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hallo,
so sieht der entwurf von schwarz-gelb aus. schauen wir mal was der bundesrat dazu sagt? zitat: Höheres Bußgeld bei Winterreifen-Verstößen Berlin (dpa) - Autofahren bei Schnee, Eis oder Matsch ohne Winterreifen wird künftig doppelt so teuer wie bisher. Statt 20 Euro werden dann 40 Euro Bußgeld verlangt, bestätigte ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums einen Bericht der «Bild»-Zeitung. Künftig soll klar sein, bei welchen Wetterverhältnissen Winterreifenpflicht besteht. Im Fall einer Verkehrsgefährdung durch fehlende Winterreifen sollen dann 80 statt bisher 40 Euro Strafe gezahlt werden. Hinzu komme wie bisher ein Punkt in Flensburg, heißt es. Der Bundesrat muss der Regelung noch zustimmen. erschienen am 25.10.2010 um 16:29 Uhr quelle: weltonline gruß peter Ist doch OK.
Hält dann vielleicht die leichtsinnigen Sommerreifenfahrer von verschneiten Straßen fern und wir können wieder ohne Beeinträchtigungen durch diese staufrei ans Ziel kommen. LG Wolfgang Hoffentlich haben die auch das Geld -> unsere Polizei mit Winterreifen auszustatten :!: :!: -> Dies ist kein Witz :cry: hast noch was vergessen, die autovermieter, die werden amok laufen :D
gruß peter Oder die lassen sich das als Extra bezahlen :D
die sind doch fein raus: Autos stehen mit Sommerreifen da, Kunde mietet und muss dann bei Schnee stehenbleiben oder nimmt direkt gegen Aufpreis Winterreifen. Musste ich im letzten winter auch machen. Bei Langzeitmiete 80 Euro im Monat. Viele Vermieter ordern aber jetzt um die Jahreszeit die neuen Fahrzeuge mit Ganzjahresreifen. LG Wolfgang hi carsten
die müssen die dinger dann aber vorhalten. das alleine kostet schon, auch wenn die fahrzeuge nicht vermietet werden. bin ja mal gespannt welche lobbyisten sich da noch melden. vielleicht gibt es sogar ausnahmegenehmigungen. gruß peter
Da können wir uns drauf verlassen: Ausnahmegenehmigungen wird es geben und gibt es.
Alles eine Kostenfrage :roll: Genau wie die Ausnahmegenemigung für die Plakettenregelung. Bei Geld ist die Gefahr weg und der Staub harmlos :wink: Dieter Wenn man betrachtet, welche Gefahren von falsch ausgerüsteten Fahrzeugen im Winter ausgehen, sind diese Bussen in meinen Augen immer noch viel zu tief angesetzt.
Entsprechend dürfte die Abschreckung auch nicht besonders gross sein! Acki Wie siehts eigentlich aus wenn man im Sommer mit Wintereifen fährt sind da auch Bussgelder vorgesehen ?
Sonst lass ich die gleich drauf, fahre eh nie soviele Km das sich 2 Reifensätze lohnen. du wirst lachen, das mache ich schon seit jahren so.
denn das normale profil fahre ich nie ab, da die transporter reifen gute 80000 km bei mir halten. gruß peter
da ich im sommer sehr viel mit dem wohnmobil fahre, habe ich auf meinem pkw seit jahren nur winterreifen drauf; für 1,5 monate lohnt sich die umrüstung auf sommerreifen nicht
Ja Peter, :hallo: war auch meine Idee beim PKW, die härter werdenden Winterreifen im Sommer abfahren. Gitte gleich gequitscht, machen wir nicht und angehender Schwiegersohn haut mir in den Rücken von wegen längerer Bremsweg und so. Was meinst Du als erprobter Driver zu Aquaplaning und Bremsweg. :?: hallo peter
theoretisch mag es wohl einen längeren bremsweg geben, aber es ist ja auch die reaktionszeit und das" wie bremse ich" entscheident. auch das fabrikat spielt da eine große rolle. manch ein guter winterreifen bremst besser als ein schlechter sommerreifen. ich hatte bisher erst eine vollbremsung von 150 auf 75 km/h. was ich daraus gelernt habe war, der wagen mit abs blieb super in der spur, jedoch hab ich daraufhin die powerbox ausgebaut und eine etwas kürzeren 5.gang eingbaut denn unsere bremsen sind garantiert nicht für max geschwindigkeit (meiner tachoende) ausgelegt. damit hab ich mich selbst reglementiert und fahre jetzt ruhiger. also was mich betrifft keine probleme mit den reifen. gruß peter Danke für Deine promte Antwort an Erfahrungswerten.
Habe aus Kostengründen in der Jugend auch Winterreifen zu Ende gefahren, konnte auch keinen Unterschied feststellen, nur in den Kurven war`s manchmal weich, das lag aber am Fahrstil dieser Zeit. :wink: Selbst rekrementiert :tach: Hut ab, aber recht hast Du in unserem Alter braucht man nicht´s mehr zu beweisen. :lenker: Als dann lieber Peter weiter Gute Fahrt Alles schön und gut....
Aber: Was sind denn Winterreifen? Bis jetzt ist da noch nix definiert, und genau darum ging es den Gerichten ja, es muss eindeutig definiert sein. Eine simple "selbstdefinierte Industrienorm" wie M+S oder Schneeflocke reicht da nicht aus ! André andre, du hast vollkommen recht, daher gilt vorläufig bis zu einer endgültigen fassung der eu, das ms zeichen, die schneeflocke und der allwetterreifen mit eines dieser symbole.
ramsauer war doch klar das er das in der kurzen zeit nicht packt, daher die übergangslösung. gruß peter
Selbstverständlich ist das definiert. M&S reicht vor den Gesetz aus. Dieter @Dieter,
M&S ist bestenfalls eine Artikelbeschreibung. Von Definition keine Spur. Aber das brauchen die Polit-Fuzzis auch nicht. Das Gericht hat ihr Gesetz gekippt, also machen sie ein neues Gesetz und nutzen die Gelegenheit, dem Autofahrer nochmal so richtig in die Tasche zu greifen, indem sie die Strafzölle verdoppel. Ehe das Gericht auch dieses Gesetz-wenn überhaupt- kippt, vergehen Jahre der fröhlichen Geldeinnahme. So läuft das in Deutschland. Fragt sich nur, wann sie ein bestimmtes Profil vorschreiben. Albert Vorsicht bei der M+S Bezeichnung :!:
Ich habe PKW Reifen von Asiatischen billig Herstellern gesehen die eindeutig Sommerreifen waren :!: Ich habe sowas vorher auch nicht gesehen ... Zur Anmerkung -> hier hatte sich jemand aber auch Sommerreifen bestellt ,deshalb war ich auch erstaunt ,das dieses Zeichen drauf war ..... Ich war es nicht :wink: M&S gildet in Deutschland als Winterreifen.
Hier ein Auszug: Zitat: Nach ECE-Regelung Nr. 30, EU-Richtlinie 92/23 und § 36 StVZO werden Winterreifen ausschließlich über die entsprechende Kennzeichnung M+S, M&S oder M.S. definiert. D.h. im Umkehrschluss: Rein rechtlich gelten M+S-gekennzeichnete Reifen – auch ohne Schneeflockensymbol – nach wie vor als zulässige Winterreifen. Dies gilt übrigens auch für Ganzjahresreifen. Zitat Ende. Der ganze artikel hier --> Link Dieter
Dein Link bringt bei mir: Error 404: NOT FOUND! Kannste da noch was ändern? Danke Seltsamerweise funktioniert der Link, wenn ich ihn direkt eingebe
Also arv-reifen.de/dmdocuments/m&s-kennzeichnung.pdf Ich probiers nochmal
Geht nicht. Hier der ganze Artikel vom Verband der Reifenhersteller Eine Schneeflocke macht noch keinen Winter... Im Zusammenhang mit der Vielzahl von mehr oder weniger sachlichen Veröffentlichungen in den unterschiedlichsten Medien zum Thema „Novellierung der StVO“, die am 21. Dezember 2005 im Bundesrat verabschiedet wurde, und der damit verbundenen „angeblichen Winterreifenpflicht“ (auch dazu haben wir schon eindeutig Stellung genommen – siehe Editorial Trends & Facts 6/05, S. 1 - 3), wird in zunehmendem Maße natürlich in der Öffentlichkeit auch diskutiert, was denn nun in diesem Sinne eine geeignete Winterbe-reifung sei bzw. wie sich Winterreifen konkret definieren (siehe hierzu auch den Originalabdruck eines Beitrags in der Auto Bild vom 25.11.05, in Trends & Facts 7-8/05, S. 56 f). Vor diesem Hintergrund wird eben dann meistens auf das bekannte Schneeflockensymbol hingewiesen – mit dem die Winterreifen der maßgeblichen Reifenhersteller (wdk) bereits heute gekennzeichnet sind – und damit dem Verbraucher suggeriert, dass wenn es in Deutschland zukünftig eine „angebliche Winterreifenpflicht“ geben wird (die dann, wie auch immer deren rechtliche Bewertung ausfallen wird in Verbindung mit dem vorgesehenen Bußgeld, eh erst für die Saison 2006/2007 relevant würde), Winterreifen in deren Sinne nur solche wären, die mit dem Schneeflockensymbol gekennzeichnet sind. Dementsprechend muss an dieser Stelle nochmals eindeutig darauf hingewiesen werden, dass es nach wie vor – auch bei Verabschiedung der StVO-Novelle - keine gesetzlich vorgeschriebene Winterreifendefinition (oder entsprechend vorgeschriebene Tests etc.) gibt. Nach ECE-Regelung Nr. 30, EU-Richtlinie 92/23 und § 36 StVZO werden Winterreifen ausschließlich über die entsprechende Kennzeichnung M+S, M&S oder M.S. definiert. D.h. im Umkehrschluss: Rein rechtlich gelten M+S-gekennzeichnete Reifen – auch ohne Schneeflockensymbol – nach wie vor als zulässige Winterreifen. Dies gilt übrigens auch für Ganzjahresreifen. Bei der Reifenkennzeichnung von M+S-Reifen mit dem zusätzlichen Schneeflockensymbol handelt es sich um eine freiwillige und nicht rechtsrelevante Kennzeichnung, insbesondere der wdk-Reifenhersteller in Deutschland und Europa. Selbstverständlich ist diese – wie gesagt freiwillige – Aktion der wdk-Reifenhersteller vorbehaltlos zu unterstützen – schließlich wird hier über einen in den USA entwickelten Test eine 10% höhere Traktion auf Schnee und damit die Wintertauglichkeit der mit dem Schneeflockensymbol gekennzeichneten Reifen eindeutig nachgewiesen, der nur in Nordamerika (USA und Kanada) gesetzlich vorgeschrieben ist – da sie sowohl dem Reifenfachhandel als auch dem Verbraucher ein signifikantes Unterscheidungsmerkmal an die Hand gibt. Das bedeutet aber auf der anderen Seite definitiv nicht, dass Winterreifen, die zur Zeit noch nicht mit diesem Symbol gekennzeichnet sind, damit automatisch geringere oder gar keine Winterreifeneigenschaften besitzen (ausgenommen selbstverständlich so krasse Fälle wie im o.g. Auto Bild-Artikel beschrieben) oder gar straßenverkehrsrechtlich in Deutschland und Europa nicht als Winterreifen gelten.1 Dieter hallo,
da kann dieter nichts ändern. du mußt auf der seite wo der fehler angezeigt wird, in der browser url eingabe den ersten teil der adresse bis zum nächsten http weglöschen. dann enter. nun funktioniert es. gruß peter Hier wird doch über ein höheres Bußgeld bei Winterreifen-Verstößen diskutiert.
Da ist eben das M&S maßgebend. Ob die Reifen wintertauglich sind oder nicht,wer will das auf der Strasse beurteilen? Die Polizei bekuckt den Reifen und sagt der nicht,oder der doch? Wenn ein M&S draufsteht hat der Polizist das zu akzeptieren,so einfach ist das. Dieter,mit Ganzjahresreifen und M&S drauf :wink: langsam wirds mir unheimlich: welche Industrie wird als nächstes gesponsort?
Schaut man sich die Winterreifentests an, sind immer wieder einige dabei, die Mangelhaft beurteilt werden. Was ist also sicherer: der mangelhafte Winterreifen oder der unzulässige Ganzjahresreifen? Soll ich meinem Reifenhändler glauben? Oder den Testern? Was ist mit der schlechteren Bremsleistung der Winterreifen im Trockenen? Zahle ich dann ein Bußgeld? Verliere ich den Versicherungsschutz, weil ungeeignetes Reifenmaterial aufgezogen ist? Mannmannmann, langsam wirds im Michelland echt zu eng.... :-( stu Also soviel ich weiß kann das M&S jeder auf seinen Reifen anbringen wie er möchte. Es gibt, sollte man diversen Fernsehberichten glauben, keine Rechtsgrundlage für das Aufdrucken.
Aber wie hier einige (zu Recht vermuten) geht es wieder einmal nur um das Abkassieren und keineswegs um Verkehrssicherheit. Wieviel Bußgelder sollen denn da zusammenkommen damit sich dass abkassieren und dass damit verbundene Gesetz lohnt? Verstehe diese ganze Diskusion nicht :roll:
Da steht doch eindeutig: Nach ECE-Regelung Nr. 30, EU-Richtlinie 92/23 und § 36 StVZO werden Winterreifen ausschließlich über die entsprechende Kennzeichnung M+S, M&S oder M.S. definiert. Was gibt es daran zu deuteln? Ob die Reifen gut oder schlecht sind ist doch eine andere Baustelle :roll: Habe ich auf meinen Reifen das M&S habe ich alle,Gesetz u.Versicherung, zufrieden gestellt,mehr muß man doch nicht machen. Dieter Es gibt keine Definition eines Winterreifens, wie bekannt hat ein OLG die entsprechende Pflicht und das dazugehörige Bußgeld verworfen, weil nicht spezifisch genug.
Hier muss also § 2 Absatz 3a der StVO geändert werden. Ich kann mir jedoch kaum vorstellen, das dies noch in 2010 passieren wird. Nur weil ein Herr Ramsauer oder ein Mitarbeiter aus seinem Ministerium etwas verlautbaren läßt, wird noch lange kein Gesetz daraus. Im übrigen bleibt festzustellen, das unsere Politiker kaum noch dazu imstande sind, Gesetze zu verabschieden die einer Überprüfung durch Gerichte standhalten. Ich darf vielleicht noch einmal an das Chaos nach der letzten Änderung der StVO erinnern. als Herr Ramsauer die Nichtigkeit der 46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften erklärt hat. Bis heute ist nicht abschließend geklärt ob die Version 45. oder 46 der StVO. Gültigkeit hat. Und die Unterschiede sind erheblich. Roland, der ganzjährig Winterreifen fährt Hallo,geht es hier nur um definitionen und gesetze oder um die sicherheit
jedes verkehrsteinehmers :?: :?: :?:
Definitionen und Gesetze :wink: Sagt doch schon der Thread Titel Dieter |
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