so sichern, wie sie es haben wollen, alles andere fürht nur zu unnützen Diskussionen im Schadensfall.
Und wenn man GANZ sicher gehen will, ein Bild der "Umfriedung" an die Versicherung senden und sich SCHRIFTLICH bestätigen lassen, dass es ok ist.
Knuffel am 28 Okt 2010 14:32:30 Damit ein Carport umfriedet ist muss es von 3 Seiten festgebaut sein und die offenen (Einfahrt) muss so abgesperrt sein, das sie von unbefugten nicht geöffnet werden kann - also zumindest abgeschlossen und die Absperrung muss mehr als eine psychiche Abgrenzung sein, d.h. mit der Absperrung muss es dem unbefugten erschwert werden ans Womo zu gelangen. Ein Felsstein ist genauso ungeeignet wie ne Kordel.
Genauso ist z.b. die (Sammel) Scheune beim Bauern auch nicht umfriedet. Während der Ruhezeit darf dort kein fremder (was bei mehreren Fahrzeugen ja schwierig ist) mehr rein. D.h. wenn man Ende September reinfährt darf im Oktober jemand (der ein längeres Kennzeichen hatte) nicht mehr reinfahren. Es dürften nicht mal mehr die Tore zur Halle geöffnet werden.
Aus dem Grund zahl ich ganzjährig - eine "Abstellversicherung" ist scheinbar noch nicht erfunden worden... :-(
Knuffel am 28 Okt 2010 14:46:15 Wobei das scheinbar jedes Gericht wieder anderes Beurteilt:
OLG SH sagt ja, --> Link
Landgericht sagt nein, wird aber vom OLG Köln dann doch als Ja befunden --> Link
Nicht genaues weiß man also nicht und kann im Schadensfall immer nur hoffen...
Nasenbär am 28 Okt 2010 15:50:35 Am besten wäre es, ein Foto mit den Örtlichen Gegebenheiten an die Versicherung zu schicken und auf deren OK zu warten.
batchman99 am 29 Okt 2010 07:26:01 Kommt wohl auch n bissl drauf an, was von den Behörden "geduldet" wird.
Wenn auf der breiten Strasse mit Parkplätzen in der Mitte herrenlose Fahrzeuge stehen, dauert es nicht lang, dann hängt der häßliche rote Punkt an der Frontscheibe.
Ich wohne in einem schmalen Seitengässchen dieser Hauptstrasse.
Zwar als Spielstrasse gekennzeichnet, aber nicht abgesperrt, keine Sackgasse oder Anlieger und für jeden "durchfahrbar".
Da stehen zwei Autos schon lange abgemeldet, da stört sich niemand....
Aber man weiß es eben vorher nicht, was "geduldet" wird....
Knuffel am 29 Okt 2010 07:49:09 batchman99 hat geschrieben:Kommt wohl auch n bissl drauf an, was von den Behörden "geduldet" wird.
Wenn auf der breiten Strasse mit Parkplätzen in der Mitte herrenlose Fahrzeuge stehen, dauert es nicht lang, dann hängt der häßliche rote Punkt an der Frontscheibe. Ich wohne in einem schmalen Seitengässchen dieser Hauptstrasse. Zwar als Spielstrasse gekennzeichnet, aber nicht abgesperrt, keine Sackgasse oder Anlieger und für jeden "durchfahrbar". Da stehen zwei Autos schon lange abgemeldet, da stört sich niemand....
Aber man weiß es eben vorher nicht, was "geduldet" wird....
Solange es kein "offizieller" sieht oder sich jemand beschwert kommt auch kein "roter Punkt", Polizeistreifen sind wohl in solchen Strassen eher unüblich und solang es dort keine Parkgebühren gibt, kommt auch von denen keiner vorbei.
Wobei diese Art Abstellplatz auf jeden Fall der Versicherung nicht reichen dürfte ;-)
andwein am 29 Okt 2010 10:45:49 batchman99 hat geschrieben:Kommt wohl auch n bissl drauf an, was von den Behörden "geduldet" wird. Aber man weiß es eben vorher nicht, was "geduldet" wird....
Hallo @Batchman99,
Was von den "Behörden" gedultet wird hat leider wenig mit den Ausschlüssen einer Versicherung zu tun. In deinem Beispiel sind die KFZ abgestellt aber nicht "Umfriedet"
Sorry, Andreas
|
|