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motorradtraeger
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Lastüberstand


pekr59 am 28 Feb 2011 17:48:05

Hallo, wer weiß, wie weit ( in cm ) eine Box auf dem hinteren Fahrradträger über die Stoßstange überstehen darf? :roll: :roll:

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Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

haasi am 28 Feb 2011 18:05:53

Hallo

ich gehe mal davon aus, dass du die Box nicht fest verschraubst...

dann dürfte dir das weiterhelfen...


§22 Ladung

(1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.

(2) Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4 m sein. Fahrzeuge, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, dürfen, wenn sie mit land- oder forstwirtschaflichen Erzeugnissen oder Arbeitsgeräten beladen sind, samt Ladung nicht breiter als 3 m sein. Sind sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen beladen, dürfen sie samt Ladung höher als 4 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,6 m sein.

(3) Die Ladung darf bis zu einer Höhe von 2,5 m nicht nach vorn über das Fahrzeug, bei Zügen über das ziehende Fahrzeug hinausragen. Im Übrigen darf der Ladungsüberstand nach vorn bis zu 50 cm über das Fahrzeug, bei Zügen bis zu 50 cm über das ziehende Fahrzeug betragen.

(4) Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,5 m hinausragen, jedoch bei Beförderung über eine Wegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 km bis zu 3 m; die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zurückgelegten Wegstrecken werden nicht berücksichtigt. Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht länger als 20,75 m sein. Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen durch mindestens

1.

eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne,
2.

ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder
3.

einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm.

Diese Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,5 m über der Fahrbahn angebracht werden. Wenn nötig (§ 17 Abs. 1), ist mindestens eine Leuchte mit rotem Licht an gleicher Stelle anzubringen, außerdem ein roter Rückstrahler nicht höher als 90 cm.

(5) Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußersten Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlußleuchten hinaus, so ist sie, wenn nötig (§ 17 Abs. 1), kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,5 m über der Fahrbahn nach vorn durch eine Leuchte mit weißem, nach hinten durch eine mit rotem Licht. Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht hinausragen.

pekr59 am 28 Feb 2011 18:38:09

Hallo Haasi, schönen Dank.
Verstehe ich das also richtig, wenn auf dem Fahradträger eine Box oder zb. die Hundegitter, ca. 75 cm nach hinten überstehen, brauche ich dies nicht besonders kenntlich zu machen. Was ist mit der Signaltafel Rot/Weiss?
aus Marl :roll: :roll:

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Arto am 28 Feb 2011 18:46:28

Hallo pekr59,

bitte vergiss nicht, das gilt nur für Deutschland! Sobald du über die Grenze fährst, musst du die jeweiligen Bestimmungen des Landes beachten.....also in Italien ganz anders wie in Spanien oder Frankreich......


Arto :)

carlos100 am 28 Feb 2011 18:49:05

Hi,
die Warntafeln muss man generell in Italien, Frankreich und Spanien montieren.

Aluminium Warntafel Italien. Für die Kennzeichnung von überhängenden Lasten, wie z. B. Fahrradträgern und anderen verlängernden Anbauten. Sehr ausgeprägter Rückstrahleffekt durch eine spezielle retroreflektierende Wabenfolie. Vorschrift in Italien 5 rote Querbalken (keine Zulassung in Spanien).

--> Link

.................Spanien nur 3 rote Querbalken...................

Link zum eBay Artikel

Viele

stegi am 28 Feb 2011 19:11:22

Hallole,
wir benutzen eine "Wendetafel" für I und E, somit muss nur eine Tafel mitgeführt werden, je nach Land wird die Tafel gedreht! Ist praktisch...
Stegi

claudius22 am 01 Mär 2011 12:05:46

Weiß jemand, ob die Freund im Süden und Westen eine ausziehbare Stoßstange akzeptieren? Ich habe eine große Heckbox auf mein Womo gestellt, die nicht über die Stoßstange hinausragt. Muss die Stoßstange aber 90 cm ausziehen. Das ganze sieht deutlich selbstgebastelt aus.
Viele
Claudius

mircolino am 01 Mär 2011 15:22:25

stegi hat geschrieben:Hallole,
wir benutzen eine "Wendetafel" für I und E, somit muss nur eine Tafel mitgeführt werden, je nach Land wird die Tafel gedreht! Ist praktisch...
Stegi


Hallo Stegi!
Wo kann man denn so eine bekommen?
Kenne nur die "einzelne" Variante.

vielen Dank &
Mirco

Lancelot am 01 Mär 2011 15:29:59

claudius22 hat geschrieben:Weiß jemand, ob die Freund im Süden und Westen eine ausziehbare Stoßstange akzeptieren?


Müssen die ... :razz:

... FALLS diese in Deine Fahrzeugpapiere eingetragen ist. Da steht dann (bei uns: unten im Ausnahmentext) "zul. Gesamtlänge bis 7850mm bei ausgezogener Heckstoßstange".

Für alles innerhalb dieser Länge brauchst Du keine Warntafel, darüberhinaus aber sehr wohl ...

stegi am 01 Mär 2011 18:39:06

Hallole, Madlenundmirco und die anderen,
habe bei Tante Gugel nachgesucht und dann eine Klebefolie für E gefunden, die ich einfach auf die Rückseite einer I-Tafel klebte. Guck mal unter WARNTAFELSHOP in Schwabmünchen. Viel Erfolg
Stegi

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