Hallo zusammen,
möchte das Thema ja nicht unbedingt breitertreten, aber nun kann ich mich doch nicht bremsen :oops:
Da auch dieser Thr. einer humorvollen Art zollt, möchte ich zur selbigen beisteuern:
Zitat: Gibt es keine solche Vereinbarung (z. B. mit der Versicherung oder der Bank), wird der Halter im Rechtsverkehr in der Regel als Eigentümer angesehen und muss sich ggfs. bei allen Rechtsfragen als Eigentümer behandeln lassen.
und im Linksverkehr :?: :lenker:
Hier aber nun mein aktuelles "TÜV-Thema":
Einer der Womo-Camper hier (tenerife) hat ein altes, in D zugelassenes, versichertes
Womo mit dem er munter und ohne TÜV hier- samt Familie(4 Pers.)- rumfährt.
In einer, unter allen Campern ja bekannten, "Stellplatz-Talkrunde" wurde er natürlich gefragt, ob das so einfach ginge, antwortete er: "Laut Auskunft der Versicherung ist das kein Problem, da die Haftpflicht ja immer - an Dritte- bezahlt. Der abgelaufene TÜV interessiert die nicht, so zumindest die Auskunft des Maklers.
Sind ev. Regressanspüche fällig, so ist bei ihm nichts zu holen, da er keinen Besitz hat(wie er den Lebensunterhalt für seine Familie bestreitet weis ich nicht). Deshalb sieht er das mit dem TÜV sehr locker, die span. Pol. interessiert das eh nicht und in D sind nur die einschlägigen Bußgelder/Punkte fällig.
Fazit: Wir TÜV- hörigen, sehen das alles ziemlich eng .... :flehan:
So geht´s also auch... :roll:
von der Insel
S.R.