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Ärger mit Zubehör-Händler, was tun?


abenn am 05 Mai 2011 11:56:08

Hallo,
ich habe lange nach einem passenden Wasserhan für unsere Dusch-Waschbeckenkombi im 92er Detleffs gesucht und dann eine gute, passende und günstig bei einem bekannten Camping-Zubehör-Versender aus Bonn bestellt.
Mit viel Mühe das alte Teil aus, das neue ein gebaut alles wunderbar (zeitgleich den leckenden Küchenwasserhanh auch getauscht).
Leider versagte der Mikroschalter in der Duscharmatur nach dem geschätzten 10. Schaltvorgang seinen Dienst und die Tauschpumpe lief auf Dauerbetrieb! :?
Nach langem Hin und Herr per Mail habe ich die Armatur wieder (mit viel Mühe) ausgebaut und zurück an den Versandhändler (übrigens auch mit Ladenlokal) geschickt. Das sit nun schon 1,5 Wochen her, auf Rückfrage teilte er mit: "... er hätte das Teil zum Hersteller eingeschickt !!! und noch keine Rückanwort".
Das WoMo ist so nicht wirklich bewohnbar, mir wurde unterstellt ich hätte einen Kurzschluss o.ä. hervorgerufen (der Hahn in der Küche samt Ttauchpumpe funzt wunderbar, für den Ostertrip hatte ich den Schalter der Duscharmatur durch einen externe kleinen Kippschalter ersetzt, funzte auch ohne Probs).

Weiß jemand Rat, oder kann mir jemand sagen ob er tatsächlich rechtlich richtig liegt mir den Artikel nicht zu ersetzen, sondern ihn an den Herstellen einzusenden ?!!
:(

Danke und
Alf

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dorlas am 05 Mai 2011 13:06:20

Hallo,

da die Armatur schon eingebaut war, hat meiner Meinung nach der Versender das Recht diese einzuschicken.
Allerdings hast Du das Recht dem Händler eine Frist zu setzen und zwar schriftlich. Die Frist sollte angemessen sein, angemessen sind 2 Wochen.
Sollte nach dieser Zeit der Händler die Armatur nicht zurückgeschickt haben, hast Du das Recht eine neue oder das Geld zurückzufordern.

abenn am 05 Mai 2011 13:21:40

Danke für den Tipp, werde ich machen.
Ein Vorschlag des Händlers war, ich möge eine neue im Shop KAUFEN und wenn die eingeschickte NICHT DURCH MICH beschädigt wurde, bekomme ich mein Geld zurück! :twisted: :ooo:

Danke und
Alf

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Gast am 05 Mai 2011 17:43:31

Ohne Einbau kein Funktionstest, oder? Eigentlich hätte ich darauf bestanden, sofort einen Ersatz zu bekommen. Du hast ja schließlich auch Garantie auf das Teil. Kulant ist das jedenfalls nicht und das hätte ich dem Händler auch deutlich gemacht, dass das der letzte Kauf bei ihm war.
Ich würde keine neue kaufen, dann läufst du erst recht deinem Geld hinterher. Sondern wirklich schriftlich Druck machen und eine Frist setzen. Danach würde ich die Sache einem Anwalt übergeben (wenigstens würde ich das reinschreiben ) und hoffen, dass das der Angelgenheit "Beine macht". Hoffe, dass es bald gut ausgeht!

Gast am 05 Mai 2011 18:00:43

blöd ist halt nur solange man sich zofft gibts kein Wasser in der Dusche....

deswegen keinen oder nur eingeschränkten Urlaub?

grüße klaus, der auch keinen Rat weiß

Dethleffs 6731 am 05 Mai 2011 19:06:14

Hallo Alf,

das mit dem Einschicken ist gängige Praxis!
Der Verkäufer hat meistens nicht die Möglichkeit "vor Ort" zu prüfen ob z.B. eine Beschädigung durch den Einbau vorhanden ist. Stell dir vor du kaufst z.B. einen LED-Super mit Allem Fernseher und reklamierst das defekte Gerät- wie soll der Verkäufer unterscheiden ob es ein technischer Defekt, oder vielleicht eine Überspannung war?
Sicherlich ist es etwas kleinlich bei einem Wasserhahn von "ein paar Euros"- vorausgesetzt es ist keine äussere Beschädigung sichtbar- den Garantiefall so zu händeln.
I.d.R. wird der Verkäufer den WH bei seinem Grosshändler reklamieren und der wird ihm einen Neuen geben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Hersteller in Taiwan, Südost China, oder wo der Hersteller sonst wo sitzt den WH anfordert und in seiner Gewährleistungsabteilung zerlegen und auf evt. elektromechanische Defekte prüft (hier wäre "die Brühe teurer wie das Fleisch").
Es kann also nur ein paar Tage/ Wochen dauern bis du dein Geld erstattet bekommst.


Bernd

Trollo am 05 Mai 2011 19:43:51

fionasmama hat geschrieben: Sondern wirklich schriftlich Druck machen und eine Frist setzen. Danach würde ich die Sache einem Anwalt übergeben (wenigstens würde ich das reinschreiben ) und hoffen, dass das der Angelgenheit "Beine macht". Hoffe, dass es bald gut ausgeht!


..klar, der Händler zittert schon.

Versetz Dich doch mal in die Lage des Händlers?!

......nur mal so als Denkanstoß.....


Trollo

Dethleffs 6731 am 05 Mai 2011 20:16:45

@ fionasmama


...Streitwert 20.-/25.-€ ????
Der Anwalt wird sicherlich alle erdenklichen Rechtsmittel ausschöpfen (AG,LG, OLG,BGH, Europäischer Gerichtshof)

Ich würde mich bei solchen "Drohungen" entspannt zurücklehnen. Also "Ball flach halten".

Bernd

abenn am 09 Mai 2011 08:32:49

Sehr merkwürdig, kurz nach dem Einstellen dieses Beitrages hier bekam ich eine Mail das der Artikel verschickt wurde. Habe einen einen neuen Wasserhahn bekommen, schauen wir mal, ob es auch wieder ein Montagsgerät ist!?


Alf

p.s.
ich habe beruflich auch gelegentlich mit Reklamationen und Garantiefällen zu tun, aber SO können wir nicht mit Kunden umgehen (obwohl Marktführer)! :eek:

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