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Eine kleine Neujahrsgeschichte über Zulassung


neptyk am 03 Jan 2011 20:17:25

Hallo und erstmal ein frohes Neues Jahr an alle,

Und nun eine kleine Geschichte über Neuanfang im Jahre 2011

Wir wollten heute (03.01.2011) unser neues (ich meine brandneues, Erstzulassung) Womo zulassen lassen. Wir zur Zulassungsstelle unserer Stadt und da alles schön und noch sehr feierlich und alles gut. Papiere auf den Tisch gerückt (eVB, Ausweis, Vertrag), Einzugsermächtigung ausgefüllt und "ja - die COC Papiere von eurem Händler sind per Post gekommen und wir haben alles da", so die nette Dame im Schalter.
Quittung bekommen, raus, Schilder gemacht und zurück. Und hier kam der erste Dämpfer: "Wissen Sie, wir finden ihr Fzg nicht in unserer Datenbasis und in den Daten des Kraftfahrtbundesamtes auch nicht, Sie müssen sich bitte hinsetzen und ein wenig gedulden, wir müssen alles nochmal per Hand eintippen" Ok, sagte ich und wir haben uns hingesetzt.
Nach ca. 20 Min. kam die nette Dame erneut auf uns zu und sagte, es täte ihr Leid, aber noch ein kleines Problem sei aufgetretten und wir müssten mit ihr zum Bereichsleiter.
Na dann, gehen wir hin. Und hier kam der nächste Hammer. Der Leiter sagte uns er könne unser Fzg nicht zulassen, weil in den Papieren (ich nehme an COC oder ä. - unser Womo ist ein Franzose) eine Einstufung in irgendeine Klasse M1 bescheinigt wird und laut seinen verschiedenen Rundschreiben usw. solche Fahrzeuge als PKWs zu betrachten sind und ab 01.01.2011 neu zugelassen nur PKWs mit Euro5 werden dürfen.
Gut, dass ich in diesem Moment auf einem stabilen Stuhl saß. :twisted:

GsD erwies sich der Leiter als sehr freundlicher und wirklich hilfsbereiter Mensch. Er gab sich sichtlich Mühe uns zu helfen. Nach unzähligen Telefonaten fand er einen TüV-Gutachter, der meinte er habe irgendetwas zu diesem Thema in irgendeinem internen Papier gesehen zu haben. Dieses Papier sei allerdings 52 Seiten dick und der Gutachter bräuchte ein wenig Zeit um es gründlich nach einer passenden Sonderregelung durchzuforsten.

Also bis morgen hängen wir erstmal in der Luft. Morgen wird uns die Behörde ggf. mitteilen ob unser Womo noch überhaupt zulassungsfähig wäre und ggf. unter welchen Vorlagen bzw. Bedingungen. Meines Wissens gibt es z.Z. keine Filter oder andere Vorrichtungen, die die Euro4 Einstufung unseres Womos bessern könnten. Anscheinend handelt es sich hier um eine Gesetzluke im Bereich der Wohnmobile, ansonsten wären demnach noch tausende bei den Händlern auf den Plätzen stehende Wohnmobile BJ. 2010 und früher nicht zulassungsfähig und das kann ich einfach nicht glauben.

In diesem Sinne allen anderen einen angenehmeren Start ins neue Jahr als es bei uns der Fall war und

gruß
neptyk

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garagenspanner am 03 Jan 2011 20:34:48

neptyk hat geschrieben:
Und nun eine kleine Geschichte über Neuanfang im Jahre 2011

[/b][/i]


moin moin Neptik ,

das ist ja ein echter HAMMER.
Bitte halte die Forums-Gemeinde darüber auf dem Laufenden.
Ich werde mal umgehend anfangen dien Umstand zu begooglen...


beste und Daumendruck vom Plöner See
Jan

wolfworldwide am 03 Jan 2011 20:36:59

Das ist wirklich mal spannend. Aber es erklärt auch so einiges.

Mit fröhlichen n


Wolf

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petermann am 03 Jan 2011 20:40:41

Nicht schlecht Herr Specht :oops:

das ist schon der Hammer wenn das wirklich so ist au backe :!:

Peter

pe-100ci am 03 Jan 2011 20:42:13

Hallo neptyk,
die Sache wird sicherlich gut ausgehen, da normalerweise die Einspielung der Fahrzeugdaten beim Kraftfahrbundesamt durch den Generalvertreter deiner Marke erfolgt. In Österreich sind auch die Kraftfahrzeugprüfstellen der Bundesländer berechtigt die Daten einzugeben. Danach kann erst die Anmeldestelle zugreifen und das KFZ anmelden. Eine Eingabe der KFZ-Daten durch die Anmeldestelle ist leider nicht möglich.

LG

dittsche am 03 Jan 2011 20:43:25

......dort hab ich im April unser WoMo zugelassen. Neufahrzeug Therry auf Ducato. Wartezeit inetwa 2 Stunden, nun denn.....ich gebe keine Note über Professionalität ab......irgendwann dann. Schilder, alles gut, fertig. 3 Wochen später Post vom Finanzamt: Ich hätte in einem anderen EU Land ein Neufahrzeug gekauft,und zwar am Datum der Zulassung..., so stand da WÖRTLICH , so die Info der Zulassungsstelle an das Finanzamt ( dabei habe ich in Deutschland gekauft,gut 2 Wochen vorher,mit Rechnung und ausgewiesener MWST......) und müsse dies nun versteuern. Anbei entspr. Vordruck. Anruf bei der Sachbearbeiterin (freundlich finde ich anders....).......das geht noch erheblich weiter.......denn es gab mehrfach hin und her............nun ja.
Fazit: Ich schlafe jetzt auch viel beruhigter, denn ich weiß das die Verwaltung in der Eifel wirklich alles alles alles gibt..............sehr professionell :))

dittsche am 03 Jan 2011 20:45:17

sorry, das Wichtigste hab ich als Einleitung vergessen: Das spielte in der träumerischen Eifel......

zeus am 03 Jan 2011 20:53:38

Ein Eifelkrimmi ....

SteffenBerlin am 03 Jan 2011 21:08:32

... eigentlich war die Reaktion der Zulassungbehörde klar.
Eura Mobil hat seit Anfang 2010 versucht, neue Eura Acitva 600 EB (die mit den Einzelbetten im Alkoven) in den Markt zu drücken. Diese standen auf Fiat- x250-Fahrgestellen aus dem Jahr 2006. Eine Erstzulassung war wegen der nur noch bis zum 31.12.2010 möglich.

@neptyk
Erzähl mal mehr über Dein Fahrzeug: Modell, Fahrzeug, Baujahr des Fahrgestells, Baujahr des Aufbaus.

MfG Steffen

dongel am 03 Jan 2011 21:14:33

@neptyk

dein Womo müßte doch als

sonstiges Kfz.-Wohnmobil über 2,8 T

und nicht als PKW eingeordnet werden, oder?

Gast am 03 Jan 2011 21:16:37

Hier die Klassen

--> Link

LongJohn

matthiast4 am 03 Jan 2011 21:21:25

dittsche hat geschrieben:......dort hab ich im April unser WoMo zugelassen. Neufahrzeug Therry auf Ducato. Wartezeit inetwa 2 Stunden, nun denn.....ich gebe keine Note über Professionalität ab......irgendwann dann. Schilder, alles gut, fertig. 3 Wochen später Post vom Finanzamt: Ich hätte in einem anderen EU Land ein Neufahrzeug gekauft,und zwar am Datum der Zulassung..., so stand da WÖRTLICH , so die Info der Zulassungsstelle an das Finanzamt ( dabei habe ich in Deutschland gekauft,gut 2 Wochen vorher,mit Rechnung und ausgewiesener MWST......) und müsse dies nun versteuern. Anbei entspr. Vordruck. Anruf bei der Sachbearbeiterin (freundlich finde ich anders....).......das geht noch erheblich weiter.......denn es gab mehrfach hin und her............nun ja.
Fazit: Ich schlafe jetzt auch viel beruhigter, denn ich weiß das die Verwaltung in der Eifel wirklich alles alles alles gibt..............sehr professionell :))


hatte das Problem auch mal beim PKW Kauf, Neuwagen Grauimport aus Holland. Habe groß und quer über den Fragebogen geschrieben, das ich in Dtl. gekauf habe, dann war Ruhe.

SteffenBerlin am 03 Jan 2011 21:26:23

dongel hat geschrieben:... sonstiges Kfz.-Wohnmobil über 2,8 T



Das ist die Einstufung bei der Kfz-Steuer.
Und diese Sondereinstufung ist das Hauptargument des Bundesfinanzhofes, dass die "rückwirkende"Besteuerung zulässig ist. Eigentlich sind Wohnmobile Pkws, für die eine weitaus höhere Steuer zu entrichten ist.

MfG Steffen

neptyk am 04 Jan 2011 14:48:10

Nun ist alles gut
Das Womo ist zugelassen. Es bedarf einer zusätzlichen Prüfung beim TüV bez. der Einstuffung der Abgasnorm. Ich musste das Fzg nicht vorführen. TüV hat der Zulassungsstelle bloß ein Fax geschickt, wo anhand irgendeiner Nummer die Abgaseinstuffung festgestellt wurde.

Das Fzg ist ein Challenger 52, Teilintegrierter auf Ford Fahrgestell mit 2,2 L 140 PS Maschine, Euro4/S3. Das Model ist - nehme ich an - auf dem deutschen Markt absolut neu - die französiche Homologation (im Certificat de Conformite) trägt das Datum 13.10.2010.

Wer weiß - vielleicht ist es das erste Fzg dieser Modelreihe, das hierzulande zugelassen wurde. Möglich ist alles. Das würde auch vielleicht klären warum in den Daten des Kraftfahrtbundesamtes so ein Model bisher nicht existierte. Die mussten im Strassenverkehrsamt alles per Hand eintippen. Die Nette in der Behörde hat mir gesagt, dass normalerweise reicht eine Typnummer in entsprechendes Kästchen einzutippen und gleich springen alle Daten eines Fahrzeugs raus. War bei mir nicht der Fall und daher die ganze Verwirrung. Und bei Typklasse M1 müssen die alles nochmal prüfen, weil ab dem 01.01.2011 ein brandneuer waschechter PKW nur mit Euro5 zugelassen werden darf.
Interessant was passiert jetzt mit alldiesen PKWs Euro4, die noch bei den Händlern auf den Plätzen stehen. Ins Ausland? Sonderregelung?

Jetzt warte ich erstmal ab was mir das Finanzamt zuschickt.

Morgen geht's los das Ding abzuholen.

Vielen Dank an alle für eure Beiträge

gruß
neptyk

neptyk am 04 Jan 2011 14:56:20

SteffenBerlin hat geschrieben:
dongel hat geschrieben:... sonstiges Kfz.-Wohnmobil über 2,8 T



Das ist die Einstufung bei der Kfz-Steuer.
Und diese Sondereinstufung ist das Hauptargument des Bundesfinanzhofes, dass die "rückwirkende"Besteuerung zulässig ist. Eigentlich sind Wohnmobile Pkws, für die eine weitaus höhere Steuer zu entrichten ist.

MfG Steffen


Noch dazu:
ab 2006 wurden Wohnmobile per Gesetz zum ersten Mal gesondert definiert (§ 2 Abs. 2b des Kraftfahrzeugsteuergesetzes).
Am 21.12.2006 wurde sog. Dritte Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes eingeführt, wonach Wohnmobile einer gesonderten Besteuerung unterliegen.

"Rückwirkend vom 01.01.2006 an werden alle Wohnmobile, unabhängig von ihrer zulässigen Gesamtmasse, mit einem eigenen Kfz-Steuersatz erfasst. Dieses entschied, nach Stellungnahme und Entwurf der Bundesregierung vom 10.02.2006 und der Bundestagsentscheidung vom 09.11.2006, der Bundesrat am 24.11.2006. Für die Zeit vom 01.05.2005 bis 31.12.2005 werden Wohnmobile demnach bei zulässiger Gesamtmasse bis 2800 kg wie Personenkraftwagen und bei zulässiger Gesamtmasse über 2800 kg wie Nutzfahrzeuge bis 3500 kg zul. Gesamtmasse oder Nutzfahrzeuge über 3500 kg zul. Gesamtmasse besteuert. Nach Bundesratsentscheidung und Bestätigung durch den Bundespräsidenten am 21.12.2006 wurde das "Dritte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes" am 28.12.2006 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes ist die Verwirrung um die Besteuerung der Wohnmobile zu Ende. Alle Wohnmobile werden nun nach ihrer Schadstoffklasse (Emissionsgruppe) und ihrer verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtmasse besteuert, wobei die zulässige Gesamtmasse kontinuierlicher als in allen bisherigen Vorschlägen in die Berechnung eingeht. Für aufgelastete Fahrzeuge ist die Kfz-Steuer höher als die ehemalige Besteuerung als Nutzfahrzeuge bis 3500 kg zul. Gesamtmasse. Vor allen Dingen jedoch wird dem Schadstoffausstoß nun Rechnung getragen. Dieses wurde seit Jahren gefordert und ist von der Besteuerung der Nutzfahrzeuge über 3500 kg zul. Gesamtmasse her bekannt."

Genaueres dazu: KraftStG § 2 Abs. 2b, § 8 Nr. 1a, § 9 Abs. 1 Nr. 2a, § 18 Abs. 5

neptyk

Gast am 04 Jan 2011 15:50:32

neptyk hat geschrieben:Nun ist alles gut
Das Womo ist zugelassen. Es bedarf einer zusätzlichen Prüfung beim TüV bez. der Einstuffung der Abgasnorm. Ich musste das Fzg nicht vorführen. TüV hat der Zulassungsstelle bloß ein Fax geschickt, wo anhand irgendeiner Nummer die Abgaseinstuffung festgestellt wurde.

Das Fzg ist ein Challenger 52, Teilintegrierter auf Ford Fahrgestell mit 2,2 L 140 PS Maschine, Euro4/S3. Das Model ist - nehme ich an - auf dem deutschen Markt absolut neu - die französiche Homologation (im Certificat de Conformite) trägt das Datum 13.10.2010.

Wer weiß - vielleicht ist es das erste Fzg dieser Modelreihe, das hierzulande zugelassen wurde. Möglich ist alles. Das würde auch vielleicht klären warum in den Daten des Kraftfahrtbundesamtes so ein Model bisher nicht existierte. Die mussten im Strassenverkehrsamt alles per Hand eintippen. Die Nette in der Behörde hat mir gesagt, dass normalerweise reicht eine Typnummer in entsprechendes Kästchen einzutippen und gleich springen alle Daten eines Fahrzeugs raus. War bei mir nicht der Fall und daher die ganze Verwirrung. Und bei Typklasse M1 müssen die alles nochmal prüfen, weil ab dem 01.01.2011 ein brandneuer waschechter PKW nur mit Euro5 zugelassen werden darf.
Interessant was passiert jetzt mit alldiesen PKWs Euro4, die noch bei den Händlern auf den Plätzen stehen. Ins Ausland? Sonderregelung?

Jetzt warte ich erstmal ab was mir das Finanzamt zuschickt.

Morgen geht's los das Ding abzuholen.

Vielen Dank an alle für eure Beiträge

gruß
neptyk


Bloß gut, ich dacht schon die größten Stellplätze sind jetzt vor der Zulassungstelle zu finden :D

Jörg

SteffenBerlin am 04 Jan 2011 17:07:04

... na dann, herzlichen Glückwunsch zum neuen fahrerlaubten Wohnmobil.

Steffen

neptyk am 04 Jan 2011 18:10:29

hehe, danke

wünsch mir viele Gummibäume auf meinem Weg...

gruß
neptyk

s-48 am 04 Jan 2011 18:39:30

Moin und Hallo.Ich hätte da noch mal eine Frage :?: Nicht böse sein war früher Blond :eek: Habt Ihr das Womo privat gekauft oder vom Händler,wegen Brand neu.Wenn vom Händler müßte der doch ansich das Womo zulassen.Oder ist es ein Import :?:
Vielen Dank Ernie

neptyk am 04 Jan 2011 18:56:18

Vom Händler, allerdings der iss 500 km von uns entfernt. Deswegen haben wir das so arrangiert, dass er uns alle Unterlagen zuschickt.

s-48 am 04 Jan 2011 20:04:54

Ah Ja vielen Dank Ernie

Georg350 am 05 Jan 2011 09:43:47

Mal ne ganz dumme Frage

Die Rechtsgrundlage das ab 1.1.2011 nur noch Fahrzeuge mit EURO5 neu zugelassen werden habe ich verstanden.
Wie sieht das aber bei Abmeldungen bzw. Stillegungen und wieder Neuanmeldungen von Fahrzeugen aus ? Ist da die Regelung auch gültig ?

Georg350

brainless am 06 Jan 2011 12:57:28

Georg350 hat geschrieben:Mal ne ganz dumme Frage

Die Rechtsgrundlage das ab 1.1.2011 nur noch Fahrzeuge mit EURO5 neu zugelassen werden habe ich verstanden.
Wie sieht das aber bei Abmeldungen bzw. Stillegungen und wieder Neuanmeldungen von Fahrzeugen aus ? Ist da die Regelung auch gültig ?

Georg350





Hallo Georg,

hier gilt das Recht der "Besitzstandwahrung".
Das heißt in dem von Dir beschrieben Fall, daß die Bestimmungen weiter Gültigkeit haben, die zum Zeitpunkt der ersten Zulassung galten,


brainless :wink:

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