Hallo zusammen,
wollt mal gerne Eure Meinung zu fogendem Fall hören.
Unser Womo, Erstzulassung 4/2010 3,5 t Tüv laut Kfz Schein 4/ 2013 logisch...
4/ 2010 Zusatzluftfedern eingebaut, aufgelastet auf 4,25 t, bei Zulassungsstelle eintragen lassen, neuen Kfz Schein bekommen alles ok.
Jetzt hab ich mich mit einem Bekannten über eine Auflastung an seinem
Womo unterhalten und er sagt,dann müsste er halt die Nachteile wie
Lkw Überholverbot, Tüv usw. in kauf nehmen. Als ich TÜV hörte hat es bei
mir geklingelt. Tatsächlich auf meinem Womo ist immer noch Tüv bis 4/2013, was ja jetzt 4/ 2012 sein müsste.
Frage: Wie ist in diesem Fall die rechtliche Seite ? so lassen, ändern ?
Natürlich ist das prob. mit der nächsten TÜV Prüfung eh erledigt, aber
die Fage ist, kann ich bei einer Kontrolle Probleme bekommen, oder ist
der Eintrag im Schein maßgebend ?
Liebe aus dem Nordschwarzwald
von Gisela und Herbert

