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Rückabwicklung WoMo-Kaufvertrag


Hannelore am 21 Mai 2005 07:49:12

Hallo,

wir haben uns vor knapp neun Monaten ein neues WoMo gekauft. Das Fahrzeug war ein nicht zugelassenes Ausstellungsfahrzeug. Es wurde uns mit einem Rabatt von gut 15% bzw. € 8.000.- unter Listenpreis verkauft.
Nach kurzer Zeit zeigte das Fahrzeug erhebliche Mängel. Diese konnten trotz einiger Nachbesserungen leider nicht beseitigt werden. Ein Gutachter des Herstellers hat dem Händler daher empfohlen, den Kaufvertrag zu wandeln. Gestern rief uns der Händler an und unterbreiteteu uns folgende Vorschläge:

a) Rücnahme des Fahrzeuges abzüglich 0,67% pro gefahrener 1000km vom Kaufpreis (geht so in Ordnung, dafür wurde das WoMo gefahren).

b) Einen Betrag von ca. € 3.000.-, wenn wir den Mangel akzeptieren (noch verhandelbar) Dies lehnt mein Mann ab, da er weitere Folgeschäden befürchtet.

Wir habe nun ein Problem. Der Händler lehnt die Lieferung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeuges zu den damaligen Konditionen ab. Dies bedeutet für uns, dass wir runde € 8.000.- dazu bezahlen müßten, um ein identisches WoMo zu erhalten. Diesen Betrag haben wir nicht zur Verfügung, Zusätzlich müssten wir ja auch noch die "Nutzungsgebühr" in Höhe von € 3.500.- bezahlen.Zwei gestern eingeholte telefonische Rechtsberatungen ergaben zwei unterschiedlich Meinungen.

Hat jemand im Forum Erfahrung, wie wir uns in deiesm Fall verhalten könnte, da wir z.Z. etwas ratlos sind?


Liebe Hannelore

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Stefan-Claudia am 21 Mai 2005 08:55:54

Hallo Hannelore

ich fürchte der Händler ist im Recht.
Er darf z.B. bei einer Rücknahme wie von Dir geschildert ein
Nutzungentgeld verlangen. Seid ihr euch da einig und Ihr bekmmt Euer Geld zurück ist der Kaufvertrag aufgelöst. Es besteht kein Rechtsanspruch
auf ein gleichwertiges Angebot, er muß also nicht wie bei euch beschrieben ein neueres Womo zu preis eines alten (Vorjahr-) Modelles
anbieten.

Stefan

rs270550 am 21 Mai 2005 09:12:13

Hallo Hannelore,
wenn ein Vertrag "gewandet" wird, so bedeutet das, daß er für NICHT MEHR GÜLTIG erklärt wird. Hierdurch alleine schon hast Du keine Rechte auf irgend etwas. Wenn Du einen neuen Fernseher im Wert von 2.000 € für 1.000 € kaufst und der Vertrag gewandelt wird, erhälst Du die 1.000 € zurück und "fertig"!. Was Du dann anschließend mit dem Geld machst, ist Deine Sache.
zum Womo: Habt Ihr die Mängel immer unverzüglich dem Verkäufer gemeldet? Hat er diese dann unverzüglich behoben und auch als behoben erklärt? Dann hättet Ihr davon ausgehen können, daß der /die Mängel behoben sind und Ihr mit dem Womo fahren könnt. Dafür habt Ihr es ja schließlich gekauft und der Händler kann dann eigentlich keinen Abzug für gefahrenen km machen. Seid Ihr aber mit einem bekannten Mangel gefahren, so habt Ihr einen Fehler gemacht.
,
Rolf

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[Admin] am 21 Mai 2005 10:42:24

erzähl doch erstmal, was das für ein Mangel an euerm Womo ist..........

Hannelore am 21 Mai 2005 11:57:11

Hallo Dirk,

das Kunststoffdach verformt sich im Innenbereich. Dieser Mangel trat leider auch wieder auf, nachdem das Dach im Werk erneuert wurde. Diese "Verwerfungen" treten überwiegend im vorderen rechten Bereich an der Innenseite des Daches auf und sind nach unseren Beobachtungen temperaturabhängig

Liebe Hannelore

FrankM am 21 Mai 2005 12:16:59

Hallo Hannelore,

"...die Lieferung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeuges zu den damaligen Konditionen..."

mal ehrlich, verlangt ihr da nicht ein bißchen viel? Ich meine, da ergab sich mal eine günstige Gelegenheit, ein Schnäppchen sozusagen. Leider ist daraus dann doch nichts geworden, bedingt durch die Wandlung. Also ist es nix mit Schnäppchen, da kann doch aber der Händler nix für.
Ich würde mal sagen: Pech gehabt, that`s life.

Handelt es sich bei dem Womo eigentlich um einen Hymer, weil in deinem Profil die Marke steht.

Ich wünsche euch beim nächsten Versuch mehr Glück!!!!!



Frank

wolfherm am 21 Mai 2005 14:05:56

Zur rechtlichen Lage kann ich nichts neues beitragen.

Aber zu einem neuen Womo. Ich war heute unterwegs und habe bei zwei Händlern gesehen, dass die im Moment wie verrückt die Womos reduzieren, damit der Hof frei wird. Da sind teilweise Rabatte von 20 % bei Neufahrzeugen drin. Also besteht die Chance, dass ihr nach der Wandlung wieder ein günstiges Fahrzeug erwerben könnt.

Beduin am 21 Mai 2005 15:29:32

Hallo Hannelore

Nach meinen Info´s ist das was der Händler sagt alles rechtes und richtig.
Hatte mich ja wegen einem ähnlichen Fall auch informiert.
War allerdings ein Gebrauchter und das ging auch alles ganz ander aus.

Behalten würde ich ihn für kein Geld der Welt.

Nehmt euer Geld, was noch rüber kommt und freut euch.
Sucht euch ein anderes evtl einen Jahreswagen dem die ganzen "Kinder´krankheiten" schon ausgetrieben sind.

Wenn der Händler in soweit OK war und ihr noch Vertrauen habt, schaut euch bei ihm auf dem Hof um, vielleicht kann er euch noch entgegen kommen, zwecks Nutzungsausgleich.

Hannelore am 21 Mai 2005 18:18:14

Hallo Zusammen,

ich möchte mich bei euch für eure Antworten bedanken. Es liegt uns fern, hier im Forum gegen unsere Marke zu wettern, da die Mitarbeiter im Werk wirklich ihr Bestes gegeben haben. Weshalb diese Verformungen auch am neuen Dach wieder auftgereten sind, ist uns allen schleierhaft.

Gerne würden wir den Wagen behalten, da es unser "Traummobil" ist. Laut dem Hersteller soll es sich ja nur um einen optischen Mangel handeln. Als mein Mann jedoch um eine entsprechende Garantie des Herstellers gebeten hatte, wurden die Erklärungen etweas "weich".

Ich glaube, einmal im neuem Gewährleistungsrecht den Begriff der Nacherfüllung gelesen zu haben. Ich meinte gelesen zu haben, dass darunter auch (als eine Option) eine mängelfreie Nachlieferung zu verstehen ist, wenn alle Nachbesserungsversuch erfolglos waren. Es geht uns nicht um das Geschacher um einige Euros. Wr wollen einfach nur ein mängel- und faltenfreies Womo. Ferner sind wir der Ansicht, dass eine Reduzierung des Kaufpreises um 15% für ein Austellungsfahrzeug, einem moderaten Rabatt entsprechen und nicht unbedingt als "Schnäppchen" zu sehen sind.


Liebe Hannelore

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