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Hi all,
habe unser Auto gerade zur Werkstatt gebracht wegen Service und TÜV. Es ist EZ 6/2001 und hatte letztmalig am 31.01.2009 die Hauptuntersuchung (beim Vorbesitzer, in einem anderen Bundesland) und hat die TÜV-Plakette bis 02/2011 bekommen :) Eigentlich (weil >3,5to UND >6 Jahre) hätte man damals "nur" bis 01/2010 ausstellen dürfen. Ich hatte das zwar beim Kauf bemerkt und den Vorbesitzer darauf angesprochen ... der hat nur gelächelt und auf die TÜV-Plakette und den Prüfbericht und die Eintragung im Kfz-Schein hingewiesen --- DAS zählt :!: Auch beim Umschreiben der Papiere auf uns gab´s keinerlei Problem, neue TÜV-Marke bis 02/2011 wurde geklebt. Jetzt erzählt mir meine Werkstatt, daß ich lediglich "Glück" gehabt habe nicht kontrolliert zu werden ... die Verantwortung für die TÜV-Intervalle liegt auschließlich beim Halter, egal was die Prüfzeugnisse (TÜV/DEKRA) aussagen. Ich hätte also eigentlich den damaligen "Fehler" selbsttätig im Januar letzten Jahres durch Vorführung beim TÜV korrigieren müssen. Ist das so :?: Wer weiß es genau :?: (Habe da jetzt "kein Problem", würde mich aber interessieren :) ) Ich bin ja jetzt kein Fachmann und kann auch nur was "aus dem Bauch heraus" dazu sagen, aber mir kommt das so vor, als ob der Patient dafür verantwortlich ist, einen Fehler des Arztes zu erkennen und Folgeschäden zu verhindern.
Warum soll der Verbraucher als Laie für die Fehler der Fachleute aufkommen? Ich glaube, du hast damit das selbe Problem wie ich, sonst hättest du das hier nicht zur Diskussion gestellt. Da bin ich ja jetzt auch mal sehr auf die Antworten der Fachleute gespannt. Einen schönen Tag wünscht Maggie
Hmm .. eine Begründung meiner Werkstatt war, daß Du als Halter eines entsprechenden Fahrzeugs eben auch über die TÜV-Intervalle informiert sein mußt und daher eben diesbezüglich NICHT Laie bist :( Mit anderen Worten : ich hab´s zwar gewußt, wollte aber vom "Fehler" der Prüfinstanz profitieren - genau DAS sei aber (durch was ??) ausgeschlossen. wenn Du's wirklich wissen willst, dann musst Du Dich selbst anzeigen und den Rechtsweg soweit wie möglich ausschöpfen.
In einem Internetforum wirst Du nur alle möglichen und unmöglichen Meinungen finden, aber keine Rechtssicherheit... Hallo Wolfgang,
ich gehe auch davon aus, dass nur Du verantwortlich bist. Man kann ja auch nicht den TÜV verantwortlich machen, wenn nach erfolgreicher TÜV-Prüfung Dein Auto nicht Verkehrssicher ist, und einen Unfall verursacht.
Will ja auch niemanden "regresspflichtig" machen :? Aber wahrscheinlich gibt´s jemand, der halt schon (aus Erfahrung) mehr weiß ...
Hi Peter, zwar leuchtet mir das Beispiel auch nicht so recht ein, weiß aber, daß es so ist :!: Aber hier geht´s um "Formalien" ... und da hätte ich mich eigentlich schon gern darauf verlassen :( Unwissenheit schützt vor Strafe nicht ... aber die "Unwissenheit" nimmt dir keiner ab, deshalb hast du in der Tat Glück gehabt!
Seh ich auch ein, Maja, aber WO STEHT, daß ich den Angaben im Kfz-Schein mißtrauen muß und eigenverantwortlich nachprüfe ... :?: Hab mir schon die Finger "wund gegoogelt" und nix gefunden :( Ich gehe mal davon aus das nur Du für Dein Fahrzeug verantwortlich bist.
Dieter
sehe ich auch so Wolfgang --- wie beim Personalausweis -> geguckt ob alle Daten stimmen und fertig -->> und wenn diesr zwei Jahre länger Gültigkeit hat wie normal :?: :?: (mich störts nicht und bin ich wirklich dafür verantwortlich :roll: )....... Du hast es doch auf Brief und Siegel,
und den Fehler hast Du ja nicht gemacht. Ich würde mir da keinen Kopf machen. Hallo Wolfgang,
Der Grund hierfür ist, wann der TüV gemacht wurde. Bis zum 6. Jahr werden die TüV-Plaketten eben für 2 Jahre vergeben. Ab dem 6. Jahr nur noch für eins. Da Dein Fahrzeug anscheinend noch im 6. Jahr befand, gilt der Zweijahrestüv. Praktisch hat man dann den Tüv pro Jahr ab dem 7. Jahr. Jörg hallo wolfgang,
ich hatte einen ähnlichen fall. mir hat man bei neuzulassung des fahrzeugs 3 jahre tüv und asu von seiten des strassenverkehrsamtes mit der plakette geklebt und die daten auch so in die papiere eingetragen. da ich aber ein unsicheres gefühl hatte, bin ich nach 2 jahren zur dekra gefahren und hab eine überprüfung des fahrzeugs vornehmen lassen; der dekra-mann hat nur den kopf geschüttelt über soviel amtsdummheit und er erklärte mir, dass ich im falle eines unfalls schlechte karten gehabt hätte, wenn ich die 3 jahre genutzt hätte. was, wo für einen solchen fall im gesetz oder in den durchführungsverordnungen steht, weiss ich leider auch nicht, hat mich aber auch nicht interessiert
Passt nicht so ganz. eigentlich war der Zeitraum von 6 Jahren ja schon in 2007 vorbei, danach hätte das Fahrzug alle 12 Monate zum TÜV gemusst. LG Wolfgang
Eben :!: Klar ist : beim letzten TÜV im Januar 2009 hätte das Auto nur noch 1 Jahr kriegen dürfen (wegen dem einen zusätzlichen Monat - Februar, statt Januar -- da wollen wir mal nicht sooo kleinlich sein :wink: ) Aber das 2. Jahr zusätzlich war definitiv FALSCH ... und scheinbar - siehe oldie2002/Dieters Beitrag wäre ich im Fall eines Unfalls/Kontrolle relativ blöd dagestanden ...
Hallo Wolfgang, wer dafür letztendlich verantwortlich ist, scheint nicht ganz klar zu sein. Erst einmal muss ich ja darauf vertrauen können, dass so eine behördenähnliche Einrichtung wie der TÜV weiß, was richtig ist. Natürlich bin ich da auch immer gefragt. Aber kann man von einem Laien mehr verlangen als von einem geschulten Fachmann? Mir ist da noch kein Fall bekannt, wo das mal richterlich geklärt worden wäre. LG Wolfgang Ja auch wenn die Plakette falsch ist, muss erst der technische Mangel und die Unachtsamkeit nachgewießen werden, wenn es zum Fall der Fälle kommt.
Nur grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz kann den Versicherungsschutz kosten. Und die kann ich beim besten Willen nicht erkennen. Jörg Hallo Wolfgang,
Noch dazu : unsere lokale Zulassungsbehörde hat das ja auch einfach so übernommen ... (hätten ja auch mal schauen können :( )
Na ja, soo oft kommt´s ja (hoffentlich) nicht vor :wink: ... aber irgendwas (schriftliches/gesetzliches/ausführungsordnungsgemäßes) muß es da wohl geben, sonst würden die Werkstätten ja nicht soo eindeutig in ihrer Aussage sein. Kein TÜV/DEKRA Mitarbeiter da :?:
Vorsicht Jörg, "Vorsatz" könnte man dadurch unterstellen, daß der Halter eines solchen Kfz´s eben wissen muß um die TÜV-Intervalle ... :( (Ich hab´s ja auch "gewußt", aber auf die Plakette "vertraut") Ergänzung meiner letzten A.
in einer Fahrzeugkontrolle, kommt es dennoch erst mal zur erkannten Ordungswidrigkeit, also zur Strafzahlung. Denn da gitl nur der Fakt nach Gesetz und nicht der Umstand. Jörg Hallo Wolfgang,
bei der TÜV-Einzelabnahme meines Gogolobils nach dem Bau hat der TÜV-Prüfer versehentlich die Breite meines Fahrzeugs als Höhe eingetragen. Folglich standen in der Rubrik Höhe nur 2250mm (=2,35m); tatsächlich hat das Gogolobil 3,45m. Wenn ich jetzt durch eine Unterführung fahren, die 2,5 m hat und ich mir mein Dach aufreisse, dann kann ich auch nicht sagen: "im KFZ-Schein steht es dass ich nicht höher bin..." Also: auch ich bin der Meinung, dass der Fahrzeughalter selbst verantwortlich ist. Habe die Ehre Gogolo Hallo,
TÜV heisst doch :Technischer ÜbewachungsVerein. Der leistet dem Staat Amtshilfe mit dem Eintrag des nächsten Vorführtermines in die Zulassungsbescheinigung. Im Prüfprotokoll steht lediglich: Ihr Fahrzeug..... geprüft, es wurden keine Mängel festgestellt. "Die Plakette wurde zugeteilt" Welche, steht nicht im Protokoll Wohl aber das Datum der Wiedervorführung im amtlichen Dokument und das ist, solange es mit Plakette zeitlich übereinstimmt unabänderlich. Stimmen die beiden Daten nicht überein, hast Du ein Problem, sonst nicht. Die Einhaltung der Frist beim nächsten TÜV ist dann Deine Verantwortung. Meine Meinung. Du kannst doch auch nicht als Laie nachprüfen, ob nach Eintrag einer Auflastung in genau der Höhe, das rechtens ist oder nicht. Dafür sind die Fachleute nun mal da, bekommen für ihre Dienstleistung eine Vergütung und haften für ihr Produkt :D :D . Wäre das nicht schön, wenn es so wäre? Albert Hallo der Halter ist dafür alleine verantwortlich, und nicht der Tüvprüfer,
Reiner 2 Jahre Tüv.Die haben Dein Womo gewogen , es war unter 3,5t. Fahr 100 und sag der Polizei laut Tüvstempel ist das so. :D
Spass beiseite. Als Fahrer /Halter bist Du in der Verantwortung. Wenn Du Strafe zahlen musst dann zahlst erstmal Du. Den Tüv kannste vielleicht hinterher in einem seperaten verfahren "an die kandare nehmen", aber bringen wird's wohl nicht viel. Gibt's da auch "irrtum vorbehalten" :D tober Hallo zusammen,
wofür benötigen wir denn dann überhaupt noch Kontrollinstanzen, wenn jeder sowieso vollends eigenverantwortlich ist? Auf die paar Arbeitslose weniger kommts dann wohl an :D Elmar Hallo ins Land
Ich sehe da überhaupt kein Problem. Das Auto hat 2 Jahre TÜV gehabt und damit basta. Keinen kontrollierenden Menschen interessiert, wie lange der Intervall war. Den interessiert nur, ob der Termin zur nächsten HU überschritten ist oder nicht, und das ist er erst 2011. Ich würde mir da gar keinen Kopf machen. Selbst im Falle eines Unfalles guckt der Sachverständige in den Schein und aufs Kennzeichen. Wenn da keine Differenz ist, nimmt der das doch hin. Der fängt doch nicht an zu rechnen, wer wie lange TÜV haben darf. Ich hätte mich gefreut, dass ich 1 Jahr TÜV gespart hätte. Schöne Mani
seh ich haargenau so :daumen2: alles andere ist Haarspalterei. Vielleicht findet ja noch jemand ein Haar in der Suppe :D :D Ciao Didier Das geht hier doch nicht um Haarspalterei.
Ich würde es auch annehmen und mir keinen Kop machen :D Es geht hier und jetzt wohl mehr um die gesetzliche Lage die interessant währe. Der Versicherung interessiert das warscheinlich nicht wenn das Auto keine Mängel hat die zu einen Unfall führten. Dieter Hallo Wolfgang
Warum meinst Du nur ein Jahr Tüv mein Fahrzeug ist Baujahr 2000 3,5 Tonnen und jedesmal 2 Jahre Tüv . MfG. Hermann Hallo miteinander,
das ist gesetzlich ganz einfach: nach 6 Jahren = 72 Monaten gibts die Plakette nur noch für ein Jahr geht man nach 71 Monaten hin, gibts die Pakette nochmal für 2 Jahre grüße klaus (und wenn ein dussliger Prüfer in die falsche Box greift, wen störts...)
Ja Klaus, genau DAS wäre die Frage ... MICH hat´s nicht gestört, ich hab das zusätzliche Jahr gern mitgenommen, hab die "Ersparnis" auch schon in die lokale Gastronomie reinvestiert ... alles bestens :!: Allerdings: ich hatte keinen Unfall, keine Kontrolle :!: Wenn meine Werkstatt "Recht" hat, war´s aber purer Zufall und hätte im Schadensfall dumm ausgehen können ... darum interessierts mich (rein theoretisch), ob wirklich der TÜV/DEKRA-Prüfer da "außen vor" ist und die Verantwortung zur Einhaltung der TÜV-Intervalle ausschließlich dem Halter obliegt - trotz anderem Eintrag in den Dokumenten. Nochmals: rein theoretische Frage - mein Gemüt ist nicht soo zart, daß ich mir jetzt da nachträglich "graue Haare" wachsen lasse ... :) Edit : ... noch mehr "graue Haare" ... :D
Grau hin, Haare her :D Wenn das Fahrzeug verkehrssicher war/ist hast du auch bei einem Unfall nichts zu befürchten (TÜV hin/her). Wenn es nicht verkehrssicher ist/war, hast du auch u.U. mit gültigem TÜV-Stempel schlechte Karten, dann kannst du trotzdem als Halter zu Rechenschaft gezogen werden. Dazu glaub ich daß da kein Mensch drauf guckt, geschweige denn bemerken würde, wenn der TÜV falsch ausgestellt wurde. Hatte schon einige Gutachter, auch mal an einem Motorrad, das offen war > 98 PS, aber nur mit 98 PS eingetragen war. Der Gutachter hat nicht mal danach gefragt. Ich glaube einfach, wenn du wirklich deswegen Scherereien bekommst, dann würde ich an deiner Stelle an dem Tag auch Lotto spielen und du holst den Jackpot. Ist natürlich keine Garantie :D Didier
Schlechtes Beispiel. Wenn an Deinem Perso was nicht stimmt, was keinen so allgemein interessiert - gut. Allerdings, was ist wenn Du am Gate im Flughafen stehst? Wenn die sich daran stoßen, hilft Dir die Erkenntnis wenig, denn DU bist verantwortlich, was in Deinen Papieren steht. Genauso sehe ich es bei Wolfgangs frage auch. Keinen wird das interessieren, bis eben doch mal die Frage auftaucht: Ist das Auto verkehrstüchtig oder nicht. Man wird voraussetzen, dass der Halter sich der gültigen TÜV-Vorschriften bewußt ist. Anders wäre es wahrscheinlich höchstens, wenn der TÜV fälschlicherweise auf Nachfrage, belegbar eine Falschinformation rausrückt. Dennoch: Lancy, mir wäre das wurscht. ich würde solange fahren, wie es die Plakette hergibt. Bist Du Dir überhaupt sicher, ob das Ablaufdatum falsch ist? Ich meine so im Hinblick auf das, was Klaus geschrieben hat. Hallo,
dies habe ich in einem anderen Forum gefunden: --> Link mobil.de/forum/showthread.php?29020-HU-%C3%BCber-3-5-Tonnen Wolfgang
Hab ich ja getan ... jetzt muß eine "neue" her :)
Wir rechnen :D : EZ 06/2001 plus 72 Monate = 06/2007 Sollte der "Trick" mit 71 Monaten gewählt worden sein, hätte dann das Auto noch von 05/2007 bis 05/2009 bekommen. Fakt ist aber : am 31.01.2009 hat das Auto TÜV bis 02/2011 gekriegt :!: Hab da gestern Abend noch ein wenig im Freundeskreis diskutiert: ist es so, daß die ABE mit abgelaufenem TÜV erlischt :?: Der TÜV prüft die Verkehrssicherheit. Das mit der Bauartgenehmigung (ABE)überhaupt nichts zu tun.
Die ABE erlischt nur bei gravierenden Veränderung des Fahrzeugs. Dieter Nee, Lancelot, die Betriebserlaubnis erlischt deswegen auf keinen Fall. Die erlischt bestenfalls, wenn an dem Fahrzeug irgend welche sicherheitsrelevanten Dinge verändert werden, oder wenn an der Abgasanlage manipuliert wird.
Mani
O.k. ... ziehe die Frage zurück :oops: Habe beim TÜV-Süd gefunden :
Also ist max. das Bußgeld und 2 Punkte fällig ... Lancy - wieder falsch.
Wieso solltest Du irgendwas an Strafe oder Punkten kassieren? Das müßtest Du doch nur, wenn Du einen unfall hättest oder es in einer Kontrolle festgestellt würde. Dem TÜV ist das wurscht, der tadelt Dich vielleicht und das wars dann. Ich spreche aus Erfahrung, weil ich grundsätzlich versäume zum TÜV (bzw. ich fahre ja zu Dekra) zu fahren. Also 6 Monate liegen da bei mir locker schonmal drin :oops:
Sorry, falsch ausgedrückt .. ICH kriege weder Bußgeld, noch Punkte ... (bin ja nicht erwischt worden). Aber das max. Risiko (für den Fall des "erwischt werdens") ist eben "nur" 40 Steine und evtl. 2 Punkte ... nix mit Erlöschen der ABE oder ähnlich ... Hallo, klar ist wie bei mir durchgeführt: die 2-jährige HU gilt 8 Jahre, wenn man den beim letzten Termin, wie oben beschrieben, die 6 J nach Erstzul.
noch nicht voll hat. Der Gesetzgeber hat sich hier wieder mal formulierungsmässig selbst ins Bein geschossen( "nach Ablauf v. 6 J", vor Ablauf demnach zu Recht 2 J). Im vorliegenden Fall 2-jähr. HU bis `09. Es geht doch um den 2 jähr. Fehler danach (bis `11), hier bin ich doch nicht für die Fehler der Prüfinstanz als behördliche Körperschaft verantwortlich ! Die HU sagt nur aus, dass zum Prüftermin ! das Fhrzg. verk.-sicher war u. bestimmt den Zeitp. der Wiederh.- Prüfung mit Eintragung in die amtl. Urkunde (Weiterlaufen der ABE), gilt aber nur, wenn am Fhrzg. nichts relevantes verändert wurde. Und danach darf sich der Halter richten, auch bei offensichtl. Fehler , hier greift der Vertrauensschutz f. den Bürger, so mein Anwalt. Das Papier mit falschem Eintrag ist gültig, der Halter u. Fahrer ist nur verpflichtet, f. das Fhrzg. gültige Papiere zu besitzen bzw. mitzuführen, nirgends steht, dass er für die Richtigkeit der Einträge verantwortlich ist. Richi
Danke Richi, genau so würde ich es auch sehen :) ... und würde mich - falls notwendig - mit dem Argument zur Wehr setzen. und übrigens, Lancelot......
Das Bußgeld kriegst Du sowieso nicht, wenn überhaupt mußt Du das bezahlen. :wink: Mani |
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