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Wohnmobil als Betriebsvermögen / Firmen-Kfz ? 1, 2


donron am 23 Mai 2011 11:50:55

Bin selbstständig und habe jährlich 100-150 Auswärts- Übernachtungen mit enstprechenden Hotelkosten. Habe mir im April ein Kompakt-Womo neu gekauft, und flexibler zu sein und Kosten zu sparen. Dass WoMo wurde auf meine kleine Firma (GmbH) gekauft, finanziert und zugelassen.

Für die Freizeit-Nutzung wollte ich die 1%-Regel anzwenden, und dies privat versteuern. Das Finanzamt hat nun erstmal abgelehnt, das WoMo als Betriebsvermögen anzusehen. Hat hier jemand Erfahrungen, bzw. Kenntnisse über die aktuelle Rechtslage?

P.S. Bin gerade auf der Suche nach einem neuem Steuerberater, also Hinweise à la "Frag den Steuerberater" helfen nicht wirklich.

Danke
donron

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Lancelot am 23 Mai 2011 12:07:50

donron hat geschrieben:Das Finanzamt hat nun erstmal abgelehnt, das WoMo als Betriebsvermögen anzusehen.


Bei "Wohnmobil" kriegen die FA´s immer soooo lange Ohren :( ... und lehnen erstmal ab.

Du mußt nachweisen/glaubhaft machen können, daß Du das Fahrzeug überwiegend geschäftlich nutzt. Bei der genannten Übernachtungszahl p.a. sollte das eigentlich möglich sein.

Ich würde das persönliche Gespräch mit Deinem Finanzbeamten suchen ... :)

Lancelot am 23 Mai 2011 12:11:43

Nachtrag:

Eine Vergleichsrechnung zwischen

- Womo geschäftlich
- Womo privat mit Kilometergeld

könnte dazu (beim Gespräch mit dem FA) hilfreich sein :wink:

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Nille am 23 Mai 2011 12:12:11

Keine Rechtsberatung:

Über einen Vergleichszeitraum Fahrtenbuch führen und die betriebliche Nutzung somit nachweisen. Danach sollte es passen, evtl. noch ein paar Bilder vom Womo im Ausseneinsatz....

Bei deinen hohen Ü-Zahlen solltest Du überlegen ob Du nicht dauerhaft Fahrtenbuch führst, dann hat sich die Nichtanerkennung des FA mal so richtig gelohnt.....wenn Du das Teil nur 20% Privat nutzt musst Du dann auch nur 20% der Gesamtkosten versteuern und nicht die doofe 1% Regel nutzen.

Kochgenie am 23 Mai 2011 12:13:04

und ein Fahrtenbuch führen, ganz wichtig
das hilft auch schon weiter, dann musst du auch nur das versteuern was du wirklich privat gefahren bist, und den Rest kannst du absetzen.
Weil wenn du dir nen Ferrari kaufst, müssen sie den auch anerkenne!

donron am 23 Mai 2011 12:58:33

DANKE erstmal an Euch für die bisherigen Tipps!

Ich habe heute nachmittag einen Telefon-Termin mit dem zuständigen Abteilungsleiter beim Finanzamt. Werde die Anregungen (u.a. Fahrtenbuch, Kilometergeld) berücksichtigen für das Gespräch.

Werde versuchen schön ruhig und locker zu bleiben :roll: und mit meiner Meinung über die deutsche Finanzbürokratie zurückhalten. :twisted:

Hatte schon für die Vorsteuer-Abrechnung 1. Quartal 2011 die Belege über die (exorbitanten) Hotelkosten im 1. Quartal beigefügt, müsste eigentlich eine klare Sprache sprechen, aber eben nicht für´s Finanzamt...

Adler am 23 Mai 2011 13:19:28

Unseren Freunden hat (wegen andauernder hoher Hotelrechnungen) der Finanzbeamte sogar den Vorschlag mit dem Wohnmobil gemacht.
Als die sich dann einen Phönix der Luxusklasse gekauft haben, hat er erstmal geschluckt... aber es gab keine Probleme.

Auch wir führen Fahrtenbuch und versteuern nur unseren privat genutzten Teil. Es ist nun schon das dritte Dienstmobil und wir hatten niemals Probleme mit den Herren aus dem Finanzamt. Mein zuständiger Beamter ist ein super netter Mann :D

tober am 23 Mai 2011 13:23:35

Das mit dem Finanzamt ist völlig normal. Der Beamte muss sich an die Vorgaben halten die er bekommt. Das Geld (steuern) gehört nicht ihm :D .
Sollte er im "grossen stil" Womo's auf Firmenkosten abrechnen lassen kann er ziemliche probleme kriegen.
Wie so oft möchte ich drauf hinweisen. Die Leute im (finanz)Amt müssen seeeeeeeehr mistrauisch sein weil naturgemäss versucht wird Steuern "zu sparen" und das nicht selten auf nicht ganz legale art.

Zitat: Werde versuchen schön ruhig und locker zu bleiben icon_rolleyes.gif und mit meiner Meinung über die deutsche Finanzbürokratie zurückhalten. icon_twisted.gif

Er macht seinen Job und hat die Gesetze nicht "erfunden". Behandle und unterhalte dich mit ihm so wie Du auch behandelt werden möchtest. Versuche nicht ihm beizubringen wie er seinen Job zu machen hat und wie ungerecht das alles ist. Du wirst sehen - nach Deinem Finanzamtgang sagst Du zu Dir selber : Hab ich mich umsonst aufgeregt. 8)


Bei Deiner Nutzung scheint mir das Fahrtenbuch am sinnvollsten zu sein.
Sprich auch die Verbrauchskosten an. Also Gas,Wasser entsorgung ect.


tober

Kochgenie am 23 Mai 2011 13:28:47

wir haben sogar vor 2 Jahren den Campingplatz abrechnen können.
Wichtig war nur, eine Liste mit den ganzen Besuchen zu machen.
Unser Steuerberater meinte, je billiger die Unterkunft, desto mehr hilft man dem Staat ja sparen, er muss nicht sio viel zurückerstatten, oder so.
legt mich aber jetzt nicht fest.

Tomas H am 23 Mai 2011 13:37:38

Hallo,

seit zwei Jahren nutze ich mein Wohnmobil gewerblich. Das ging aber nur mit Fahrtenbuch. Wobei man den Nachteil in Kauf nehmen muss, dass nur die Kilometer gerwerblich / privat gerechnet werden und nicht die Anzahl der Übernachtungen. Eine Urlaubsfahrt nach Italien schlägt bei mir mit einem Privatanteil von 20 % zu Buche.

donron am 23 Mai 2011 14:23:33

Hatte eben das Telefonat mit dem Abteilungsleiter beim Finanzamt. Dabei kam von der Finanzamt- Seite zunächst die Argumentation, daß ein WoMo quasi per Definition nunmal ein "Spass- und Freizeitmobil" sei und mit geschäftlichen Dingen nichts zu tun habe. Habe daraufhin meine Umstände näher erläutert, z.B. daß das WoMo zur Zeit zu 100% geschäftlich genutzt wird, wie und wo es konkret eingesetzt wird, usw.

Meine Angebot, ein Fahrtenbuch zu führen, wurde als "nicht zweckdienlich" zurückgewiesen, da es laut dem Beamten beim WoMo weniger aufs fahren denn aufs "wohnen" ankäme (..muss man erstmal drauf kommen :razz: ), und sich aus dem Fahrtenbuch somit nicht die eigentliche Nutzung ergäbe.

Wir sind so verblieben, daß ich meine am Telefon vorgebrachten Angaben zur Nutzung schriftlich niederlegen solle, und er daraufhin den Sachverhalt erneut prüfen würde....

Schaun mer also mal... :roll:

Ostwestfale am 23 Mai 2011 14:54:03

Na, dann besteh mal auf einen rechtsmittelfähigen Bescheid, damit direkt klar ist dass die Fahnen so einfach nicht eingerollt werden.

pitb am 23 Mai 2011 14:55:34

Interessant, was der Finanzamtler da schreibt - Wohnmobil = Spaß- und Freizeitmobil - ergo nicht Dienstwagenfähig..

gemäß hier:

--> Link

kommt es aber vielmehr darauf an, ob ein Fahrzeug auch privat nutzbar (meintwegen auch zum und mit Spaß) ist - im Unterschied zu einem LKW - also einer typischerweise nur gewerblich genutzten Fahrzeug.

Zu dem Thema findet sich auch eine Entscheidung - ist im Link zitiert

vielleicht hilts... :)

pitb am 23 Mai 2011 15:02:04

Ach ja - auch noch gefunden:

--> Link

rossifumi am 23 Mai 2011 20:58:44

Nutze mein WoMo auch zum großen Teil geschäftlich, rechne aber Fahrten pauschal ab und habe es auch nicht im Betriebsvermögen (1%).
Kommt so günstiger, würde ich mal durchrechnen.
Klappt relativ problemlos, da das FA eh an fast jedem Beleg rummäkelt.

Rossi

nsu am 23 Mai 2011 21:01:25

Hallo,

wenn es wirklich eine GmbH ist, dann ist das Fahrzeug grundsätzlich mal Betriebsvermögen kraft Rechtsform, da es der GmbH gehört. Die 10% oder 50% Grenze/Regel greift da nicht.

Zweiter Schritt ist, dass das Fahrzeug dem Geschäftsführer, als Arbeitnehmer der GmbH überlassen wird und dafür bei Privatnutzung ein geldwerter Vorteil zu versteuern ist (1% oder Fahrtenbuch). Dies muss sauber über Verträge zwischen der Gesellschaft und dem Angestellten im Voraus vereinbart sein. Ich kenne dein Modell zwar nicht, gehe aber mal davon aus, dass es nicht mehr als 50.000 € kostet. Kauft man heute einen normalen Pkw aus dem Schwabenland, hat man schnell diesen Preis erreicht. Bring dies ruhig auch an. Ein Kompakt Van kann wie ein Pkw gesehen werden. Es gibt da eine Fundstelle in den Richtlinien. Ich schaue Morgen mal im Büro nach.
Ich habe mein eigenes WoMo auch auf die GmbH zugelassen und nutze es wirklich nur privat. Absetzung war kein Problem und es ist schon das zweite. Jedesmal Rechnungen zur Voranmeldung mit eingereicht und überhaupt kein Problem. Will hier keine Werbung machen, aber ich nehme noch Mandate an.

wmsnooker am 23 Mai 2011 21:54:48

Hallo.
mein Steuerberater nutzte sein Womo geschäftlich für Dienstreisen, Mandantenbesuche usw.
Deshalb wollten wir meins auch so anmelden. Meine Dienst und Weiterbildungsreisen sind zu wenig, war mir dann zu viel "Stress" und haben es gelassen.
Aber es geht. Jetzt macht er es mit einem Wohnanhänger.

Adler am 23 Mai 2011 23:00:08

wmsnooker hat geschrieben:Hallo.
mein Steuerberater nutzte sein Womo geschäftlich für Dienstreisen, Mandantenbesuche usw.
Deshalb wollten wir meins auch so anmelden. Meine Dienst und Weiterbildungsreisen sind zu wenig, war mir dann zu viel "Stress" und haben es gelassen.
Aber es geht. Jetzt macht er es mit einem Wohnanhänger.


Der hat nicht zufällig in Nordhausen gelebt?

Falls ja, dann habe ich sein Wohnmobil gekauft ( Flair 7100)
Falls nein, dann gibt es mehrere Steuerberater die das so machen ;-)

wmsnooker am 23 Mai 2011 23:53:33

Adler hat geschrieben:
wmsnooker hat geschrieben:Aber es geht. Jetzt macht er es mit einem Wohnanhänger.


Der hat nicht zufällig in Nordhausen gelebt?

Falls ja, dann habe ich sein Wohnmobil gekauft ( Flair 7100)
Falls nein, dann gibt es mehrere Steuerberater die das so machen ;-)


:daumen2: so klein ist die Welt (ich hätt den Flair gern gehabt, aber er war für uns nicht passent, behind. Tochter)

Adler am 24 Mai 2011 00:16:20

wmsnooker hat geschrieben:
Adler hat geschrieben:
wmsnooker hat geschrieben:Aber es geht. Jetzt macht er es mit einem Wohnanhänger.


Der hat nicht zufällig in Nordhausen gelebt?

Falls ja, dann habe ich sein Wohnmobil gekauft ( Flair 7100)
Falls nein, dann gibt es mehrere Steuerberater die das so machen ;-)


:daumen2: so klein ist die Welt (ich hätt den Flair gern gehabt, aber er war für uns nicht passent, behind. Tochter)


War ein feines Fahrzeug und extrem gut ausgestattet. Für uns hat er dann auch nicht mehr gepasst als Sohnemanns Aupairmädchen ankam. Ist aber in gute Hände gekommen. Falls ihr noch Kontakt habt, bitte bestellen!

wmsnooker am 24 Mai 2011 00:50:07

KN zu dir geht ja nicht
aber mach ich gern, er ist ja immernoch mein Steuerberater, kein schlechter, und gut locker drauf :D

willweg am 24 Mai 2011 01:06:22

ich habe mein Womo bewusst nicht ins betriebsvermögen genommen ..da die 1 % regelung folgende Nachteile hat .

Du musst nachweissen, dass mindestens 50 % der gefahrenen Kilometer Gewerblich sind...dies geschieht meist mit einem Fahrtenbuch über 3 Monate .

Dann wird der Kaufpreis des Womo zu 100 %auf 6 Jahre abgeschrieben
im Gegenzug musst du Monatlich 1 % des Listenpreises privat versteuern macht bei 72 % des Listenpreises ,sagen wir 100000 € 72000 €
da du etwa 15 % auf denen neuwagen bekommst kannst du aber auch nur den gezahlten preis also 85000 € abschreiben

also hast du bis jetzt einen Steuervorteil von etwa 13000 €
und jetzt kommt der haken ...nach 6 Jahren ist das womo zu 100 abgeschrieben ...nimmst du es jetzt aus dem Betriebsvermnögen raus , so musst du den realen wert als Gewinn versteuern ...nach 6 Jahren wird ein womo no ch 40 % Restwert besitzen ...also musst du 40000 € auf einen Schlag versteuern... letztlich hast du also 27000 € mehr versteuert , als wenn du dein auto privat gehalten hättest .
bei 40 % Steuersatz macht das so etwa 10000 €

So viel zu dem so gerne von den sozis angeführten vorteile der kapitalisten

ok ... ...die betriebskosten sind natürlich auch abzusetzen ... 6 jahre versicherung,steuer, werkstatt reifen usw ca 10000 € und 70000 kmx14 lx1,4 ergeben ca 14000 € Spritkosten.

und bei der mwst verhält sichs genauso

in summe rechnet sich das für mich nicht ...meins bleibt privat

klaus

Adler am 24 Mai 2011 01:20:24

Mit Verlaub, deine Rechnung ist falsch!

Adler am 24 Mai 2011 01:23:12

wmsnooker hat geschrieben:KN zu dir geht ja nicht
aber mach ich gern, er ist ja immernoch mein Steuerberater, kein schlechter, und gut locker drauf :D


Keine Ahnung warum es nicht geht...

Ja, locker war er und er war der Grund dafür, dass wir jetzt eine GmbH sind.
Ein echter Fuchs!

willweg am 24 Mai 2011 08:01:01

Hallo Adler

Dann korrigier mich bitte ,wo ich falsch liege

Wünschte auch es wäre anders ,habe mir das lange überlegt und komme zum schluss, dass ich besser fahre wenn's nicht im Geschäft ist .habe aber Als Freiberufler keine GmbH.

Klaus

Adler am 24 Mai 2011 11:49:30

willweg hat geschrieben:Hallo Adler

Dann korrigier mich bitte ,wo ich falsch liege

Wünschte auch es wäre anders ,habe mir das lange überlegt und komme zum schluss, dass ich besser fahre wenn's nicht im Geschäft ist .habe aber Als Freiberufler keine GmbH.

Klaus


Ich bin kein Steuerberater und darf auch keine Auskünfte über Steuern geben... aber entweder du hast die 1% Regelung oder Du hast das Fahrtenbuch...

Wenn Fahrtenbuch, dann werden die privaten Fahrten nach tatsächlichem privaten Anteil verrechnet.
Sonst kannst Du dir ja das Fahrtenbuch gleich sparen.

Bei deinem Steuersatz, solltest Du sowieso Hilfe von einem Profi haben.
Leasing wäre vielleicht auch eine interessante Geschichte?
Mein Verkäufer des Niesmannn, wie schon erwähnt Steuerberater, hatte den Niesmann im Leasing.

willweg am 24 Mai 2011 13:11:09

Adler..das Fahrtenbuch brauchst du nur 3 Monate zu führen um nachzuweisen dass das Fahrzeug mehr als 50 Prozent gewerblich genutzt wird,damit du die 1prozentregelung nutzen darfst .
Dabei sind die gefahrenen km ausschlaggebend und nicht die uebernachtungen .
Und generell ein Fahrtenbuch zu führen bei dem die gewerblich kmleistung bedeutsam USt. Wird den meisten schwer fallen ohne zu mogeln .

Und mein Steuerberater sieht das genauso

Leasing verteuert alles immer nur ...

Klaus

Adler am 24 Mai 2011 13:18:49

willweg hat geschrieben:Adler..das Fahrtenbuch brauchst du nur 3 Monate zu führen um nachzuweisen dass das Fahrzeug mehr als 50 Prozent gewerblich genutzt wird,damit du die 1prozentregelung nutzen darfst .
Dabei sind die gefahrenen km ausschlaggebend und nicht die uebernachtungen .
Und generell ein Fahrtenbuch zu führen bei dem die gewerblich kmleistung bedeutsam USt. Wird den meisten schwer fallen ohne zu mogeln .

Und mein Steuerberater sieht das genauso

Leasing verteuert alles immer nur ...

Klaus


Leasing kann sehr wohl Sinn machen bei einem so hohen Steuersatz.

Wir fahren mehr als 90% beruflich mit dem Wohnmobil warum sollte ich da die 1% Regelung akzeptieren, wenn mein tatsächlicher privater Anteil doch viel viel weniger ist??

Und ein Fahrtenbuch kann man sehr gut führen ohne zu mogeln.
Die Kiste ist ja nicht gerade schnell unterwegs und am Abend nach der Fahrt den Eintrag ins Fahrtenbuch zu machen, ist für uns so selbstverständlich wie die Handbremse anzuziehen und die Stützen auszufahren :D

Tomas H am 24 Mai 2011 13:22:55

Da gebe ich Adler vollkommen recht. Ich führe auch Fahrtenbuch. Die 1% Regel ist nur bei einem sehr hohem Privatanteil sinnvoll. Ansonsten viel zu teuer.

tober am 24 Mai 2011 13:45:32

Und irgendwann beim Verkauf daran denken es "irgendwie" :D vorher zu "privatisieren". Beim Verkauf an einen Händler kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden (gewerblich an gewerblich), beim Verkauf an einen Privatmann nur auf 1 Jahr verkürzt !!!!

tober

willweg am 24 Mai 2011 16:52:50

ja adler ..wenn du das teil zu 90 % gewerblich fährst , dann ist das sicher richtig .

Aber das wird wohl die grosse Ausnahme sein .
Die meisten liebäugeln doch eher damit das womo ins geschäft zu nehmen , weil ein geschäft eben mal da ist , und man versucht , den fiskus an der finanzierung zu beteilgen .

ich bin Freiberufler ... könnte also messetermine geltend machen , oder als mobile Verkaufsstelle oder Baubude ...oder oder ... aber da kommen keine Kilometer zusammen ...die fahr ich privat ...und da wird es schwer . und wie ich oben schon dargestellt habe mit der 1 % Regelung auch unrentabel .

mir ging es auch , um die Debatte um die steuerlichen Vorteile von Geschäftswagen ...bei denen sich das genau so darstellt , wenn die 1 % regelung getroffen wird .

in deinem fall mit 90 % nutzung würde ich das womo natuerlich auch ins geschäft nehmen und fahrtenbuch schreiben ..

wenn ich jetzt tatsächlich mal einen gewerbliche nutzung habe , dann kann ich diese auch geltend machen und30 ct je km abschreiben . ...immerhin

klaus

nsu am 24 Mai 2011 18:04:06

Also noch zur Klarstellung und als Hilfe für alle die eine GmbH haben.

Es handelt sich um einen Sachbezug zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer § 8 Abs 2 EStG. Die Überlassung eines Kraftfahrzeuges erfolgt aufgrund des Dienstvertrages.

Nach ESt-Richtlinie R 8.1 Abs 9 erfolgt die Besteuerung mit der 1% Methode oder Fahrtenbuch usw.

Nach Hinweis H 8.1. Abs 9-10 "Kraftfahrzeuge" ist ein Campingfahrzeug auch ein Kraftfahrzeug im Sinne des § 8 Abs 2 EStG (BFH 6.11.2001 BStBl 2002 II S 370).

Dies gilt natürlich nur für nicht so große/teure Fahrzeuge die auch als Kfz zugelassen sind. Ein Fahrzeug mit Kosten über 100.000 und über 3,5 Tonnen ist gilt ja nicht als Kfz.

von den Fildern

allerleirauh am 24 Mai 2011 18:14:30

moin.
eine ergänzung zu williweg..

mein womo schreibe ich steuerlich komplett ab.
ok, lohnt bei dem alter kaum, aber egal.

ein fahrtenbuch führe ich auch nicht, denn für privatfahrten habe ich noch einen pkw angemeldet (den ich gar nicht selbst nutze, aber das will das finanzamt gar nicht wissen..)

mein vorteil ist, das ich alle ausgaben fürs womo, sei es betrieb (diesel/gas) und unterhaltung (reparaturen/ schade, es gibt so wenig) als betriebsausgaben geltend mache.

aber eben im freiberuf und nicht in gmbh bereich und deshalb OT
sorry magda

willweg am 25 Mai 2011 07:50:45

Hallo Magda

Hat das Finanzamt das so abgesegnet??
Hast du schon einen Bescheid oder gar eine Prüfung ??

Ich muss für meine beiden Pkw die in der Firma sind den privatanteil versteuern, obwohl ich noch einen Pkw,ein womo und ein Motorrad privat fahre .

Klaus

matthiast4 am 25 Mai 2011 08:14:18

Und das nächste mal könntest Du versuchen das Fahrzeug als So.KFZ Bürofahrzeug zuzulassen und versuchst dem Ärger gleich aus dem Weg zu gehen.

Das Amt sitzt am längeren Hebel und sie machen sowieso was sie wollen. Viel Glück. Ohne Anwalt oder fähigen Steuerberater (keiner von denen, die Angst vor dem Finanzamt haben) wird es schwer.

Tomas H am 25 Mai 2011 08:32:35

@nsu: Mein Wohnmobil überschreitet beides Preis und Gewicht. War kein Problem. Die MwSt wurde erstattet und das Fahrzeug ist seit fast zwei Jahren im Betriebsvermögen.

Tweedle am 25 Mai 2011 10:42:42

Hallo,

Also ich habe unser WoMo 2008 neu für meine GmbH als Firmenfahrzeug gekauft und dies auch so beim FA abgerechnet. Ich führe ein Fahrtenbuch und hatte nie Probleme das Ganze beim FA wie einen anderen Firmenwagen laufen zu lassen.

Die Übernachtungen auf CP´s rechne ich über ne ganz normale Reisekostenabrechnung ab. Auch da gab es in der Vergangenheit nie Probleme.

Evtl. sehen das andere FA-Beamte wohl enger und machen dann so nen Terz.

Greetings
Horst

donron am 25 Mai 2011 10:55:09

Hallo nochmal,

nachdem ich gestern die vom zuständigen Beamten angeforderte schritftliche Argumentation eingereicht hatte, hat dieser zunmindestend der Vorsteuer-Erstattung zugestimmt, als das WoMo quasi als Geschäftsfahrzeug in dieser Hinsicht anerkannt.

Laut seiner Aussage hatte er formal auch noch keine Ablehnung zugestellt, sondern eben nur bisher die Zustimmung zur Vorsteuer-Erstattung verweigert, was mir auch nur telefonisch auf Anfrage mitgeteilt wurde. Es war also kein formaler Verwaltungsakt.

Jetzt muss ich mal überlegen, wie ich mich rechtlich absichern kann, daß ich bei zukünftigen ähnlichen Vorgängen, vielleicht bei einer Betriebsprüfung, nicht wieder die gleichen Probleme bekomme. Evtl. ist es sinnvoll, doch ein Fahrtenbuch zu führen, auch wenn dieser Beamte darauf keinen Wert legte. Der nächste sieht das vielleicht wieder ganz anders.

Viele
donron

kirsche.ndh am 25 Mai 2011 22:10:53

Adler hat geschrieben:
wmsnooker hat geschrieben:Hallo.
mein Steuerberater nutzte sein Womo geschäftlich für Dienstreisen, Mandantenbesuche usw.
Deshalb wollten wir meins auch so anmelden. Meine Dienst und Weiterbildungsreisen sind zu wenig, war mir dann zu viel "Stress" und haben es gelassen.
Aber es geht. Jetzt macht er es mit einem Wohnanhänger.


Der hat nicht zufällig in Nordhausen gelebt?

Falls ja, dann habe ich sein Wohnmobil gekauft ( Flair 7100)
Falls nein, dann gibt es mehrere Steuerberater die das so machen ;-)


@adler,
der Wohnwagen steht jetzt ca. 50 Meter von meinen Womo weg auf den Gelände von meinen Spezi ( Campinghändler ).

Den Flair kenne ich auch noch, er hatte aber satt Ärger damit.

So klein ist die Welt.

wmsnooker am 25 Mai 2011 22:18:04

kirsche.ndh hat geschrieben:
Den Flair kenne ich auch noch, er hatte aber satt Ärger damit.

So klein ist die Welt.


das ist mir aber neu,
der Dieselverbrauch war hoch, ja.

wmsnooker am 25 Mai 2011 22:20:35

wmsnooker hat geschrieben:
kirsche.ndh hat geschrieben:
Den Flair kenne ich auch noch, er hatte aber satt Ärger damit.

So klein ist die Welt.


das ist mir aber neu, den neuen Motor hat er doch bekommen,
der Dieselverbrauch war hoch, ja.

allerleirauh am 25 Mai 2011 23:22:31

willweg hat geschrieben:Hallo Magda

Hat das Finanzamt das so abgesegnet??
Hast du schon einen Bescheid oder gar eine Prüfung ??

Ich muss für meine beiden Pkw die in der Firma sind den privatanteil versteuern, obwohl ich noch einen Pkw,ein womo und ein Motorrad privat fahre .

Klaus


eine prüfung hatte ich letztes jahr im frühjahr. in HH, war alles i.o.
ich hab aber nur das womo übers FA laufen, pkw und mopped sind privatfahrzeuge.
wenn ich mit dem womo unterwegs für die arbeit bin, nehme ich halt das mopped zum einkaufen.. :D hat aber noch nie jmd. nachgefragt..

Adler am 27 Mai 2011 02:06:54

wmsnooker hat geschrieben:
wmsnooker hat geschrieben:
kirsche.ndh hat geschrieben:
Den Flair kenne ich auch noch, er hatte aber satt Ärger damit.

So klein ist die Welt.


das ist mir aber neu, den neuen Motor hat er doch bekommen,
der Dieselverbrauch war hoch, ja.


Hat er mir erzählt.. Motor kaputt, neue Lackierung, neuer Sat- Receiver. Gut das er die ganzen Fehler hatte :D
Wir hatten den Flair 1 Jahr und null Probleme.
Spritverbrauch von 15l passt doch für die Größe.

Gast am 31 Mai 2011 08:48:04

willweg hat geschrieben:ich habe mein womo bewusst nicht ins betriebsvermögen genommen ..da die 1 % regelung folgende Nachteile hat .

Du musst nachweissen, dass mindestens 50 % der gefahrenen Kilometer Gewerblich sind...dies geschieht meist mit einem Fahrtenbuch über 3 Monate .
klaus


Mein Erkenntnisstand ist, dass bei einem Womo 3 Monate Fahrtenbuch nicht ausreichen, um das FA von der beruflichen Nutzung zu überzeugen (ist wie gesagt erforderlich, um die 1% Regelung anwenden zu können)

O-Ton Finanzamt:

"Privatfahrten mit ihrem Freizeitmobil fallen doch überwiegend in den Monaten xyz statt?
Warum führen sie ihr Fahrtenbuch nicht in diesen Monaten, sondern in den Monaten uvw?"



willweg hat geschrieben:in summe rechnet sich das für mich nicht ...meins bleibt privat

klaus


Meins auch.

Man hat ja schließlich auch andere Gründe nicht ins Visier des FA zu geraten und eine Betriebsprüfung zu provozieren.

Viele

baschwe am 31 Mai 2011 10:13:30

hallo,

unser womo 4 to läuft auch über den betrieb, auch wenn wir es erst im vergangenen jahr angeschafft haben, so gab es beim finanzamt weder wegen der vorsteuerabzugsfähigkeit, noch bei der anerkennung probleme.

wir führen, und der hinweis kam vom steuerbeamten, grundsätzlich fahrtenbuch, damit im falle eines falles, alles geprüft werden kann.

die steuerliche aufstellung bzw. berechnung seitens eines firies, kann ich nur bedingt gelten lassen, denn das was ich bei der veräusserung in einigen jahren an steuern nachzahle, habe ich ja bereits im jahr der anschaffung auch eingespart.

darüber hinaus muss auf jeden fall daran gedacht werden, dass das womo nachher nur mit ausgewiesener mwst veräussert wird, sonst zahlt man wirklich drauf.
aber wem erzähl ich das.

jeder steuerberater sollte in der lage sein die steuerliche seite zu belsuchten und eine richtige einschätzung zu treffen.


achja, ein hinweis habe ich noch, auch unsere anderen fahrzeuge die in der privaten nutzung sind müssen versteuert werden, aber es ist selbstverständlich einfacher beim womo kaum private kilometer auszuweisen, wenn man auch private pkw-nutzung vorweisen kann.

dies gilt aber nicht für mich, denn meine reisen sind fast alle beruflicher natur. :wink:


was die probleme mit dem finanzamt betrifft, so kann ich mich nur einem vorredner anschliessen, ohne steuerbescheid keinen einspruch oder mehr.

also immer schön sauber und sachlich schriftlich darlegen, bescheid abwarten und dann mit geeigneten mittel reagieren.

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