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Schnelle Hilfe


pustewind am 18 Apr 2011 08:22:16

Moin Moin,

es ist was passiert- ein befreundetes Ehepaar hat sich zum ersten mal ein nagelneues Womo ausgeliehen. Ich hab beim Tanken nicht rübergeschaut, doch es ist passiert- Er hat Diesel in den Frischwassertank gefüllt- randvoll mit ca 50 l!

So und jetzt? Hab noch nicht weiter im forum geschaut-Sorry- ich will ihn aber zum Verleiher begleiten- was machen wir? Wasserhähne wurden nicht bedient- geht spülen, zahlt Haftpflicht? (Ich denke nein)

etc. etc.



Pustewind

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iceman14 am 18 Apr 2011 08:42:47

Moin, Moin,

Logischerweise erst mal den Diesel schnellstmöglich aus dem Wassertank (nur über den Haupablass im Boden des Wassertanks). Auf gar keinen Fall die Wasserhähne einschalten. Aufpassen, dass die Druckwasserpumpe nicht anspringt (Schalter für Wasser ausschalten).
Wenn noch kein Diesel in die Wasserleitungen und die Pumpe gelangt sind, kannst Du versuchen mit handelsüblichem Haushaltsreriniger und einer Bürste den Wassertank mehrfach durch die Wartungsöffnung zu reinigen und zu spülen. Der Vermieter des Mobils muß auf jeden Fall informiert werden. Normalerweise greift bei einem Mietmobil die Vollkaskoversicherung, die Selbstbeteiligung wirst du aber gegebenenfalls zahlen müssen - Mietvertrag genau durchlesen.

Hier im Forum gibt es noch jede Menge Guter Tips zum Reinigen des Wassertanks, wenn man versehentlich Diesel eingefüllt hat - versuchs mal über die Suchfunktion.

Bluesharp am 18 Apr 2011 08:47:24

Ach du Heimatland..das ist ja der Obergau

Haftplicht zahlt da nicht...mit viel Glück vielleicht die Kasko, sofern abgeschlossen.

Wie das technisch repariert wird, weiß ich nicht..sicherlich abpumpen..und eigentlich müsste der Tank auch gewechselt werden..ich würde den nicht mehr haben wollen, wenn es mein Womo wäre. Auf jeden Fall würde ich jetzt nicht den Wasserhahn öffnen und versuchen, das so rauszulassen.

Fahrt zum Verleiher, schildert ihm die Sache und fangt bloß nich an, in Eigeninitiative zu versuchen, was zu reparieren

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klink_bks am 18 Apr 2011 08:50:08

:D Ich wuerde mal vermuten und anraten ! :D

Diesel also schon mal ablassen und auffangen,
Auf keinen Fall einen Wasserhahn oeffnen oder eine Wasserpumpe laufen lassen.

Der Tank wird auf jeden Fall zu erneuern sein, aber die Leitungen und Schlaeuche kann man lassen.

Das Mobil selber wird sicherlich noch monatelnag nach Diesel riechen. Viel mehr kann man nicht tun.


Achim

kontrakatze am 18 Apr 2011 09:02:58

Einem Bekannten ist das auch schonmal passiert.

Diesel ist leichter als Wasser, daher würde ich versuchen durch die Reinigungsklappe des Wassertanks mit einem Schlauch den großen Teil des Diesel von oben abzusaugen (wenn noch Wasser im Tank war). Dann ist die Wahrscheinlichkeit, dass andere Teile des Wassersystems in Mitleidenschaft gezogen werden sehr gering.

Wenn du Glück hast, lässt sich der Tank Reinigen (so bei meinem Bekannten). Die Pumpe müsste aus Sicherheitsgründen getauscht werden, da man sie nicht gut reinigen kann.

Auf keinen Fall würde ich das Wasser nach unten ablassen. Dann verteilt sich der Diesel fein im ganzen Tank, im Abfluss, am Unterboden des Autos und weil es oft Streut beim Auslassen, auch auf der Straße.

,
Stephan

Haikumsai am 18 Apr 2011 09:15:57

Auf gar keinen Fall selber etwas unternehmen, verbergen könnt ihr dieses Missgeschich sowieso nicht, sondern nur schlimmer machen.

Sofort dem Vermieter melden und das Auto wieder abgeben, ziemlich sicher ist die Kaution bzw. / und die Selbstbeteiligung weg.

Arto am 18 Apr 2011 11:58:22

die Vollkasko zahlt hier nicht. Nur bei einem Unfall mit plötzlich von außen wirkender Gewalt.......das ist wohl hier nicht erfüllt. Möglicherweise über die Privathaftpflicht, aber die hat auch unzählige Klauseln bei geliehenen Sachen....

Ich denke das wird schwierig, das ganze über die Versicherung abzurechnen, wenn im Mietvertrag nichts geeignetes mit abgeschlossen wurde....

Arto

Haikumsai am 18 Apr 2011 12:07:58

Arto hat geschrieben:Möglicherweise über die Privathaftpflicht, aber die hat auch unzählige Klauseln bei geliehenen Sachen....

Arto


Haftpflicht übernimmt keine Haftung für schäden an geliehenen Objekten.

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