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Hallo,
wir wollten heute mit dem vom Caravanhändler geschickten Unterlagen das Womo zulassen. Die Zulassungsstelle hat dies nach 1,5 h Wartezeit verweigert, weil ein Schreiben vom TÜV Nord fehlt, wonach der TÜV geprüft hat. Leider haben wir unseren händler nicht mehr erreicht. Ist die Zulassungstelle im Recht? Hatte jemand schon so ein Problem. Unsers ist die fehlende Zeit. Wir wollten ihn morgen holen (1,5 h Fahrt und gleich mal am WE proben), bevor es im Kind und Kegel am 1.6. auf große Tour geht. da ist nicht mehr wirklich viel Zeit. Nächste woche wollte ich alles packen, schließlich ist noch ein Baby an Bord und damit nicht ewig viel Zeit am Stück. Annette Es ist also ein gebrauchtes WoMo, das vom Alter her schon das erste mal beim TÜV gewesen sein müsste?! Hat er denn TÜV? Zulassung Gebrauchtwagen. Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:
Gültiger Ausweis oder Pass des zukünftigen Halters Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein) Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief) Nachweis über gültige Abgasuntersuchung nur wenn die Prüfung bis zum 31.12.2009 durchgeführt wurde. Alle HU Prüfbescheinigungen ab 01.01.2010 beinhalten Haupt- u. Abgasuntersuchung. Nachweis über gültige Hauptuntersuchung eVB Nummer, ggf. auf einer Versicherungsbestätigungskarte Lastschriftermächtigung zum Einzug der Kfz-Steuer Bei Zulassung durch eine andere Person benötigen wir zusätzlich noch eine schriftliche Vollmacht (Download PDF) von Ihnen. Die bevollmächtigte Person muss sich dann auch selber ausweisen können. Hallo
es muß beim gebrauchten Wagen bei der Anmeldung der Tüv-bericht und eine AU bescheinigung vor gelegt werden. gruß Rolf Fehlen die TÜV Papiere ,gibts keine Zulassung ,mehr -> leider hat die Zulassungsstelle Rechtens gehandelt :!: das arme Baby ... Holt euch ein Kurzkennzeichen,dann könnt Ihr das Womo wenigstens abholen und übers
Wochenende ausprobieren. Dieter
Genau. Das Geld für die Versicherung wird euch angerechnet, also zahlt ihr faktisch nur die Kennzeichen. Beim Kurzkennzeichen geht aber der Versicherungscode für die Zulassung nicht,
da müßt Ihr Euch vom Versicherungsvertreter ein anderes geben lassen. Nur zur Info,das man nicht wieder umsonnst vorm Tresen steht :wink: Dieter nein, es ist ein neues und der Händler hat uns die COC-Papiere und Tüv-Zulassung geschickt, nur das Deckblatt, wie der Tüv dazu kam die Zulassung zu erteilen hat gefehlt.
CoC Papiere und TÜV Zulassung hätten reichen müssen :!: (also doch kleinkarierte Zulassungsstelle) ...........hat wohl wieder -> nach § ,so und so , gefehlt :evil: )... wie Carsten schon schreibt, das COC Papier ist ausreichend. Unter einer Nummer (siehe Anlage), welche die Zulassungstelle in den Computer eingibt sind sämtliche relevanten Daten hinterlegt.
so war es bei mir vor 6 Wochen! das muss aber alles manuell eingegeben (=vom COC abgeschrieben werden) werden, vielleicht hatte dazu niemand Lust in der Zul.stelle, das dauert und ist Arbeit, kostet auch etwas mehr Gebühren.
so war es bei mir vor 6 Wochen! das muss aber alles manuell eingegeben (=vom COC abgeschrieben werden, ist bei Womos evtl. andes als beim PKW) werden, vielleicht hatte dazu niemand Lust in der Zul.stelle, das dauert und ist Arbeit, kostet auch etwas mehr Gebühren. @inpraxi999
habe bei der Zulassung des Womo die Sachbearbeiterin auf die Nummer im COC Papier hingewiesen. Nach Eingabe derselben hatte sie die relevanten Daten sofort auf dem Schirm. Die Zulassung war in ca. 15 Min. erledigt.
Hallo Carsten ... warum leider ??? Für den Besitzer ja...da leider. Aber die Regelung an sich find ich eigentlich schon gut... Hier sei auch mal angemerkt, dass dieser TÜV-Bericht auch immer mitgeführt werden muss :!: :!: Genau wie der Fahrzeugschein.......... Hallo Jürgen,
bei Erstzulassung liegt weder ein TÜV Bericht noch ein Fahrzeugschein vor. Ich verstehe mal wieder diese Diskussion nicht.
raribay hat doch schon die richtige Antwort gegeben: Gültiger Ausweis oder Pass des zukünftigen Halters Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein) Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief) Nachweis über gültige Abgasuntersuchung nur wenn die Prüfung bis zum 31.12.2009 durchgeführt wurde. Alle HU Prüfbescheinigungen ab 01.01.2010 beinhalten Haupt- u. Abgasuntersuchung. Nachweis über gültige Hauptuntersuchung eVB Nummer, ggf. auf einer Versicherungsbestätigungskarte Lastschriftermächtigung zum Einzug der Kfz-Steuer Bei Zulassung durch eine andere Person benötigen wir zusätzlich noch eine schriftliche Vollmacht (Download PDF) von Ihnen. Die bevollmächtigte Person muss sich dann auch selber ausweisen können Steht auf jeder Homepage der Zulassungsstelle und wird auch bei jeder telef. Auskunft gebetsmühlenartig runtergeleiert. Alle Ausnahmen ist dann entgegenkommen des entsprechenden Mitarbeiters. Ich möchte nicht wissen was passiert, wenn es eine Nachfrage gibt und die TÜV Bescheinigung nicht als Kopie vorliegt. peter
Geht seit Jahren durch die Foren - nur wo steht das? Der TÜV(Süd) selber sagt: “Der Halter muss den Untersuchungsbericht der HU mindestens bis zur nächsten HU aufbewahren. Nicht vorgeschrieben ist, dass der Halter den Untersuchungsbericht bei jeder Fahrt dabei hat. Das gilt auch für die AU.” --> Link
Ich schon - dann wäre endlich mal was los da auf dem Amt. :) Bei meinem letzten TüV Besuch (vor ca 3 Wochen) habe ich den Prüfer gefragt ob er denn die alten Prüfzettel haben möchte :?: Antwort.:die brauchen nicht mehr mitgeführt und aufbewahrt werden :!: TüV Nord :eek:
Ernie
Jo so ein Besuch auf der Zulassungstelle ist immer wieder ein HIGHLIGHT. @pitb: Vorsicht, dieses Thema ist ein ganz heisses Eisen! Der Umgang mit der HU Bescheinigung ist sehr schwammig und wenn man sich hier etwas mit dem Thema beschäftigt kann man schnell zu der Erkenntnis gelangen, dass man die Bescheinigungen doch besser mitführt, obwohl eines keine eindeutliche gesetzliche Vorgabe hierfür existiert. Google mal nach Tatbestandsnummer 329036 ;D
Tatbestandsnummer 329036 Sie bewahrten den Untersuchungsbericht für das Fahrzeug nicht bis zur nächsten Hauptuntersuchung auf oder händigten ihn zuständigen Personen oder der Zulassungsbehörde nicht aus. Da steht nix von ständig mitführen. Alex Pipo hat schon recht - es ist ein heißes sprich viel diskutiertes Eisen und die Vielzahl der in den verschiedensten Foren erfolgten 'Auslegungen' der Rechtslage hat das daraus gemacht was er sagt: dass man die Bescheinigungen doch besser mitführt. No more!
Mitführpflicht? No :) Denke mal es ist ein deutsches Problem: (un)klare Rechtslage wird durch Ordnungstreue und viel Meinung dazu noch unklarer 8)
:daumen2:
Das ist jetzt genau das Problem: Ein Polizist ist eine zuständige Person und möchte die HU Untersuchung bei einer Verkehrskontrolle sehen. Wie nicht dabei? 15€ Bitte :D Wie gesagt diese Tatsache wird in zahlreichen juritischen Fachzeitschriften jeweils unterschiedlich ausgelegt :wink:
Na und? Zeigst Du den Polizisten den HU Stempel in der Zulassung :wink: Dieter
Ja wie gesagt, sehr diffuses Thema :wink:
Ist ja eine vollkommen schwachsinnige Regelung, wozu bitte gibt es den Stempel im Schein und die Plakette? OK, die werden gefälscht, dann die TÜV-Papiere demnächst auch, danach muß irgendwann der TÜV-Prüfer immer mitgeführt werden, der bezeugen kann, daß das Fahrzeug regulär TÜV hat. Der hat irgendwann auch falsche Papiere, dann müssen dies auf Echtheit nachgeweisen werden etc. und irgendwann steht vor dir in einer Kontrolle ein falscher Bulle mit nem gefälschten Ausweis und einem gefälschtes Polizeiauto, den du mit Falschgeld bezahlst... Oh Mann... Ciao Didier Jetzt werd ich auch OT:
... Knauserich, was soll dieser Kommentar???? Irgendwie fehlt mir komlett der Zusammenhang, der Sinn und der Hintergrund Deines Postings!! Auch wir sind mit Baby unterwegs, und "solche" Kommentare lassen uns :explodieren: , wahlweise auch :ooo: topolino Matthias Wir haben auch diese Woche Erstzugelassen....
Drama Galama... - Der Code von der Versicherung war nicht auf Saisonkennzeichen freigegeben. Also Anruf bei der Versicherung, SMS mit dem neuen Code. - Die nette Dame hat dann im 2-finger Suchsystem das CoC abgetippt - Leider hat Sie dann aus 4 Sitzplätzen 2 gemacht - Meine Frau hatte mich gebeten den Schein genau nachzusehen, weil Sie die Fähigkeiten der Verwaltungsfachangestellten nicht wirklich hoch einschätzte. Sonst hätte den Fehler vielleich ein österreichischer oder schweizer Verkehrspolizist gefunden und die Mitfahrt der Hälfte meiner Familie beendet. - Also nochmals zur Zulassungsstelle und den Schein II. Teil neu ausstellen lassen und gleichzeitig eine grüne Plakette mitgebracht - denn dafür hatte die vielbeschäftigte Dame ja keine Zeit diese zu empfehlen. - Und das Unwirklichste: Am Nachbarschalter hatte sich eine Bekannte der Verwaltungsfachangestellten extra eine Nummer gezogen und 30 min. mit dieser privates Schwätzchen gehalten. Und draussen stehen Schlangen von Menschen die warten müssen weil das private Schwätzchen ja vor geht. Auch dieses Erlebnis bestärkt mich wieder darin, dass im deutschen öffentlichen Dienst noch viel zu viele auf Ihre Rente warten statt wirklich zu arbeiten. Bei mir reichte Schein Teil 1, CoC, Code der Versicherung und Vollmacht für meine Frau. [quote="Ostwestfale"]Wir haben auch diese Woche Erstzugelassen.... Drama Galama... - Der Code von der Versicherung war nicht auf Saisonkennzeichen freigegeben. Also Anruf bei der Versicherung, SMS mit dem neuen Code. - Die nette Dame hat dann im 2-finger Suchsystem das CoC abgetippt - Leider hat Sie dann aus 4 Sitzplätzen 2 gemacht - Meine Frau hatte mich gebeten den Schein genau nachzusehen, weil Sie die Fähigkeiten der Verwaltungsfachangestellten nicht wirklich hoch einschätzte. - Also nochmals zur Zulassungsstelle und den Schein II. Teil neu ausstellen lassen und gleichzeitig eine grüne Plakette mitgebracht - denn dafür hatte die vielbeschäftigte Dame ja keine Zeit diese zu empfehlen. - Und das Unwirklichste: Am Nachbarschalter hatte sich eine Bekannte der Verwaltungsfachangestellten extra eine Nummer gezogen und 30 min. mit dieser privates Schwätzchen gehalten. Auch dieses Erlebnis bestärkt mich wieder darin, dass im deutschen öffentlichen Dienst noch viel zu viele auf Ihre Rente warten statt wirklich zu arbeiten. Wenn der Code nicht für ein Saisonkennzeichen paßt liegt der Fehler doch bei Dir oder der Versicherung. Die nette Dame hätte Dich wegschicken können! Hat sie bei deiner Versicherung angerufen? Dann musste die ganzen Daten händisch übertragen. Wenn Du auf den Rat Deiner Frau gehört hättest, wäre der Fehler ja gleich festgestellt worden. Auch eine Mitarbeiterin eines Zulassungsdienstes ist den Mitarbeitern bekannt. Es ist unmöglich dass sich eine Bekannte eine Nummer zieht um mit einer bestimmten Person reden zu können. Niemand kann ausrechnen zu welchem Zeitpunkt einer bestimmten Sachbearbeiterin eine bestimmt Nummer zugeteilt wird. Soviel zum Wahrheitsgehalt Deiner Behauptungen.
Lieber ostwestfale, die Sache mit der Plakette ist ja schon eine Weile bekannt. Trotzdem warst Du nicht in der Lage, selbst daran zu denken; warum schwärzt Du dann die Mitarbeiterin in der Zulassungsstelle an anstatt Dir selber an die eigene Nase zu fassen?
Das kann ich dir schon sagen wo das steht........ § 47 Absatz 4 der Strassenverkehrsordnung sagt das...........und zwar ganz eindeutig.. siehe auch hier: --> Link und wie Pipo ja schon schrieb...der Polizist bei der Verkehrskontrolle IST eine zuständige Person........und wenn du sie dann nicht vorzeigen kannst, hast du eben ein kleines Problem..... ob man da jetzt zahlen muss weiss ich nicht, aber kann ich mir durchaus vorstellen. Vorfahren bei der nächsten Polizeidienststelle und das Ding vorzeigen wirst du aber auf jeden Fall müssen......was mir zu blöd wäre..deswegen hab ich den Zettel lieber immer dabei...
Lieber Ostwestfale, man kann das auch so sehen: Die mussten vor allem wegen Dir länger warten weil Du nicht in der Lage warst die richtige Versicherungsbestätigung vorzulegen. Wahnsinn, was hier schon wieder abgeht... Bereits im 10. Post auf der ersten Seite hat Annette bestätigt, dass es um eine Neuzulassung geht, trotzdem wird sich hier über Seiten hinweg gegenseitig der Schädel eingeschlagen darüber, ob man die Papiere der letzten HU dabeihaben muss oder nicht :!:
Macht doch für sowas nen neuen Tröt auf, ich glaubs net. Danach wird auf Ostwestfale eingekloppt, weil er nicht die richtige Versicherungsnummer dabeihatte... Darum geht's doch hier gar net!! Liebe Annette: Die COC-Bescheinigung und die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (früher auch Fahrzeugbrief genannt) reicht völlig, es gibt bei Neufahrzeugen nix vom TÜV! Bei meinem hat vor 2 Jahren auch die Nummer auf der COC nix genützt und die Dame von der Zulassungsstelle musste alles von Hand eintippen... War kein Problem, bei einigen Punkten, bei denen sie sich net sicher war, hat sie einen Kollegen gefragt... Also nochmal hingehen und im Zweifelsfall den Chef vom Laden verlangen, ich drück euch die Daumen (falls net heute schon erfolgreich gewesen) :wink: Jake
Nein, ich bin Vertriebsleiter und meine Damen müssten jeden Fragen ob er nicht auch eine Plakette benötig. So etwas lernt man in Lehrgängen wie "Vertrieb für Anfänger und Doofe" und nennt sich "Rentables Zusatzgeschäft" oder in Neudeutsch "Cross-selling". Für 5 Euro ne Zusatzplakette die 50 cent im Einkauf kostet und 1 min. Arbeit ist wirklich gut verdiente Zusatzkohle. Interessiert eine Verwaltungsfachangestellte aber nicht, weil ihr Gehalt kommt ja vollkommen unabhängig von der Leistung.
Zum Einen, die Versicherung hat es verbockt, weil nicht wie beantragt im großen Rechner hinterlegt. Zum Anderen...war wohl eine ehmalige Kollegin auf Mutterschutz die mitten im dicksten Betrieb ein wenig sozialen Nachrichtenaustausch benötigte. Und selbst wenn es andere Umstände waren, 30 min. privates Geschwätz gehört sich nicht im Dienst, vor allem nicht mit Publikumsverkehr.
Bist du im öffentlichen Diesnt? Nein, mit Handy und SMS geht es in ein paar Sekunden oder wenigen Minuten einen neue Code-Nummer von der Versicherung zu bekommen. Das kostet keien Zeit. Aber wenn die Damen sich jeden Tag die Decke genau anschauen, weil Sie darauf warten, dass der Klient mal eben zum Schilderdienst geht und neue Schilder machen lässt. Bedeutet alle 15 min. 10 min Wartepause... In der Zeit hätte sie schon den nächsten Antragsteller bis zum Schilderdienst schicken fertig machen können. Aber wie gesagt, wenns Gehalt ja sowieso kommt und die Gebühren einfach erhöht werden können wenn es nicht passt hat man ja keinen wirklichen Zawng sich optimal zu organisieren - und Konkurrenz gibt es ja auch keine. Die könnte sonst vielleicht schneller und günstiger sein. [/quote]
- und Konkurrenz gibt es ja auch keine. Die könnte sonst vielleicht schneller und günstiger sein... [/quote] Die Konkurrenz heisst ARVATO und kommt aus dem Bertelsmannkonzern.... Für Zulassungen von KFZ für den Strassenverkehr?
Arvato? Noch nie was von gehört, dass die das machen. Ansonsten kenne ich Arvato, hab jahrelang deren Kantine genossen. Handy-logistik mit Reparatur etc. kenn ich, aber Zulassungen... ?
kann ja verstehen, dass du einen dicken Hals hast nach diesen Erfahrungen. Die Zul.stelle ist die Achillesferse jeden Landratsamtes, das war schon immer so. Keiner geht da wohl zufrieden raus. Aber: die Gebühren sind mW bundeseinheitlich festgelegt. Örtlich kann man nur am Service arbeiten, der wurde schon wesentlich verbessert, aber natürlich werden die Angestellten sehr genau beobachtet. Ist ein offenes System, weshalb man alles mitkriegt, keine Einzelbüros, wo sich Angestellte mal geschützt einen Kaffee reinziehen können. Mit gegenseitigem Verständnis müsste es aber gehen. Ich tröste mich damit, dass ich selten zulasse :D :D :D
Sehe ich genauso!!!!! Nur Ostwestfale hat es nicht gelesen!!!! Mein Gott hat der nen Frust auf den öffentlichen Dienst.
Sorry, das ich widerspreche. Bei meinem Neufahrzeug waren dabei: COC vom Chassishersteller, Einzel-TÜV Abnahme wg. Aufbau, Gas-Abnahme Andreas Stimmt, die Gasabnahme war auch dabei, die hatte ich vergessen :oops:
Aber ne TÜV-Abnahme des Aufbaus war bei mir net dabei :nixweiss: edit: Ah, jetzt, man muss richtig lesen: bei mir war die COC vom Aufbauhersteller (Eura), deshalb nichts extra TÜV-Papier Jake |
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