alby hat geschrieben:Er muss ja auch kein Kasten Bier mitnehmen er kauft die Flaschen einzeln.
2950Kg ist das Leergewicht
ohne Wasser,
Gas u.s.w.
trotzdem all zeit gute fahrt.
alby
Tja alby,
leider liegst Du da vollkommen daneben. :roll:
In einem vorangegangenen Post habe ich es mal detailliert dargestellt:
-Beitrag06 06 2011 06:45:39-
So einiges ist bei den vorangegangenen Antworten vermutet oder einfach "nur so" mal behauptet worden.
Fakt ist, daß es verschiedene Gewichtsangaben gibt:
a) Trockengewicht; b) Leergewicht (fahrbereit); c) zulässiges Gesamtgewicht; d) zul. Last je Fahrzeugachse.
Das "Trockengewicht" wird für das Basisfahrzeug mit leeren Tanks und ohne Fahrer ermittelt. Dieses Gewicht wird - eventuell - im COC erwähnt.
Das "Leergewicht (fahrbereit)" beinhaltet das "Trockengewicht" plus "Normfahrermasse" / 75 kg plus Gewicht des Treibstoffs bei 90% Tankvolumen plus voll gefülltem Frischwassertank, plus gefülltem Heisswasserbereiter plus gefüllter Frischwasserleitungen plus gefüllter/-ten Gasflasche/-n plus Kleinzeug wie Warndreieck, Bordapotheke, etc.
Jegliches Zubehör (auch stärkerer (schwererer) Motor oder verstärktes Fahrgestell) ist nie in den Gewichtsangaben vorhanden.
Der Käufer sollte sich also - vor Bestellung - über das Mehrgewicht von z.B. Markise, Klimaanlage im Fahrerhaus, Airbags, etc. klar sein.
Das "zulässige Gesamtgewicht" ist die Obergrenze dessen, was das Fahrzeug - bei Teilnahme am Strassenverkehr - maximal wiegen darf. Dieses Gewicht wird festgestellt bei Kontrollen mit einer mobilen Waage, besser ist es, wenn der Fahrzeuglenkerdas Fahrzeug rechtzeitig vor Antritt der Fahrt auf einer Plattformwaage für LKW (z.B. vor einer Müllkippe oder bei landwirtschaftlichen Genossenschaft wiegen lässt.
Hierbei kann auch die tatsächliche Achslast getrennt für Vorder- und Hinterachse festgestellt weren: Zuerst nur mit der Vorderachse auf die Waage, dann mit dem ganzen Fahrzeug und dann nur mit der Hinterachse auf der Waage.
Das mehrfach erwähnte COC ("Übereinstimmungserklärung") sagt nichts anderes, als daß dieses Fahrzeug von einer Genehmigungsbehörde ( z.B. in Deutschland: KBA / Kraftfahrbundesamt) für die Teilnahme am Strassenverkehr geprüft wurde.
Diese Daten der Prüfurkunde stehen im COC, in dem der Hersteller die "Übereinstimmung der Daten mit jenen in der Prüfurkunde" erklärt.
Ein Mitglied hatte generell 5% Aufschlag in seinen Berechnungen: Das kann stimmen - muß aber nicht. Diese 5% Toleranz bei den Gewichtsangaben behält sich der Hersteller vor, weil die verwendeten Materialien gewichtsmässig variieren können (offizieller Grund) / weil die Toleranz günstig ist bei einer juristischen Auseinandersetzung mit einem unzufriedenen Käufer (inoffizieller und tatsächlicher Grund).
Innerhalb Deutschlands ist eine geringe Überschreitung des zul. Gesamtgewichts bei Wohnmobilen bis 3,5 t zGG, von der Bußgeldregelung her, marginal. In den angrenzenden Nationen sieht's da schon ganz anders aus.
Besonders wichtig ist für die Fahrsicherheit die Einhaltung der maximalen Achslasten und damit der zul. Radlasten,
brainless ;-)