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Rückgaberecht im Brandfall?


klaus755 am 02 Mai 2011 12:16:27

Hallo,
habe im Nov. 2009 einen neuen Hymer gekauft. War in dieser Zeit mindestens 1mal im Monat zur Mängelbeseitigung.
In der Nacht vom 30.4. auf den 1.5. haben meine Frau und ich einen sehr guten Schutzengel gehabt. Der Lautsprecher in der Fahrertür brannte. Wir waren schon im Bett und nur meiner Frau ist es zu verdanken das wir noch leben. Sie hat einen Geruch bemerkt und ließ sich auch nicht von mir abhalten doch nochmal aufzustehen, Gott sei dank. Der Lautsprecher war schon total ausgebrannt und nachdem ich einen 20 l Wasserkanister drüber gekippt habe war das Feuer aus, meine Finger verbrannt und der Wagen voll Rauch.
Nun meine Frage: Meine Frau setzt aus Angst keinen Fuß mehr in dieses Fahrzeug, muß Hymer es zurück nehmen?

Danke schon mal für eure Antworten
klaus755

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markgraefin am 02 Mai 2011 12:29:58

klaus755 hat geschrieben:Hallo,
habe im Nov. 2009 einen neuen Hymer gekauft. War in dieser Zeit mindestens 1mal im Monat zur Mängelbeseitigung.
In der Nacht vom 30.4. auf den 1.5. haben meine Frau und ich einen sehr guten Schutzengel gehabt. Der Lautsprecher in der Fahrertür brannte. Wir waren schon im Bett und nur meiner Frau ist es zu verdanken das wir noch leben. Sie hat einen Geruch bemerkt und ließ sich auch nicht von mir abhalten doch nochmal aufzustehen, Gott sei dank. Der Lautsprecher war schon total ausgebrannt und nachdem ich einen 20 l Wasserkanister drüber gekippt habe war das Feuer aus, meine Finger verbrannt und der Wagen voll Rauch.
Nun meine Frage: Meine Frau setzt aus Angst keinen Fuß mehr in dieses Fahrzeug, muß Hymer es zurück nehmen?

Danke schon mal für eure Antworten
klaus755


Oh Mensch, Klaus,
das ist heftig und ich verstehe deine Frau sehr gut.

Ich fürchte, Hymer wird das Auto nicht zurücknehmen müssen, aber vielleicht lassen sie sich auf eine Wandlung ein.
Aber hat der lautsprecher in der Tür überhaupt was mit Hymer zu tun? Ist das nicht eher Fahrzeugsache?
Tut mir leid, ich weiß nicht, ob Fahrzeug UND Aufbau identisch sind.

Auf jeden Fall solltest du, wenn du Mitglied bist, den ADAC einschalten.

Egal, wie auch immer, ich wünsche dir ganz viel Glück.

Markgräfin

BernhardK am 02 Mai 2011 13:09:45

Hallo !

Mit Rückgabe an Hymer wird nicht so einfach sein. Die Lautsprecher sind in der Regel Bestand des Fahrzeugs und haben mit Hymer nichts zu tun. Es wird dann auch geprüft, ob alles noch im Originalzustand ist oder ob jemand an den Lautsprechern von 2009 bis jetzt gebastelt hat. Es wird wohl auch nicht an den Lautsprechern liegen sondern vmtl. an der Endstufe vom Radio. So einen ähnlichen Fall hatte ich zu Hause in meiner Wohnung. Also mit Rückgabe an Hymer wird wohl nichts.

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Gast am 02 Mai 2011 14:29:30

Hallo,

Wandlung (Rückgabe)wird es wohl nicht geben, aber eventuell kann man sich mit dem Händler auf einen Tausch mit Wertausgleich auf ein anderes Fahrzeug einigen!
Auf jeden Fall dürfte das aber noch in der Gewährleistung liegen und da ist auch der Händler für Folgeschäden haftbar. In dem Fall wäre es die eventuelle Verseuchung durch Rauchpartikel, Brand- und Löschschäden im Fahrzeug!
Das kann bedeuten, das Fahrzeug den ökonomischen Tod erlitten hat. Das heißt, das die Kosten für die Schadensbehebung den "Restwert" des Womos übersteigen.

Erst mal beim Händler reklamieren und über Möglichkeiten diekuttieren, ehe man mit dem Answalt oder dergleichen droht!
Auf jeden Fall würde ich auf ein rauchfreies Womo bestehen. Leider ist die Vorrausstzung aber, ihr seid Nichtraucher!

Jörg

mueckenstuermer am 02 Mai 2011 16:00:18

Zunächst einmal müßte nachgewiesen werden, dass der Mangel, der zum Brand führte, bei der Übergabe der Sache in 2009 schon latent vorhanden war. Beweislast liegt nach mehr als 6 Monaten bei Euch. Ihr müßt also alles daran setzen, dass dieser Nachweis noch geführt werden kann. Also alles so lassen, wie es ist und Gutachter holen.

m.

Gast am 02 Mai 2011 16:35:38

So wie ich das sehe ist auf jeden Fall GARANTIE auf dem Fahrzeug, d.h. es wird kostenlos repariert. Weiterführende Forderungen nach Rücknahme des Fahrzeugs kann ich so oder so nicht erkennen.

Du könntest also das Fahrzeug nur kostenlose für Dich reparieren lassen, die Herstellergarantie müsste dies abdecken und es verkaufen.

Selbst wenn - rein fiktiv betrachtet - der Hersteller es zurück nehmen müsste, würde Dir ein Wertausgleich oder wie das heißt zu Last fallen. Du musst also für die biherige Nutzung kräftige Abschläge hinnehmen, dass wird fürchte ich auch nicht günstiger.

Begutachten lassen heißt Geld ausgeben, leider verstehe ich "Mückenstürmers" Rat nicht, auch wenn ich weiß das er Anwalt ist. Denn wenn Hymer bereit ist das Fahrzeug kostenfrei zu reparieren, dass setze ich voraus, bleibt der Eigentümer auf den Gutachterkosten sitzen.

Leider kann alles in Brand geraten wie der Eigentümer der selbst Elektriker ist sicherlich weiß, soll nicht aber kann. Ein abgedecktes Netzteil mit einer hingeworfenen Wolldecke abgedeckt udn wärmeisoliert wird irgendwann brennen.

Sicherlich wirst Du nicht beweisen können, dass Du die Lautsprechen nicht mit einer dummerweise dorthingeschobenen Wolldecke abgedeckt hast - oder ?

mueckenstuermer am 02 Mai 2011 16:54:19

UlrichS hat geschrieben:So wie ich das sehe ist auf jeden Fall GARANTIE auf dem Fahrzeug, d.h. es wird kostenlos repariert.


Was soll das für eine Garantie sein? Ich kenne keine Hymer-Garantie, die sich auf Laursprecherdefekte beziehen könnte!? Bin nicht neugiereig, möchte aber alles wissen. Also, seit wann gibt Hymer eine vollumfassende Herstellergarantie auf alle Bauteile, so wie Audi, VW oder Mercedes?

Ich kennen KEINEN Womohersteller, der so viel Vertrauen zu seinen eigenen Fahrzeugen hat. Keinen!

m.

Übrigens: Hymer gibt noch nicht einmal eine eigene Dichtigkeitsgarantie. Da steht im Kleingedruckten sinngemäß: "Der Händler garantiert die Dichtigkeit. Für Folgeschäden wird nicht gehaftet." Wenn einer was Neueres oder Besseres von Hymer findet, immer her damit.

Gast am 02 Mai 2011 17:05:15

Hmm, bin überrascht. Mein Hymer Händler der uns das Fahrzeug verkauft hat, sagte uns das alles was am Fahrzeug innerhalb 2 Jahre nach Erstzulassung kaputt geht und nicht durch uns kaputt gemacht wurde kostenlos repariert wird.

Da müsste ich ja Strafantrag stellen, dass wäre ja Betrug.

mueckenstuermer am 02 Mai 2011 17:07:45

UlrichS hat geschrieben:Hmm, bin überrascht. Mein Hymer Händler der uns das Fahrzeug verkauft hat, sagte uns das alles was am Fahrzeug innerhalb 2 Jahre nach Erstzulassung kaputt geht und nicht durch uns kaputt gemacht wurde kostenlos repariert wird.

Da müsste ich ja Strafantrag stellen, dass wäre ja Betrug.


Kein Betrug. Garantie ist freiwillig und wird von Audi usw. gegeben, von Womoherstellern aber eben gerade nicht. Auc BMW gab bisher keine vollwertige Garantie, nur eine Verlängerung der Umkehr der Beweislast (nur mal als Beispiel, was so "abgeht").

Wenn der Händler so etwas verspricht, ist er nett. Den sollte man sich merken. Die Zusage sollte man dann aber möglichst schriftlich haben. Nach so einem Brand wird die Erinnerung an solche Versprechen schnell blass werden.

m.

klaus755 am 02 Mai 2011 17:18:45

UlrichS hat geschrieben:...

Leider kann alles in Brand geraten wie der Eigentümer der selbst Elektriker ist sicherlich weiß, soll nicht aber kann. Ein abgedecktes Netzteil mit einer hingeworfenen Wolldecke abgedeckt udn wärmeisoliert wird irgendwann brennen.

Sicherlich wirst Du nicht beweisen können, dass Du die Lautsprechen nicht mit einer dummerweise dorthingeschobenen Wolldecke abgedeckt hast - oder ?


Ich denke schon, dass Rückstände der Wolldecke am Brandherd zu finden wären.
Abgesehen davon habe wir grade von Hymer Bescheid bekommen und der Vorstand ist aufmerksam geworden und möchte von sich aus einen Gutachter einschalten.
Fahren jetzt auch nochmal zu Hymer hin.

Ich melde mich nochmal wenn es was neues gibt.

MfG Klaus

Gast am 02 Mai 2011 17:20:04

Das hat mich aber schockiert, nein er hat das nicht schriftlich gegeben sondern auf der Düsseldorfer Messe gesagt, als wir ihn nach dem Garantieumfang fragten.

Ich habe mich auf die Aussage verlassen.

Aber so oder so, ein Beweis das der Lautsprecher Mangelhaft war und dies schon bei der Übergabe dürfte unmöglich sein. Ein Brand kann auch durch Fehlbedienung entstehen ( Beispiel abdecken, Lautsprecher erwärmt sich und fängt schließlich Feuer )

Ich kann es mit meinem Gewissen nicht verantworten den Geschädigten Eigentümer zum Gutachter zu hetzen.

Als Elektriker müsste er eigendlich mehr zu dem Fall schreiben können, selbst beurteilen ob er einen Mangel sieht, der bereits bei der Übergabe vorhanden war. Ich schätze mal das man jetzt nur noch einen verbrannten Lautsprecherrest sieht.

Keine Aussicht auf Erfolg - sorry - so leid mir der Geschädigte tut. Er schmeißt nur gutes Geld hinterher.

Ich würde mich aber freuen wenn ich mich irre :(

Gast am 02 Mai 2011 18:10:28

Wenn ich mir dies hier --> Link , so durchlese, muss man aber schon Dipl. Ing. E-Technik sein, um nachzuweisen, dass das Erwärmen der Schwingspule zum Brand geführt hat. Eine übermäßige Erwärmung duch ein Dämm-Material, wie von Ullrich S zitiert (mit Decke abgedeckt?) läßt zumindest diese Abhandlung nicht wahrscheinlich erscheinen.

Also müsste der Geschädigte nachweisen, das beim normalen Radiohören die Schwingspule des betroffennen Lautsprechers sich bis zum Flammpunkt erhitzt hat. Dies dürfte schwierig bis unmöglich werden. Wenn Hymer doch schon reagiert hat, sollte man abwarten, was die so für einen Vorschlag machen. Ich denke, wir Interessierte werden vom TE über das Ergebnis ninformiert.

Gast am 03 Mai 2011 10:49:16

Hallo Mückenstürmer,

es könnte aber auch ein Fall von Produkthaftung vorliegen. Denn Produkte müssen laut Gesetz frei von bekannten Gefährdungen nach ihrem Gebrauch her sein. Soll dann ja heißen das durch bloßen Besitz und dem vorgeschriebenen Gebrauch keine wissentliche Gefahren ausgehen dürfen.
Und dies nach dem Stand der Technik des in den Verkehr bringens.

Da der Schaden ja (sehr wahrscheinlich) dann den Lautsprechern bzw. deren Endstufe zugeordnet werden kann und dies eigentlich durch spezielle Sicherungen verhindert werden muss/ soll, liegt die Beweislast schon beim Hersteller (bzw erst mal Händler). Denn der muss jetzt nachweisen, das der Besitzer schuldhaft gehandelt hatte!?
Dies betrifft natürlich erst mal auch auf die Gewährleistung zu! Die wäre für mich als Kunde aber die erste Wahl der Schadensbehebung, denn hier gibt es ja mehr Präzedensfälle, und bei der Produkthaftung ist von Natur aus der Wiederstand höher!

Oder sehe ich das falsch :?:

Jörg

mueckenstuermer am 03 Mai 2011 11:04:19

cojo hat geschrieben:Hallo Mückenstürmer,

es könnte aber auch ein Fall von Produkthaftung vorliegen. Denn Produkte müssen laut Gesetz frei von bekannten Gefährdungen nach ihrem Gebrauch her sein. Soll dann ja heißen das durch bloßen Besitz und dem vorgeschriebenen Gebrauch keine wissentliche Gefahren ausgehen dürfen.
Und dies nach dem Stand der Technik des in den Verkehr bringens.

Da der Schaden ja (sehr wahrscheinlich) dann den Lautsprechern bzw. deren Endstufe zugeordnet werden kann und dies eigentlich durch spezielle Sicherungen verhindert werden muss/ soll, liegt die Beweislast schon beim Hersteller (bzw erst mal Händler). Denn der muss jetzt nachweisen, das der Besitzer schuldhaft gehandelt hatte!?
Dies betrifft natürlich erst mal auch auf die Gewährleistung zu! Die wäre für mich als Kunde aber die erste Wahl der Schadensbehebung, denn hier gibt es ja mehr Präzedensfälle, und bei der Produkthaftung ist von Natur aus der Wiederstand höher!

Oder sehe ich das falsch :?:

Jörg


Produkthaftung betrifft nicht das defekte Produkt selber, sondern die Haftung für Drittschäden. Sieht man das Womo als "andere Sache" an, die von dem Lautsprecher zerstört wurde, haftet der Hersteller des Lautsprechers nur, wenn keine ordentliche Produktüberwachung vorliegt. Für Ausrutscher wird nicht gehaftet.

--> Link

Zur "Prdouzentenhaftung" hatte ich mal was geschrieben. Hier:

--> Link

Eingangs hatte ich mal geschrieben, dass man zunächst einmal die Beweislage sichern muss. Da man dies wohl nicht erwägt, erübrigt sich hier auch eine weitere Diskussion, da ohne Beweis sowieso kein einziger Anspruch durchsetzbar wäre.

Also mag gehofft werden, der Womo-Hersteller werde sich erbarmen. Soll mir recht sein.

m.

Gast am 03 Mai 2011 11:13:19

Perfekt hat Mückenstürmer geantwortet, denn so sehr ich das auch.

Ich gehe fest davon aus, dass der defekte Lautsprechen kostenfrei ersetzt wird, selbst wenn auf Kulanz. Auch wenn ein kleiner weiterer Schaden entstanden sein sollte wird dies sicherlich kostenfrei repariert, aber von einem Schaden am WOMO schreibt er ja nichts.

Er will aber das Wohnmobiol zurück geben, wenn ich es richtig verstanden habe. Als Begründung nennt er kleinere Mängel ( die habe ich bei meinem WOMO das jetzt drei Monate alt ist auch und ich bin stinkwütend das soviele Mängel vorhanden waren) die aber abgestellt wurden udn jetzt das seine Frau das WOMO "nicht mehr mag".

Ich kann ehrlich gesagt keine Rechtsgrundlage erkennen, worauf sich dies stützen lässt, auch nach einem fiktiven Gutachten das meinetwegen voll zu Gunsten des Eigentümers ausfällt nicht.

Wobei ich eher fürchte das es nicht zu Gunsten des Eigentümers ausfällt.

Gast am 04 Mai 2011 10:15:51


Produkthaftung betrifft nicht das defekte Produkt selber, sondern die Haftung für Drittschäden. Sieht man das Womo als "andere Sache" an, die von dem Lautsprecher zerstört wurde, haftet der Hersteller des Lautsprechers nur, wenn keine ordentliche Produktüberwachung vorliegt. Für Ausrutscher wird nicht gehaftet.

--> Link

Zur "Prdouzentenhaftung" hatte ich mal was geschrieben. Hier:

--> Link



Danke Mückenstürmer, für die Links und die anhängigen Erklärungen.
So hatte ich das noch nicht verstanden, damit wird für mich auch manche Vorgehensweise klarer.

Aber bei der Mangelanzeige dürfte doch die zugegangene Anzeige beim Händler erst mal ausreichen? Wenn dieser den Mangel an sich anerkennt, oder den Wiederspruch verschleppt (ignorieren der Mangelanzeige) ist dieser doch in der Pflicht den Nachweis/ Beweis der eigenen Unschuld/Erfüllung zu stellen!?
Sicherlich ist das nur im Einzelfall zu klären und vom gerichtlichen Verfahren bzw. Richter sehr abhängig.
Daher braucht es vorrerst keine weiteren Erklärungen und Erläuterungen. :!:
Klar ist natürlich auch, der Jenige der die meißten sicheren Beweise hat, hat auch die stärksten Argumente in einem drohenden Prozess, aber nicht unbedingt das beste Kosten-Nutzen-verhältnis. Da ist ein abgesichertes Gutachten gut aber kann Kosten verursachen auf denen man sitzen bleibt.

Meine Erfahrungen sind: das man mit Hartnäckigkeit und Kompromissfähigkeit weiter und besser fährt als wenn man immer die Keule schwingt.

Jörg

mueckenstuermer am 04 Mai 2011 10:20:39

cojo hat geschrieben:

Produkthaftung betrifft nicht das defekte Produkt selber, sondern die Haftung für Drittschäden. Sieht man das Womo als "andere Sache" an, die von dem Lautsprecher zerstört wurde, haftet der Hersteller des Lautsprechers nur, wenn keine ordentliche Produktüberwachung vorliegt. Für Ausrutscher wird nicht gehaftet.

--> Link

Zur "Prdouzentenhaftung" hatte ich mal was geschrieben. Hier:

--> Link



Danke Mückenstürmer, für die Links und die anhängigen Erklärungen.
So hatte ich das noch nicht verstanden, damit wird für mich auch manche Vorgehensweise klarer.

Aber bei der Mangelanzeige dürfte doch die zugegangene Anzeige beim Händler erst mal ausreichen? Wenn dieser den Mangel an sich anerkennt, oder den Wiederspruch verschleppt (ignorieren der Mangelanzeige) ist dieser doch in der Pflicht den Nachweis/ Beweis der eigenen Unschuld/Erfüllung zu stellen!?
Sicherlich ist das nur im Einzelfall zu klären und vom gerichtlichen Verfahren bzw. Richter sehr abhängig.
Daher braucht es vorrerst keine weiteren Erklärungen und Erläuterungen. :!:
Klar ist natürlich auch, der Jenige der die meißten sicheren Beweise hat, hat auch die stärksten Argumente in einem drohenden Prozess, aber nicht unbedingt das beste Kosten-Nutzen-verhältnis. Da ist ein abgesichertes Gutachten gut aber kann Kosten verursachen auf denen man sitzen bleibt.

Meine Erfahrungen sind: das man mit Hartnäckigkeit und Kompromissfähigkeit weiter und besser fährt als wenn man immer die Keule schwingt.

Jörg


Eine Mängelanzeige allein bewirkt gar nichts. Nur ein gerichtliches Verfahren oder ein Anerkenntnis des Schuldners oder ernsthafte Verhandlungen über den Mangel. Diese Fehler ist leider weit verbreitet!

Mir kam es vor allem darauf an zu warnen, die Beweislage zu verschlechtern, wenn man ernsthaft erwägt, Ansprüche geltend zu machen.

m.

kintzi am 11 Mai 2011 07:28:34

Hallo, was ist den mit Kasko? Dank+ Richi

geerdie am 09 Jun 2011 18:16:11

Gibt es mittlerweile eigentlich eine Aussage vom Händler warum das abgebrannt ist? Ich denk da muß doch irgendwo ein Kurzschluß oder so in der Elektrik gewesen sein. Oder hast Du selber was rausgefunden?
Geerd

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