Hallo zusammen,
wie in einem anderen thread schon beschrieben interesssiere ich mich für ein gebrauchtes WoMo der insolventen Freizeit AG.
Das WoMo (LMC) Bj. Mai 2009 war vorher in der Vermietung. Freizeit AG sagt, es sei nur ein Jahr Herstellergarantie drauf gewesen (Begründung: wegen der Vermietung).
Wegen der Probleme bei der Abwicklung habe ich mich anderweitig umgesehen und ein anderes gefunden: der Vermieter tut das gewerblich, ist aber kein Händler. Seins ist Bj. Juli 2009. Er sagte mir am Telefon, daß die Werksgarantie (LMC) noch bis Juli gilt.
Da ich den Unterschied nicht erkennen kann, meine ich, einer erzählt hier wahrscheinlich aus Unkenntnis Unsinn.
Gibt es ein Vorgehen der Hersteller, die ihre Garantie bei Vermietfahrzeugen auf ein Jahr begrenzen? Geht das gesetzlicch überhaupt?
Mir geht es hier nur um die Herstellergarantie, nicht um die Gewährleistung einse Händlers.

