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Eura Activa 600 EB Sondergenehmigung für 4Sitzplätze


sieg741 am 23 Nov 2010 13:01:59

Hallo Zusammen,vieleicht kann mir ja jemand helfen!
Folgendes, ich habe ein Eura Activa 600 EB es liegt eine Sondergenehmigung für 4 Sitzplätze die im April 2009 abgelaufen ist vor, ich bekomme diese nicht mehr verlängert was soll ich nun tun ?
Vielleicht ist hier jemand der mir weiter helfen kann!
TÜV sagt einfach ist Abgelaufen Pech gehabt.
Norbert :roll:

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Gast am 23 Nov 2010 13:22:10

sieg741 hat geschrieben:Hallo Zusammen,vieleicht kann mir ja jemand helfen!
Folgendes, ich habe ein Eura Activa 600 EB es liegt eine Sondergenehmigung für 4 Sitzplätze die im April 2009 abgelaufen ist vor, ich bekomme diese nicht mehr verlängert was soll ich nun tun ?
Vielleicht ist hier jemand der mir weiter helfen kann!
TÜV sagt einfach ist Abgelaufen Pech gehabt.
Norbert :roll:


Hallo Norbert,
herzlich willkommen hier im Forum und herzlichen Glückwunsch zu dem schönen WOMO.
Wünsche Euch immer schöne Reisen und kommt immer heil und gesund heim.
Wäre mein Traumgrundriss, allerdings auf einem zwillingsbereiften Fahrgestell mit Wandlerautomatik.
Frag doch mal bei EURA oder der Fa. Schmitt in Sprendlingen nach.
Die Fa. Schmitt wird doch hier überall sehr gelobt.
Seltsam ist ja schon, daß das WOMO bei der Erstzulassung schon 2 Jahre alt war und die 4 sitzige Zulassung somit nur für 1 Jahr gegolten haben soll. grübel, grübel :nixweiss:

lg
peter

Gast am 23 Nov 2010 13:31:17

welche EZ hat dein 600 EB? Ich habe meinen 600 EB im Januar 09 zugelassen. Die 4 Sitzplätze wurden direkt von der Zulassungsstelle in die Papiere eingetragen. Ich hatte lediglich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen müssen.


Seppl

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Gast am 23 Nov 2010 15:42:04

Hallo,
m.E. geht es bei dieser Ausnahmegenehmigung um eine Erstzulassung bis 19.04.2009. So steht es jedenfalls in meinem Schreiben.
Da dein Fahrzeug EZ 08/2010 ist, ist diese befristete Genehmigung wohl abgelaufen.


Marco

sieg741 am 24 Nov 2010 12:57:40

Hallo Zusammen erst mal Danke für die Auskünfte.
Also mein WoMo ist 01/2008 das erste mal Zugelassen dann Abgemeldet und nun wollte ich es nach dem 19.04 2009 wieder zulassen nun bekomme ich die Sondergenehmigung nicht mehr obwohl sie einmal Gültig war! Es ist alles etwas Kurios mit meinem Womo wäre eine Lange Geschichte um sie hier zu erzählen ich sage nur 2Vorbesitzer und 1200 Km der erste wollte es nicht mehr weil es per Achse Geliefert wurde und der zweite hat es nicht genommen weil das Gesamtgewicht nicht i.O. war.Nun bin ich Besitzer Nr.3 mit einem Neufahrzeug in meinen Augen da es ja niemand genutzt hat.Bei Eura habe ich auch schon Nachgefragt übrigens sehr freundlich alle bei Eura aber mir wurde gesagt das es am Bundekraftfahrzeugamt liege und sie mir auch nicht weiter helfen können.
Danke für die nette Begrüßung im Forum und Euch auch immer gute Fahrt .

Norbert :?:

sieg741 am 24 Nov 2010 13:19:13

Hallo Marco,
ja das Schreiben ist bis 19.04.2009 befristet aber warum bekomme ich diese Genehmigung nicht mehr kann doch nicht sein nur weil es zwischenzeitlich abgemeldet war.
Ist deine denn noch Gültig ?
Es stehen doch alle Fahrgestell Nr. auf der letzten Seite somit wären wir die so ein schönes Teil fahren alle in den A.... Getreten oder ist Deine noch Gültig weil es nie Abgemeldet wurde.
Möchte Euch ja nicht Nervös machen hätte auch nur die Zulassung für vier Personen.
Norbert :roll:

sieg741 am 24 Nov 2010 13:20:55

Hallo Marco,
ja das Schreiben ist bis 19.04.2009 befristet aber warum bekomme ich diese Genehmigung nicht mehr kann doch nicht sein nur weil es zwischenzeitlich abgemeldet war.
Ist deine denn noch Gültig ?
Es stehen doch alle Fahrgestell Nr. auf der letzten Seite somit wären wir die so ein schönes Teil fahren alle in den A.... Getreten oder ist Deine noch Gültig weil es nie Abgemeldet wurde.
Möchte Euch ja nicht Nervös machen hätte auch nur die Zulassung für vier Personen.
Norbert :roll:

Gast am 24 Nov 2010 15:10:36

Hallo Norbert,
warum sollte ich nervös sein? Erstens stehen vier Sitzplätze in meiner Zulassung und dem COC-Papier und zweitens ist es ja (relativ :oops: )eindeutig in der Ausnahmegenehmigung formuliert. Warum das nun so ist, kann ich Dir auch nicht beantworten. Gibt viele kuriose Sachen in D.
Übrigens war mein Fahrzeug seit 2008 durchgängig angemeldet.
Wie hast Du denn das Fahrzeug gekauft bzw. was sagt denn der Verkäufer/Händler dazu?

Marco

Gast am 24 Nov 2010 18:22:46

sieg741 hat geschrieben:Hallo Marco,
ja das Schreiben ist bis 19.04.2009 befristet aber warum bekomme ich diese Genehmigung nicht mehr kann doch nicht sein nur weil es zwischenzeitlich abgemeldet war.
Ist deine denn noch Gültig ?
Es stehen doch alle Fahrgestell Nr. auf der letzten Seite somit wären wir die so ein schönes Teil fahren alle in den A.... Getreten oder ist Deine noch Gültig weil es nie Abgemeldet wurde.
Möchte Euch ja nicht Nervös machen hätte auch nur die Zulassung für vier Personen.
Norbert :roll:


Ich habe das gleiche Fahrzeug und das gleiche Problem, obwohl mein Fahrzeug Erstzulassung 4/2010 hat, KBA kann nichts machen, dafür hätte ich nicht zulassen dürfen, jetzt ist das Straßenverkehrsamt zuständig

Vieleicht sollten wir mal telefonieren

sieg741 am 24 Nov 2010 18:52:05

Hallo Marco,
der Händler hat gesagt ist TÜV Sache dort bekomme ich eine Verlängerung dem war leider nicht so und nun habe ich den Mist ist zwar nicht so Tragisch da wir nur zu zweit sind aber irgendwann möchte vielleicht mal jemand mit und dann ist es Sch....! Ach ja ich rede von der Freizeit AG die Bekanntlich ja in Insolvens gegangen ist.
Steht denn bei Dir auch in der Ausnahmegenehmigung das sie ab 19.04.2009 Abgelaufen ist?
Norbert

sieg741 am 24 Nov 2010 18:59:01

Hallo Willy,
können wir gerne machen nur wie machen wir es mit der Tel.Nr möchte sie nicht öffentlich umbedingt hier Preis geben und Kontaktieren darf ich anscheinend weil ich neu bin in diesem Forum Dich noch nicht.
Norbert

Gast am 24 Nov 2010 20:13:49

Hallo Norbert,
nochmals meine Interpretation dazu:
Die Fahrzeuge (auf der Liste der Ausnahmegenehmigung) mit einer Erstzulassung bis zum 19.04.09 bekommen diese Gehnemigung. Der vorgesehene Eintrag von der Zulassungsstelle in der Zulassungsbescheinigung Teil1 unter Feld 22 lautet dann: EZ bis 19.04.09 zulässig. Ausn (Art. usw......)
Und genau so steht es auch bei mir. Ich kann mir das nur so erklären, dass das KBA sicher gehen wollte das alle nachfolgenden Fahrzeuge dieser Baureihe nicht auch "automatisch" als Viersitzer durchgehen. Ist aber nur eine Vermutung.

Wenn in Deinem Kaufvertrag 4 Sitzplätze vermerkt sind, dann würde ich dem Händler auf die Füße treten. Ob das allerdings bei einem insolventen Unternehmen Sinn macht.... :?:


Marco

sieg741 am 24 Nov 2010 20:22:36

Hallo Marco,
genau so soll es sein mein Womo war ja auch vor dem 19.04.2009 schon einmal zugelassen durch einen Besitzerwechsel kann doch nicht die Sondergenehmigung verfallen ist doch Blödsinn oder.
Na ja werde weiter Forschen und nicht aufgeben.
Danke Dir für die Auskunft !
Norbert :lenker: :lenker:

Gast am 24 Nov 2010 20:26:56

Wie viele Sitzplätze waren denn beim Vorgänger eingetragen? Sollte es wirklich nur an der Abmeldung liegen :?:


Marco

Gast am 24 Nov 2010 22:30:29

Euramarco hat geschrieben:Wie viele Sitzplätze waren denn beim Vorgänger eingetragen? Sollte es wirklich nur an der Abmeldung liegen :?:


Marco


Ich kann Euromarco nur zustimmen. Ich vermute ebenfalls, dass der erste Besitzer die 4 Sitzplätze nicht hat eintragen lassen und daher keine nachträgliche Eintragung mehr möglich. Bei mir stehen die 4 Sitzplätze in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2. Wenn ich heute mein Fahrzeug abmelde und später wieder anmelde wird sich hierbei nichts ändern. Daher bin ich mir fast sicher, dass das Problem darauf zurückzuführen ist, dass eben bis zum Stichtag April 2009 der Eintrag in Papiere nicht erledigt wurde.


Seppl

sieg741 am 25 Nov 2010 19:45:42

Hallo Marco & Seppel,
das ist das Kuriose der Vorbesitzer hatte es eingetragen.
Werde weiter Forschen und gebe Euch das Ergebnis bekannt !Montag gehe ich nochmal auf die Zulassungsstelle!!
Norbert :roll:

Gast am 25 Nov 2010 20:07:26

Hallo Norbert,
na dann viel Erfolg! Das sollte sich doch klären lassen wenn man auf die Zulassung des Vorgängers verweisen kann.


Marco

andwein am 26 Nov 2010 13:37:06

Euramarco hat geschrieben:Wie viele Sitzplätze waren denn beim Vorgänger eingetragen? Sollte es wirklich nur an der Abmeldung liegen :?:
Marco

Und die zweite Frage: Wie hoch ist die zulässige Gesamtmasse und wo liegt das Leergewicht. Vieleicht hat der Vorbesitzer/Verkäufer/Händler/Hersteller zugunsten der Zuladung auf weitere Mitreisende verzichtet??
Andreas

harrymobil am 26 Nov 2010 20:48:31

Was ich nicht ganz verstehe, es geht bei der Zulassung für 4 Sitze doch nur darum, ob auch 4 Personen sicher (gesichert mit Gurte) befördert werden können.
Wenn eine Sondergenehmigung für einen Zeitraum erteilt wurde, gehe davon aus, dass die Behörden eine sichere Personenbeförderung gewährleistet sahen. Ssonst wäre die Erteilung der Genehmigung doch grob fahrlässig, oder?

Wenn dem so ist, und am Fahrzeug bzw. an den Sitzen nichts geändert wurde, wieso soll dann die Genehmigung nicht mehr verlängert werden?

Oder was habe ich bei der Diskussion nicht kapiert :?:

sieg741 am 29 Nov 2010 13:37:48

Hallo Andreas,
zu deiner zweiten Frage Leer 3450Kg ich habe ihn Aufgelastet auf 3850Kg soweit ist alles in Ordnung!

Hallo Marco,
nochmal eine kurze Frage !
Was steht bei Dir im Fahrzeugschein unter S1 2 od. 4 Sitzplätze ich habe in meinem KFz-Schein den Gleichen Eintrag wie Du (Ausnahmegenemigung) deshalb die Frage vielleicht habe ich mich jetzt umsonst verrückt gemacht!

Norbert :roll:

Gast am 29 Nov 2010 17:07:40

Hallo Norbert,
unter S 1 steht bei mir eine "4" in der Zulassung.


Marco

sieg741 am 29 Nov 2010 20:00:04

Danke Marco,
das ist das was bei mir nur noch fehlt denke das bekomme ich hin!
Norbert

sieg741 am 30 Nov 2010 14:22:52

Hallo Zusammen,
habe nun die Zulassung für 4 Personen bekommen. Nachdem die Zulassungsstelle alle KFz- ident NR.durchgegangen ist und Festgestellt hat das es bereits 6 Fahrzeuge gibt die solch eine Zulassung haben, sollte ich eine Berichtigung Fahrzeugbrief vom TÜV holen was ich dann auch machte!
Der sehr nette Herr beim TÜV laß meine Ausnahmegenehmigung vom Kraftfahrzeug Bundesamt und erteilte mir die Genehmigung für 4 Sitzplätze nun ist keine 2 sondern eine 4 :D :razz: :freude: im KFz-Schein unter Punkt S1 und ich bin Überglücklich!!
Hallo Marco noch mal vielen Dank für deine Hilfe!!
Norbert

Gast am 30 Nov 2010 15:05:50

Hallo Norbert,
das ist ja mal eine tolle Nachricht, wunderbar! Herzlichen Glückwunsch und allzeit gute Fahrt!


Marco

traveller69 am 06 Nov 2011 19:18:27

Hallo zusammen,
bin neu und auf der Suche nach meinem ersten WoMo. Das Eura Activa 600 EB wäre genau das richtige, aber ich würde auch mal gerne zu viert fahren. Also normalerweise hat der der Activa 600 EB nur zwei Sitzplätze, was hat es mit der Sondergenehmigung für 4 auf sich? Wann wurde/wird diese erstellt? Es gibt aber dann trotz Sondergenehmigung nur 2 Plätze mit Gurten, oder?

Vielen Dank für erleutende Worte, viele
Torsten

jakeomat am 07 Nov 2011 10:14:42

Hallo Torsten,

das KBA hat für eine Reihe von 600EBs eine Sondergenehmigung erteilt, dass auf der Längssitzbank noch 2 Personen mitfahren dürfen, obwohl dort keine Sicherheitsgurte angebracht sind. Offensichtlich sah man die Rückwand des Badezimmers als ausreichend an :D

Diese Sondergenehmigung war nur gültig für eine Liste von Fahrgestellnummern und nur dann, wenn diese Fahrzeuge vor dem 19.04.2009 erstmalig zugelassen werden.

Wenn du also so einen Eura haben willst, musst du in der ganzen Republik danach suchen... Ich habe auch so einen (nein, ich verkaufe nicht 8) ) und wenn ich mich recht entsinne, waren ca. 20 - 25 Fahrgestellnummern auf der Liste drauf. Größtenteils (wie meiner) 4-Tonner Fahrgestelle mit dem 130 PS-Motor und 3,5-Tonner mit dem 160PS-Motor.

Ich wünsche dir viel Erfolg bei der Suche!



Jake

sieg741 am 07 Nov 2011 11:19:40

traveller69 hat geschrieben:Hallo zusammen,
bin neu und auf der Suche nach meinem ersten WoMo. Das Eura Activa 600 EB wäre genau das richtige, aber ich würde auch mal gerne zu viert fahren. Also normalerweise hat der der Activa 600 EB nur zwei Sitzplätze, was hat es mit der Sondergenehmigung für 4 auf sich? Wann wurde/wird diese erstellt? Es gibt aber dann trotz Sondergenehmigung nur 2 Plätze mit Gurten, oder?

Vielen Dank für erleutende Worte, viele
Torsten


Hallo Torsten bei mir waren auch nur zwei Sitzplätze eingetragen habe auf grund der Sonderreglung und Erstzulassung vor dem 19.04 4 Sitzplätze vom TüV Genehmigt bekommen .Allerdings sind nur 2 Sitzplätze mit Gurte vorhanden.
PS: Verkaufe mein WoMo wenn der Preis Stimmt

sieg741 am 07 Nov 2011 11:20:23

traveller69 hat geschrieben:Hallo zusammen,
bin neu und auf der Suche nach meinem ersten WoMo. Das Eura Activa 600 EB wäre genau das richtige, aber ich würde auch mal gerne zu viert fahren. Also normalerweise hat der der Activa 600 EB nur zwei Sitzplätze, was hat es mit der Sondergenehmigung für 4 auf sich? Wann wurde/wird diese erstellt? Es gibt aber dann trotz Sondergenehmigung nur 2 Plätze mit Gurten, oder?

Vielen Dank für erleutende Worte, viele
Torsten


Hallo Torsten bei mir waren auch nur zwei Sitzplätze eingetragen habe auf grund der Sonderreglung und Erstzulassung vor dem 19.04 4 Sitzplätze vom TüV Genehmigt bekommen .Allerdings sind nur 2 Sitzplätze mit Gurte vorhanden.
PS: Verkaufe mein WoMo wenn der Preis Stimmt

traveller69 am 08 Nov 2011 21:33:29

Hallo Jake und Norbert,

vielen Dank für Eure schelle Antwort und ich kann mich nur wundern, wie es zu Sonderregelungen kommt und diese lediglich auf eine so eingeschränkte Liste von Fahrzeugen Gültigkeit findet :?:
Der Wohnmobilkauf steht für mich erst nächstes Jahr an und will die Zeit der langen Winternächte nutzen, um mich für das Thema fit zu machen.

Norbert, was sind für Dich die Beweggründe, Dich von Deinem Eura zu trennen. Mehr vielleicht dann als perönliche Nachricht?

Nochmals vielen Dank und viele ,
Torsten

zakspeed1 am 20 Mär 2013 18:17:19

[quote="jakeomat"]Hallo Torsten,

das KBA hat für eine Reihe von 600EBs eine Sondergenehmigung erteilt, dass auf der Längssitzbank noch 2 Personen mitfahren dürfen, obwohl dort keine Sicherheitsgurte angebracht sind. Offensichtlich sah man die Rückwand des Badezimmers als ausreichend an :D

Diese Sondergenehmigung war nur gültig für eine Liste von Fahrgestellnummern und nur dann, wenn diese Fahrzeuge vor dem 19.04.2009 erstmalig zugelassen werden.

Wenn du also so einen Eura haben willst, musst du in der ganzen Republik danach suchen... Ich habe auch so einen (nein, ich verkaufe nicht 8) ) und wenn ich mich recht entsinne, waren ca. 20 - 25 Fahrgestellnummern auf der Liste drauf. Größtenteils (wie meiner) 4-Tonner Fahrgestelle mit dem 130 PS-Motor und 3,5-Tonner mit dem 160PS-Motor.

Ich wünsche dir viel Erfolg bei der Suche!





Hallo!

Wir haben uns gerade, nachdem wir zunächst gemietet, dann für den Anfang (ist das wirklich was für uns??!!) einen gebrauchten Dethleffs Pirat F, 12 Vorbesitzer und 29 Jahre alt, gekauft hatten, nun einen neuen gebrauchten Activa 600 EB zugelegt. Im April können wir dann mit ihm los. :P :P :P

Jetzt habe ich gerade hier den Trööd gefunden. meine Frage ist die:

Wo kann ich erfahren, ob meiner jetzt auch zu den Modellen gehört, die auf vier Personen "aufgerüstet" werden können bzw. wenn er nicht auf der Liste steht, ob evtl. trotzdem die "Vier-Personen-Zulassung" zu erlangen ist?

Vorab schon vielen Dank für eure Hilfe!

vom "bisher nur lesenden" aus Herne

zakspeed1 am 21 Mär 2013 21:24:59

Hallo zusammen!

Besonders mobilmarc - vielen Dank für deine Liste, das hilft mir sehr!!!

aus Wanne-Eickel

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