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Generelle Go-Box-Pflicht in Österreich ?


Gast am 31 Mai 2005 09:26:48

Hallo an die Spezialisten,
sorry, falls ich was übersehen habe und hier nun zum x-ten Male angefragt/behandelt wird, aber uns fiel nun auf, daß neuerdings überall an den Grenzübergängen von/nach A Go-Box-Registrierungsanlagen (oder wie heißt das wohl, ich meine die Gestänge, die über die Straßen gespannt sind, an denen dann die Dinger angebracht sind, die die Go-Box zum Piepsen - und den Geldbeutel zum Schmelzen - bringen) installiert wurden, auch an Bundesstraßen (z.B. in Brenner oder auch Scharnitz). Ist es nun so, daß man als Über-3,5-to. IMMER eine Go-Box an Bord haben muß, womit man dann quasi bei Einfahrt ins Land registriert wird - wenn auch keine Abbuchung fällig wird - oder ist das evtl. eine vorausschauende Maßnahme, da A vielleicht plant, Maut auch auf Landstraßen für Lkws über 3,5 to. einzuführen?
Nachdem wir, trotz mehrfacher Transfers jährlich durch A, immer noch ohne Go-Box unterwegs sind und uns eine solche auch nicht anschaffen wollen, sind wir sehr verunsichert. Strafe zahlen wg. Fehlens eines solchen Teiles wollen wir verständlicherweise nämlich auch nicht ...
DANKE für Aufklärung!!

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Gast am 31 Mai 2005 09:46:21

Hallo Lira,
ja ihr müsst die Go Box installieren.

Schaue bei --> Link in der Registerkarte Maut nach.
Die Box anbringen ist nicht schwer. Sie behält auch ihre Gültigkeit
bezogen auf das Nummernschild eures Womo, also Auto wechseln ist
nicht. Strafen folgen sicher auf nichtanbringung, findest du vielleich beim Adac.

Gast am 31 Mai 2005 14:30:21

Also ich sehe das mit der Go-Box, auch nach Studium der asfinag Seite, etwas anders.

Die Go-Box ist erforderlich, um u.a. mit WoMo über 3,5 to die kilometerabhängige Maut auf dem "hochrangigen österreichischen Straßennetz" zu zahlen. Diese Netz wird im Internet auch näher dargestellt.

Solange ich mich nicht auf diesem Netz bewege, muss ich auch keine Maut bezahlen und benötige daher auch keine Go-Box.

Einen Hinweis das diese vorsorglich einzubauen ist habe ich nirgends gefunden.

Was mir noch einfällt. Je nachdem mit welchem Ziel der Trasfer durch Österreich erfolgt, kann der Weg über die Schweiz, trotz oder gerade wegen der Schwerrlastabgabe, günstiger sein. Hierzu gibt es bereits Ausführungen im Forum.

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dokabastler am 31 Mai 2005 14:56:32

Letzteres kann ich (aus 2. hand) bestätigen.

Ein Niessmann+Bischoff-Fahrer (über 3,5 to) hat mir vor 4 Wochen in der Wachau in Österreich erzählt, daß er auf Landstraßen quasi rund um Österreich fährt- ohne GO-Box.....um sicherzugehen ob er das ohe Strafe kann war er eben vor unserem Gespräch extra noch irgendwo bei der Polizei die Ihm das bestätigte

günter

Ulrike M. am 31 Mai 2005 15:46:00

Ein an alle an Österreich,

ich lese hier schon seit einiger Zeit mit. Da wir auch mit einem Fahrzeug über 3,5 t unterwegs sind, möchte ich eine Antwort nicht vorenthalten.

Die von lira gesichteten "Gestänge" an Landstraßen dienen der Abbuchung der Öko-Punkte, die im rein kommerziellen Verkehr durch Österreich fällig werden und haben uns WoMo-fahrer nicht zu interessieren. :)
Die GO-Box muss auf allen höherrangigen Straßen verwendet werden (siehe asfinag-Seite). Das sind nicht nur die bekannten Autobahnen sondern auch die meisten Schnellstraßen. An der Auffahrt zu diesen Straßen findet sich immer ein entsprechender Hinweis.
Fahrverbote, die auf der Tafel ein LKW-Symbol zeigen, gelten in Österreich nicht für Wohnmobile. Man kann also ohne weiteres auf Bundesstraßen, die ein LKW-Fahrverbot ziert (meist über 7,5 t) unterwegs sein. Anders ist es natürlich bei einem allgemeinen Fahrverbot für Fahrzeuge über 3,5 t (rundes Schild mit rotem Rand und 3,5 in der Mitte), das erlassen wurde, weil z.B. eine Brücke damit am Rand ihrer Tragfähigkeit ist - Hier dürfen natürlich auch WoMos nicht unterwegs sein.

Ich hoffe mich klar genug ausgedrückt und geholfen zu haben.

Mit freundlichen n,
Uli

dokabastler am 31 Mai 2005 19:01:35

Hallo Uli,

ich hab in der Wachau auf der Bundesstraße (weiß nicht wie das heißt bei Euch, halt die Landstraßen) ein verbotsschild roter Rand auf weißen Grund mit 3,5 to und LKW gesehen - ich nahme an, das dient dazu, daß der LKW-Verkehr (go-box) nicht auf die Landstraßen ausweicht....

Nachdfem was Du sagst, interessiert das Schild das Womo über 3,5 to dann auch nicht - sonst könnte viele ja gar nicht z.B. in die Wachau fahren.......gilt nur für "gewerblichen" LKW-Verkehr..oder??

günter

Ulrike M. am 31 Mai 2005 22:14:32

Hallo Günter,

dokabastler hat geschrieben:ein verbotsschild roter Rand auf weißen Grund mit 3,5 to und LKW gesehen - ich nehme an, das dient dazu, daß der LKW-Verkehr (go-box) nicht auf die Landstraßen ausweicht....


Du nimmst richtig an.

dokabastler hat geschrieben:Nachdem was Du sagst, interessiert das Schild das Womo über 3,5 to dann auch nicht - sonst könnte viele ja gar nicht z.B. in die Wachau fahren.......gilt nur für "gewerblichen" LKW-Verkehr..oder??


Es gilt für all jene, bei denen im österreichischen Zulassungsschein oder im deutschen Fahrzeugbrief als Fahrzeugart "Lastkraftwagen" eingetragen ist. Ob das "gewerblich" genutzt wird, interessiert keinen.

Freundliche ,
Uli

Gast am 01 Jun 2005 08:15:26

Hallo, ich danke euch allen herzlich für Eure Antworten, Ulrike m. trifft wohl mit dem Hinweis auf "Ökopunkte" den Nagel auf den Kopf. Wir waren nun nur sehr verunsichert und wollen auf keinen Fall irgendwelche Strafen zahlen, nur weil wir irgendwie was versemmelt hatten ...

Via Schweiz sind wir auch öfters unterwegs, was aber derzeit für mich als Klaustrophob im St.-Bernardino-Tunnel bis Ende 2006 durch die Renovierungen einigermaßen stressig ist, vor allem, wenn mitten im Tunnel der Verkehr angehalten wird und die Situation somit immer grauslicher - wenn's geht, erspart man sich das, da wir aber breiter als der auf 2,30 m beschränkte Pass sind, erübrigt sich diese Strecke noch bis Ende der Tunnel-Bauarbeiten.

Besagtes rundes 3,5-to-Lkw.-Verbotsschild findet sich auch beim Berg Isel bei der Auffahrt auf die Brenner-Bundesstraße, die wir aber seit Einführung der Lkw-Maut für Wohnmobile ständig (gerne) nutzen. Entsprechende Publizierungen, daß dieses Schild uns nicht betrifft - siehe pm, ADAC usw. - haben wir mitbekommen.

Fazit: Nachdem ich keine Lust habe, 5,00 EUR für die Go-Box und dann nochmal 45,00 Mindestaufladung zu erwerben, was somit eine Art "Eintrittspreis" ergibt, werden wir weiterhin fröhlich über Österreichs Landstraßen ohne schlechtes Gewissen düsen. Gäbe es die "leere" Go-Box zu 5,00 oder meinetwegen auch 10,00 EUR, hätten wir die sicher schon längst an die Windschutzscheibe gehängt ...

Nochmals dankeschön für Eure Mühe, auf Euch kann man sich wirklich verlassen!!!

Gast am 01 Jun 2005 08:17:52

Nachtrag zu eben:

Habe eben noch in meinen mail-Kasten geschaut, gestern mal eine mail an die Asfinag losgelassen und siehe da, heute diese Antwort gefunden.
Ergo: Alle Unklarheiten beseitigt - nun auch noch schriftlich!!!


Wenn Sie ausschließlich nur die Bundesstrassen in Österreich benützen benötigen Sie keine Go-Box. Für den Erwerb einer Go-Box bezahlen Sie eine Bearbeitungsgebühr von 5 Euro.Diese muss mit mindestens 50 Euro aufgeladen werden.Sollten Sie noch Fragen haben wenden Sie sich bitte
nochmals an mich.
mit freundlichen n

Ehrentraud Gerold
SKD-Kundendienst

ASFINAG MAUT SERVICE GMBH
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A-5020 Salzburg
kostenlose Hotline 00800 20 40 16 00
TEL +43 (0) 50108-15558
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[bitte keine Mailadressen posten]
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