aqua
luftfederung
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

MAUTPRELLER IN ÖSTERREICH ?


Gast am 27 Jan 2011 22:38:46

Hallo,

wenn jemand bei der Durchreise durch Österreich versehentlich sein < 3,5 t WOMO überladen hat, sagen wirmal um die 50 Kg und von der ASFINAG überprüft wird, mit welchen Strafen muß er da rechnen ?
Wird da schon der GO-BOX Tarif fällig ?

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

klauspeter29 am 27 Jan 2011 22:53:23

Hi,

entscheidend ist das zulässige Gesamtgewicht in den Fahrzeugpapieren, beim WOMO < 3,5 t reicht das Pickerl auch wenn es überladen ist. Das ist eine andere Baustelle

brawo1 am 28 Jan 2011 00:11:40

klauspeter29 hat geschrieben:Hi,

entscheidend ist das zulässige Gesamtgewicht in den Fahrzeugpapieren, beim WOMO < 3,5 t reicht das Pickerl auch wenn es überladen ist. Das ist eine andere Baustelle



Genau so ist es.

Anzeige vom Forum


Gast am 28 Jan 2011 07:43:50

Hallo

@ klaus-peter 29

@ brawo1

Danke für die Information!

kamann am 28 Jan 2011 14:56:32

hallo, antwort auf diese frage von asfinag:
Ihre Anfrage haben wir erhalten und möchten Ihnen gerne wie folgt antworten: Wenn Ihr Zugfahrzeug das höchst zulässige Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nicht überschreitet ist die Vignette am Zugfahrzeug ausreichend. Das Gewicht eines Anhängers, bzw. der Ladung spielt in diesem Fall keine Rolle. Wir hoffen, Ihnen damit geholfen zu haben und wünschen GUTE FAHRT! Mit freundlichen n Julia Schreibern ASFINAG SERVICE CENTER Team Reklamationen Mitte...

stellt sich wiederum die frage; eingetragend gewicht oder tatsächliches, darauf hat sich julia nicht eingelassen!!!
lg kamann

Narbe am 28 Jan 2011 15:05:28

Ist doch eindeutig mehrmals beantwortet: Eingetragenes Gesamtgewicht !
Das Tatsächliche Gewicht ist sache der Polizei, wenn es überschrittenwird :!:

Gast am 28 Jan 2011 16:06:39

kamann hat geschrieben:hallo, antwort auf diese frage von asfinag:
Ihre Anfrage haben wir erhalten und möchten Ihnen gerne wie folgt antworten: Wenn Ihr Zugfahrzeug das höchst zulässige Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nicht überschreitet ist die Vignette am Zugfahrzeug ausreichend. Das Gewicht eines Anhängers, bzw. der Ladung spielt in diesem Fall keine Rolle. Wir hoffen, Ihnen damit geholfen zu haben und wünschen GUTE FAHRT! Mit freundlichen n Julia Schreibern ASFINAG SERVICE CENTER Team Reklamationen Mitte...

stellt sich wiederum die frage; eingetragend gewicht oder tatsächliches, darauf hat sich julia nicht eingelassen!!!
lg kamann


Hallo kamann,

Danke für Deine Mühe!

kamann am 28 Jan 2011 18:50:41

hallo berni;
vignette: wenn das zul. ges. gewicht 3,5 t nicht überschreitet!!
frage: und wenn das gewicht höher ist als dieses? gut dann ist überladen!
aber das Womo ist ja dann in einer anderen gewichtsklasse. dazu ist dort keine aussage.
mfg

Narbe am 28 Jan 2011 20:18:58

Das Womo ist immer noch in der gleichen Gewichtsklasse wie es im KFZ Schein steht, aber Du hast überladen und das ist nicht zulässig.

pipo am 29 Jan 2011 09:55:22

Narbe hat geschrieben:Ist doch eindeutig mehrmals beantwortet: Eingetragenes Gesamtgewicht !
Das Tatsächliche Gewicht ist sache der Polizei, wenn es überschrittenwird :!:

Hier ist die richtige Antwort super beschrieben!
Für die ASFINAG zählt das, was in den Fahrzeugpapieren steht.
Bei Überladung ist das eine Sache der Polizei :!:

Gast am 29 Jan 2011 13:46:26

pipo hat geschrieben:
Narbe hat geschrieben:Ist doch eindeutig mehrmals beantwortet: Eingetragenes Gesamtgewicht !
Das Tatsächliche Gewicht ist sache der Polizei, wenn es überschrittenwird :!:

Hier ist die richtige Antwort super beschrieben!
Für die ASFINAG zählt das, was in den Fahrzeugpapieren steht.
Bei Überladung ist das eine Sache der Polizei :!:


Richtig ---> steht aber selbst in deinen eigens geposteten Auszug (Karmann) ....

Das Gewicht eines Anhängers, bzw. der Ladung spielt in diesem Fall keine Rolle.

Diesel-Georg am 01 Mär 2011 22:26:15

Ich bin zur Zeit beruflich in Österreich und hatte gerade wegen Verkehrsrechtlichen Genehmigungen was mit den Ordnungshütern zu tun. Da habe ich mich mal beiläufig nach den Strafen, heisst richtig "Organmandat" für Überladung erkundigt. Bis 5% Überladung 70€, bis 10% Überladung 210 €!! :-o Also nix mit 10€ aus der Kaffeekasse wie in Deutschland! Und sofort abladen (wohin mit dem Zeug?) oder Fahrzeug stehen lassen, kann auch passieren. Das liegt dann im Ermessen der Beamten. :roll:
Über 10% Überladung wird dann wirklich kritisch! Aber da habe ich mich lieber nicht weiter im Detail informiert.

Kennt jemand die Preise für weitere Länder?

bernierapido am 02 Mär 2011 09:56:52

Die 3,5t gelten übrigens nur für das Motorfahrzeug. Ein evtl mitgeführter Anhänger zählt nicht.

Beim Überladen gelten auch in Deutschland bei Fahrzeugen über 7,5t und Fahrzeugen mit Anhänger, wenn deren Gesamtzuggtewicht 2t überschreitet, ganz deftige Strafen.
siehe dazu:
--> Link

bert am 02 Mär 2011 21:43:27

Also die Preise für Überladung zweifle ich an.

Wir hatten aber ähnliche Bedenken als wir in der Schweiz waren.
Dort haben wir unsere Bekannten auf die angeblich so strengen Gesetzte
und Strafen bezüglich Überladung angesprochen.
Die haben über das Thema noch nie etwas gehört :D .
Sind aber selbst mit dem Wohnwagen viel unterwegs gewesen.

bert

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

CP an kleinem See mit Angelmöglichkeit
Übernachten Karawanken
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt