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Tüv Termin


herab55 am 06 Apr 2011 19:56:53

Hallo zusammen,

wollt mal gerne Eure Meinung zu fogendem Fall hören.
Unser Womo, Erstzulassung 4/2010 3,5 t Tüv laut Kfz Schein 4/ 2013 logisch...
4/ 2010 Zusatzluftfedern eingebaut, aufgelastet auf 4,25 t, bei Zulassungsstelle eintragen lassen, neuen Kfz Schein bekommen alles ok.
Jetzt hab ich mich mit einem Bekannten über eine Auflastung an seinem
Womo unterhalten und er sagt,dann müsste er halt die Nachteile wie
Lkw Überholverbot, Tüv usw. in kauf nehmen. Als ich TÜV hörte hat es bei
mir geklingelt. Tatsächlich auf meinem Womo ist immer noch Tüv bis 4/2013, was ja jetzt 4/ 2012 sein müsste.
Frage: Wie ist in diesem Fall die rechtliche Seite ? so lassen, ändern ?
Natürlich ist das prob. mit der nächsten TÜV Prüfung eh erledigt, aber
die Fage ist, kann ich bei einer Kontrolle Probleme bekommen, oder ist
der Eintrag im Schein maßgebend ?

Liebe aus dem Nordschwarzwald
von Gisela und Herbert

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silverdawn am 06 Apr 2011 20:12:16

Hallo Gisela und Herbert,

ihr müsst euch keine Gedanken machen, auch bei einem Neufahrzeug über 3,5t sind die ersten 6 Jahre im 2 Jahresabstand die TÜV Termine !

Herzliche aus Mainz
Harald

herab55 am 07 Apr 2011 10:39:22

Hallo Harald,

die zweijährige Fälligkeit in den ersten 6 Jahren ist mir schon klar.
Es geht mir bei meiner Frage eigentlich um das jetzt eingetragene
dritte Jahr, oder bekomme ich bei Neuzulassung auch bei über 3,5 t
einmalig 3 Jahre TÜV ?

Liebe aus dem Nordschwarzwald

von Gisela und Herbert

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andwein am 07 Apr 2011 11:02:42

herab55 hat geschrieben:Hallo Harald,
die zweijährige Fälligkeit in den ersten 6 Jahren ist mir schon klar.
Es geht mir bei meiner Frage eigentlich um das jetzt eingetragene
dritte Jahr, oder bekomme ich bei Neuzulassung auch bei über 3,5 t
einmalig 3 Jahre TÜV ?
Liebe aus dem Nordschwarzwald
von Gisela und Herbert

Die komplette Antwort (hoffentlich):
TÜV für Wohnmobile: Die technische Hauptuntersuchung für Wohnmobile besteht seit 1.1.2010 aus der Gasprüfung, der Abgasuntersuchung (AU) und der Hauptuntersuchung (HU).

Zur Hauptuntersuchung benötigen Sie den Kfz-Schein oder die Zulassungsbescheinigung Teil 1. Die bestandene HU und der nächste Termin wird mit einer runden Plakette auf dem hinteren Nummernschild dokumentiert und in den Papieren eingetragen.
Für die AU gibt es zwei Verfahren: Bei Fahrzeuge, die vor dem 1.4.2006 zugelassen wurden werden verschiedene Werte des Abgases bei verschiedenen Drehzahlen gemessen und protokolliert. Bei Fahrzeugen, die nach dem 1.4.2006 zugelassen wurden und ein On-Bord-Diagnose-System (OBD) haben, werden nur die Abgasdaten ausgelesen und geprüft.
Die Gasprüfung ist seit 1.4.2006 Voraussetzung für die HU und muss zwei jährig durchgeführt werden.

Neufahrzeuge (PKW und Womos bis 3,5t zGM) müssen 36 Monate nach der Erstzulassung zum ersten Mal zur HU, danach alle 24 Monate.
Fahrzeuge mit 3,5t bis 7,5t zGM müssen in den ersten sechs Jahren nach der Erstzulassung alle 24 Monate zur HU, ab dem siebten Jahr müssen sie alle 12 Monate vorgeführt werden.
Fahrzeuge mit über 7,5t zGM müssen alle 12 Monate vorgeführt werden.
Anhänger, ungebremste oder bis zu 7,5t (inklusive Wohnanhänger), werden wie PKW oder Womos bis zu 3,5t zGM behandelt.
Wohnmobile, die vermietet werden, müssen ab Erstzulassung alle 12 Monate vorgeführt werden.
Andreas

brawo1 am 07 Apr 2011 21:28:51

herab55 hat geschrieben:Frage: Wie ist in diesem Fall die rechtliche Seite ? so lassen, ändern ?
Natürlich ist das prob. mit der nächsten TÜV Prüfung eh erledigt, aber
die Fage ist, kann ich bei einer Kontrolle Probleme bekommen, oder ist
der Eintrag im Schein maßgebend ?

Liebe aus dem Nordschwarzwald
von Gisela und Herbert


Deswegen würde ich mir nicht die geringsten Gedanken machen. Würde 2013 wieder zum TÜV und damit hat es sich.

Kann mir auch nicht vorstellen, dass du bei einer evtl. Kontrolle Probleme bekommen könntest. Dein Papperl ist auf dem Kennzeichen und im Fzg-Schein ist die Sache dokumentiert.

Wenn du natürlich bis 2013 ein schlechtes Gewissen hast, musst du halt zum TÜV, damit du wieder ruhig schlafen kannst. :ironie:

mandy am 08 Apr 2011 11:40:39

Hallo herab55,

zwischen dem 24. und 36. Monat ist das eine Gewissensfrage, wenn die
Zulassungsstelle das verschlafen hat, zu ändern.

Du bist aber auf der sicheren Seite wenn du das ändern lässt. Denn wenn du
erst nach 36 Monaten zum TÜV gehst, bekommst du den TÜV-Stempel nur noch für ein Jahr, denn du hast ja schon 12 Monate überzogen.

Ausserdem heisst es rechtlich: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

Mandy

brawo1 am 08 Apr 2011 13:45:19

mandy hat geschrieben:Denn wenn du erst nach 36 Monaten zum TÜV gehst, bekommst du den TÜV-Stempel nur noch für ein Jahr, denn du hast ja schon 12 Monate überzogen.

Ausserdem heisst es rechtlich: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

Mandy


Ich denke mal, dass dies nicht stimmt. Wenn du nach drei Jahren zum TÜV gehst, wirst du deine 2 Jahre bekommen.

Und gegen was soll verstoßen worden sein? Die Papiere und die Plakette sind in Ordnung und nur das interessiert einen Polizeibeamten.

oberstdorfer am 08 Apr 2011 14:22:04

Ich würde halt mal beim TÜV anrufen und fragen wie es sich in diesem besonderen Fall verhält. Aber ohne Angabe von Personalien oder Kennzeichen. :D

herab55 am 10 Apr 2011 20:27:24

Hallo zusammen,

danke für Eure Meinungen und Hinweise. Bin jetzt allerdings
immer noch unsicher.

Jürgen, ich glaube ich werde Deinem Rat folgen und einfach
mal beim Tüv nachfragen.

Liebe aus dem Nordschwarzwald

von Gisela und Herbert

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