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Herstellergarantie bei Vermietfahrzeugen


lmc694 am 14 Dez 2010 22:16:29

Hallo zusammen,

wie in einem anderen thread schon beschrieben interesssiere ich mich für ein gebrauchtes WoMo der insolventen Freizeit AG.
Das WoMo (LMC) Bj. Mai 2009 war vorher in der Vermietung. Freizeit AG sagt, es sei nur ein Jahr Herstellergarantie drauf gewesen (Begründung: wegen der Vermietung).

Wegen der Probleme bei der Abwicklung habe ich mich anderweitig umgesehen und ein anderes gefunden: der Vermieter tut das gewerblich, ist aber kein Händler. Seins ist Bj. Juli 2009. Er sagte mir am Telefon, daß die Werksgarantie (LMC) noch bis Juli gilt.

Da ich den Unterschied nicht erkennen kann, meine ich, einer erzählt hier wahrscheinlich aus Unkenntnis Unsinn.

Gibt es ein Vorgehen der Hersteller, die ihre Garantie bei Vermietfahrzeugen auf ein Jahr begrenzen? Geht das gesetzlicch überhaupt?

Mir geht es hier nur um die Herstellergarantie, nicht um die Gewährleistung einse Händlers.

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rinto am 14 Dez 2010 22:30:53

Garantie ( freiwillig ) oder Gewährleistung ( gesetzlich ) des Herstellers ?

Viele aus Nürnberg, Edgar

lmc694 am 14 Dez 2010 22:42:50

rinto hat geschrieben:Garantie ( freiwillig ) oder Gewährleistung ( gesetzlich ) des Herstellers ?

Viele aus Nürnberg, Edgar


Von mir aus beides :D

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Gast am 15 Dez 2010 07:23:11

Wohl weder noch....

Die Verjährungsfrist der Sachmängelhaftung kann bei gewerblicher Nutzung auf 12 Monate (statt ansonsten 24 Monaten) reduziert werden (muss aber nicht !)

Ob das im Einzelfall so ist, kann nur der Vorbesitzer bzw. derjenige sagen, der ihm das Fahrzeug verkauft hat. Beide haben ja einen Kaufvertrag unterschrieben, in dem diese Sonderregelung festgehalten wurde.

Viele ,
westy75

pipo am 15 Dez 2010 08:24:35

lmc694 hat geschrieben:Gibt es ein Vorgehen der Hersteller, die ihre Garantie bei Vermietfahrzeugen auf ein Jahr begrenzen? Geht das gesetzlicch überhaupt?

Ja kann er und für mich wäre es ein Grund nicht mehr über den Kauf des Fahrzeuges nach zu denken :!:
Es sei denn ihr spart eine größere Summe beim Kauf, die anschliessend für evt. Reparaturen als Rücklage zu Verfügung steht.


peter

petermann am 15 Dez 2010 09:50:12

lmc694 hat geschrieben:Hallo zusammen,

wie in einem anderen thread schon beschrieben interesssiere ich mich für ein gebrauchtes WoMo der insolventen Freizeit AG.
Das WoMo (LMC) Bj. Mai 2009 war vorher in der Vermietung. Freizeit AG sagt, es sei nur ein Jahr Herstellergarantie drauf gewesen (Begründung: wegen der Vermietung).

Wegen der Probleme bei der Abwicklung habe ich mich anderweitig umgesehen und ein anderes gefunden: der Vermieter tut das gewerblich, ist aber kein Händler. Seins ist Bj. Juli 2009. Er sagte mir am Telefon, daß die Werksgarantie (LMC) noch bis Juli gilt.

Da ich den Unterschied nicht erkennen kann, meine ich, einer erzählt hier wahrscheinlich aus Unkenntnis Unsinn.

Gibt es ein Vorgehen der Hersteller, die ihre Garantie bei Vermietfahrzeugen auf ein Jahr begrenzen? Geht das gesetzlicch überhaupt?

Mir geht es hier nur um die Herstellergarantie, nicht um die Gewährleistung einse Händlers.


wenn Fahrzeug gewerblich genutzt wird gibt der Hersteller nur ein Jahr Garantie dem Nutzer also dem Vermieter , wenn der aber das Fahrzeug verkauft ist das Fahrzeug nicht mehr Garantiefähig, und das kommt zustande durch den Rabatt , wenn jemand ein KFZ in die Vermietung nimmt bekommt er auf den Einkaufspreis vom Hersteller noch zusätzlich 20-25% Rabatt , das selbe ist auch wenn ich als gewerbetreibender einen Gebrauchtwagen beim Händler kaufe ist der aus der Gewährleistung raus , seiden der Wagen hat noch Herstellergarantie die ist dann gültig dem Hersteller gegenüber ,
aber beim Mietwagen gibt es gesonderte Regelungen was die Garantie betrifft
aber kann man ganz leicht erfahren , nehme die Fahrgestellnummer Ruf den Hersteller bzw. den aufbauer an der wird dir genau sagen ob das Fahrzeug noch Garantie hat oder nicht , alles andere ist nur Spekulation und hilft dir bei deiner entscheidung nicht sei den der Preis ist wirklich ein Schnäppchen ,es gibt eine Schwacke Liste ist der Preis unter dem Schwacke Preis dann Schlag zu ,und außerdem wenn der Wagen in der Vermietung war sind alle Mängel die aufgetreten sind eigentlich behoben ,und was jetzt noch kommt ist eigentlich Kleinkram wo sich sowieso jeder Händler versucht darum zu Drücken.

Peter

rhglomb am 15 Dez 2010 10:56:02

westy75 hat geschrieben:Wohl weder noch....

Die Verjährungsfrist der Sachmängelhaftung kann bei gewerblicher Nutzung auf 12 Monate (statt ansonsten 24 Monaten) reduziert werden (muss aber nicht !)

Ob das im Einzelfall so ist, kann nur der Vorbesitzer bzw. derjenige sagen, der ihm das Fahrzeug verkauft hat. Beide haben ja einen Kaufvertrag unterschrieben, in dem diese Sonderregelung festgehalten wurde.

Viele ,
westy75


OffTopic , da der Fragesteller ja nach Garantie und NICHT nach Gewährleistung/Sachmängelhaftung gefragt hat.

Aber Du schmeißt da Begriffe und Regelungen durcheinander.
Die Gewährleistung (Mängelhaftung) kann bei einem Verbrauchsgüterkauf nicht ausgeschlossen werden.
Beim Verbrauchsgüterkauf kann die Verjährung der Gewährleistungsansprüche vertraglich nicht zum Nachteil des Käufers auf unter zwei Jahre bei neuen Sachen und nicht auf unter ein Jahr bei gebrauchten Sachen reduziert werden (§ 475 Abs. 2 BGB).

Verbrauchsgüterkauf: Ein Verbraucher (also ein Privatmann) kauft eine beweglichen Sache (z.B. Wohnmobil) von einem gewerblichen Verkäufer.

In diesem Fall kann also der Verkäufer (der Wohnmobilhändler) die Gewährleistung auf 12 Monate im Vertrag reduzieren wenn er ein gebrauchtes Wohnmobil verkauft.

Das hat aber nichts mit der Art der Nutzung zu tun (Du hast geschrieben "gewerbliche Nutzung).
Wenn es eine gewerbliche Nutzung ist, dann ist der Käufer normalerweise kein Privatmann. Damit greifen bei der Gewährleistung sowieso andere Regelungen.

Generell werden Ansprüche aus einer Gewährleistung nicht an Dritte weitergegeben. Also Ansprüche bestehen nur zwischen Käufer und Verkäufer, nicht zwischen Käufer und Vor-Verkäufer.

rinto am 15 Dez 2010 12:10:17

Hallo rhglomb

Die starre GEWÄHRLEISTUNGSFRIST von zwei Jahren gilt nur, wenn ein Verbraucher beteiligt ist. Bei einem gewerblichen Käufer kann vertraglich die Gewährleistungsfrist durchaus verkürzt werden.

Da Wohnmobilvermieter idR doch wohl gewerbliche Käufer sind, ist von einer entsprechenden Verkürzung auszugehen; ob eine solche jedoch im Einzellfall tatsächlich vereinbart wurde, muss sich aus dem Vertrag ergeben und diese Verkürzung ist bei einer Weiterveräußerung auch offen zu legen, da diese auch bei einer Weiterveräußerung gilt.

Viele aus Nürnberg, Edgar

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