LowCostDriver am 27 Nov 2010 00:58:56
Korrekt, hab früher oft Änderungen an PKW eintragen lassen.
Mit den Papieren des Herstellers des Anbauteils sowie deinen Fahrzeugpapieren geht es zuerst zum TÜV. Dort prüft der Sachverständige, ob die Teile ordnungsgemäß nach Anleitung des Herstellers eingebaut wurden.
Wenn ja, übernimmt er meist eine vorgefertige Definition des Umbaus (ebenfalls aus der Herstellerbescheinigung) in einen TÜV- Bericht.
Damit geht es zur Zulassungsstelle, wo du die Bescheinigung des TÜV und deine Zulassungsbescheinigung A UND B (bzw. alt Fahrzeugschein UND Brief) mitbringen musst.
Das STVA überträgt dann die Daten aus dem TÜV- Bericht in deine Fahrzeugpapiere.
Meist werden diese dann auch neu gedruckt.
Kleine Anekdote dazu: Reicht der Platz auf dem originalen Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigungen nicht mehr aus, gibt es ein amtliches Beiblatt dazu. Unter der Tunerszene gilt ein Auto erst dann als getunt, wenn dieses Beiblatt erforderlich wird :D
Danach sind alle Hürden überwunden und du kannst deine neuen Anbauteile spazieren fahren.
Ach ja: Beide (also TÜV und STVA) kassieren natürlich für die Eintragung, also auch Geldbörse nicht vergessen.
Noch etwas: Diese Vorgehensweise gilt nicht für Anbauteile, die über eine ABE, also eine allgemeine Betriebserlaubnis verfügen!
Faustregel: Einfachste Umbauten wie zum Beispiel Klarglasscheinwerfer, Scheibenfolie oder ein Grillspoiler haben meist eine ABE.
Werden hingegen Änderungen am Fahrzeug, Fahrwerk oder Unterbau erforderlich, geht dies meist über das hier beschriebene Teilegutachten bzw. die Herstellerbescheinigung.
Björn