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Garantie / Kulanz ab welchem Datum?


wocaraft am 10 Apr 2011 15:40:15

Eine Frage in die Runde:

Unser Womo wurde am 15. 04. 2009 das erste Mal, Neu mit 0 Km für den Straßenverkehr zugelassen.
Nach 37 tkm hat der Differenzdrucksensor seinen Dienst quittiert, der Motor hat erheblich an Leistung verloren und wir mussten in die VW - Werkstatt.
Bei der Auftragserteilung wurde mir gesagt, dass die Reparatur für mich kostenlos ist, da die Reparatur noch innerhalb der Garantiezeit sei.
Gleichzeitig wurde mir, mit einem Augenzwinkern, mitgeteilt, dass auch der Turbolader ersetzt werden würde. Aber alles würde ja unter die Garantie laufen und mich nichts kosten.
Gestern habe ich eine Rechnung für die Reparatur - Differenzdrucksensor - plus Teile in Höhe von 68,79 Euro bekommen. In dieser Rechnung ist in Höhe von 39,77 Euro ein Gewährung /Kulanz enthalten.

Und in dieser Rechnung steht, als Zulassungsdatum der 23.05.2008
Nach den Unterlagen die ich beim Kauf vom WOMO - Händler bekommen habe, hat VW das Fahrzeug am 23. 05. 2008 an Westfalia geliefert. Westfalia hat das Fahrzeug zum Womo umgebaut und an unseren Händler ausgeliefert.

Jetzt meine Fragen:

Muss ich mich als Kunde damit zufriedengeben,
dass VW auf dem Standpunkt steht, dass das Fahrzeug mit der Übergabe an Westfalia für die Garantie/ Kulanz die Erstzulassung vom 23. 05. 2008 zugrunde legt und mir die Garantie verweigert?
Oder beginnt mit dem 15. 04. 2009 der Erstzulassung, die Laufzeit der Garantie?
Wie verhalten sie die anderen Fahrzeugherstellern in so einem Fall?

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A 800 am 10 Apr 2011 15:44:31

Wir mußten damals unserem Händler eine Kopie des Fahrzeugbriefes geben, damit er dem Werk das Erstzulassungsdatum mitteilen kann.

Somit hat für uns die Garantie mit dem Tage der Erstzulassung begonnen und nicht wann der Fahrzeughändler das Chaussie an den Aufbauhersteller übergibt.

Frag mal deinen Händler, ob er nicht das Datum der Erstzulassung an VW gemeldet hat. Wenn nicht, wäre es sehr traurig und zeugt von schlechter Beratung.

raribay am 10 Apr 2011 15:52:31

Unser Händler hat am Tag der Erstzulassung (01.03.2011) den Aufbauhersteller (N+B) und den Fahrzeughersteller (Fiat) mittels Kopie des Zulassungsbescheinigung über den Verkauf an den Endkunden benachrichtigt. Somit läuft die Garantie ab 03/2011

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Gast am 10 Apr 2011 17:00:56

Eigendlich gibt es auch einen Garantieschein, da steht es drauf. Bei meinem Hymer läuft die Garantie erst ab Erstzulassung.

hajueneu am 28 Apr 2011 13:27:01

Hi,
ich habe bei Fiat nachgefragt - die Antwort hat sehr lange gedauert - ab wann die Garantie läuft:
Zeitpunkt der Auslieferung an den Womohersteller oder
Erstzulassung
Klare Antwort von Fiat: Tag der Erstzulassung ist Beginn der Fiat-Garantie.
Ich weiss aber, dass manche Hersteller kleinlich damit umgehen, z.B. kann es ja sein, dass der Womohersteller nach Fertigung des Aufbaus dieses an einen Händler liefert und es dort steht vielleicht sogar ein Jahr oder zwei Jahre. Dann wäre bei zwei Jahren im Grunde die Garantie eines Erwerbers gegenüber dem Hersteller (z.B. Fiat) erloschen, es gäbe nur Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer, die natürlich weniger wert sind.
hajue

Trollo am 28 Apr 2011 14:46:34

Moin,

Garantie beginnt ab dem Tag der Erstzulassung. Dein Händler muss dies an den Hersteller melden.

Das hat er wohl versäumt (passiert leider häufiger).

Ich rate Dir, mit ihm Kontakt aufzunehmen. Er kann das nachmelden, Garantiebeginn wird korrigiert.

Kannst auch versuchen, das mit VW bzw. Deinem VW Händler direkt zu regeln. Du kannst ja den Tag der Erstzulassung belegen.

+ viel Glück
Trollo

brainless am 05 Mai 2011 13:33:00

Trollo hat geschrieben:Moin,

Garantie beginnt ab dem Tag der Erstzulassung. Dein Händler muss dies an den Hersteller melden.

Das hat er wohl versäumt (passiert leider häufiger).

Ich rate Dir, mit ihm Kontakt aufzunehmen. Er kann das nachmelden, Garantiebeginn wird korrigiert.

Kannst auch versuchen, das mit VW bzw. Deinem VW Händler direkt zu regeln. Du kannst ja den Tag der Erstzulassung belegen.

+ viel Glück
Trollo




Der Händler muß überhaupt nix melden. Wo soll das stehen??
Es wäre ein Faktum für selbstverständlichen Service, wenn er es täte - aber nicht mehr.
Da aber die meisten Händler den Kunden ignorieren, sobald er gezahlt hat, handelt man besser selbst.
Am besten fährt, wer sofort nach Erstzulassung einen Händler der Marke aufsucht, die den "Unterbau" (i.d.R. Fahrgestell und Triebkopf) produziert hat.
Hier wird anhand der Zulassung veranlasst, daß werksseitig die Daten für Garantiebeginn und -dauer korrigiert werden.
Man sollte nach etwa 14 Tagen diesen Händler erneut aufsuchen, um sich die erfolgreiche Korrektur schriftlich bestätigen zu lassen.

Aber nicht vergessen: An der Gewährleistungspflicht des Verkäufers (Wohnmobilhändler) ändert sich rein garnichts. Er ist immer der erste Ansprechpartner,


brainless :wink:

maxe am 05 Mai 2011 13:45:54

Wichtig finde ich auch, die Garantie erlischt an dem Tag von der Erstzulassung nach 2 Jahren und nicht in dem Monat.
z.B. ist das Fahrzeug am 6. eines Monats zugelassen, endet die Garantie auch am 6. , so ist es bei uns gewesen.

raribay am 05 Mai 2011 13:49:17

@brainless
Unser Händler hat am Tag der Erstzulassung (01.03.2011) den Aufbauhersteller (N+B) und den Fahrzeughersteller (Fiat) mittels Kopie des Zulassungsbescheinigung über den Verkauf an den Endkunden benachrichtigt.

Nach Aussage meines Händlers ist dieser verpflichtet den Verkauf des Womo sowohl an den Aufbauhersteller als auch an den Fahrzeughersteller z.B. Fiat zu melden. Ich bekam ca. 14 Tage nach Anmeldung von Fiat mein Garantieheft zugesandt.

brainless am 05 Mai 2011 14:11:14

@ raribay:

Nach Aussage meines Händlers ist dieser verpflichtet den Verkauf des Womo................


Deswegen fragte ich ja: Wo soll das stehen?
Eine justiziable Verpflichtung des Händlers zur Meldung gibt es nicht,


brainless :wink:

raribay am 05 Mai 2011 14:32:36

brainless hat geschrieben:@ raribay:

Nach Aussage meines Händlers ist dieser verpflichtet den Verkauf des Womo................


Deswegen fragte ich ja: Wo soll das stehen?
Eine justiziable Verpflichtung des Händlers zur Meldung gibt es nicht,


brainless :wink:

@brainless
Am besten fährt, wer sofort nach Erstzulassung einen Händler der Marke aufsucht, die den "Unterbau" (i.d.R. Fahrgestell und Triebkopf) produziert hat.
Hier wird anhand der Zulassung veranlasst, daß werksseitig die Daten für Garantiebeginn und -dauer korrigiert werden.
Man sollte nach etwa 14 Tagen diesen Händler erneut aufsuchen, um sich die erfolgreiche Korrektur schriftlich bestätigen zu lassen.

Warum soll ich mir die Mühe machen und irgend einen (Fiat) Händler aufsuchen und die Auslieferung der Garantieunterlagen beantragen, wenn es auf o.g. Weg einfacher geht.
Auf die Frage ob die Verpflichtung vom Händler irgendwo schriftlich steht, kann ich dir keine Antwort geben.

mueckenstuermer am 05 Mai 2011 15:11:49

Da die Garantie etwas Freiwilliges ist, was kein Hersteller schuldet kommt es allein darauf an, was in den speziellen Garantiebedingungen tatsächlich drinsteht.

m.

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