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TÜV Termin "überfällig" - Wer haftet ? 1, 2


psbu am 16 Feb 2011 14:18:32

Hallo,
das ist ja köstlich hier.
Verantwortung..., ABE erloschen u.s.w..
Was man in so ein Thema alles hinein interpretieren kann.

Fakt ist doch: 2 Jahre Tüvabnahme mit Stempel und Eintrag
im Schein. Was will man mehr?
Ich würde mich darüber freuen.


psbu

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Gast am 16 Feb 2011 15:26:29

ml0111 hat geschrieben:und übrigens, Lancelot......

Das Bußgeld kriegst Du sowieso nicht, wenn überhaupt mußt Du das bezahlen. :wink:

Mani


:kuller:
Lancy - da hat er recht. Das habe ich auch schon irgendwo gehört. Das Bußgeld kriegt man gar nicht. :D

Lancelot am 16 Feb 2011 15:28:38

psbu hat geschrieben:Was will man mehr?


Nix ... außer vieleicht : den ganzen Tröt lesen wäre nicht schlecht gewesen :?

Lancelot hat geschrieben:Nochmals: rein theoretische Frage -

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Lancelot am 16 Feb 2011 15:30:01

Gast hat geschrieben:
ml0111 hat geschrieben:Das Bußgeld kriegst Du sowieso nicht, wenn überhaupt mußt Du das bezahlen. :wink:


:kuller:
Lancy - da hat er recht. Das habe ich auch schon irgendwo gehört. Das Bußgeld kriegt man gar nicht. :D


Mist ... meine ganze "Alters-Einkommensplanung" wieder beim Teufel ... :D

BernhardK am 16 Feb 2011 16:01:52

Ein Bußgeld muss man erst zahlen, wenn der Vorführtermin um mehr als 4 Monate überschritten wurde.
Bis zu 4 Monaten überschreiten kostet 25,-Euro, mehr als 4 Monate bis 8 Monate ein Bußgeld von 40,- Euro, darüber 75,- Euro.
Dazu verpflichtet ist nur der Halter des Fahrzeugs. Meldet man das WoMo auf seine Oma an, muss die das Bußgeld zahlen und sie bekommt die Punkte, egal ob sie einen Führerschein hat oder nicht.
Ist die Oma aber schlau und sagt, ich bin zwar Halterin des WoMos, hauptverantwortlicher aber ist mein Enkel, dann muss man doch zahlen.

elinor am 16 Feb 2011 16:40:57

Naja, der Halter ist der ENKEL...

>>>>>>Fahrzeughalter
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Fahrzeughalter ist, wer ein Fahrzeug auf eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt darüber besitzt. Dabei ist es nicht entscheidend, wer als Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil I (bis zum 30. September 2005: Fahrzeugschein) steht oder wer die Zulassungsbescheinigung Teil II (bis zum 30. September 2005: Fahrzeugbrief) verwahrt. Ein Beispiel dafür: Ein Vater lässt das Auto seiner Tochter auf seinen Namen zu, weil er einen höheren Schadensfreiheitsrabatt bei der Versicherung bekommt. Die Tochter hat das Fahrzeug jedoch gekauft, begleicht die Rechnungen und benutzt das Fahrzeug ausschließlich. Halter ist somit die Tochter. Dies entspricht der Trennung von Besitzer und Eigentümer im BGB. Der Halter ist nach StVZO der Besitzer des Fahrzeugs und muss nicht mit dem Eigentümer identisch sein.

Allerdings gilt die Eintragung in der Zulassungsbescheinigung als Anscheinsbeweis für die Haltereigenschaft ebenso wie für die Eigentümereigenschaft. Eine entsprechende Abweichung sollte schriftlich eindeutig bei Übertragung des Fahrzeugs festgehalten werden. Gibt es keine solche Vereinbarung (z. B. mit der Versicherung oder der Bank), wird der Halter im Rechtsverkehr in der Regel als Eigentümer angesehen und muss sich ggfs. bei allen Rechtsfragen als Eigentümer behandeln lassen. Als solcher haftet er dann für alle Eigentumsfragen in Zusammenhang mit dem Fahrzeug, er ist für Dritte der alleinige Eigentümer. Ein Hinweis darauf, dass das Fahrzeug nur aus versicherungstechnischen Gründen auf ihn angemeldet sei, ist für Dritte dann völlig unbedeutend.

Bei Leasing-Fahrzeugen ist Halter in der Regel der Leasingnehmer.
Der Fahrzeughalter ist nach § 31 StVZO verantwortlich für den ordnungsgemäßen Betrieb des Fahrzeuges, gleichgültig, wer damit fährt. Er darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen
wenn der Fahrer nicht zur selbstständigen Leitung geeignet ist, zum Beispiel weil er keine Fahrerlaubnis besitzt oder betrunken ist
wenn das Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig ist, zum Beispiel wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist
wenn das Fahrzeug nicht verkehrssicher ist, zum Beispiel durch abgefahrene Reifen oder nicht gesicherte Ladung.
Die Verantwortlichkeit des Fahrzeughalters hat zur Folge, dass die Polizei bei technischen Mängeln (Beispiel abgefahrene Reifen) sowohl gegen den Fahrer als auch gegen den Halter ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren einleiten kann.
>>>>>>>>

madass am 19 Feb 2011 08:45:11

... mach Dir keinen Kopf; Du hast eine Plakette drauf, Du hast einen Stempel in den Fahrzeugpapieren u. Du hast einen Prüfbericht; das sind alles Urkunden. Da hast Du keine Schuld, darauf mußt man sich schon verlassen können.
Die Lage wäre etwas anders wenn jeweils ein anderes Datum ausgewiesen wird. Mach keine Pferde scheu und fahr in Deinen wohlverdienten Urlaub.

mfg. aus München
Madass :D

Gast am 19 Feb 2011 16:49:11

Hallo zusammen,

möchte das Thema ja nicht unbedingt breitertreten, aber nun kann ich mich doch nicht bremsen :oops:
Da auch dieser Thr. einer humorvollen Art zollt, möchte ich zur selbigen beisteuern:

Zitat: Gibt es keine solche Vereinbarung (z. B. mit der Versicherung oder der Bank), wird der Halter im Rechtsverkehr in der Regel als Eigentümer angesehen und muss sich ggfs. bei allen Rechtsfragen als Eigentümer behandeln lassen.

und im Linksverkehr :?: :lenker:

Hier aber nun mein aktuelles "TÜV-Thema":
Einer der Womo-Camper hier (tenerife) hat ein altes, in D zugelassenes, versichertes Womo mit dem er munter und ohne TÜV hier- samt Familie(4 Pers.)- rumfährt.
In einer, unter allen Campern ja bekannten, "Stellplatz-Talkrunde" wurde er natürlich gefragt, ob das so einfach ginge, antwortete er: "Laut Auskunft der Versicherung ist das kein Problem, da die Haftpflicht ja immer - an Dritte- bezahlt. Der abgelaufene TÜV interessiert die nicht, so zumindest die Auskunft des Maklers.
Sind ev. Regressanspüche fällig, so ist bei ihm nichts zu holen, da er keinen Besitz hat(wie er den Lebensunterhalt für seine Familie bestreitet weis ich nicht). Deshalb sieht er das mit dem TÜV sehr locker, die span. Pol. interessiert das eh nicht und in D sind nur die einschlägigen Bußgelder/Punkte fällig.

Fazit: Wir TÜV- hörigen, sehen das alles ziemlich eng .... :flehan:
So geht´s also auch... :roll:

von der Insel

S.R.

thilo am 21 Feb 2011 17:48:19

Ein Beitrag voller ordnungsliebender "Deutscher" die jeden Euro investieren und mit ihrem Hab und Gut (finanziert?) in arme Länder fahren um sich an deren lockerem Umgang mit Gesetzen zu erfreuen. So sind wir halt. :twisted:

ford25 am 23 Feb 2011 07:06:19

Hallo, grundsätzlich ist allein der Halter verantwortlich, niemand sonst..
mad

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