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Warnleuchte, ab 3.5 to. Mitführpflicht


Gast am 15 Mai 2011 13:40:53

Hallo,

ab 3.5 to. zGG muss man ja eine Warnleuchte mitführen. Ich finde im Netz da garnix, weder bei ebay noch sonst wo. Was habt ihr denn so für Modelle und woher habt ihr sie?

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Gast am 15 Mai 2011 14:00:02

So was gibt es überall, ob ein WOMO über 3,5 to das mitführen muss, weiß ich nicht aber wir haben so etwas. Gib mal bei Conrad APA Multifunktions Warnleuchte ein, da gibt es was für 12,95 €.

Kriegst Du überall, auch beim ADAC usw.

Gast am 15 Mai 2011 14:02:54

danke, so was suchte ich

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vero1987 am 15 Mai 2011 19:17:32

Hat nichts mit der erforderlichen Warnleuchte zu tun, aber als Ergänzung nach meinen Informationen

ab 4,01t zGG Keil(e) zum Festsetzen des stehenden :D Fahrzeuges

Rolf

wolfherm am 15 Mai 2011 20:09:43

Beim Sprinter ist die Leuchte in einer Klappe in der Fahrertür, gehört zur Grundausstattung.

LG Wolfgang

kintzi am 15 Mai 2011 22:46:40

Hallo, aufpassen, das Zulassung(Schlangenlinie/E-Nr.) dran ist(wie Warndr. auch). Habe eine v. Varta aus den 70er Jahren, geht noch u. ist immer noch zugelassen. Richi

kintzi am 15 Mai 2011 22:54:16

Hallo noch was: Parken in der Nacht entweder mit vorgeschr. Schildern vorn u. hinten oder Standlicht. Letzteres zieht aber erheblich Strom. Habe diesen halbiert: durch Ziehen der Sicherung (im Si-Kasten vor dem Fahrer) kann man die vom Verkehr abgewandte Seite abschalten. Natürlich wäre eine Parkschaltung besser, werde mir mal was überlegen.
Richi

Gast am 16 Mai 2011 08:46:11

kintzi hat geschrieben:Hallo noch was: Parken in der Nacht entweder mit vorgeschr. Schildern vorn u. hinten oder Standlicht. Letzteres zieht aber erheblich Strom. Habe diesen halbiert: durch Ziehen der Sicherung (im Si-Kasten vor dem Fahrer) kann man die vom Verkehr abgewandte Seite abschalten. Natürlich wäre eine Parkschaltung besser, werde mir mal was überlegen.
Richi


wie sehen die Schilder aus? Wie die Italientafel in klein?

elinor am 16 Mai 2011 12:21:25


rusticus am 16 Mai 2011 12:44:14

Eine Verständnisfrage: Mitführpflicht einer zugelassenen Warnleuchte ab oder über 3,5t ZGG ?
Meines Wissens erst über 3,5t.


Jürgen

pipo am 16 Mai 2011 14:27:38

ab 3,51t :!:

kintzi am 16 Mai 2011 15:17:53

Hallo Thomas, so ähnlich. Viele Laster haben sie zum Aufklappen vorne u. hinten. Weiss die Zeichen-Nr. nicht. Richi PS Habe Link übersehen, dann ist ja alles klar.

Gast am 16 Mai 2011 16:23:15

aber das hat doch kein Womo über 3,5to. dran, oder ich hab noch nie draufgeachtet. Habt ihr immer Parklicht an abends, wenn ihr auf der Straße steht (falls ihr auf der Straße steht)?

Robinson43 am 16 Mai 2011 16:32:54

kintzi hat geschrieben:Hallo noch was: Parken in der Nacht entweder mit vorgeschr. Schildern vorn u. hinten oder Standlicht. Letzteres zieht aber erheblich Strom. Habe diesen halbiert: durch Ziehen der Sicherung (im Si-Kasten vor dem Fahrer) kann man die vom Verkehr abgewandte Seite abschalten. Natürlich wäre eine Parkschaltung besser, werde mir mal was überlegen.
Richi


Ich habe es so gemacht:
-Erst mal prüfen, ob rechts rechts und links links ist, bei mir musste ich in der Dose, die die Fiatoriginalleitung für den Womoaufbau verlängert, rechts und links hinten tauschen, es brannte sonst linkes Standlicht vorn mit rechtem Rücklicht bzw. umgekehrt...
- Dann habe ich nach der Sicherung die linke Standlichtleitung unterbrochen und über einen Wechselschalter (KFZ-Kippschalter von Conrad) kann ich diese Leitung einmal auf die Originalleitung schalten und einmal auf die AUFBAUBATTERIE als Parklicht, so dass die Fahrzeugbatterie im Stand nicht leer wird.

LG Peter

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