BOWO am 16 Jan 2011 19:54:37
Die Blende ist das kleinste Problem, wichtiger ist die korrekte Schaltung, sonst gibts beim TÜV Ärger.
Auch der Einbauort ist nicht frei wählbar, ich zitiere mal aus Wikipedia:
Nachrüstung nach R87 / R48
Entsprechend der ECE-R48-Regelung sind bei der Montage separater Tagfahrleuchten einige Bestimmung bezüglich des Montageortes und der Funktionsweise zu beachten:
* Montageort: Fahrzeugfront
* Abstand vom Boden: mindestens 250 mm, maximal 1500 mm
* Abstand zwischen den Leuchten: mindestens 600 mm
* Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und Tagfahrleuchten: maximal 400 mm
* Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht leuchten ....
:eek: