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Italien: Anhänger darf nicht abgehängt parken!


topolino666 am 10 Mai 2011 08:38:19

Hallo!

Aus eigener Erfahrung möchten wir eine Abweichung der Rechtslage in Italien von unseren bekannten Gesetzen kundtung:

In Italien ist es verboten einen Anhänger (egal welcher Art und Grösse) vom Fahrzeug abgehängt auf öffentlichem Grund (an der Strasse / Parkplatz) abzustellen.

Den genauen Grund haben wir nicht zweifelsfrei rausbekommen, Ursache ist aber wohl die fehlende Haftpflichtversicherung bei ital. Hängern, und ein abgehängter (italienischer!) Anhänger könnte somit nicht für evtl. auftretende Schäden haften.

In unserem konkreten Fall haben wir unseren Motorradanhänger neben das Wohnmobil gestellt (übrigens auf einen Parkplatz - hinter einen Baum! - den sowieso nie jemand hätte nutzen können) und die Polizia comunale der Gemeinde Carrara wurde geschickt um bei uns 39 EUR zu kassieren!
Den beiden Polizisten tat die Sache wirklich (!) unglaublich leid, sie haben sich tausendmal entschuldigt, sie seien vom "Chief" geschickt worden und könnten vom Knöllchen jetzt auch nicht mehr abweichen, sie haben uns in der Stadt noch ein paar Mal gewunken und sogar später noch unsere Kleine beim Namen gekannt!

Wir duften (weiter abgehängt) auf dem Platz noch ein paar Tage stehen und haben die "Stellplatzgebühr" so wieder "reingeholt". :D

=> hier die Info für Euch wen es interssiert!

Evtl. gilt die Regelung ja auch noch für andere Länder?!



topolino
Matthias

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Jagstcamp-Widdern am 10 Mai 2011 08:46:11

ich dachte, bei uns ist es genauso - wird halt aber meistens nicht so eng gesehen...

ein hänger ist kein kfz!

grusz hartmut

topolino666 am 10 Mai 2011 09:17:06

katze-bruno hat geschrieben:ich dachte, bei uns ist es genauso


Hallo Hartmut!

Bei uns ist es sozusagen ganz anders!

Gem STVO I §12 3b darf ein Anhänger ganz offiziell zwei Wochen an der gleichen Stelle - und damit im öffentlichem Verkehrsraum - parken!

Zitat STVO: "Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden."

Von "nicht so eng sehen" kann hier also nicht die Rede sein!! :D

Zur Info!

topolino
Matthias

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migula am 10 Mai 2011 09:22:28

Ferner besteht in D eben eine Haftpflichtversicherungspflicht für Anhänger, die dann greift wenn ein abgestellter Anhänger durch Sturm oder Dritte in Bewegung gesetzt wird und dann einen Schaden verursacht!

Jagstcamp-Widdern am 10 Mai 2011 09:36:41

dann hatte ich also 30 jahre lang umsonst ein schlechtes gewissen... :oops:

grusz hartmut

ml0111 am 10 Mai 2011 09:38:08

@ Migula

Das stimmt so nicht ganz. Steuerfreie Anhänger für Sportzwecke (grüne Kennzeichen) sind nicht versicherungspflichtig.



Mani

Jagstcamp-Widdern am 10 Mai 2011 09:39:25

doch, die sind versicherungspflichtig - aber steuerbefreit 8)

grusz hartmut

ml0111 am 10 Mai 2011 09:42:48

Glaub' mir. Ich habe einen Motorradanhänger und einen Bootsanhänger. Die sind beide nicht versicherungspflichtig und auch nicht versichert.

bernierapido am 10 Mai 2011 10:19:59

Der Anhänger ist zulassungs und Versicherungspflichtig, auch wenn er Steuerbefreit ist.
Bei der Zulassung wird die Versicherungsnummer abgefragt.

ml0111 am 10 Mai 2011 10:33:09

Er ist zulassungs- und TÜV-pflichtig. Ich habe keine Versicherung, keine Versicherungsnummer und die Zulassungsstelle hat auch nicht danach gefragt. Den letzten Anhänger habe ich vor drei Jahren zugelassen. Warum glaubt mir denn keiner?

Gast am 10 Mai 2011 10:40:47

ml0111 hat geschrieben:Er ist zulassungs- und TÜV-pflichtig. Ich habe keine Versicherung, keine Versicherungsnummer und die Zulassungsstelle hat auch nicht danach gefragt. Den letzten Anhänger habe ich vor drei Jahren zugelassen. Warum glaubt mir denn keiner?


Ich bin der Meinung: Du hast recht.
Allerdings muß man den Anderen schon zugestehen, dass es etwas unlogisch ist, dass ein Bootstrailer oder ein Pferdeanhänger ohne Versicherung rumfahren darf, aber ein Wohnwagen nicht.
Das entbehrt jeder Logik.

Die Frage ist zudem: Wie ist das im Ausland? Gibt ja nicht umsonst die Versicherungskarte.
Ohne die darfst Du genaugenommen in die wenigsten Länder mit dem KFZ einreisen.
Wie ist das da mit dem Hänger?

ml0111 am 10 Mai 2011 10:50:42

Hi Gast

Da hast Du natürlich recht. Bis vor ein paar Jahren brauchten diese Anhänger nicht einmal zugelassen werden oder zum TÜV. Da gab es noch Wiederholungskennzeichen, d. h. der Anhänger trug das Kennzeichen des ziehenden Fahrzeugs ohne Stempel, auch wenn das z.B. ein 3 t Bootstrailer war.
Dafür muss aber der 300 kg Baumarktanhänger zugelassen, versichert und versteuert werden.
Im Ausland habe ich mir, ehrlich gesagt, noch keine Gedanken darüber gemacht, habe aber auch noch nie Schwierigkeiten gehabt. Ich hoffe, dass das so bleibt.



Mani

johnny333 am 18 Mai 2011 22:30:36

kurz zur Ergänzung: (Wir haben auch einen Boots-Trailer)

Ein Sportgeräteanhänger ist Steuerbefreit und braucht keine eigene Versicherung unter grünem Kennzeichen. Mit Schwarzen ist er einzeln versichert.

Zugelassen wird er und zum Tüv muss auch ein Anhänger mit grünem Kennzeichen.

Trotzdem ist dieser über das Zugfahrzeug mitversichert!

Es gibt jedoch einige Bootseigner, die den Trailer (mit schwarzem Kennzeichen) versichern, wegen der Eigenheiten einiger Länder.

Der Sinn des grünen Kennzeichen ist, dass er nur für Sportgeräte genutzt werden kann. Ein Rollerträger auf einem Bootstrailer kann daher bereits für Ärger sorgen.

Johnny

spleiss53 am 22 Mai 2011 10:14:59

ml0111 hat geschrieben:Er ist zulassungs- und TÜV-pflichtig. Ich habe keine Versicherung, keine Versicherungsnummer und die Zulassungsstelle hat auch nicht danach gefragt. Den letzten Anhänger habe ich vor drei Jahren zugelassen. Warum glaubt mir denn keiner?

........ hmm - angenommen es stimmt........... und wenn dann der abgehängte Anhänger einen Unfall verursacht, (z.B. beim rangieren) wer trägt dann die Kosten?

spleiss53 am 23 Mai 2011 20:07:16

..... schieb..... ob ich auf die obige Frage noch eine (kompetente) Antwort bekomm? :wink:

Gast am 23 Mai 2011 20:10:30

spleiss53 hat geschrieben:
ml0111 hat geschrieben:Er ist zulassungs- und TÜV-pflichtig. Ich habe keine Versicherung, keine Versicherungsnummer und die Zulassungsstelle hat auch nicht danach gefragt. Den letzten Anhänger habe ich vor drei Jahren zugelassen. Warum glaubt mir denn keiner?

........ hmm - angenommen es stimmt........... und wenn dann der abgehängte Anhänger einen Unfall verursacht, (z.B. beim rangieren) wer trägt dann die Kosten?


Wenn er nicht angehängt ist und Du schiebst ihn von Hand, würde ich sagen, dass das Deine normale Haftpflicht bezahlt.
Kompetent bin ich diesbezüglich zwar nicht, aber davon wäre ich ausgegangen.

oven-alk am 23 Mai 2011 23:12:34

wenn Du mit normaler Haftpflicht eine Privathaftpflicht meinst, so hast Du Dich leider geirrt. Kraftfahrzeuge sind hier generell ausgeschlossen. Selbst wenn Du z.B. mit einem Einkaufswagen beim Be- bzw. Entladen auf einem Parkplatz ein Auto o.ä. beschädigst, geht das nicht mehr über die PRIVATHAFTPFLICHT. Zum Thema:
Tatsächlich besteht für Sportgeräteanhänger mit grünem Kennzeichen keine Versicherungspflicht. Nicht nur beim Rangieren entsteht hier eine riesige Versicherungslücke, sondern auch dann, wenn jemand anderes den Hänger fährt, (Der Hänger wäre jetzt über das Zugfahrzeug versichert)dieser sich während der Fahrt löst und einen Schaden verursacht. Wenn jetzt der Geschädigte den Halter des Hängers verklagt und nicht den Fahrer des Zugfahrzeuges, so hat dieser ein gewaltiges Problem.
Carsten

Gast am 23 Mai 2011 23:28:20

Momentmal.
Da verwechselst Du was.
Ein Anhänger ist doch kein KFZ, sondern ein Anhänger, weil der ja keine KRAFT hat .
Wenn ich mit einem Gegenstand Ausversehen Dein Auto beschädige zahlt das sehr wohl meine Haftpflicht.

oven-alk am 24 Mai 2011 10:10:07

Hallo,
Auszug aus den Versicherungsbedingungen Privathaftpflicht:
Nicht versichert ist die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers,
Halters oder Führers eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges
oder Kraftfahrzeuganhängers wegen Schäden,
die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden.

Wenn Du mein Auto beschädigst ist das natürlich versichert. Wenn Du es aber beim Be- oder Entladen Deines KFZ (Dazu zählt auch schon das Fahren mit dem Einkaufswagen beim ALDI) beschädigst, dann geht das über die KFZ-Haftpflicht (somit wird Dein Schadenfreiheitsrabatt belastet).

Interessanterweise steht in neueren Bedingungen auch:

Versichert ist jedoch die Haftpflicht wegen Schäden, die
verursacht werden durch den Gebrauch von
(1) nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehrenden
Kraftfahrzeugen und Anhängern ohne
Rücksicht auf eine Höchstgeschwindigkeit;
Kraftfahrzeugen mit nicht mehr als 6 km/h Höchstgeschwindigkeit;
selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit nicht mehr als
20 km/h Höchstgeschwindigkeit;
nicht versicherungspflichtigen Anhängern.

Das ist mal ein heisses Thema: nicht versicherungspflichtige Anhänger! also jeder Sportgeräte- Anhänger! Geht also doch über die Privathaftpflicht; sofern es in den Bedingungen steht.

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