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Motorroller zulassen ?


womo58 am 14 Mai 2011 16:32:27

Hallo zusammen,
..ein Motorroller aus den Niederlanden (natürlich mit NL Papiere) hier in Deutschld.zulassen,weiß da jemand den Werdegang ? Tüv,Straßenverk.-Amt und so ?
Ist ein 50 cm3 Roller .Gebraucht u.sehr guter Zustand.Soll erstmal ,na klar, hinne aufs WoMo kommen.
einen schönen
Achim

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womo58 am 14 Mai 2011 16:35:42

womo58 hat geschrieben:Hallo zusammen,
..ein Motorroller aus den Niederlanden (natürlich mit NL Papiere) hier in Deutschld.zulassen,weiß da jemand den Werdegang ? Tüv,Straßenverk.-Amt und so ?
Ist ein 50 cm3 Roller .Gebraucht u.sehr guter Zustand.Soll erstmal ,na klar, hinne aufs WoMo kommen.
einen schönen
Achim



Ooooh,ups,bin ich in der richtigen Rubrik ?

raribay am 14 Mai 2011 16:35:59

für einen 50 ccm Roller brauchst doch keine Zulassung im herkömmlichen Sinn. Ein Versicherungskennzeichen bekommst du bei deinem Versicherungsvertreter.

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Gast am 14 Mai 2011 17:00:53

raribay hat geschrieben:für einen 50 ccm Roller brauchst doch keine Zulassung im herkömmlichen Sinn. Ein Versicherungskennzeichen bekommst du bei deinem Versicherungsvertreter.


Aber man braucht eine deutsche? Betriebserlaubnis.
Nur mit der bekommst du ein Versicherungkennzeichen

Ciao
Didier

raribay am 14 Mai 2011 17:09:20

Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:

Personalausweis
Vollgutachten des TÜV, wenn Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat
vollständige ausländische Fahrzeugpapiere und Kennzeichenschilder
Kaufvertrag über den Erwerb des gebrauchten Fahrzeuges
Alter Fahrzeugbrief bzw. Nachweis über den Verbleib des Fahrzeugbriefes, wenn das Fahrzeug schon einmal in Deutschland zugelassen war und vor dem 01.10.2005 in einem anderen EU-Land zugelassen wurde (ggf. Prüfung des Einzelfalles)
Wenn das Fahrzeug im Ausland mit einer EG-Typgenehmigung zugelassen war, gelten die deutschen HU-Fristen
Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
Zollunbedenklichkeitsbescheinigung, wenn das Fahrzeug aus einem Nicht-EU-Land stammt

Ich seh da keine großen Probleme, wenn die obigen Nachweise vorhanden sind.

Nasenbär am 14 Mai 2011 17:48:37

womo58 hat geschrieben:...Ooooh,ups,bin ich in der richtigen Rubrik ?


Soll ja auf dein Womo. So hats einen Womo-Bezug.

Könnte man also hier lassen. :)

Lancelot am 14 Mai 2011 17:56:53

raribay hat geschrieben:Vollgutachten des TÜV, wenn Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat


Da es ja aus NL stammt, wird´s wohl eine CE-Konformitätsbescheinigung geben :)

Die brauchst Du zur Zulassung (bei den "Kleinfahrzeugen" gibt´s keine Fahrzeugbescheinigung Teil II - früher Kfz-Brief) und kriegst damit eine Fahrzeugbescheinigung Teil I (früher Kfz-Schein).

Edit : Zulassungsbescheinigungen heißen die Dinger ...

singlefreiheit am 14 Mai 2011 19:14:44

Bei meinem 45 Jahre alten VeloSolex nennt sich das "Allgemeine Betriebserlaubnis" uns sieht so aus.
Man beachte die mörderische Leistung von 0.56PS und den vorgeschriebenen Reibrollendurchmesser von 42mm.

Lancelot am 14 Mai 2011 19:46:37

singlefreiheit hat geschrieben:Bei meinem 45 Jahre alten VeloSolex nennt sich das "Allgemeine Betriebserlaubnis" uns sieht so aus.


Ja Thomas ... das war einmal :)

... und mit der ABE gab´s dann den Kfz-Schein.

Cooles Teil, die Velo, hatte ich mal als Schüler und ist heute "Kult".

singlefreiheit am 14 Mai 2011 20:26:13

Hallo Wolfgang -
nein, das VeloSolex war bei mir nicht mal - ich habe immer noch 2 Stück davon.
Das neue ist Baujahr 1977.
Da wurde offensichtlich gegenüber dem von 1966 die Mororentechnologie verbessert, sodaß dieses nun statt mit 0.56PS mit stolzen 0.57PS bei 2600 U/min davonbraust. Da gibts kein Halten mehr.... :haendereib:
Inzwischen soll man in Frankreich die Produktion wieder aufnehmen:
--> Link

Schotti am 14 Mai 2011 23:16:48

Sorry aber mal wieder knapp am Thema vorbei,
es wurde nach der Zulassung eines 50 ccm Rollers gefragt
und der Braucht keine Zulassung und keinen Tüv.
Versicherungs Kennzeichen langt. Und mit den NL Papieren kein Problem
geht auch mit Chinesischen Papieren.
Einfach zum Versicherungsvertreter oder zur Sparkasse, ja da kriegst du
das Versicherungsschild auch. Papiere mitnehmen und gut is.
übrigens jedes Jahr zum 1 März ein neues Schild besorgen versicherung
läuft automatisch Ende Februar aus.

Lancelot am 15 Mai 2011 10:59:37

Schotti hat geschrieben:Sorry aber mal wieder knapp am Thema vorbei,


Fand die Frage zwar ausreichend beantwortet ... aber:

Schotti hat geschrieben:es wurde nach der Zulassung eines 50 ccm Rollers gefragt
und der Braucht keine Zulassung und keinen Tüv.


Der Sonderfall 50ccm bis max 45 km/h ist in der Tat auch noch möglich (und an den hatte ich ehrlicherweise garnicht gedacht :oops: )

Mit > 45 km/h (Leichtkraftrad) gilt dann aber Zulassung und Versicherungspflicht.

womo58 am 15 Mai 2011 11:04:39

Hallo zusammen,
..Danke Schotti das wollte ich hören.Mit den Papieren ( NL oder Chinesich )zum Versicherungsmann ,dass kleine Kennzeichen bekommen und jut is.
Habe ehrlich auch keinen großen Bock auf TÜV ,Straßenv.-Amt u.s.w.
Aber wenns dann hätte sein müssen....
Ich bedanke mich bei Euch :) :) :)

gruß
Achim

pitb am 16 Mai 2011 08:09:18

Lancelot hat geschrieben:
Schotti hat geschrieben:es wurde nach der Zulassung eines 50 ccm Rollers gefragt
und der Braucht keine Zulassung und keinen Tüv.


Der Sonderfall 50ccm bis max 45 km/h ist in der Tat auch noch möglich (und an den hatte ich ehrlicherweise garnicht gedacht :oops: )

Mit > 45 km/h (Leichtkraftrad) gilt dann aber Zulassung und Versicherungspflicht.


Nicht so allgemein: ne olle Schwalbe aus der Zone darf 60 km/h und wird auch nur wie ein 50er per Versicherungszeichen gekennzeichnet. Es gibt da eine alte Regelung seit der Wiedervereinigung.

Oder im Rechtsdeutsch:

»laut Einigungsvertrag und Fahrerlaubnisverordnung (§ 76 FeV, Nr. 8 „§ 6 Abs. 1 zu Klasse M“; Anlage I Kap XI B III Anlage I Kapitel XI, Sachgebiet B – Straßenverkehr, Abschnitt III Nr. 2 Abs. 21 EinigVtr) dürfen in Deutschland Fahrzeuge dieses Typs trotz einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h mit einer Fahrerlaubnis der Klasse M gefahren werden, sofern sie vor dem 28. Februar 1992 erstmalig zugelassen wurden. Normalerweise ist die Klasse M auf Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h beschränkt. «

Gast am 16 Mai 2011 09:30:17

womo58 hat geschrieben:...Mit den Papieren ( NL oder Chinesich )zum Versicherungsmann ,dass kleine Kennzeichen bekommen und jut is.


Ich wär mir da nicht so sicher ob du mit - chinesichen oder NL - Papieren so mir nichts dir nichts ein Versicherungs-Kennzeichen beim nächsten Vers.Vertreter bekommst.
Wenn da ein COC-Papier oder auch CE-Konformitätsbescheinigung dabei ist, bekommst du mit diesem auf dem Strassenverkehrsamt eine Betriebserlaubnis, erst mit dieser bekommst du eine Zulassungsbescheinigung mit der du dann ein VS-Kennzeichen bekommst.

Bei einem EU-Neufahrzeug ist ist sicher eine CE-Konformitätsbescheinigung dabei, das wurde ja oben schon geschrieben, aber bei einem gebrauchten würd ich darauf achten, kommt auch auf das Alter des Fahrzeugs an, ob überhaupt schon so eine Bescheinigung ausgestellt worden ist.
Wenne es keine dementsprechenden Papiere gibt, ist ein Vollgutachten beim TÜV notwendig.

Es ist sicherlich aufwändiger als nur zum Versicherungsfritzen zu wackeln und sich ein Kenzeichen zu besorgen, da bin ich mir fast sicher.
Es sei denn es hat hier jemand schon gemacht, aber so habe ich das nicht lesen können.

Ciao
Didier

Lancelot am 16 Mai 2011 09:33:11

womo58 hat geschrieben:..Danke Schotti das wollte ich hören.


Hmm .. DANACH wird´s bei deutschen Behörden leider nur selten gehen :D

Wird schon eher von der V-max des Fahrzeugs abhängen ...

Lancelot am 16 Mai 2011 09:35:21

pitb hat geschrieben:Nicht so allgemein: ne olle Schwalbe aus der Zone darf 60 km/h und wird auch nur wie ein 50er per Versicherungszeichen gekennzeichnet. Es gibt da eine alte Regelung seit der Wiedervereinigung.


YEP ... das gibt´s auch noch ... und galt auch für meine DUO :

womo58 am 16 Mai 2011 20:01:27

Hallo zusammen,
zur Info:
..bin heute bei meinem Versicherungsmann.War überhaupt kein Prob.mit den NL-Papieren den NL- Motorroller in D an zu melden.
Besten Dank für eure Hilfe!!

gru0
Achim

raribay am 16 Mai 2011 20:14:23

womo58 hat geschrieben:Hallo zusammen,
zur Info:
..bin heute bei meinem Versicherungsmann.War überhaupt kein Prob.mit den NL-Papieren den NL- Motorroller in D an zu melden.
Besten Dank für eure Hilfe!!

gru0
Achim

Ein Versicherungskennzeichen bekommst du bei deinem Versicherungsvertreter.

viel Spass beim Rollerfahren

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