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Womokauf: wie bezahlen 1, 2


Gast am 22 Mai 2011 16:57:52

Wir kaufen uns dieser Tage ein neues Womo, und wir sind unschlüssig, wie wir bezahlen sollen. Der Verkäufer (seriös, großer alteingessener Händler) bitet neben Barzahlung auch Überweisung an. Barzahlung weürden wir nur sehr ungern machen, mit so einem Batzen Geld in der Weltgeschichte. Jetzt die Frage nach Überweisung, wieder die Urban Legend von wegen Geld überwiesen- Firma insolvent -alles futsch. Ist das nach Rechtslage wirklich so (ich habe ja angezahlt, Vertrag wurde geschlossen) und wer kennt denn wirklich jemanden, dem das mal passiert ist (ist so wie mit dem Gasangriff...). Wie bezahlt man denn einen Carthogo o.ä. jenseits der 100.000 €, in bar, mit Wachschutz?? Wie habt ihr denn so bezahlt? Der bankbestätoigte Scheck wird von unserer Bank nicht angeboten, zudem hab ich gelesen, dass dieser so unsicher wie Bargeld ist, verloren oder geklaut, Geld futsch.

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selbstschrauber am 22 Mai 2011 17:13:32

Hi,

wir haben unseres damals bar bezahlt (36t€). Hatte da keine Angst, wer weiß denn schon, dass ich mit soviel Kohle rumlaufe. Auch unseren T5 haben wir bar bezahlt. Bei uns aufm Land musste das Geld nur 1 Woche im voraus bestellen, die Bank hat nichtmal 20k€ im Tresor. (find ich unglaublich)
Das mit dem Baren war übrigens gut, da das Womo nicht so kam, wie bestellt, div. Zubehör fehlte, da blieben einfach 1500€ in meinem Geldbeutel, damit der Händler noch einen Anreiz hatte sich darum zu kümmern.
Also, ich hätte kein Problem mit 100k€ durch die Welt zu laufen. (natürlich diskret verpackt und nicht offen in der Hand)
Und das mit der Überweisung und der Insolvenz ist m.E. wirklich so. Allerdings wäre es schon echtes Pech, wenn das Geld z.B. Montags beim Händler eingeht und das Womo z.B. Dienstags übergeben werden soll und dann Insolvenz eintritt. Aber das Risiko besteht schon und Seriösität und alteingesessen bedeuten heute gar nichts mehr (s. Quelle, etc)

LG

Selbstschrauber

(nur bares ist wahres...oder wie war das?)

Gast am 22 Mai 2011 17:14:04

Wir haben unser Womo vor 16 Jahren auch bar bezahlt und hatten ebenfalls ein mulmiges Gefühl mit knapp 50.000,- DM in der Tasche. Unser Händler sagte uns dann allerdings, das eine Überweisung auch möglich gewesen wäre. Der Vorteil des Bargelds ist natürlich ein möglicher Einbehalt bei festgestellten Mängeln.

Mit einem bankbestätigten Scheck sollte man auch relativ sicher sein, wobei ich nicht mehr weiss, ob man die immer noch mit einem Querstrich "zur Verrechnung" deklarieren kann.

Problem ist in jedem der Fälle die Tatsache, die hier schon mehrfach beschrieben wurde. Wenn der Händler erstmal sein Geld hat, ists häufig vorbei mit der Freundlichkeit. Mängel bzw. Schäden, die sich erst nach kurzem Gebrauch einstellen bzw. bemerkt werden, erfordern oftmals viel Geduld und auch lange Fahrstrecken zur Beseitigung der Mängel. Deshalb würde ich mir vor der endgültigen Geldübergabe mit einer langen Checkliste einen möglichst umfassenden Eindruck vom Lieferumfang und der Funktion aller Komponenten machen.

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raribay am 22 Mai 2011 17:19:07

Wir haben unseren Niesmann+Bischoff bar bezahlt. Womo mit dem Händler abgenommen (Übergabe). Papiere in meine Hände, Bargeld in seine Hände. Gut wars
PS: Wir kennen unseren Händler sehr gut, haben auch immer bei ihm Womos gemietet. Aber wer weis .....

iggemigge am 22 Mai 2011 17:30:09

Hallo

wir konnten im letzten Jahr unser Womo bei Abholung am PC des Verkäufers online bezahlen. Fanden wir sehr praktisch. Kein Haufen Geld in der Tasche und konnten noch nachverhandeln. Überhaupt keine Schwierigkeiten damit


toyota am 22 Mai 2011 17:38:03

Wir haben unseren jetzt auch Bar bezahlt.Waren aber auch keine 100000,-.Mullmiges gefühl hatte ich nicht,hab nur besonders auf meine Frau aufgepasst,weil sie die Kohle hatte

garagenspanner am 22 Mai 2011 17:41:16

ich habe ein Zehntel per Überweisung angezahlt, und den Rest am Tage
der Bereitstellung ebenfalls per ÜW gezahlt . Bankbestätigung mitgenommen und gut .

kilroy am 22 Mai 2011 18:01:32

wenns einem unwohl mit dem vielen bargeld ist, dann kann mann acuh bei der bankfiliale in der nähe des händlers das geld bestellen und dann im verlauf der übergabe zur banköffnungzeit mit dem händler zusammen dorthin fahren.... dann weiss er auch gleich das es kein falschgeld ist :)

Narbe am 22 Mai 2011 18:06:29

Ich hab mal einen Merc. Jahreswagen verkauft, ( das war im Winter ) der Käufer zog seine Winterstiefel aus und holte das Geld Bar aus seinen Stiefeln. :D :razz:

markgraefin am 22 Mai 2011 18:19:38

Ich habe 1000 € angezahlt.

Nach Abschluss des Vertrages die Hälfte des Kaufpreises überwiesen.

Nach drei Tagen bekam ich die Papiere und ich habe den Rest überwiesen.

Die zweite Rate war noch nicht auf dem Konto des Händlers gebucht und ich war schon mit dem Womo zu Hause.

Ich glaube, wenn ich das Geld bar in der Hand gehabt hätte, ich wäre nicht heil da angekommen. Bestimmt hätte mich der Schlag getroffen.

Bei solchen Summen bin ich ein echter Hasenfuß.

Allerdings ist eine Vorüberweisung natürlich immer ein Risiko, aber ich hatte und habe Vertrauen zu dem Händler. Er ist einer der größten hier und schon lange vor Ort.

Kann man nicht irgendwie die Liquidität eines Händlers prüfen???

Ich wünsche dir, dass alles gut geht, du bald dein Womo vor der Tür hast und die erste schöne Reise machen kannst.

Viel Glück
Markgräfin

Lancelot am 22 Mai 2011 18:22:13

trumanius hat geschrieben:Wie bezahlt man denn einen Carthogo o.ä. jenseits der 100.000 €, in bar, mit Wachschutz??


Laß einfach das große Transparent "ich hab viel Geld dabei" zuhause :D

Ernsthaft: wenn Dir eine Überweisung zu unsicher ist (es kann passieren, daß Du Pech hast, muß aber keinesfalls), dann bleibt nur noch

- Bankbestätigter Scheck
- Bargeld

Und täusch Dich nicht: die 100 k€ bringst Du locker in Deiner Jacke unter :wink:

(besser wär aber vielleicht doch ein Umhängetasche)

dieter2 am 22 Mai 2011 18:23:49

trumanius hat geschrieben: Jetzt die Frage nach Überweisung, wieder die Urban Legend von wegen Geld überwiesen- Firma insolvent -alles futsch. Ist das nach Rechtslage wirklich so (ich habe ja angezahlt,


Das scheint wirklich so zu sein.
Vor ein paar Jahren in unserer Nähe passiert,stand auch groß in der Zeitung.
Ein Käufer eines BMWs bezahlt seinen neuen Wagen in einen großen renomierten Autohaus und will ihn nach 2 Tagen zugelassen abholen.
Er stand vor verschlossenen Toren.
Sein Geld ist in der Insolventsmasse untergegangen.
War um die 45 000€
Ob er jemals was wiedergesehen hat hat man nicht nehr gehört.

Das war der Auslöser für mich,nie anzahlen und nie vorauszahlen.

Dieter

Gast am 22 Mai 2011 18:26:05

Hallo trumanius,

es gab vor ca. 15 Monaten im WDR in der Sendung "aktuelle Stunde" den Bericht über ein Rentnerpaar aus dem Ruhrgebiet, welches bei einem Opel-Händler die gesamte Kaufsumme vorab geleistet hatte. Wenige Tage vor Auslieferung, der Insolvenzverwalter zeigte dem Fernsehteam sogar das Fahrzeug, musste der Opel-Händler Insolvenz anmelden. Das bezahlte Fahrzeug gehörte laut Insolvenzverwalter zur Insolvenzmasse.

Nur durch "Einmischung" des WDR hat sich dann Opel gnädig gezeigt und dem Rentnerpaar ein identisches Fahrzeug ( ich glaube, es war ein Astra ) quasi geschenkt. Also gibt es zumindest einen realen Fall im Vergleich zu den Gasangriffen, wie von Dir in Frage gestellt.

Gast am 22 Mai 2011 18:26:08

Transparent ist nicht nötig, ich hab es dann immer auf der Stirn stehn... Hab beim ADAC noch eine Rechtsanfrage laufen, vllt. ist es ja ganz anders als man denkt.

Gast am 22 Mai 2011 18:32:12

rundefan hat geschrieben:Hallo trumanius,

es gab vor ca. 15 Monaten im WDR in der Sendung "aktuelle Stunde" den Bericht über ein Rentnerpaar aus dem Ruhrgebiet, welches bei einem Opel-Händler die gesamte Kaufsumme vorab geleistet hatte. Wenige Tage vor Auslieferung, der Insolvenzverwalter zeigte dem Fernsehteam sogar das Fahrzeug, musste der Opel-Händler Insolvenz anmelden. Das bezahlte Fahrzeug gehörte laut Insolvenzverwalter zur Insolvenzmasse.

Nur durch "Einmischung" des WDR hat sich dann Opel gnädig gezeigt und dem Rentnerpaar ein identisches Fahrzeug ( ich glaube, es war ein Astra ) quasi geschenkt. Also gibt es zumindest einen realen Fall im Vergleich zu den Gasangriffen, wie von Dir in Frage gestellt.


Das ist ein Unding, das sowas möglich ist. Bananenrepublik BRD

Bergbewohner1 am 22 Mai 2011 18:32:16

Einfach bankbestätigten Scheck, kostet nur paar Euros extra und kann auch nur der Händler einlösen. Was macht ihr euch das Leben unnötig kompliziert, wenn es doch einfach geht.
Scheck hin Papiere her und keiner wird beschissen, es sei denn das WoMo ist eine "Gurke".

Gast am 22 Mai 2011 18:39:54

wie gesagt,meine Bank vergibt keine, und der Scheck ist genauso unsicher wie bares. Scheck weg, Geld weg. Und der Händler hat mir das nicht angeboten-

BOWO am 22 Mai 2011 18:46:51

Im letzten Jahr sind Reihenweise WoMo-Händler Pleite gegangen, man denke nur an große Betriebe wie Freizeit AG (Größe schützt also nicht) und auch langjährige, bekannte, Händler großer Marken, wie z.B. Gelderland Mobile (Alteingesessener Familienbetrieb schützt also auch nicht). :(

Die Storys zulasten der Käufer mit Vorkasse findet man Reihenweise, nicht nur im WoMo Bereich, man denka an Deutschlands größten Küchenhersteller, da haben tausende von Kunden ihre Anzahlungen verloren, in manchen Fälle locker im fünfstelligen Bereich.

Fazit:
Nur Bares ist Wahres, kein Händler wird dich vorwarnen wenn Insolvenz droht (Rufschädigung , Kundenvertrauen u.s.w.).

Notfalls halt einen guten, starken, Freund bitten mitzufahren. :wink:

Mein Eura-Händler hat letztes Jahr 2 Wochen nach Abholung des WoMos Insolvenz angemeldet. Vorher immer Friede, Freude, Sonenschein. Keine Anzeichen was los war.(Gelderland Mobile).
Glück gehabt und BAR bezahlt (und Inzahlungsgabe unseres WoWa).

Gast am 22 Mai 2011 18:53:22

Es gibt zuminest eine Insolvenzdatenbank, hilft aber nur, wenn der Ins.-Antrag gestellt wurde. Ob das Kind dann schon in den Brunnen gefallen ist oder das Ins.-Verfahren eröffnet sein muss? Keine Juristen hier, privat versteht sich, ohne Rechtsberatung?

Inssolvenzbekanntmachung --> Link

Knuffel am 22 Mai 2011 19:30:13

Zum Glück habe ich mir damals gar keine Gedanken darüber gemacht. Hatte den (Vor-)Vertrag unterschrieben, dann noch ein paar Tage Bedenkzeit und als ich mir sicher war bin ich nochmal zum Händler hin, hab alle Papiere bekommen um den Wagen zuzulassen, ihm das Geld überwiesen und 2 Tage später unser Womo abgeholt (Freizeit AG).

Jetzt aber mal ne ganz dumme Frage dazu, Vertrag unterschrieben, der Händler gibt mir alle Papiere mit damit ich das Womo zulassen kann und zwischenzeitlich überweise ich das Geld. Wenn zwischen Zahlungseingang und Abholung der Händler Pleite geht - was dann? Zugelassen ist es auf mich, ich hab den Vertrag und es ist bezahlt. Im Prinzip steht dann doch einfach nur mein Eigentum beim Händler auf dem Hof, was ich auch abholen kann? Das einzige was er noch nicht hatte, war die von mir unterschriebene Empfangsbestätigung fürs Womo.

Gast am 22 Mai 2011 19:41:37

dann MUSS es deins sein, so als wenn dein Auto in der Werkstatt zum Ölwechsel ist, und es in die Insolvenzmasse eingeht. Sonst Kafka..

Manfred2 am 22 Mai 2011 19:52:36

Wenn du den Händler kennst, einfach überweisen. Ich würde nie so viel Geld mit mir herumschleppen.

manfred2

Lancelot am 22 Mai 2011 20:02:54

Knuffel hat geschrieben:Im Prinzip steht dann doch einfach nur mein Eigentum beim Händler auf dem Hof, was ich auch abholen kann?


"Eigentum" geht (in der Theorie :wink: ) IMMER über durch:

- Kaufvertrag/Rechnung : da werden die Modalitäten geklärt
- Zahlung : damit erfüllt der Käufer seine Verpflichtungen
- Übergabe : damit erfüllt der Verkäufer seine Verpflichtung

In der Theorie: ohne Übergabe kein "Eigentum" :(

Klar kann man das auch in der Praxis irgendwie "aushebeln", aber so wär´s richtig :)

Gast am 22 Mai 2011 21:03:36

Bloß Gut , das Du nicht bei der Sparkasse bist :D -> Da bekommste pro Tag nur 500€ und +Überweisen geht auch nur 1000€ (wird im Urlaub schon mal eng :!: )-> Da stellt sich diese Frage nicht ---->> Ich würds überweisen -> kannst bis zu einem gewissen Zeitraum noch zurückholen :!:

dieter2 am 22 Mai 2011 21:34:01

meier923 hat geschrieben:Bloß Gut , das Du nicht bei der Sparkasse bist :D -> Da bekommste pro Tag nur 500€ und +Überweisen geht auch nur 1000€ (wird im Urlaub schon mal eng :!: )-> Da stellt sich diese Frage nicht ---->> Ich würds überweisen -> kannst bis zu einem gewissen Zeitraum noch zurückholen :!:


Ich bin ja auch bei der Sparkasse.
Habe auch 23 000€ abgeholt für ein Auto.
Hab einen Tag vorher bescheid gesagt das ich das Geld brauche.

Und überweisen und zurückholen klappt nicht.

Dieter

Gast am 22 Mai 2011 21:47:35

Hab einen Tag vorher bescheid gesagt das ich das Geld brauche.
--> musst bei unseren Schei... Verein beantragen und dauert 3 Tage :evil: ---- ich habs auch erst mitbekommen ,wo ich das Geld fürs WoMo brauchte :!:

Und überweisen und zurückholen klappt nicht.
-> sorry klappt nur bei Lastschrihft :oops:

Ostwestfale am 22 Mai 2011 23:15:58

Nachdem ich früher immer Cash bezahlt habe ist mir das inzwischen zu heiß.

Dabei geht es noch nicht mal um den Transport, sondern darum das unfreundliche Jungs gesehen haben, dass du eine grössere Summe abgeholt hast.

Die Folgen Dir dann und auf dem Weg zum Auto, an der Ampel oder Zuhause vor der Haustür wirst du um die Scheinchen erleichtert.


Ich habe am Samstag mein Womo abgeholt und vor Ort Online von meinem Konto auf sein Konto überwiesen und gut war es.

Die TAN kam per Handy und somit ist es auch egal ob er meine Kontodaten
mitgeschrieben hat. Ausser Kontostand schauen kann er eh nichts machen.

wolfherm am 23 Mai 2011 00:15:12

Hallo,

entweder wie beschrieben online überweisen oder von der Hausbank eine Blitzüberweisung auf das Konto des Händlers nach Besichtigung und Übergabe veranlassen. Geht innerhalb kurzer Zeit.

LG Wolfgang

pipo am 23 Mai 2011 08:48:14

meier923 hat geschrieben:Da bekommste pro Tag nur 500€ und +Überweisen geht auch nur 1000€ (wird im Urlaub schon mal eng :!: )->

Solche Limits lassen sich bei der Spasskasse individuell eintragen :!:
Ich bin aus Sicherheitsgründen froh, dass ich nur 500€ per Abhebung bekomme. Ein Anruf und ich bekomme nach Absprache soviel wie der Automat hergibt :wink:

Unser Womohändler hat auf eine Vorabüberweisung bestanden, welche ich
erst ausgeführt habe, als eine Bankbürgschaft von der Hausbank per Fax
kam. Ansonsten hätte ich keine Unterlagen für die Zulassung bekommen.

Beim Abholen habe ich dann eine größere Summe Bargeld vorgelegt.

Niemals würde ich eine größere Summe per Vorkasse zahlen :!:

Gast am 23 Mai 2011 10:16:12

Schonmal vorweg: Ich gebe hier keine Rechtsberatung. Aber ich habe hier eine eindeutige Empfehlung bekommen:

Wird das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens eröffnet, enden grundsätzlich die Rechtsbeziehungen des schuldnerischen Unternehmens zu seinen Vertragspartnern. Hiervon sind solche Verträge ausgenommen, bei denen die Leistungen von beiden Vertragsparteien noch nicht oder noch nicht vollständig erfüllt wurden (§ 103 InsO). Bei solchen Verträgen hat der Insolvenzverwalter ein Wahlrecht: er kann die Erfüllung der Verträge verlangen oder nicht. Damit wären Sie also von der Entscheidung des Insolvenzverwalters abhängig.

selbstschrauber am 23 Mai 2011 10:49:30

trumanius hat geschrieben:Damit wären Sie also von der Entscheidung des Insolvenzverwalters abhängig.

Und welchen Sinn sollte der Insoverwalter darin sehen, das Womo, für das er das Geld schon zum Großteil hat, noch auszuliefern? Im Ergenbis hat er mehr, wenn er die Anzahlung behält und das Womo nochmal verkauft.
Erfüllung wird er nur wählen, wenn seine Leistung im Verhältnis zur Gegenleistung (dem Geld was er für das Unternehmen bekommt) sehr klein ist.

LG

Selbstschrauber

Lancelot am 23 Mai 2011 10:55:21

selbstschrauber hat geschrieben:Im Ergenbis hat er mehr, wenn er die Anzahlung behält und das Womo nochmal verkauft.


Sooo einfach wird´s dann doch nicht gehen ... WENN das Fahrzeug eindeutig (in der Rechnung) beschrieben ist mit FIN oder Fgst-Nummer oder ähnlich.

Dann bleibt immer noch der Klageweg auf "Aussonderung" (aus der Insolvenzmasse) :)

wagner1 am 23 Mai 2011 11:44:43

meier923 hat geschrieben:Bloß Gut , das Du nicht bei der Sparkasse bist :D -> Da bekommste pro Tag nur 500€ und +Überweisen geht auch nur 1000€ (wird im Urlaub schon mal eng :!: )-> Da stellt sich diese Frage nicht ---->> Ich würds überweisen -> kannst bis zu einem gewissen Zeitraum noch zurückholen :!:

Obwohl ich nicht gerade sehr erfreut bin über die Sparkasse,bei uns bekommen wir aber am Schalter jeden Betrag den wir möchten(Vorausgesetzt es ist Geld auf dem Konto.)Nur am Automat gibt es bis 500€.Was wirklich nervig ist.

Bergbewohner1 am 23 Mai 2011 20:50:51

trumanius hat geschrieben:wie gesagt,meine Bank vergibt keine, und der Scheck ist genauso unsicher wie bares. Scheck weg, Geld weg. Und der Händler hat mir das nicht angeboten-

So ein Schmarrn, ein bankbestätigter Scheck kann nur von der dafür eingesetzten Person/Firma eingelöst werden. Wenn man natürlich so blöd ist und den Scheck vor Übergabe der Papiere/Fahrzeug an den Händler übergibt, dann ist man mit dem :wall:

Advantage am 24 Mai 2011 00:34:07

Hallo,

...und wie macht Ihr das bei einer Neubestellung ???

CONCORD verlangt bei Eingang der Auftragsbestätigung und da liegt der Produktionstermin noch in weiter Ferne, eine stattliche Anzahlung.

selbstschrauber am 24 Mai 2011 07:03:44

Lancelot hat geschrieben:
selbstschrauber hat geschrieben:Im Ergenbis hat er mehr, wenn er die Anzahlung behält und das Womo nochmal verkauft.


Sooo einfach wird´s dann doch nicht gehen ... WENN das Fahrzeug eindeutig (in der Rechnung) beschrieben ist mit FIN oder Fgst-Nummer oder ähnlich.

Dann bleibt immer noch der Klageweg auf "Aussonderung" (aus der Insolvenzmasse) :)


Statt umfangreicher Ausführungen meinerseits, ein Text aus Wikipedia:

Kein Aussonderungsrecht besteht indes bei reinen Verschaffungsansprüchen, wie zum Beispiel beim Anspruch des Käufers gegen den Verkäufer auf Übereignung der gekauften Sache gemäß § 433 Abs. 1 BGB. Hierbei besteht nur ein Verpflichtungsgeschäft und kein Erfüllungsgeschäft. Selbst wenn der Käufer den Kaufpreis bereits bezahlt hat, ist der Käufer lediglich Insolvenzgläubiger und reiht sich in die Reihe der übrigen, ungesicherten Insolvenzgläubiger mit ein.


Quelle:--> Link

Sorry, m.E. leider bist Du auf dem Holzweg

LG

Selbstschrauber

selbstschrauber am 24 Mai 2011 07:07:40

Advantage hat geschrieben:Hallo,

...und wie macht Ihr das bei einer Neubestellung ???

CONCORD verlangt bei Eingang der Auftragsbestätigung und da liegt der Produktionstermin noch in weiter Ferne, eine stattliche Anzahlung.


HI,

da würde ich nur gegen eine Bankbürgschaft des Herstellers leisten. Manche Hersteller bieten anscheinend auch die Sicherungsübereignung des Fahrgestelles an.- Allerdings ein unsicherer Weg, daher Bankbürgschaft. Die Kosten derselben trägt alleridings (zumindest im Ergebnis) der Käufer, aber mir wär es das wert.

LG

Selbstschrauber

Lancelot am 24 Mai 2011 09:10:25

selbstschrauber hat geschrieben:Sorry, m.E. leider bist Du auf dem Holzweg


Vorneweg : Du bist selbstredend da viel kompetenter als ich (meine das ganz ohne Ironie :) ), ABER:

In dem Wiki-link zum Aussonderungsrecht steht auch:

Zur Aussonderung berechtigen insbesondere Eigentum, einfaches Vorbehaltseigentum (wenn der Insolvenzverwalter des Vorbehaltskäufers zum Besitz nicht mehr berechtigt ist; § 986 BGB), Besitz (wenn ein Recht auf Wiedereinräumung des Besitzes besteht; § 861 BGB[1]), Erbschaftsanspruch, schuldrechtlicher Herausgabeanspruch (z. B. auf Kaufsache, ...


In der Praxis : ich hab´s bereits hinter mir, ohne Rechtsstreit ... und "mein Recht" bekommen :) (war nicht ganz einfach, aber schlußendlich ... )

Vielleicht war´s auch nur "Glück" ... gsd.

Leser am 25 Mai 2011 00:10:40

Advantage hat geschrieben:Hallo,

...und wie macht Ihr das bei einer Neubestellung ???

CONCORD verlangt bei Eingang der Auftragsbestätigung und da liegt der Produktionstermin noch in weiter Ferne, eine stattliche Anzahlung.


Und die gibi´s nur gegen Bankbürgschaft (oder gar nicht) und die Kosten hierfür trägt der Verkäufer!, jedenfalls bei mir. Schon drei mal praktiziert und nie gab´s Einwände.

Leser

Gast am 27 Mai 2011 16:16:16

Wir haben jetzt final doch per Überweisung gezahlt. Die Überweisung am Tag vor der Abholung in Auftrag gegeben, am selben Tag war das Geld beim Verkäufer. Somit war die Gefahr der Insolvenz doch sehr gering. Ging in diesem Falle jetzt wohl so problemlos und gebührenfrei, weil Käufer und Verkäufer beim selben Institut sind (aber in verschiedenen Städten). Lt. Bank geht es per Blitzüberweisung (ca. 10€) aber fast mit jeder Bank.

dieter2 am 27 Mai 2011 16:42:15

trumanius hat geschrieben:Wir haben jetzt final doch per Überweisung gezahlt.


Da hätte ich die ganze Nacht Magenschmerzen :(

Du hast jetzt natürlich auch kein Druckmittel mehr wenn bei der Übergabe
irgend welche Mängel sind.

Dieter

ccostabel am 27 Mai 2011 16:55:24

Damals bar bezahlt.

Gast am 27 Mai 2011 17:04:21

dieter2 hat geschrieben:
trumanius hat geschrieben:Wir haben jetzt final doch per Überweisung gezahlt.


Da hätte ich die ganze Nacht Magenschmerzen :(

Du hast jetzt natürlich auch kein Druckmittel mehr wenn bei der Übergabe
irgend welche Mängel sind.

Dieter


Ich hätte dann den ganzen Morgen Bauchschmerzen gehabt, mit der ganzen Kohle in der Tasche. das war jetzt auch über 30t€, unser bislang teuerstes... Druckmittel,ja gut, als ob ich diese Karte gezogen hätte, wohl nur bei extremen Mängeln, die mir bei den zwei Besichtigungen nicht aufgefallen wären. Damit hab ich jetzt nicht gerechnet. Zudem kann man auch ohne Druckmittel Druck erzeugen. :box:

BOWO am 27 Mai 2011 19:00:40

Das beste Druckmittel ist und bleibt immer noch die Abnahmeverweigerung wegen Mängel. Da der Verkäufer das Auto auf dem Hof hat und der Kunde das Geld in der Tasche wird fix fast jeder Mangel blitzschnell gerichtet. :)

Hast du schon bezahlt kommen meist die üblichen Sprüche: Machen wir sofort, rufen sie wegen Termin morgen an.... Zur Zeit Saison müssen erst Teile bestellen, kann etwas dauern u.s.w.... :(

Bergbewohner1 am 27 Mai 2011 19:42:51

Unbelehrbar, bezahlt 10 Euro für eine Blitzüberweisung, statt 5 Euro für einen bankbestätigten Scheck. Was ist wenn das Teil Mängel hat, Preisnachlass, nein Danke
Als würde man einem Händler die Insolvenz ansehen.
Da kann keiner ruhig schlafen.

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