Hallo, bin brandneu hier, wenn ich jedoch das bisher zum Thema Benutzung Gastankflasche gesagte richtig verstanden habe, ist die Benutzung auch in Deutschland erlaubt, nur die eigenständige Befüllung nicht (mit der Witz an der Sache): richtig?
Nun meine eigentliche Frage: Was sagt denn der Gasprüfer (und/oder auch der TÜV?) zum festen Außenfüllanschluß für LPG am Fahrzeug, wie von verschieden alten Hasen beschrieben? Dessen Zweck ist ja wohl allzu offensichtlich.

